"Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!". Volksinitiative
Details
- ID
- 19980029
- Title
- "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 13. Mai 1998 zur Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!"
- InitialSituation
- <p>Die von der Grünen Partei der Schweiz lancierte Volksinitiative wurde am 22. Mai 1996 mit mehr als 113 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat legte am 13. Mai 1998 eine Botschaft vor mit dem Antrag auf Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Die Bundesversammlung ihrerseits hätte die Initiative bis zum 22. Mai 2000 behandeln müssen. Die Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates kam anlässlich der Behandlung der Energie-Umwelt- sowie der Solar-Initiative aufgrund eines Gutachtens der Bundeskanzlei zum Schluss, dass vor allem die Solar-Initiative der Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" insofern widersprach, als bei einer Annahme beider Initiativen eine Mehrfachbesteuerung der nichterneuerbaren Energieträger erfolgen würde. Damit würde das Prinzip einer Rechtsordnung ohne innere Widersprüche tangiert. Die UREK schlug deshalb vor, die Behandlung der Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" gemäss Artikel 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes bis maximal ein Jahr nach der Volksabstimmung über die anderen Initiativen mit der gleichen Stossrichtung zurückzustellen. Beide Räte folgten diesem Vorschlag. Die drei Energievorlagen ("Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt", Volksinitiative "für einen Solarrappen (Solar-Initiative)", "Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien") wurden in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 verworfen.</p><p>Die Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" verlangt die Besteuerung der nichterneuerbaren Energieträger und der Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem Megawatt Leistung zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der Sozialversicherungen und zur Finanzierung einer Herabsetzung des Rentenalters. Ziel der Initiative ist der ökologische und soziale Umbau des Steuersystems. </p><p>Die Einführung dieser Energieabgabe soll durch einen neuen Verfassungsartikel ermöglicht werden, mit welchem das Steuerobjekt definiert wird. Die Steuerpflicht und auch die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden von den Initiantinnen und Initianten bewusst offen formuliert.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. Mai 1998 zur Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!"
- Resolutions
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Date Council Text 06.03.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 07.06.2001 2 Zustimmung 22.06.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Ulrich Fischer (R, AG) und John Dupraz (R, GE) hielten als Sprecher der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des <b>Nationalrates</b> eingangs der Debatte fest, dass es nach Auffassung der Kommissionsmehrheit demokratiepolitisch bedenklich sei, kurz nach der Ablehnung der drei Energievorlagen am 24. September 2000 durch Volk und Stände das Thema erneut vorzulegen. Es gehe hier um eine Neuauflage der ökologischen Steuerreform. Auch wenn die Mehrheit der Kommission Ablehnung beantrage, heisse das jedoch nicht, dass eine Ökologisierung des Steuersystems ewig vom Tisch sei. Kritisiert wurde von bürgerlicher Seite auch, dass die Initiative Abgaben nicht nur auf Öl, Gas oder atomaren Brennstoffen verlangt, sondern auch auf dem Strom aus grossen Wasserkraftwerken. Im Namen einer Kommissionsminderheit beantragte Mitinitiantin Franziska Teuscher (G, BE) Annahme der Initiative mit dem Hinweis, gute Ideen könnten sich - wie damals beim Frauenstimmrecht - oft nicht beim ersten Anlauf durchsetzen. Die Minderheit der UREK war der Ansicht, dass mit der Ablehnung der Grundnorm ("Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt") am 24. September 2000 das Thema nicht vom Tisch sei. Die Initiative konkretisiere die ökologische Steuerreform. Die Kommissionsmehrheit sei leider nicht bereit gewesen, auf die verschiedenen Gegenvorschläge, die in der Kommission vorlagen, einzutreten und einen mehrheitsfähigen Vorschlag für die ökologische Steuerreform zu suchen. Daher stehe nun einzig die Volksinitiative zur Diskussion.</p><p>Nach einer Debatte mit wirtschaftlichen Argumenten für und gegen die Initiative, mit Überlegungen zum ökologischen Steuerumbau, zur Entlastung bei den Lohnnebenkosten sowie zu verschiedenen Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung entschied der Nationalrat mit 120 zu 65 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Für ein Ja zur Ökosteuer stimmten vor allem Mitglieder der Sozialdemokratischen, der Grünen und der Evangelischen und Unabhängigen Fraktion. </p><p>Im <b>Ständerat </b>vertrat Pierre-Alain Gentil (S, JU) die befürwortende Minderheit. Vergeblich rief er dazu auf, die Debatte über die Energiebesteuerung mit einem Ja am Laufen zu halten. Die Initiative habe wohl Mängel, aber sie gehe in die richtige Richtung. Von Seiten bürgerlicher Ratsmitglieder wurde wiederum auf das Scheitern der Energievorlagen im Herbst 2000 und insbesondere auf die Ablehnung der Grundnorm hingewiesen. Die Initiative sehe zudem keinen Höchstsatz für die Energiebelastung vor und es sei nicht von Vorteil, die Energie aus Wasserkraft auch zu besteuern. Die Wasserkraftwerke lieferten 60 Prozent des schweizerischen Stroms, die anstehende Strommarktöffnung setze die Wasserkraft einem enormen Kostendruck aus und es sei daher wenig sinnvoll, diese umweltfreundliche Energiequelle stärker zu belasten. Mit 24 zu vier Stimmen beschloss die Kleine Kammer, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p>In der Schlussabstimmung wurde der entsprechende Bundesbeschluss im Nationalrat mit 119 zu 65 Stimmen und im Ständerat einstimmig angenommen.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 mit 77,1 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:01