"Für eine freie Arzt- und Spitalwahl". Volksinitiative

Details

ID
19990059
Title
"Für eine freie Arzt- und Spitalwahl". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 14. Juni 1999 zur Volksinitiative "Für eine freie Arzt- und Spitalwahl"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" will dem bestehenden Artikel 34bis BV einen dritten Absatz anfügen. In diesem soll das Recht der Patientinnen und Patienten auf die freie Wahl des Leistungserbringers innerhalb der ganzen Schweiz und die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflege- bzw. Unfallversicherung festgehalten werden. Schon heute ist die Wahlfreiheit der Versicherten sowohl im Bereich der Krankenversicherung als auch in jenem der Unfallversicherung gewährleistet, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Es versteht sich von selbst, dass die Wahlfreiheit nicht unbesehen von der fachlichen Qualifikation der Personen und Institutionen Gültigkeit haben kann. In der Unfallversicherung wirken sich die zusätzlichen organisatorischen Anforderungen, welchen die Leistungserbringer unterliegen, für die Versicherten in der Praxis kaum aus. In der Krankenversicherung hingegen ist die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten auf die zugelassenen Spitäler beschränkt. Dies bedeutet, dass ein Spital der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung entsprechen muss; private Trägerschaften sind angemessen zu berücksichtigen. Die Initiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" fordert nun eine vollständig freie Spitalwahl. Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Planungspflicht der Kantone obsolet würde und dass ein im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenes Instrument zur Kosteneindämmung - laut Botschaft vom 6. November 1991 ein Schwerpunkt der Totalrevision (BBl 1992 I 96) - dahinfiele. Die Wahlmöglichkeit der Versicherten steht in engem Zusammenhang damit, inwieweit eine Behandlung von der Versicherung übernommen wird. Die Initianten fordern namentlich einen Beitrag der obligatorischen Versicherung bei der Behandlung auch in ausserkantonalen Spitälern und in Privatspitälern. Bezüglich der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung bestanden nach der Einführung des KVG gewisse Unsicherheiten. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat in einem Entscheid Ende 1997 nunmehr festgehalten, dass es für die Kostenübernahmepflicht des Wohnkantons und des Versicherers im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung bei einem medizinisch indizierten ausserkantonalen Spitalaufenthalt nicht darauf ankommt, in welcher Abteilung eines öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitals sich eine versicherte Person tatsächlich aufhält. Damit ist das Anliegen der Initiative in einem wesentlichen Umfang schon heute erfüllt. Bei Behandlungen zu Lasten der Unfallversicherung wird der geforderte Beitrag ohnehin entrichtet. Keine Kostenübernahmepflicht der Krankenversicherung besteht hingegen bei der Behandlung in Spitälern, welche nicht in einer von einem oder mehreren Kantonen erstellten Planung aufgeführt sind; damit die entsprechenden Kosten gedeckt werden, ist das Bestehen einer Zusatzversicherung erforderlich. Die Annahme der Initiative würde somit eine Verschiebung von Finanzlasten von der Zusatzversicherung auf die Grundversicherung bewirken. Da im Weiteren das in Bezug auf die Kosteneindämmung im Vordergrund stehende Instrument, die Spitalplanung, seine Wirkung verlöre, ist mit einer Mehrbelastung der Krankenversicherung zu rechnen, welche entsprechende Prämiensteigerungen zur Folge hätte. In welchem Ausmass diese Entwicklung die Kosten- bzw. Prämienentwicklung beeinflussen würde, ist zur Zeit nicht absehbar. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Initiative.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Juni 1999 zur Volksinitiative "Für eine freie Arzt- und Spitalwahl"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für eine freie Arzt- und Spitalwahl"
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2001 2 Zustimmung
    22.06.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.06.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.07.2001 1 Mit Erklärung vom 24. Juli 2001 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2001 3411).
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde die Stossrichtung der Initiative in den bürgerlichen Reihen zwar begrüsst. Ob aber der Abschied von den bestehenden Steuerungsinstrumenten - Spitalplanung und Spitallisten - tatsächlich zu mehr Wettbewerb führen würde, war auch aus liberaler Optik umstritten. Christine Egerszegi (R, AG) gab zu bedenken, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht frei sei, weil die Anbieter (Ärzte und Spitäler) das Kosten-Nutzen-Verhältnis bestimmen und nicht die Kunden (Patientinnen und Patienten). Zudem würde die Initiative zu einem unverantwortlichen Kostenschub führen. Auch die Vertreterin der SP-Fraktion, Stephanie Baumann (S, BE), befürchtete, dass mit der Annahme der Initiative die Sparanstrengungen im Zusammenhang mit der Spitalplanung und dem Abbau von Überkapazitäten im stationären Bereich, welche nun langsam zu greifen beginnen, wieder zunichte gemacht würden. Der Rat war sich einig, dass Mängel in der Krankenversicherung auf Gesetzesstufe zu beheben seien. Die Neuordnung der Spitalfinanzierung ist Gegenstand der zweiten Etappe der ersten KVG-Teilrevision. Bundesrätin Ruth Dreifuss versicherte, dass ihr Departement bis zum Sommer 2000 konkrete Vorschläge präsentieren werde. Dabei würden auch verschiedene Forderungen der Initiative aufgegriffen. Guido Zäch (C, AG), Chefarzt des Paraplegiker-Zentrums Nottwil und Mitglied des Initiativkomitees, beantragte Rückweisung an die Kommission und die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags im Rahmen der KVG-Revision. Der Antrag, unterstützt von der CVP-, der Evangelisch und Unabhängigen- und Teilen der SVP-Fraktion, wurde mit 95 zu 72 Stimmen abgelehnt. Die Initiative selber wurde anschliessend mit 154 zu 10 Stimmen klar verworfen. </p><p>Im <b>Ständerat</b> erklärte die Kommissionssprecherin Christine Beerli (R, BE), dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ursprünglich die Initiative gleichzeitig mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes zum Thema Spitalfinanzierung behandeln wollte. Es sei jedoch nicht gelungen, die Vorbereitungen für diese KVG-Teilrevision so weit voranzutreiben, dass das Geschäft bereits in der Sommersession 2001 hätte behandelt werden können. Andererseits laufe die gesetzliche Frist für die Behandlung der Initiative in diesem Juni ab, weshalb sie jetzt auf der Traktandenliste stehe. Die Kommission sei der Ansicht, dass viele berechtigte Anliegen der Initiative in die KVG-Revision aufgenommen werden können. Allerdings berge der Initiativtext auch Gefahren, namentlich sei eine Spitalplanung nicht mehr möglich. Der Rat folgte darauf ohne Diskussion dem einstimmigen Kommissionsantrag und dem Bundesrat und lehnte die Initiative mit 28 zu null Stimmen ab.</p><p></p><p>Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" wurde am 24.07.2001 zurückgezogen (BBl 2001 3411).</p>
Updated
10.04.2024 08:26

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