Revision des Arbeitsgesetzes

Details

ID
19970447
Title
Revision des Arbeitsgesetzes
Description
InitialSituation
<p>Am 22. März 1996 verabschiedete das Parlament nach ausgedehnten Beratungen eine Vorlage zur Revision des Arbeitsgesetzes. Der Bundesrat hatte zum Ausgleich für die flexibleren Arbeitszeitvorschriften einen Freizeitausgleich von 10 Prozent für die dauernde Nacht- und Sonntagsarbeit vorgeschlagen. Das Parlament strich diese Bestimmungen; zudem beschloss es eine Liberalisierung der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften. Aus diesem Grund wurde gegen die Revision das Referendum ergriffen.</p><p>In der Referendumsabstimmung vom 1. Dezember 1996 wurde die Vorlage mit 67 Prozent zu 33 Prozent deutlich verworfen. Gemäss Vox-Analyse waren insbesondere folgende Gründe für die Ablehnung ausschlaggebend:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die Lockerung der Sonntagsarbeit;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- der Verzicht auf eine Zeitkompensation, vor allem bei der Nachtarbeit;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die Verlängerung der bewilligungsfreien Tagesarbeit bis 23 Uhr ohne Kompensation;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- zu hohe Überzeitkontingente bei gleichzeitig steigender Arbeitslosigkeit.</p></td></tr></table><p>Unmittelbar nach der Abstimmung erklärte der Bundesrat, dass er eine Revision des Arbeitsgesetzes im Interesse der Wirtschaft nach wie vor als notwendig und dringlich erachte. Diese Auffassung wurde von den Spitzen der Bundesratsparteien geteilt. Auch die Sozialpartner äusserten sich positiv zu den Absichten des Bundesrates und zeigten sich bereit, die Revisionsarbeiten rasch wieder aufzunehmen. Ein Ausschuss der Eidgenössischen Arbeitskommission, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, der Frauenorganisationen sowie des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), das den Ausschuss auch leitete, erhielt den Auftrag, eine Kompromissbasis zu erarbeiten und eine Verständigungslösung vorzulegen. Es konnte jedoch kein Kompromissvorschlag entwickelt werden, der von allen Beteiligten hätte akzeptiert werden können. Die Arbeiten des Ausschusses wurden jedoch von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) bei ihrem Gesetzesentwurf berücksichtigt. Dieser umfasst:</p><p>1. zum einen jene Bestimmungen aus der Revisionsvorlage 1996, die in der parlamentarischen Behandlung sowie im Vorfeld der Abstimmung ganz oder weitgehend unbestritten blieben. Diese Bestimmungen wurden unverändert übernommen. Es sind dies insbesondere: Gleichstellung von Mann und Frau in bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten; Sonderschutz bei Mutterschaft von Frauen, die Nachtarbeit verrichten;</p><p>2. zum anderen neue Vorschläge für jene Bestimmungen, die nach der Abstimmungsanalyse zur Hauptsache zur Ablehnung der Vorlage geführt haben. Es handelt sich um folgende Punkte: Abgrenzung Tag/Nacht; Überzeitarbeit; Kompensation Nachtarbeit. Zudem wurde darauf verzichtet, die in der Vorlage enthaltene Lockerung der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften wieder aufzunehmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.1997 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.1998 2 Abweichung
    10.03.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der <b>Nationalrat</b> folgte den Empfehlungen, welche seine Kommission nach eingehender Analyse des Volksneins vom 1. Dezember 1996 ausgearbeitet hatte. Die Kommission präsentierte eine Neuerung sowohl gegenüber dem geltenden Arbeitsgesetz als auch gegenüber der vom Volk abgelehnten Vorlage: Eingeführt wird neu der Begriff "Abendarbeit". Die Arbeit von 20 bis 23 Uhr soll bewilligungsfrei sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dazu jedoch konsutiert werden. Die Kommission korrigierte zudem die beiden stark umstrittenen Elemente der ersten Vorlage. Sie verzichtete auf die Einführung von sechs bewilligungsfreien Sonntagen für Verkaufsgeschäfte und sprach sich für die Kompensation der Nachtarbeit in Form von 10 Prozent zusätzlicher Freizeit aus. Zudem reduzierte sie die Überzeit von 220 bzw. 260 Stunden auf 140 bzw. 170 Stunden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 115 zu 21 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich dem Kompromiss des Nationalrates ohne weitere Diskussion an und stimmte der Vorlage einhellig zu (33 zu 0 Stimmen). Die einzige Differenz, die zwischen den beiden Räten noch bestand, war formeller Art und wurde im Nationalrat umgehend bereinigt.</p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 1998 mit 63,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen.</p>
Updated
10.04.2024 18:35

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