Präsidium des Ständerates. Anpassung des Geschäftsreglementes
Details
- ID
- 19990437
- Title
- Präsidium des Ständerates. Anpassung des Geschäftsreglementes
- Description
- InitialSituation
- <p>Die am 18. April 1999 von Volk und Ständen angenommene Bundesverfassung (nBV) bestimmt in Artikel 152, dass erstens die Ratspräsidenten für die Dauer eines Jahres gewählt werden - was eine Anpassung an die bereits seit Anfang des Bundesstaates geübte Praxis darstellt und auch auf reglementarischer Ebene so geregelt ist. Zweitens sieht Artikel 152 der neuen Bundesverfassung neu die Wahl eines zweiten Vizepräsidenten oder einer zweiten Vizepräsidentin vor.</p><p>Das Büro bekräftigte nach Prüfung von anderen Modellen die bereits in der Debatte über die Bundesverfassung vertretene Ansicht, dass sich mit der Einführung eines zweiten Vizepräsidenten oder einer zweiten Vizepräsidentin im Ständerat praktisch nichts ändert, weil hier gewohnheitsrechtlich der erste Stimmenzähler oder die erste Stimmenzählerin de facto schon zweiter Vizepräsident oder zweite Vizepräsidentin ist. Dies hat zur Folge, dass an Stelle des ersten Stimmenzählers oder der ersten Stimmenzählerin der zweite Vizepräsident oder die zweite Vizepräsidentin gewählt wird und die geltende zahlenmässige Zusammensetzung des Büros unverändert bleibt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Geschäftsreglement des Ständerates
- Resolutions
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Date Council Text 30.09.1999 2 Beschluss gemäss Antrag des Büros (1. Lesung) 04.10.1999 2 2. Lesung 08.10.1999 2 Das revidierte Reglement wird in der Schlussabstimmung angenommen.
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- Proceedings
- <p> Der Ständerat stimmte der Anpassung diskussionslos zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 12:50