Bauproduktegesetz
Details
- ID
- 19980052
- Title
- Bauproduktegesetz
- Description
- Botschaft vom 2. September 1998 zu einem Bundesgesetz über Bauprodukte
- InitialSituation
- <p>Seit der Ablehnung des EWR-Abkommens 1992 bemüht sich der Bund, seine umfangreiche "technische" Gesetzgebung auf das internationale (vor allem europäische) Recht abzustimmen. Es geht um die Vermeidung unnötiger Handelshemmnisse, die unsere Volkswirtschaft belasten.</p><p>Zu diesem Zweck verabschiedete der Bundesrat am 30. Juni 1993 ein Reformprogramm. Im Reformprogramm von 1993 ist bis heute ein wichtiger Punkt offen geblieben. Er betrifft den Bereich der Bauprodukte. Konkret geht es um die Übernahme der entsprechenden EG-Richtlinie in das schweizerische Recht, die aus folgenden Gründen notwendig ist:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Die jährlichen Exporte und Importe von Bauprodukten sind bedeutend.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Der europäische Binnenmarkt für Bauprodukte zeichnet sich ab und die EG-Bauprodukterichtlinie wird in absehbarer Zeit operationell werden.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Ohne eine vereinheitlichte schweizerische Regelung ist die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen illusorisch.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>Die Übernahme der Richtlinie findet auf zwei Ebenen statt:</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Auf Stufe Bundesrecht wird das Inverkehrbringen von Bauprodukten in einem neuen Bundesgesetz geregelt.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Soweit die Übernahme der EG-Bauprodukterichtlinie vereinheitlichte Anforderungen an Bauwerke bedingt und diese Anforderungen nicht in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, werden die Kantone die notwendigen Regeln im Rahmen eines "Konkordats über technische Handelshemmnisse" festlegen.</p></td></tr></table>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. September 1998 zu einem Bundesgesetz über Bauprodukte
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.03.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.06.1999 1 Abweichung 20.09.1999 2 Abweichung 22.09.1999 1 Zustimmung 08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Der <b>Ständerat</b> stimmte dem äusserst komplexen und technischen Gesetz zwar mit wenig Begeisterung, aber dennoch einhellig zu und brachte einige geringfügige Änderungen an. Der <b>Nationalrat</b> nahm auf Antrag seiner Kommission Änderungen am Gesetz vor, um dessen Lesbarkeit zu verbessern, und schaffte damit einige Differenzen zum Ständerat<b>. </b>Bei der Differenzbereinigung folgte der Ständerat bis auf eine formale Differenz dem Nationalrat.</p>
- Updated
- 10.04.2024 09:46