Soziale Sicherheit. Abkommen mit Irland
Details
- ID
-
19980023
- Title
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Soziale Sicherheit. Abkommen mit Irland
- Description
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Botschaft vom 22. April 1998 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit
- InitialSituation
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<p>Irland ist innerhalb der Europäischen Union der einzige Staat, mit dem die Schweiz noch keinen Vertrag über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Für irische Staatsangehörige gilt in der schweizerischen AHV/IV derzeit die gleiche Regelung wie für die Angehörigen anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Abkommen geschlossen hat. Das Inkrafttreten der 10. AHV-Revision hat zwar den Erwerb des Rentenanspruchs in der Schweiz erleichtert, erlaubt jedoch keine Auslandszahlung.</p><p>Das Abkommen bezieht sich auf die Versicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität. Seitens der Schweiz wurde ferner eine Bestimmung über die erleichterte Aufnahme in die Krankentaggeldversicherung vorgesehen.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 22. April 1998 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
23.09.1998 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
16.12.1998 |
1 |
Zustimmung |
18.12.1998 |
1 |
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- Proceedings
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<p> Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.</p>
- Updated
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10.04.2024 08:40
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