Befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals. Bundesbeschluss
Details
- ID
- 19970077
- Title
- Befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals. Bundesbeschluss
- Description
- Botschaft vom 29. Oktober 1997 betreffend den Bundesbeschluss über die befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals
- InitialSituation
- <p>Ende 1997 läuft der auf drei Jahre befristete Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes aus. Zur Verbesserung des noch keineswegs sanierten Bundeshaushalts sowie der Betriebsergebnisse der öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Besitz des Bundes (vorab der SBB) soll aber auch in Zukunft im Lohnbereich ein Sparbeitrag geleistet werden. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz bereits im Sommer 1997 beschlossen und den ab 1998 bis ins Jahr 2001 vom Personal der allgemeinen Bundesverwaltung zu erbringenden Beitrag auf jährlich wiederkehrend 50 Millionen Franken beziffert. Diese Massnahme tritt zu den seit 1997 im Rahmen der zweiprozentigen Kreditsperre geltenden Lohnrestriktionen hinzu. Für die SBB gilt seit 1997 eine bis ins Jahr 2000 befristete Sparvorgabe von ebenfalls 50 Millionen Franken. 1998 soll beim gesamten Bundespersonal und den Rentnerinnen und Rentnern (einschliesslich Swisscom) wiederum auf die Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs verzichtet werden.</p><p>Ohne dringlichen Bundesbeschluss fehlt dem Bundesrat bis zur Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes im Jahre 2001 die rechtliche Grundlage, um die vorgesehenen Lohnkürzungen vollziehen zu können, sei es in Form des bisherigen Kaderlohnopfers oder einer generellen Lohnkürzung.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. Oktober 1997 betreffend den Bundesbeschluss über die befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals
- Resolutions
-
Date Council Text 03.12.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.12.1997 1 Rückweisung an den Bundesrat 15.12.1997 2 Festhalten. 16.12.1997 1 Abweichung 17.12.1997 2 Zustimmung 18.12.1997 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 18.12.1997 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.12.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p> Die Vorlage wurde zusammen mit dem Voranschlag 1998 (97.061) behandelt und war insbesondere im Nationalrat der Hauptstreitpunkt der Budgetdebatte.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde dem Lohnopfer für die mittleren und tiefen Besoldungskategorien des Bundespersonals, welches das Budget um 12 Millionen Franken entlastet, mit 26 zu 5 Stimmen zugestimmt. Allerdings wurde eine Abstufung im Sinne der Absichtserklärung des Bundesrates beschlossen.</p><p>Mit der Zustimmung zu einem Rückweisungsantrag Hafner Ursula (S, SH), welcher die Unterstützung der SVP-Fraktion fand, wurde im <b>Nationalrat</b> das lineare Lohnopfer von 0,5 Prozent für das Personal abgelehnt. Die Ratslinke beabsichtigte mit diesem Vorgehen, die unteren Einkommensstufen von der Lohnkürzung auszunehmen; die SVP-Fraktion und andere Rechte wollten hingegen das Kaderlohnopfer weiterführen und gleichzeitig den Bund dazu verpflichten, Personal abzubauen, damit er das Budget einhalten könne. Dieses Konzept setzte sich durch, weil der Rat einen Antrag ablehnte, das Budget um die nicht eingesparten 12 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat erstens an seiner Rückweisung der Vorlage betreffend die Kürzung der Löhne des Bundespersonals (Vorlage A) fest, womit das Geschäft vom Tisch war; zweitens beschloss er mit der Zustimmung zu einer Vorlage B die Weiterführung des Kaderlohnopfers. Diesem Beschluss schloss sich der Ständerat an. Der Bundesrat wird damit gezwungen, den entstandenen Fehlbetrag durch eine Erhöhung des Arbeitnehmeranteils bei der Nichtbetriebsunfallversicherung und durch eine Kürzung bei den Ortszulagen wieder hereinzuholen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 10:24