AHV/IV. Anhebung der Mehrwertsteuersätze
Details
- ID
- 19970036
- Title
- AHV/IV. Anhebung der Mehrwertsteuersätze
- Description
- Botschaft vom 1. Mai 1997 über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV
- InitialSituation
- <p>Die finanzielle Lage der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird zunehmend durch die Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung geprägt. Gemäss aktuellen Berechnungen über die Entwicklung des Alterslastquotienten (Verhältnis zwischen der Anzahl Rentenbezüger und -bezügerinnen und jener der beitragspflichtigen Personen) kann ab 1998 eine spürbare demographiebedingte Mehrbelastung der AHV-Finanzierung nachgewiesen werden. Eine solche Mehrbelastung ist im weiteren auch bei der Invalidenversicherung (IV) absehbar, welche sich durch eine Zunahme des Anteils der älteren, erwerbsfähigen Bevölkerung (zwischen 55 und 65 Jahren), einhergehend mit einem ansteigenden Invaliditätsgrad, ergibt.</p><p>Um dieser Entwicklung des Altersaufbaues in der AHV/IV rechtzeitig Rechnung zu tragen, wird in der Botschaft beantragt, gemäss Artikel 41ter Absatz 3bis der Bundesverfassung den Satz der Mehrwertsteuer als Massnahme zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge um einen Prozentpunkt bzw. denjenigen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes um 0,3 Prozentpunkte anzuheben.</p><p>Zur Vermeidung von demographiebedingten Finanzierungsproblemen bei diesen Sozialwerken soll die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. Mai 1997 über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV
- Resolutions
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Date Council Text 16.12.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.03.1998 1 Zustimmung 20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Der einzige umstrittene Punkt im <b>Ständerat</b> war die Frage des Inkrafttretens des Bundesbeschlusses. Die Kommission beantragte, die Erhebung des zusätzlichen Steuerprozentes um ein Jahr aufzuschieben, damit durch die Abschöpfung dieser Mittel die in Gang gekommen wirtschaftliche Entwicklung nicht beeinträchtigt würde. Der Rat stimmte aber einem Antrag Beerli/Brunner Christiane zu, welcher das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - auf den 1. Januar 1999 festlegt. Der Rat nahm ausserdem noch eine Bestimmung in die Vorlage auf, in welcher explizit festgehalten wird, dass der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze an die AHV geht.</p><p>Bei der Debatte im <b>Nationalrat </b>ging es vor allem um die Ausgestaltung der Steuererhöhung, insbesondere um die Höhe der reduzierten Steuersätze, und um den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Bundesrat sah eine proportionale Anhebung der Sondersätze vor, und zwar für die Güter des täglichen Bedarfs von 2 auf 2,3 Prozent und für die Hotellerie von 3 auf 3,5 Prozent. Die rechtsbürgerliche Seite des Rates beantragte eine lineare Erhöhung um 1 Prozent. Im Rat überwog hingegen die Meinung, die Güter des täglichen Bedarfs seien aus sozialer Rücksicht von einer allzuhohen Steuerbelastung zu verschonen. Umstrittener war das Entgegenkommen beim Tourismussondersatz, und zwar aus den gleichen Gründen, die schon bei der Einführung eingebracht worden waren. Ausschlaggebend für die Zustimmung zur proportionalen Erhöhung war in diesem Fall letztlich das Zeitargument; wenn eine Differenz zum Ständerat geschaffen worden wäre, hätte dies die Anhebung der Steuersätze auf Anfang 1999 in Frage gestellt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 12:44