Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB für 1999-2002

Details

ID
19980047
Title
Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB für 1999-2002
Description
Botschaft vom 2. September 1998 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB und den Zahlungsrahmen für die Jahre 1999-2002
InitialSituation
<p>Mit der Verabschiedung der Bahnreform durch das Parlament am 20. März 1998 wurde das Gesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen totalrevidiert. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) werden mit diesem Gesetz zu einer im Handelsregister eingetragenen spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft. Der Bund als alleiniger Eigentümer der neuen Aktiengesellschaft schliesst mit der SBB AG eine Leistungsvereinbarung ab. In dieser Leistungsvereinbarung definieren Bund und SBB gemeinsam die Ziele für vier Jahre. Zusammen mit der Leistungsvereinbarung beschliessen die eidgenössischen Räte über einen Zahlungsrahmen für den gleichen Zeitraum.</p><p>Bund und SBB einigen sich in der Leistungsvereinbarung über die strategische Ausrichtung, die Ziele und das Leistungsangebot in den Bereichen Verkehr und Infrastruktur. Überdies wird ein Berichtswesen über die Einhaltung der festgelegten Vorgaben und des Zahlungsrahmens festgelegt. Der Bund nimmt die Rolle des Eigentümers und die Rolle des Bestellers von Verkehrsangeboten wahr. Die Verhandlungen über die Abgeltungen und den detaillierten Umfang von Verkehrsleistungen erfolgen im Rahmen des Bestellverfahrens nach Abgeltungsverordnung. Damit beinhaltet der Zahlungsrahmen nur die Leistungen für den Infrastrukturbereich, nämlich die Abgeltung für die ungedeckten Betriebskosten, die Substanzerhaltung und den Grundbedarf an Investitionen.</p><p>Die Leistungsvereinbarung als Führungsinstrument und der Zahlungsrahmen als Instrument für die Ausgabensteuerung sind zentrale Elemente der Bahnreform und tragen zu einer transparenten Darstellung von verkehrspolitischen Zielen und unternehmerisch motivierten Forderungen des Eigentümers an die SBB bei. In vier Jahren wird die Bundesversammlung zusammen mit der neuen Leistungsvereinbarung einen Rechenschaftsbericht über die Periode 1999-2002 erhalten. Voranschlag und Rechnung der SBB werden neu durch den Bundesrat genehmigt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. September 1998 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB und den Zahlungsrahmen für die Jahre 1999-2002
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 1999-2002
    Resolutions
    Date Council Text
    07.12.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.1998 1 Abweichung
    15.12.1998 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 1999-2002
    Resolutions
    Date Council Text
    07.12.1998 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.1998 1 Zustimmung
Proceedings
Updated
10.04.2024 13:18

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