Holocaust/Shoa. Fonds zugunsten bedürftiger Opfer

Details

ID
19970051
Title
Holocaust/Shoa. Fonds zugunsten bedürftiger Opfer
Description
Botschaft vom 25. Juni 1997 betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa
InitialSituation
<p>Im Laufe der vergangenen Monate wurde die Schweiz erneut mit ihrem Verhalten während des Zweiten Weltkrieges konfrontiert. Im Zentrum des Interesses standen dabei die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen, die unser Land mit den Kriegsparteien unterhalten hat, und die Art und Weise, wie die Banken die Rückgabe der Vermögen von Holocaust-Opfern nach dem Krieg behandelt haben.</p><p>Abgesehen von der manchmal emotional geführten Diskussion, zeugt diese erneute Infragestellung von der Notwendigkeit, mehr Licht in diesen schwierigen Abschnitt unserer Geschichte zu bringen. In der Folge hat das Parlament am 13. Dezember 1996 einen Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte verabschiedet. Der Beschluss hat die rechtliche Grundlage für die Einsetzung einer aus neun unabhängigen Experten zusammengesetzten Kommission geschaffen, welche von Professor Jean-François Bergier geleitet wird. Die Arbeiten dieser Kommission werden voraussichtlich 3-5 Jahre dauern.</p><p>Die Aktivitäten des Finanzplatzes standen besonders im Feuer der Kritik. Dabei hat vor allem die Frage der nachrichtenlosen Vermögen bei Banken Beachtung gefunden. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat im Mai 1996 ein Memorandum of Understanding mit der World Jewish Restitution Organization, dem Jüdischen Weltkongress und der Jewish Agency unterzeichnet. Dank dieser Übereinkunft konnte ein unabhängiges Komitee mit dem Auftrag eingesetzt werden, die Suche nach den seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nachrichtenlosen Vermögen bei Schweizer Banken zu überwachen.</p><p>Ohne die Resultate der Untersuchungen der Kommission Bergier abzuwarten, haben die drei Grossbanken unseres Landes die Initiative ergriffen und dem Bundesrat 100 Millionen Franken zur Schaffung eines Fonds für die Opfer des Holocaust oder deren bedürftige Nachkommen zur Verfügung gestellt. Die Verordnung, welche die Schaffung dieses Fonds vorsieht, wurde vom Bundesrat am 26. Februar dieses Jahres verabschiedet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde der Beitrag der Grossbanken von 100 Millionen Franken durch rund 70 Millionen Franken ergänzt, welche aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft stammen.</p><p>Die Goldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank (SNB) während der Zeit von 1939-1945 wurden ebenfalls kritisiert. Während des Krieges zielte die Strategie der SNB darauf ab, das Vertrauen des Publikums in die Währung aufrechtzuerhalten und genügend grosse Goldbestände in der Schweiz zu halten, um die für das Land lebensnotwendigen Importe sichern zu können. Von 1939-1945 kaufte sie Gold im Wert von 1,8 Milliarden Franken von den Alliierten und von 1,5 Milliarden Franken von den Achsenmächten, wovon 1,2 Milliarden von Deutschland stammten. Am Ende des Krieges stellte sich heraus, dass ein grosser Teil der Lieferungen der Reichsbank nicht aus den Vorkriegsbeständen Deutschlands stammte, sondern bei den Zentralbanken und bei Privaten in den besetzten Ländern beschlagnahmt worden war.</p><p>Die Goldgeschäfte der SNB waren während und nach dem Krieg in der Schweiz und im Ausland Gegenstand von Diskussionen. Im Jahre 1946 wurde mit den Alliierten in Washington ein Abkommen getroffen, in dem sich die Schweiz verpflichtete, sich mit 250 Millionen Franken am Wiederaufbau Europas zu beteiligen. Gleichzeitig verzichteten die Alliierten auf alle weiteren Ansprüche auf das während des Krieges von der Schweiz von Deutschland erworbene Gold.</p><p>Es wird Aufgabe der Kommission Bergier sein, eine vertiefte Analyse der Goldgeschäfte der SNB durchzuführen. Ohne die Schlussfolgerungen der Experten vorwegzunehmen, hält die SNB fest, dass, auch wenn ihre Geldpolitik dazu beigetragen hat, die Schweiz vor einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise zu bewahren, deren Verantwortliche die moralischen und politischen Konsequenzen ihres Verhaltens zu wenig überdacht haben und der Reichsbank nicht genügend kritisch begegnet sind.</p><p>Dieser Umstand, die dringliche Hilfsbedürftigkeit der Überlebenden des Holocaust und die Verminderung des Ansehens der Schweiz im Ausland haben die SNB veranlasst, eine Beteiligung am Fonds zugunsten bedürftiger Holocaust-Opfer vorzuschlagen. Der Betrag von 100 Millionen Franken scheint angesichts der Aufwendungen der Privatwirtschaft angemessen zu sein. Überdies steht er in Beziehung zu den Einnahmen der SNB aus ihren Goldgeschäften mit Deutschland während des Krieges. Mit diesem Beitrag hilft die Schweiz denjenigen, die noch immer unter den Folgen der Verfolgungen des Nationalsozialismus leiden, während sie selber davon verschont geblieben war.