Atomgesetz. Ă„nderung des Bundesbeschlusses

Details

ID
20000030
Title
Atomgesetz. Änderung des Bundesbeschlusses
Description
Botschaft vom 1. März 2000 zum Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
InitialSituation
<p>Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz (SR 732.01) ist bis zum Inkrafttreten eines neuen Atomgesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Ursprünglich war vorgesehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt das neue Kernenergiegesetz in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Umstände (insbesondere Volksinitiativen, Tschernobyl) führten aber immer wieder zu Verzögerungen des Kernenergiegesetzes. Im März 2000 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zum Kernenergiegesetz eröffnet. Er beabsichtigt, spätestens im März 2001 - gleichzeitig mit der Botschaft zu den beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus" - die Botschaft zum Kernenergiegesetz dem Parlament zu unterbreiten. Der ursprüngliche Terminplan kann daher nicht eingehalten werden. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz soll ohne inhaltliche Änderungen um zehn Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2010, verlängert werden. Nach der neuen Bundesverfassung ist dafür ein Bundesgesetz zu erlassen (Art. 163 f.).</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 2000 zum Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.10.2000 2 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde von beiden Räten ohne Diskussion und einstimmig angenommen.</p>
Updated
10.04.2024 09:11

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