Anbindung der Schweiz ans französische und italienische Eisenbahnnetz
Details
- ID
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20000073
- Title
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Anbindung der Schweiz ans französische und italienische Eisenbahnnetz
- Description
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Botschaft vom 13. September 2000 über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zulaufstrecken zu neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)
- InitialSituation
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<table><tr><td width="500pt" colspan="2" valign="top"><p>Die am 2. November 1999 in Genf durch die Verkehrsminister der Schweiz und Frankreichs unterzeichnete Vereinbarung soll die langfristige Planung der Schienenanschlüsse des schweizerischen an das französische Netz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, sicherstellen. Sie erfasst aber auch die Zusammenarbeit im klassischen Schienenverkehr (grenzüberschreitender Regionalverkehr, Güterverkehr). Analog zu den Vereinbarungen mit Deutschland und Italien betreffend die NEAT-Zulaufstrecken beinhaltet die Vereinbarung mit Frankreich noch keine detaillierten Bauprojekte, sondern nur die Rahmenbedingungen zu deren Erstellung. Die Verbesserungsmassnahmen sollen modulartig und bedarfsgerecht in den nächsten 20 Jahren ausgeführt werden.</p><p>Hauptelement der Rahmenvereinbarung ist die Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der französischen Hochgeschwindigkeitslinien. Die drei wichtigsten TGV-Zubringerstrecken sind:</p></td></tr><tr><td width="19pt" valign="top"><p>-</p></td><td width="500pt" valign="top"><p>Genève-Nantua-Bourg-en-Bresse-Mâcon (Anbindung an bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris-Sud-Est);</p></td></tr><tr><td width="19pt" valign="top"><p>-</p></td><td width="500pt" valign="top"><p>Lausanne/Bern-Neuchâtel-Dole-Dijon-Aisy (Anbindung an bestehende Hochgeschwindig-keitslinie Paris-Sud-Est und an die zukünftige Linie des TGV Rhin-Rhône);</p></td></tr><tr><td width="19pt" valign="top"><p>-</p></td><td width="500pt" valign="top"><p>Basel-Mulhouse (Anbindung an die zukünftigen Hochgeschwindigkeitsstrecken des TGV Est-européen und TGV Rhin-Rhône).</p></td></tr><tr><td width="500pt" colspan="2" valign="top"><p>Langfristig soll die Fahrzeit auf rund zweieinhalb Stunden auf den Verbindungsstrecken Genf-Paris und Basel-Paris sowie auf rund dreieinviertel Stunden auf der Strecke Lausanne-Paris verkürzt werden.</p><p>Zur Umsetzung der Vereinbarung wird ein französisch-schweizerischer Lenkungsausschuss eingesetzt. Er wird aufgrund der noch zu erstellenden Vorprojekt- und Detailstudien Realisierungs- und Finanzierungspläne für jede Linie erstellen. Die Module können bis zum Zeithorizont 2020 und je nach verkehrlichem Bedarf umgesetzt werden. Dabei werden die Anteile zur Mitfinanzierung der beiden Länder ermittelt.</p><p>Diese müssen von den Verkehrsministern wiederum genehmigt werden. Auf Seite der Schweiz werden die Massnahmen und Finanzierungspläne in das Bundesgesetz über die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz einfliessen. Die Botschaft und das Gesetz werden dem Parlament ca. 2001/2 unterbreitet. Die Finanzierung im Umfang von maximal 1,2 Milliarden Franken für die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz ans europäische Hochleistungsnetz ist durch den Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV) gesichert.</p><p>Am 2. November 1999 haben die Verkehrsminister der Schweiz und Italiens in Basel eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet, mit der ausreichende Kapazitäten bei den südlichen Zulaufstrecken für den Alpentransit gewährleistet werden sollen. Diese Vereinbarung bezweckt langfristig die Realisierung von optimalen Verbindungen zwischen dem italienischen Hochleistungsnetz (HLN) und den Eisenbahn-Alpentransit-Achsen Lötschberg/Simplon und Gotthard, die einen Bestandteil des transeuropäischen Netzes der Europäischen Union bilden. Durch die Erleichterung des Zugangs zu den Wirtschaftszentren und die Reduktion der Reisezeit im Personenverkehr zwischen Mailand und Zürich, Bern und Lausanne auf rund zwei Stunden wird eine Verbesserung der Verkehrsqualität erzielt.