Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Vereinbarungen

Details

ID
19990091
Title
Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Vereinbarungen
Description
Botschaft vom 24. November 1999 über verschiedene Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
InitialSituation
<p>Die mit Deutschland sowie mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Abkommen ermöglichen eine Konsolidierung der Rechtsgrundlagen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden. Sie schaffen insbesondere eine klare rechtliche Grundlage für besondere Formen der polizeilichen Zusammenarbeit einschliesslich der Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen in einem anderen Vertragsstaat sowie für den polizeilichen Informations- und Datenaustausch. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) diente dabei als Richtschnur. Es wurden aber entsprechend den gegenseitigen Bedürfnissen auch eigene, nicht in den Schengener Verträgen enthaltene Lösungen entwickelt. Damit wird eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit erreicht. Die Abkommen werden künftig eine wirksamere Bekämpfung grenzüberschreitender illegaler Tätigkeiten, der illegalen Migration sowie der internationalen Kriminalität und des Terrorismus erlauben. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Ziele, die sich der Bundesrat zur Stärkung der inneren Sicherheit gesetzt hat. Weil aber die Interessenlage von Nachbarstaat zu Nachbarstaat grosse Unterschiede aufweist sowie angesichts der fortschreitenden Vergemeinschaftung der Rechts- und Innenpolitik im Rahmen der EU kann das anvisierte und für die Gewährleistung der inneren Sicherheit wesentliche Ziel eines homogenen grenzüberschreitenden Sicherheitsraums auf dem Weg bilateraler Abkommen allein nicht erreicht werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. November 1999 über verschiedene Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über verschiedene Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 1 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates (beim Art. 1, Abs. 1, wird der Bst. c an die Kommission zurückgewiesen).
    14.06.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    26.09.2000 2 Zustimmung
    17.10.2000 1
Proceedings
<p></p><p>Die Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein über die grenzüberschreitende Polizeiarbeit passierten den <b>Nationalrat</b> nicht ganz problemlos. Die Linke beantragte Nichteintreten, weil der Vertrag mit Deutschland unter gewissen Umständen (die zuwenig genau definiert seien) die grenzüberschreitende verdeckte Fahndung erlauben würde und auch der Informationsaustausch den beteiligten Polizeikräften zu viele Kompetenzen einräume. Dieser Nichteintretensantrag wurde zwar mit 104 zu 56 Stimmen abgelehnt; aber bereits bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c kam es zu einer Rückweisung an die Kommission. Umstritten war die Bestimmung, dass in Abweichung vom sonst international mehrheitlich geltenden Recht, Deutschland eine Auslieferung verlangen kann, wenn die Tat in der Schweiz zwar auch strafbar, aber bereits verjährt ist. Im zweiten Anlauf stimmte der Nationalrat dieser Bestimmung zu, unter anderem auch mit dem Argument, dass die internationale Tendenz in die Richtung gehe, dass generell die Verjährungsfristen des um Auslieferung ersuchenden Staates massgebend sein sollen, um die Flucht von Straftätern in Staaten mit kürzeren Verjährungsfristen zu verhindern. </p><p>Der <b>Ständerat</b> hiess die Vorlage einstimmig und diskussionslos gut. </p>
Updated
10.04.2024 08:23

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