Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister. Verlängerung der Übergangsfrist im Datenschutzgesetz

Details

ID
19970449
Title
Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister. Verlängerung der Übergangsfrist im Datenschutzgesetz
Description
InitialSituation
<p>Am 17. September 1997 hat der Bundesrat die Botschaft betreffend Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister (97.070) verabschiedet. Die Vorlage enthält vier Teilvorlagen, welche die Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für elektronische Personaldatenbanken vorsehen. Gemäss Artikel 38 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sind für Datensammlungen, die bei Inkrafttreten des DSG bereits im Betrieb waren und die besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthalten, die erforderlichen formellgesetzlichen Rechtsgrundlagen spätestens bis am 1. Juli 1998 zu erlassen.</p><p>Die Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass diese Frist zu kurz ist. Deshalb hat sie beschlossen, dem Rat mittels einer Initiative zu beantragen, die in Artikel 38 Absatz 3 DSG vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren zu verlängern. Aus Gründen der Transparenz und Verständlichkeit für Dritte legt sie ein Stichdatum fest (den 31. Dez. 2000). Damit die Gesetzesänderung noch rechtzeitig vor Ablauf der im Datenschutzgesetz vorgesehenen Übergangsfrist in Kraft treten kann, beantragt die Kommission, die Änderung in Form eines dringlichen allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses zu erlassen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verlängerung der Übergangsfrist im Datenschutzgesetz für die Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf
    15.06.1998 1 Zustimmung
    22.06.1998 1 Gesamtabstimmung
    24.06.1998 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    24.06.1998 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    26.06.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.06.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Beide Räte stimmten dem Bundesbeschluss diskussionslos zu.</p>
Updated
10.04.2024 17:28

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