Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen
Details
- ID
- 19990096
- Title
- Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen
- Description
- Botschaft vom 6. Dezember 1999 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates vom 5. Mai 1989
- InitialSituation
- <p>Das Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen ist am 5. Mai 1989 durch die Schweiz unterzeichnet worden. Es soll die Freiheit des Fernsehempfangs und der Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen in den Vertragsstaaten garantieren.</p><p>Die Europäische Union hat im Jahr 1998 ihre Fernsehrichtlinie, welche die Modalitäten der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehprogrammen innerhalb des europäischen Binnenmarktes regelt, revidiert. Diese Tatsache hat den Europarat bewogen, eine entsprechende Anpassung des Übereinkommens vorzunehmen.</p><p>Die Änderungen des Übereinkommens umfassen insbesondere folgende Aspekte:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Der Begriff der sendenden Vertragspartei wird neu definiert.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Auslagerung der Veranstaltertätigkeit in eine andere Vertragspartei zwecks Umgehung der Rechtsordnung des Ursprungslandes wird als Rechtsmissbrauch qualifiziert.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Der Zugang der Allgemeinheit zu Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung soll gewährleistet werden. Die Vertragsparteien erstellen eine Liste mit schützenswerten Ereignissen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Reine Eigenwerbe- und Teleshoppingprogramme werden neu im Übereinkommen geregelt.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die Revision des Übereinkommens erfolgt neu im Rahmen eines sogenannten "Opting-out-Verfahrens".</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Die zweijährige Wartezeit für die Verbreitung von Kinofilmen am Fernsehen wird fallengelassen.</p></td></tr></table><p>Es ist vorgesehen, das Protokoll spätestens am 1. Oktober 2000 in Kraft treten zu lassen; es sei denn, ein Mitgliedstaat des Europarates erhebe dagegen einen Einwand.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. Dezember 1999 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates vom 5. Mai 1989
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates vom 5. Mai 1989
- Resolutions
-
Date Council Text 23.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.06.2000 1 Zustimmung 23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten dem Protokoll einstimmig zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:07