"Energie-Umwelt- und Solar-Initiative". Volksinitiativen

Details

ID
19970028
Title
"Energie-Umwelt- und Solar-Initiative". Volksinitiativen
Description
Botschaft vom 17. März 1997 zu den Volksinitiativen für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Enegieverschwendung (Energie-Umwelt-Initiative) und für einen Solarrappen (Solar-Initiative)
InitialSituation
<p>Die Energie-Umwelt-Initiative will den Verbrauch der nicht erneuerbaren Energien innert acht Jahren stabilisieren und anschliessend während 25 Jahren im Durchschnitt um ein Prozent pro Jahr vermindern. Spätestens drei Jahre nach Annahme der Vorlage soll eine Lenkungsabgabe auf den nicht erneuerbaren Energien und auf Elektrizität aus grösseren Wasserkraftwerken erhoben werden. Der Ertrag der Abgabe soll sozialverträglich und staatsquotenneutral an die Haushalte und Betriebe zurückbezahlt werden. Diese Rückverteilung soll nach Kriterien erfolgen, die unabhängig vom individuellen Energieverbrauch sind. Um eine übermässige Belastung von energieintensiven Betrieben zu vermeiden, sind befristete Sonderregelungen möglich.</p><p>Die Solar-Initiative will zur Finanzierung von Lenkungssubventionen für die Sonnenenergienutzung und die effiziente und nachhaltige Energienutzung während 25 Jahren eine zweckgebundene Abgabe auf den nicht erneuerbaren Energien erheben. Die Massnahmen sind ebenfalls spätestens drei Jahre nach Annahme der Vorlage einzuführen. Der Abgabesatz soll in den ersten fünf Jahren von 0,1 auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde steigen. Beim vollen Abgabesatz würden im Jahre 2010 schätzungsweise (vor Abzug des Vollzugsaufwandes) 880 Millionen zur Verfügung stehen. Mindestens die Hälfte der Einnahmen wären für die Förderung der Nutzung der Sonnenenergie zu verwenden.</p><p>Der Bundesrat beantragt, die beiden Initiativen Volk und Ständen ohne Gegenvorschläge - mit Antrag auf Ablehnung - zu unterbreiten.</p><p>Die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates entschied sich, die hängigen Geschäfte im Bereich "Energieabgaben" vorerst einmal zu sichten, zu ordnen und im Hinblick auf eine im Volk akzeptierte Umwelt- und Energiepolitik zu bündeln. Leitplanken der Diskussionen waren einerseits die beiden Volksinitiativen sowie die Gesetzgebungsarbeiten am CO2-, Energie- und Elektrizitätsmarktgesetz, andererseits verschiedene Vorstösse zu einer ökologischen Steuerreform.</p><p>Die ständerätliche Kommission verfasste zuhanden des Plenums Gegenentwürfe zur "Solar-Initiative" und zur "Energie-Umwelt-Initiative". Zudem erarbeitete sie den Entwurf für einen "Förderabgabebeschluss (FAB)" in Form einer Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. UREK-S - 99.401).</p><p>Der "Energie-Umwelt-Initiative" wird ein Verfassungsartikel - Artikel 24octies, Absätze 5-9 (neu) - entgegengestellt, der die wesentlichen Eckpfeiler für erste Schritte zu einer ökologischen Steuerreform enthält und damit jenen Spielraum schafft, den die aktuelle Bundesverfassung trotz Energie- und Umweltartikel noch nicht bietet. Diese Verfassungsgrundlage soll es erlauben, ab Beginn des Jahres 2004 mittels einer ökologisch orientierten Energieabgabe auf nicht erneuerbaren Energieträgern rund 2,5 bis 3 Milliarden Franken abzuschöpfen und damit die obligatorischen Lohnnebenkosten um insgesamt ein Lohnprozent zu senken, also den Energieeinsatz zu verteuern und den Arbeitseinsatz zu verbilligen.</p><p>Als Gegenentwurf zur "Solar-Initiative" wird eine auf 10 oder höchstens 15 Jahre befristete Verfassungsgrundlage für eine zweckgebundene Abgabe auf nichterneuerbare Energien vorgeschlagen. Damit sollen der Einsatz der erneuerbaren Energien (einschliesslich der einheimischen Wasserkraft) und die effiziente Energieverwendung gefördert werden. Um diese Abgabe bereits anfangs 2001 erheben zu können, legt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates mit dem "Förderabgabebeschluss (FAB)" auch gleich den Ausführungserlass vor. Sie schlägt so eine Brücke zum "Energieabgabebeschluss (EAB)", den der Nationalrat im Rahmen der Beratungen zum Energiegesetz im Sommer 1998 lanciert hatte (siehe Geschäft 96.067/Vorlage 2). Der Nationalrat beschloss in der Sommersession 1999, den Energieagbabebeschluss (EAB) nicht weiter zu verfolgen und nicht mehr darauf einzutreten. Er folgte damit im Grundsatz dem ständerätlichen Konzept.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. März 1997 zu den Volksinitiativen für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Enegieverschwendung (Energie-Umwelt-Initiative) und für einen Solarrappen (Solar-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Energieverschwendung (Energie-Umwelt-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates. Die Frist zur Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, d.h. bis zum 20. März 2000.
