AHVG. Revision der freiwilligen Versicherung
Details
- ID
- 19990038
- Title
- AHVG. Revision der freiwilligen Versicherung
- Description
- Botschaft vom 28. April 1999 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung)
- InitialSituation
- <p>Seit ihrer Schaffung im Jahre 1948 leidet die freiwillige Versicherung unter einem chronischen Defizit. Dieses strukturelle Ungleichgewicht erklärt sich im Wesentlichen mit dem freiwilligen Charakter der Versicherung und mit der Art ihrer Finanzierung, die derjenigen in der obligatorischen Versicherung nachgebildet ist. </p><p>Die freiwillige Versicherung ist nicht nur defizitär, auch ihre Struktur passt nicht mehr in die heutige Zeit. Der Bundesrat hat daher im Rahmen der Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt (1993) die Aufhebung der freiwilligen Versicherung vorgeschlagen. Das Parlament sprach sich für eine Sanierung der freiwilligen Versicherung aus, wies das Geschäft jedoch an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, er solle einen ausgewogeneren Entwurf ausarbeiten, welcher der Situation desjenigen Viertels der Auslandschweizer besser Rechnung tragen müsste, welches in einem Nichtvertragsstaat wohnt. Die vorgeschlagene Revision verfolgt ein doppeltes Ziel: Verwirklichung von Einsparungen, wie im Programm der Sanierungsmassnahmen der Finanzen 1993 vorgesehen, aber unter Beibehaltung eines minimalen sozialen Schutzes für Schweizer, die in einem Nichtvertragsstaat wohnen. Um das Defizit in der freiwilligen Versicherung zu verringern, schlägt der Bundesrat vor, den Kreis der Versicherten einzuschränken und das Beitragsvolumen mit folgenden Massnahmen zu erhöhen:</p><p>- Einführung einer territorialen Begrenzung: nur Personen, die im Gebiet eines Staates ohne Sozialversicherungsabkommen wohnen, können beitreten;</p><p>- Voraussetzung einer vorbestandenen Versicherungszeit von fünf aufeinanderfolgenden Jahren: die freiwillige Versicherung soll künftig nur noch Personen offenstehen, die aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden;</p><p>- Erhöhung des Beitragssatzes von 9,2 auf 9,8 Prozent;</p><p>- Aufhebung der sinkenden Beitragsskala;</p><p>Bis anhin war die freiwillige Versicherung schweizerischen Staatsangehörigen vorbehalten. Die Schweiz hat jedoch den Internationalen Pakt der UNO über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Die freiwillige Versicherung ist mit dem Internationalen Pakt der UNO nicht vereinbar. Die Revision bietet Gelegenheit, diesen diskriminierenden Aspekt der freiwilligen Versicherung zu korrigieren. Der Bundesrat sieht deshalb die Öffnung der freiwilligen Versicherung für Ausländer vor, welche die im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllen. Die Revision der freiwilligen Versicherung erweist sich auch im Hinblick auf das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der europäischen Union über den Personenverkehr als zwingend. Denn der von der Schweiz ausgehandelte Vorbehalt gilt nur, wenn die freiwillige Versicherung auf Nichtvertragsstaaten beschränkt wird. Ohne Einschränkung des territorialen Anwendungsbereichs in der freiwilligen Versicherung könnten sich alle Bürger der europäischen Union mit Wohnsitz im Gebiet der europäischen Union freiwillig der schweizerischen AHV/IV anschliessen. Dies würde das Defizit dieser Versicherung massiv vergrössern. </p><p>Zurzeit belaufen sich die Ausgaben in der freiwilligen Versicherung auf 178 Millionen Franken in der AHV, wovon 50 Millionen durch die Beiträge der Versicherten gedeckt werden. Durch die vorgeschlagenen Massnahmen reduzieren sich langfristig in der AHV die jährlichen Ausgaben von 178 Millionen Franken auf 30 Millionen Franken. Bezüglich der IV verringern sich die Ausgaben von 30 Millionen Franken auf rund 5 Millionen Franken.</p><p>Der Revisionsentwurf erlaubt netto jährliche Einsparungen von insgesamt 117 Millionen Franken (109 für die AHV und 8 für die IV). Die Beiträge der Versicherten werden sich auf ungefähr 12 Millionen Franken in 15 Jahren reduzieren. Hingegen wird sich die Gesamtsumme der Ausgaben für Renten erst langfristig verringern. So vermindern sich die Ausgaben nach 20 Jahren um einen Viertel, nach 30 Jahren um die Hälfte und nach 40 Jahren um drei Viertel.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. April 1999 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Resolutions
-
Date Council Text 15.03.2000 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.06.2000 1 Abweichung 19.06.2000 2 Abweichung 22.06.2000 1 Zustimmung 23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> hat die Revision des Gesetzes über die freiwillige Versicherung angenommen und ist damit dem Antrag der Kommissionsmehrheit gefolgt. Er ging dabei gar noch weiter als der Bundesrat, indem er den heutigen Mindestbeitrag verdreifachte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> zeigte sich wie bereits die Mehrheit seiner Kommission grosszügiger als der Ständerat und schaffte zwei bedeutende Differenzen: Zum einen erweiterte er den Bezügerkreis: Beitrittsberechtigt sollen demnach alle Auslandschweizer/innen und alle Personen sein, die seit mindestens fünf Jahren bei der AHV versichert sind, sofern sie in einem Land ausserhalb der Europäischen Union gewohnt haben. Hingegen wollte er den heutigen Mindesbeitrag nur verdoppelt haben.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte dem Beschluss des Nationalrates, den Mindestbeitrag zu verdoppeln. Er schränkte den Kreis der Versicherungsberechtigten ein: Beitrittsberechtigt sollen nur Schweizer/innen und EU-Bürger/innen sein, die mindestens fünf Jahre obligatorisch versichert gewesen sind und in einem Nicht-EU-Land gewohnt haben. Der <b>Nationalrat</b> ist diesem Beschluss gefolgt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 10:18