IWF. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen

Details

ID
19970081
Title
IWF. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen
Description
Botschaft vom 12. November 1997 über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
InitialSituation
<p>Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Länder der Zehnergruppe sind übereingekommen, ihre Allgemeinen Kreditvereinbarung (AKV) um weitere fünf Jahre fortzuführen. Die AKV erlauben dem IWF, im Falle eigener Mittelknappheit zusätzliche Mittel im Umfang von 17 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 34,4 Milliarden Franken) aufzunehmen, um eine ausserordentliche, das internationale Währungssystem bedrohende Krise abzuwenden bzw. zu beheben. Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat die Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den AKV.</p><p>Mit der Teilnahme sichert sich die Schweiz die Mitgliedschaft in der Zehnergruppe und ihre bisherige Stellung in wichtigen Arbeitsgruppen anderer internationalen Institutionen.</p><p>In Zukunft wird der Bundesrat für allfällige Vertragsverlängerungen der AKV zuständig sein. Er wird sich mit der Nationalbank jeweils vor Ablauf der Laufzeit über eine weitere Teilnahme der Schweiz an den AKV einigen. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte über die Beteiligung der Schweiz an den AKV unterrichten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. November 1997 über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf
    24.06.1998 1 Abweichung
    25.06.1998 2 Zustimmung
Proceedings
<p> Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig zu. Der <b>Nationalrat </b>war mit Beschluss materiell auch einverstanden, beschloss jedoch dem Bundesrat die Kompetenz nicht zu erteilen, über die Fortführung oder Beendigung der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen selbständig zu entscheiden. Der <b>Ständerat</b> schloss bei dieser Differenz dem Nationalrat an.</p>
Updated
10.04.2024 08:53

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