Subventionsbericht

Details

ID
19970043
Title
Subventionsbericht
Description
Bericht vom 25. Juni 1997 über die Prüfung der Bundessubventionen
InitialSituation
<p>Der Bericht orientiert über die Ergebnisse der erstmals durchgeführten Subventionsüberprüfung. Prüfarbeiten wie Berichterstattung konnten sich noch auf keine eingespielte Praxis abstützen und beschlagen damit methodisches Neuland.</p><p>Der Bericht gliedert sich in zwei Hauptteile und ein umfangreiches Beilagenwerk. Der 1. Teil des Berichtes sowie die Anhänge 2 bis 5 vermitteln die notwendigen subventionsrechtlichen Grundlagen und beinhalten reichhaltiges Informationsmaterial über das Subventionswesen des Bundes. Der 2. Teil sowie der Anhang 1 orientieren über das bei der Prüfung gewählte Vorgehen, fassen die Prüfergebnisse zusammen, erläutern das für die Umsetzung der Korrekturmassnahmen massgebliche Konzept und äussern sich zur Entlastungswirkung der vorgesehenen Massnahmen für den Bundeshaushalt.</p><p>Kernstück des Berichtes bildet die Berichterstattung über die Prüfergebnisse im 2. Teil sowie im Anhang 1. In Anbetracht des mit einer flächendeckenden Prüfung sämtlicher Subventionstatbestände verbundenen Aufwandes, aber auch in Berücksichtigung der zahlreichen in Arbeit befindlichen Reformen in wichtigen Aufgabenbereichen soll in zwei Etappen vorgegangen werden. Gegenstand der ersten Prüfrunde bildeten 159 Subventionsrubriken, schwergewichtig aus den Bereichen Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Aussenbeziehungen und Landwirtschaft. In die erste Etappe nicht einbezogen wurden insbesondere Subventionen, deren Rechtsgrundlagen in jüngster Zeit grundlegend revidiert worden sind oder sich zurzeit in Reform befinden.</p><p>Die Ergebnisse der ersten Prüfrunde werden unter Ziffer 6 des Berichts dargestellt und kommentiert. Für 136 der 159 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken wird ein Handlungsbedarf geltend gemacht. Die 124 vorgeschlagenen Massnahmen fallen zu je etwa gleichen Teilen in den Kompetenzbereich der eidgenössischen Räte und des Bundesrates. Rund zwei Fünftel der Massnahmen haben Auswirkungen auf die Kantone beziehungsweise einen engen Bezug zum Projekt "Neuer Finanzausgleich". Das unter Ziffer 71 dargelegte Umsetzungskonzept stellt die optimale Umsetzung der Massnahmen in die Hände der zuständigen Fachdepartemente und gewährleistet durch ein zentrales Controlling des Eidgenössischen Finanzdepartementes die politische Steuerung durch den Bundesrat. Dieser wird im Rahmen des für 1998 vorgesehenen Abschlussberichtes die eidgenössischen Räte über den Stand der Massnahmenumsetzung orientieren.</p><p>Ziffer 8 des Berichts orientiert über die wichtigsten Massnahmenkategorien. Zahlenmässig ins Gewicht fallen vor allem Vorschläge für die Aufhebung, Reduktion oder Befristung von Subventionen , für die Globalisierung oder Pauschalierung von Beiträgen, für Verbesserungen in Vollzug und Kontrolle der Subventionsausrichtung sowie für eine vertiefte Überprüfung der Wirksamkeit und der zugrundeliegenden Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Im Sinne einer vorsichtigen Schätzung werden die Entlastungswirkungen für den Bundeshaushalt bei konsequenter Umsetzung der Massnahmen auf einige wenige hundert Millionen Franken veranschlagt.</p><p>Die erste Etappe der Subventionsüberprüfungen hat ein namhaftes Verbesserungspotential zutage gefördert. Durch die Abschaffung überholter Subventionen, die Reduktion überhöhter Beiträge, die zweckmässige Ausgestaltung komplizierter und wenig zielgerichteter Subventionssysteme und eine stufengerechtere Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen lassen sich durchaus spürbare Entlastungen der öffentlichen Haushalte und Verbesserungen der staatlichen Aufgabenerfüllung erzielen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht vom 25. Juni 1997 über die Prüfung der Bundessubventionen
    Resolutions
    Date Council Text
    19.12.1997 1 Kenntnisnahme
    19.03.1998 2 Kenntnisnahme
Proceedings
<p> Im <b>Nationalrat</b> äusserten sich lediglich die beiden Berichterstatter kurz zum Subventionsbericht. Bundesrat Kaspar Villiger beklagte sich denn auch über das bescheidene Interesse. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wies Thomas Onken (S, TG), der Präsident der Finanzkommission, darauf hin, das der Subventionsbericht für das Parlament ein finanzpolitisches Werkzeug darstelle, das unbedingt konsequent genutzt werden müsse. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Bericht Transparenz schaffe, dass er mit der Subventions-Datenbank eine kontinuierliche Überprüfung ermögliche und den Anstoss für ein Sparprogramm gebe. Andere Redner fanden den Bericht zum Teil frustrierend, weil er zeige, dass es schwierig sei, eine grundsätzliche Kurskorrektur vorzunehmen; ausserdem sei das Sparpotential gering. Der Ständerat nahm den Subventionsbericht ebenfalls zur Kenntnis.</p>
Updated
10.04.2024 09:59

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