    17.03.1999 1 Die Frist zur Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, d.h. bis zum 20. März 2000.
    02.06.1999 1 Abweichung
    22.09.1999 2 Abweichung
    28.09.1999 1 Abweichung
    30.09.1999 2 Abweichung
    05.10.1999 1 Abweichung
    06.10.1999 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    06.10.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.09.2000 1 Mit Erklärung vom 24. September 2000 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2000 2528).
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative für einen Solarrappen (Solar-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates. Die Frist zur Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, d.h. bis zum 20. März 2000.
    17.03.1999 1 Die Frist zur Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, d.h. bis zum 20. März 2000.
    02.06.1999 1 Abweichung
    22.09.1999 2 Abweichung
    28.09.1999 1 Abweichung
    30.09.1999 2 Abweichung
    05.10.1999 1 Abweichung
    06.10.1999 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    06.10.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Als Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative wurde im <b>Ständerat</b> die Verfassungsgrundnorm für die Besteuerung nicht erneuerbarer Energien und eine Senkung der Lohnnebenkosten einstimmig angenommen. Damit sprach sich die Kleine Kammer dafür aus, langfristig eine ökologische Steuerreform einzuleiten. Die Energie-Umwelt-Initiative wurde Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen.</p><p>Widerstand erwuchs dem Gegenvorschlag zur Solar-Initiative. Dieser Gegenvorschlag in Form einer Uebergangsbestimmung der Bundesverfassung für eine kurzfristig realisierbare, befristete und zweckgebundene Förderabgabe auf nicht erneuerbare Energieträger, sowie der Förderabgabebeschluss (FAB) als entsprechender Ausführungserlass, waren im Ständerat höchst umstritten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission befürwortete eine Förderabgabe von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, während die Solar-Initiative 0,5 und der nationalrätliche Energieabgabebeschluss (siehe Geschäft 96.067/Vorlage 2) 0,6 Rappen pro Kilowattstunde vorsahen.</p><p>Ein Antrag, auf die Energieabgabe ganz zu verzichten, unterlag im Ständerat mit 24 zu 11 Stimmen. Der Vorschlag von Vertretern der Gebirgskantone und von Sozialdemokraten für eine Förderabgabe von 0,6 Rappen fand andererseits auch keine Mehrheit. Ein Kompromissantrag von 0,4 Rappen pro Kilowattstunde wurde mit 14 zu 25 Stimmen zugunsten von 0,2 Rappen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung befürwortete der Ständerat diese Förderabgabe mit 32 zu 0 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> gingen in der Eintretensdebatte die Meinungen über die Einführung und Ausgestaltung der Energieabgabe weit auseinander. Bei der SVP- und Teilen der FDP-Fraktion stiess das ganze Projekt für Energieabgaben auf entschiedenen Widerstand. Mehrere Mitglieder dieser Fraktionen wiesen darauf hin, es handle sich hier um marktwidrige staatliche Eingriffe. Diese schmälerten die Wettbewerbsfähigkeit und schwächten somit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die ökologische Steuerreform als grundlegende Neuerung im schweizerischen Steuersystem müsse im Gesamtzusammenhang mit der neuen Bundesfinanzordnung von 2006 diskutiert und beschlossen werden. Beim Projekt für eine befristete Förderabgabe zugunsten erneuerbarer Energieträger handle es sich schlicht um eine neue Steuer, welche die Staats- und Steuerquote erhöhen würde.</p><p>Die Befürworter der Energieabgabe versprachen sich einen sparsameren Umgang mit Energie. Sie argumentierten unter anderem, die Anschubinvestitionen stärkten die Innovationskraft der Industrie und schafften neue Arbeitsplätze. Der politisch nicht zu unterschätzenden Solar-Initiative müsse ein mehrheitsfähiger Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.</p><p>Mit 110 zu 62 Stimmen empfahl auch der Nationalrat, die Energie-Umwelt-Initiative abzulehnen und dafür als Gegenvorschlag die Grundnorm als Einstieg in eine ökologische Steuerreform anzunehmen. Im Unterschied zum Ständerat beschloss jedoch der Nationalrat, für die Abgabe einen Maximalsatz von 2 Rappen pro kWh festzulegen (95 zu 75 Stimmen), die Abgabe nach dem Energiegehalt zu bemessen (127 zu 38 Stimmen) und die Rückerstattung des Ertrages zur Entlastung von obligatorischen Sozialversicherungsprämien zu verwenden (83 zu 64 Stimmen). Der so bereinigte Bundesbeschluss passierte die Gesamtabstimmung mit 108 zu 61 Stimmen.