</p><p>Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeigen die beiden Staaten die Leitlinien auf, die sie bezüglich der Eisenbahninfrastruktur-Planung zu befolgen gedenken, ohne jedoch die entsprechenden Massnahmen genau zu definieren. Die dazugehörigen Massnahmen werden schrittweise und koordiniert eingeführt. Die Kapazität und Qualität der betroffenen Strecken sollen fortlaufend gemäss der Entwicklung des Bedarfs sowie der Eisenbahntechnik verbessert werden. Die Umsetzung der im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen wird von einem Lenkungsausschuss koordiniert. Aufgrund der Entscheidungen des Lenkungsausschusses werden die Eisenbahnunternehmungen die entsprechenden Massnahmen definieren und umsetzen.</p><p>Die Schweiz und Italien beabsichtigen damit, die Massnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur und des rationellen Streckenbetriebs zu ergänzen und die kurz-, mittel- und langfristig geplanten Vorhaben verbindlich festzulegen.</p><p>Kurzfristig werden punktuelle Massnahmen und Anpassungen des Lichtraumprofils durchgeführt. Mittel- und langfristig sind die Optimierung des Anschlusses an den Flughafen Malpensa sowie punktuelle Massnahmen und technische Verbesserungen vorgesehen, um auf den Achsen Lötschberg/Simplon - Novara und Mailand, Gotthard - Mailand und Novara die Kapazität zu erhöhen und die Reisezeit zu verkürzen. Ausserdem soll zwischen Lugano und Mailand eine neue Strecke zum Anschluss der NEAT (Gotthard) an das HLN gebaut werden. Und schliesslich ist geplant, entsprechend der Entwicklung der Marktbedürfnisse Terminals für den kombinierten Verkehr in Betrieb zu nehmen.</p><p>Bei der Finanzierung gilt der Grundsatz der Territorialität. Die Partnerschaft Öffentliche Hand/Privatwirtschaft wird in Erwägung gezogen, falls sie ein effizientes Mittel bei der Infrastrukturerstellung darstellt. Punktuelle Ausbauarbeiten zur Verhinderung von Engpässen in der Schweiz können über den Fonds für Eisenbahn- Grossprojekte finanziert werden. Die Verlängerung der NEAT bis nach Mailand könnte unter anderem im Rahmen der zweiten Etappe von BAHN 2000 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Territorialität realisiert werden.</p></td></tr></table>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 13. September 2000 über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zulaufstrecken zu neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)
- Resolutions
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 13. September 2000 über die Anbindung der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss betreffend die Vereinbarung mit Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der NEAT an das italienische Hochleistungsnetz
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
30.11.2000 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
19.03.2001 |
1 |
Zustimmung |
23.03.2001 |
1 |
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- Number
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2
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zur Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesodere an die Hochgeschwindigkeitslinien
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
30.11.2000 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
19.03.2001 |
1 |
Zustimmung |
23.03.2001 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Die Vereinbarungen mit Italien und Frankreich waren im <b>Ständerat</b> unbestritten. Standesvertreter aus der östlichen Schweiz wiesen jedoch auf die latente Gefahr der Vernachlässigung ihrer Region hin. Hermann Bürgi (V, TG) ging es dabei vor allem um die Anbindung des Bodenseeraumes an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Theo Maissen (C, GR) stellte fest, dass der ganze Landesteil Ost- und Südostschweiz nicht nur bezüglich Anbindung an den Hochgeschwindigkeitsverkehr benachteiligt sei, sondern auch bezüglich der Fahrplangestaltung. Die beiden Bundesbschlüsse wurden vom Ständerat eintimmig angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>fand keine Diskussion statt. Die Vorlagen wurden einstimmig angenommen.</p>
- Updated
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10.04.2024 14:34
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