"Strassen für alle". Volksinitiative

Details

ID
20000034
Title
"Strassen für alle". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 13. März 2000 zur Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)" wurde am 16. März 1999 mit 112 395 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei eingereicht. Danach soll die Höchstgeschwindigkeit innerorts unter Vorbehalt begründeter Ausnahmen (insbesondere auf Hauptstrassen, sofern dies die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft namentlich vor Lärm zulassen) allgemein auf 30 km/h herabgesetzt werden. Übergangsrechtlich wird für die Umsetzung der Initiative ein Jahr ab Annahme durch Volk und Stände eingeräumt. Das von den Initiantinnen und Initianten angestrebte Ziel, mittels Tempobeschränkung innerorts die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Umweltbelastung zu mindern und damit eine bessere Wohnqualität zu erreichen, ist begrüssenswert, doch ist der vorgeschlagene Weg aus folgenden Gründen nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Es ist zwar unbestritten, dass tiefere Geschwindigkeiten die Verkehrsunfälle reduzieren und - wenn sie das gesamte Fahrverhalten beruhigen und damit einen homogeneren Verkehrsfluss bewirken - den Schadstoffausstoss wie auch den Treibstoffverbrauch vermindern. Derartige Verbesserungen lassen sich allerdings nur erreichen, wenn eine angeordnete Tempomassnahme auch eingehalten wird. Es ist allgemein anerkannt, dass allein mit der Einführung einer Verkehrsregel bzw. einer Signalisation - wie dies bei Annahme der Initiative der Fall wäre - das effektiv gefahrene Tempo nicht entsprechend gesenkt werden kann. Ohne flankierende bauliche oder technische Verkehrsberuhigungsmassnahmen können die angestrebten Verbesserungen nicht im erwünschten Mass erreicht werden. Die Initiative geht auf eine vollständig flächendeckende Einführung von Tempo 30 aus und nimmt zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und Erscheinungsbild der Strassen. Zwar sieht die Initiative vor, dass die zuständige kantonale Behörde in begründeten Fällen Abweichungen verfügen kann; das im Initiativtext erwähnte Beispiel eines "begründeten Falls", wonach auf Hauptstrassen die Geschwindigkeit nur hinaufgesetzt werden könnte, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft, namentlich vor Lärm, dies zulassen, macht jedoch unmissverständlich deutlich, dass selbst bei einer grosszügig ausgebauten Hauptstrasse kaum je eine Hinaufsetzung auf 50 km/h möglich wäre, weil bekanntlich jede Tempoerhöhung sich negativ auf das Unfallgeschehen und damit auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auswirkt. Tempo 30 generell auf dem gesamten Strassennetz innerorts, das vom Ausbaugrad und Erscheinungsbild her ausserordentlich heterogen ist, erscheint jedoch unverhältnismässig. Die erfahrungsgemäss schlechte Einhaltung einer Tempomassnahme auf Strassen, deren Ausbau und Bild nicht mit der Beschränkung übereinstimmt und die sich mit polizeilichen Kontrollen allein auch nicht oder nur unwesentlich verbessern liesse, führte letztlich nicht zum angestrebten besseren Schutz von Leib und Leben. Mit der Einführung von Tempo 30 generell bliebe es auch nicht mehr im gleichen Mass den für die Finanzierung zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden überlassen, die Prioritäten beim Rück- und Umbau von Strassen bzw. bei der Anordnung flankierender Massnahmen unter Mitwirkung der Bevölkerung festzulegen, um den Anliegen der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Wohlbefindens der Anwohner optimal Rechnung tragen zu können. Im Übrigen besteht kein Grund, die 1975 geschaffene, einheitliche Zuständigkeit für die Anordnung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aufzuteilen und die Kompetenz des Bundesrates zur Festlegung der Innerorts-Höchstgeschwindigkeit auf Volk und Stände zu übertragen. Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten, die Initiative "Strassen für alle" Volk und Ständen zur Ablehnung ohne Gegenvorschlag zu empfehlen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. März 2000 zur Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)"
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.10.2000 2 Zustimmung
    06.10.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.10.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> empfahlen namens der Mehrheit der Verkehrskommission Max Binder (V, ZH) und René Vaudroz (R, VD) die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit werde von allen Kommissionsmitgliedern unterstützt, die generelle Beschränkung der Geschwindigkeit sei aber ein sehr radikales und undifferenziertes Mittel. Die Möglichkeit zur Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren gäbe es schon seit 1989. Zudem würden die Initianten den Eindruck vermitteln, die Geschwindigkeit allein sei ausschlaggebend für die Verkehrssicherheit. Auch wäre die Umsetzung des Volksbegehrens äusserst kostspielig und die lokalen Behörden sowie die betroffene Bevölkerung hätten nicht mehr die Möglichkeit, auf ihrem Gemeindegebiet Prioritäten zu setzen.</p><p>Pia Hollenstein (G, SG) beantragte im Namen der Kommissionsminderheit, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Im Mittelpunkt stehe die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine neue menschlichere Verkehrskultur. Diese Ziele kämen einem grossen Teil der Bevölkerung zugute. Zudem sei unbestritten, dass Temporeduktionen weniger und auch weniger schwere Unfälle zur Folge hätten. Es sei kostengünstiger, Tempo 30 flächendeckend einzuführen, da dies viel weniger bauliche Massnahmen erfordere als Tempo-30-Zonen. </p><p>Die FDP-, SVP- und eine Mehrheit der CVP-Fraktion empfahlen, die Initiative abzulehnen. Für die Initiative setzten sich im Nationalrat Linke, Grüne, die Evangelische und Unabhängige Fraktion sowie Teile der Christlichdemokraten ein. In der Gesamtabstimmung empfahl die Grosse Kammer Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative mit 95 zu 64 Stimmen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>hielten Hans Hess (R, OW) als Kommissionspräsident und andere bürgerliche Votanten der Initiative vor allem den schwierigen Vollzug und die hohen Kosten notwendiger baulicher Massnahmen vor. Über Temporeduktionen müsse nach örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Eine Empfehlung der Kommission wurde im Ständerat oppositionslos überwiesen. Sie ersucht den Bundesrat, die Einführung von Tempo-30-Zonen und ähnlichen Massnahmen zu fördern, indem er den Kantonen und Gemeinden bei deren Anordnung möglichst grossen Spielraum belässt. Das entsprechende Massnahmenpaket soll der Bundesrat bis zur Volksabstimmung, spätestens aber bis Ende Juni 2001 vorlegen.</p><p>Pierre-Alain Gentil (S, JU) unterstützte die Initiative im Namen einer linken Kommissionsminderheit. Es liege auf der Hand, dass ein tieferes Tempo Zahl und Schwere der Unfälle senke. Auch international bestehe eine generelle Tendenz, die Tempolimiten zu senken.</p><p>In der Gesamtabstimmung empfahl die Kleine Kammer Volk und Ständen mit 31 zu neun Stimmen die Ablehnung der Initiative. </p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 4. März 2001 mit 79,7 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt (vgl. Annexe G).</p>
Updated
10.04.2024 08:29

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