</p><p>Mit 90 zu 67 Stimmen empfahl der Nationalrat, die Solar-Initiative abzulehnen und als Alternative die Übergangsbestimmung zur Grundnorm anzunehmen. Im Gegensatz zum Ständerat sprach sich der Nationalrat in einer Hauptabstimmung mit 80 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen für einen Abgabesatz von 0,6 Rappen aus. Der Ständerat hatte 0,2 Rappen beschlossen. Zudem erweiterte der Nationalrat die Laufzeit für die neue Energiesteuer auf 20 statt 15 Jahre (85 zu 71 Stimmen). Der entsprechende Bundesbeschluss passierte die Gesamtabstimmung mit 91 zu64 Stimmen. Auf die Förderabgabe trat der Rat mit 94 zu 61 Stimmen ein und hiess sie mit einigen Differenzen zum Ständerat in der Gesamtabstimmung mit 94 zu 57 Stimmen gut.</p><p>Der <b>Ständerat </b>folgte bei der Verfassungsgrundnorm für den Einstieg in die ökologische Steuerreform (Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative) teilweise dem Nationalrat und setzte (mit 16 zu 14 Stimmen) für die Lenkungsabgabe ebenfalls eine Obergrenze von 2 Rappen pro Kilowattstunde, bzw. 20 Rappen pro Liter Heizöl oder Benzin fest. Der Ständerat bestimmte jedoch, dass der Ertrag aus der Lenkungsabgabe dereinst allein zur Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten zu verwenden sei und nicht auch zur Senkung von Krankenversicherungsprämien. Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung der Vorlage beschlossen, die Erträge der Lenkungsabgabe zur "Entlastung von obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen" und nicht nur zur Senkung von obligatorischen Lohnnebenkosten zu verwenden. Damit würden auch Nichterwerbstätige von der Rückerstattung profitieren.</p><p>Beim Gegenvorschlag zur Solar-Initiative ging es weiterhin vor allem um die Höhe der kurzfristig wirksamen Förderabgabe zugunsten erneuerbarer Energien. Im Ständerat kämpften neben Sozialdemokraten vor allem Ratsmitglieder aus Gebirgskantonen für 0,4 Rappen pro Kilowattstunde als Kompromiss zum Nationalrat. Vor allem Mitglieder der FDP-Fraktion opponierten vehement gegen einen höheren Ansatz als 0,2 Rappen. In den Abstimmungen unterlagen denn auch Anträge auf 0,4 und 0,3 Rappen pro Kilowattstunde deutlich und es blieb bei 0,2 Rappen. Der Ständerat hielt an einer Dauer von zehn Jahren für die Erhebung der Förderabgabe fest - mit einer Verlängerungsmöglichkeit von fünf Jahren.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>blieb bei der zweiten Beratung der Vorlagen im Seilziehen um Höhe und Dauer der Förderabgabe unnachgiebig und hielt an 0,6 Rappen pro Kilowattstunde und an zwanzig Jahren Erhebungsdauer fest.</p><p>Bei der Verfassungsgrundnorm (Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative) folgte der Nationalrat in der Frage der Rückerstattung der Lenkungsabgabe teilweise dem Ständerat. Die Abgabeerträge sollen allein zur Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten und nicht zur Entlastung von obligatorischen Sozialversicherungsprämien (Krankenkasse) verwendet werden. Die Grosse Kammer blieb allerdings dabei, dass von der Rückerstattung auch Rentner und andere nicht Erwerbstätige profitieren sollten.</p><p>Nachdem sich beide Räte auch bei der dritten Beratung nicht über Höhe und Erhebungsdauer der Förderabgabe einigen konnten, kam es zur Einigungskonferenz. Die Vorschläge der Einigungskonferenz wurden schliesslich von beiden Räten akzeptiert:</p><p>Ab 2001 wird eine Förderabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verlangt. Die Förderabgabe soll während zehn Jahren erhoben werden und die Dauer der Erhebung soll vom Parlament um höchstens fünf Jahre verlängert werden können. Mit dem Satz von 0,3 Rappen wird die Abgabe auf Erdöl, Gas, Kohle und Uran jährlich rund 450 Millionen Franken einbringen. Die Einnahmen sollen eingesetzt werden für die Förderung der erneuerbaren Energien, die rationelle Energienutzung und die Erhaltung und Erneuerung einheimischer Wasserkraftwerke.</p><p>Auch der Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative als Basis einer ökologischen Steuerreform wurde bereinigt. Diese Verfassungsnorm sieht ab 2004 eine Lenkungsabgabe von höchstens 2 Rappen pro Kilowattstunde vor. Die erwarteten Erträge von jährlich etwa drei Milliarden Franken sollen es ermöglichen, die obligatorischen Lohnnebenkosten um rund ein Lohnprozent zu senken. Auf eine Rückerstattung an Personen ohne Erwerbseinkommen wurde verzichtet.</p><p>Die Volksinitiative "für einen Solarrappen (Solar-Initiative)" wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 mit 67,0 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt.</p><p>Der Gegenentwurf (Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien) wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 mit 51,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Gegenentwurf zur zurückgezogenen "Energie-Umwelt-Initiative") wurde in der Volksabstimmung vom </p><p>24. September 2000 mit 55.5 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 07:47

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