</p><p>Der Bundesrat legt besonderen Wert auf die Feststellung, dass die vorliegende Botschaft in keiner Art und Weise den Untersuchungen der von ihm eingesetzten Expertenkommission Bergier vorgreifen will. Soweit die Botschaft Wertungen zu den heute bekannten historischen Fakten enthält, widerspiegelt sie die Auffassung der SNB. Der Bundesrat behält sich eine abschliessende Würdigung zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich vor.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Juni 1997 betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.1997 1 Nichteintreten
    07.10.1997 2 Nichteintreten.
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> begründeten die Kommissionssprecher Marc Suter (R, BE) und Francine Jeanprêtre (S, VD) den Antrag auf die Vorlage nicht einzutreten mit dem Argument, die Nationalbank verfüge über die nötigen Kompetenzen, um in eigener Regie über die Zahlung der 100 Millionen Franken zu entscheiden. Es bedürfe dazu keines zusätzlichen Bundesbeschlusses und keiner Ermächtigung durch das Parlament. Eine solche könnte vielmehr den Eindruck erwecken, als ob das Parlament im Namen des Volkes Mitverantwortung für eine Politik übernehmen würde, welche die Nationalbank seinerzeit in eigener Kompetenz und ohne spezielle Zustimmung der politischen Behörden geführt hat. Die 100-Millionen-Franken-Einlage sei kein Geschenk, sondern ein Ausgleich für belegtes früheres Fehlverhalten der Nationalbank. Otto Loretan (C, VS) empfahl als Sprecher der Minderheit auf die Vorlage einzutreten. Die Minderheit übernahm die Argumentation der Nationalbank, wonach sie nicht über die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Gewährung eines Beitrags an den Holocaustfonds verfüge und forderte dazu auf Farbe zu bekennen. Die Argumentation der Kommissionsmehrheit wurde von den Fraktionen FDP, SP, SVP, Grüne, LDU/EVP und FPS unterstützt. Die Nationalbank könne nicht die Hände in Unschuld waschen und vom Parlament eine Absolution verlangen, sagte Regine Aeppli (S, ZH). Die SNB habe sich in Zweiten Weltkrieg standhaft gegen jede politische Einflussnahme gewehrt, deshalb solle sie sich auch heute selbst entscheiden, meinte Theo Fischer (V, AG). Und Verena Grendelmeier (U, ZH) mutmasste, die SNB scheine Angst vor ihrem eigenen Mut, ihrer eigenen Idee bekommen zu haben. Für eine Spezialgesetzgebung mit Referendumsmöglichkeit sprachen sich die Fraktionen C, L und D aus, allerdings mit unterschiedlicher Argumentation und Zielsetzung. Der Einlage der Nationalbank fehle die nötige gesetzliche Grundlage, ausserdem dürfe sie nicht dem fakultativen Referendum entzogen werden, sagten Otto Loretan (C, VS) und Ulrich Schlüer (V, ZH). Angst vor dem Volk sei nicht am Platz. Jacques-Simon Eggly (L, GE) warnte davor, die Nationalbank einfach im Regen stehen zu lassen. Sie habe ihre Geschäfte während des Krieges nicht zum eigenen Vergnügen getätigt, sondern im Interesse des Landes gehandelt. Vor einer möglichen Verantwortungsklage einer ihrer Aktionäre warnte Rudolf Keller (D, BL), sollte die SNB ihre Zahlungen ohne gesetzliche Grundlage vornehmen. Mit 131 zu 38 Stimmen beschloss der Rat Nichteintreten.</p><p>Im <b>Ständerat</b> erläuterte Kommissionspräsident Niklaus Küchler (C, OW) den Entscheid, die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. Im Vordergrund standen politische Überlegungen: Die Nationalbank dürfe nicht zum Spielball politischer Kräfte verkommen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Nationalbank werde für aussenpolitische Zwecke instrumentalisiert. Auch wäre es sinnvoller, dem Nationalrat zu folgen, um ein Hickhack zwischen den beiden Räten zu vermeiden. Ein Minderheit, angeführt von Carlo Schmid (C, AI) beantragte Eintreten auf den Bundesbeschluss. Die Lehrmeinung in bezug auf die rechtliche Position der SNB sei geteilt und verlange nach Klärung. Zudem dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, man habe Angst vor dem Volk. René Rhinow (R, BL) betonte ebenfalls die nicht ganz klare Rechtslehre in dieser Sache. Die Nationalbank stehe nicht über dem Gesetz. Man könne nicht gleichzeitig eine Nationalbankspende dringend wünschen und sich vom Bundesbeschluss dispensieren. Leider habe der Nationalrat mit grossem Mehr Nichteintreten beschlossen, es sei somit im Interesse der Sache, der grossen Kammer zu folgen. Der Ständerat sprach sich mit 22 zu 16 Stimmen für Nichteintreten aus. Das Geschäft ist damit erledigt.</p>
Updated
10.04.2024 16:31

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