Energiecharta. Genehmigung
Details
- ID
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19950040
- Title
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Energiecharta. Genehmigung
- Description
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Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 24. Mai 1995 über die Genehmigung des Vertrags über die Energiecharta und des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
- InitialSituation
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<p>Die Botschaft befasst sich mit dem Vertrag über die Energiecharta und dem Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte. Auf der Ministerkonferenz von Lissabon am 17.12.1994 haben über vierzig Staaten, darunter die Schweiz, ihre Unterschrift unter diese Regelwerke gesetzt. Beim Vertrag handelt es sich um ein aus der Europäischen Energiecharta abgeleitetes Rechtsinstrument, welches die Schweiz am 17. Dezember 1991 anlässlich der Ministerkonferenz in Den Haag unterzeichnet hatte. Der Vertrag erfasst sämtliche Aspekte der internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Energiesektor. Hauptziele sind die Festigung der Wirtschaftszusammenarbeit im Energiebereich, insbesondere zwischen Ost und West, die Förderung der wirtschaftlichen Erholung in Osteuropa sowie eine zuverlässige Versorgung der OECD-Länder mit Energieerzeugnissen.</p><p>In erster Linie schafft der Vertrag mit der Verankerung der Inländerbehandlung im Energiesektor offene, marktwirtschaftliche und sichere Rahmenbedingungen für die Behandlung der Auslandsinvestitionen.</p><p>Zweitens fällt nunmehr der Handel von Energieerzeugnissen mit oder zwischen Staaten, die keine GATT-Vertragsparteien sind, unter die Vorschriften des GATT.</p><p>Drittens enthält der Vertrag namentlich betreffend den Transit von Energieerzeugnissen und den Umweltschutz im Energiebereich eine Reihe flankierender Massnahmen. Das Protokoll verschafft den Grundsätzen und Leitlinien der schweizerischen Energiepolitik - namentlich der rationellen Energieverwendung - international Geltung.</p><p>Zur Ausführung des Vertrags wird ein politisches Organ, die Chartakonferenz, eingesetzt, welcher zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein Sekretariat zur Verfügung steht.</p><p>Der Beitritt zum Vertrag und zum Protokoll erfordert keine Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung. Ebensowenig ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf den Bund, abgesehen vom schweizerischen Beitrag zu den Betriebskosten des Sekretariats.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 24. Mai 1995 über die Genehmigung des Vertrags über die Energiecharta und des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
- Resolutions
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- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags über die Energiecharta
- Resolutions
-
Date |
Council |
Text |
03.10.1995 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
14.12.1995 |
2 |
Zustimmung |
21.12.1995 |
1 |
|
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- Number
-
2
- Text
-
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
03.10.1995 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
14.12.1995 |
2 |
Zustimmung |
21.12.1995 |
1 |
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- Proceedings
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<p> Beide Räte genehmigten die Energiecharta ohne Gegenstimmen.</p>
- Updated
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10.04.2024 09:47
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