Funktion der Bundesratssprecherin oder des Bundesratssprechers

Details

ID
19970429
Title
Funktion der Bundesratssprecherin oder des Bundesratssprechers
Description
Bericht und Gesetzesentwurf der GPK-NR vom 29.05.1997
InitialSituation
<p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates unterbreitet gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 10bis .</p><p>Der Bundesrat bestimmt eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher. Diese oder dieser informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit. Sie oder er koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.</p><p>Der Bundesrat begrüsste und unterstützte den neu vorgeschlagenen Artikel.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht und Gesetzesentwurf der GPK-NR vom 29.05.1997
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission.
    07.03.2000 2 Abweichung
    22.03.2000 1 Zustimmung
    24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>habendie Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission betont, wie wichtig es ist, dass sich der Bundesrat - insbesondere in Krisenzeiten - der Bevölkerung durch klare und einheitliche Informationen als Behörde zeigt, die mit einer Stimme spricht. Der Rat hat der Vorlage diskussionslos zugestimmt. </p><p>Der <b>Ständerat </b>ist seiner Kommission gefolgt, welche vorschlug, dass die Bundesratssprecherin oder der Bundesratsprecher aus den leitenden Mitgliedern der Bundeskanzlei zu wählen sei. Der <b>Nationalrat</b> hat sich diesem Entscheid angeschlossen. </p>
Updated
10.04.2024 16:33

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