"Für Mutter und Kind". Volksinitiative
Details
- ID
- 20000089
- Title
- "Für Mutter und Kind". Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 15. November 2000 "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" (Initiative "für Mutter und Kind")
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "für Mutter und Kind" wurde am 19. November 1999 mit 105 001 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangt, die Bundesverfassung sei durch eine Bestimmung zu ergänzen, die das Leben des ungeborenen Kindes schützt und Richtlinien aufstellt über die erforderliche Hilfe an seine Mutter in Not.</p><p>Nach der Volksinitiative wäre es nicht mehr möglich, eine Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, die Fortsetzung dieser Schwangerschaft bringe die Mutter in eine akute, nicht anders abwendbare, körperlich begründete Lebensgefahr. Eine solche Regelung, welche allein auf eine enge Auslegung des Gesundheitsbegriffs abstellt, würde jedoch gegenüber dem geltenden Recht einen Rückschritt bedeuten. Ausserdem trägt sie den in den letzten dreissig Jahren eingetretenen Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte namentlich hinsichtlich der Stellung der Frau keine Rechnung. Die Volksinitiative verlangt sogar von der Frau, die wegen einer Vergewaltigung schwanger wird, dass sie ihre Schwangerschaft zu Ende bringt, bietet ihr allerdings die Möglichkeit an, in die Adoption ihres Kindes einzuwilligen. In der Praxis gilt eine solche Situation seit langem als Indikation für einen Abbruch der Schwangerschaft. Es ist denn auch kaum angängig, eine Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, zu zwingen, dieses Kind auf die Welt zu bringen. Im Übrigen werden die von der Initiative verwendeten unscharfen Begriffe die gleichen Auslegungsprobleme bereiten, die schon das geltende Recht kennt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst zwar den Grundsatz, wonach die Kantone Müttern in Not Hilfe leisten sollen, doch ist daran zu erinnern, dass ihnen diese Pflicht schon heute auf Grund des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatungsstellen obliegt. Selbstverständlich muss jeder Vorschlag zur Verbesserung des Schutzes des werdenden Lebens berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass dieser Schutz nicht ausschliesslich mit den Mitteln des Strafrechts gewährleistet werden darf; vielmehr gehört er in ein Gesamtkonzept, das Vorbeugung, Hilfe und Beratung umfasst, wobei die Beratung im Vordergrund steht, und das Recht der schwangeren Frau auf Selbstbestimmung ebenfalls zu berücksichtigen ist. Der Bundesrat stellt fest, dass dieser Aspekt in dem von der Volksinitiative vorgeschlagenen Entwurf fehlt.</p><p>Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag abzulehnen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. November 2000 "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" (Initiative "für Mutter und Kind")
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" (Initiative "für Mutter und Kind")
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2001 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.11.2001 1 Zustimmung 14.12.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> fand die Volksinitiative "Für Mutter und Kind" keine Unterstützung. Der Kommissionssprecher Dick Marty (R, TI) wies darauf hin, dass die Initiative nicht nur restriktiver sei, als die vom Ständerat in der vergangenen Session gutgeheissene Fristenregelung, sondern auch weit hinter die heute bestehende Indikationenregelung zurückgehe. Als "fundamentalistisch" bezeichnete Marty das Ansinnen der Initianten, selbst Frauen, die nach einer Vergewaltigung schwanger werden, zum Austragen des Kindes zu zwingen. Erika Forster (R, SG) fragte sich in diesem Zusammenhang, ob sich in den Kreisen, die hinter der Initiative stehen, noch niemand überlegt habe, was es für ein Kind bedeuten muss, wenn es auf der Suche nach seinen Wurzeln erfährt, dass es die Frucht eines Verbrechens ist. Forster kritisierte auch den restriktiven Gesundheitsbegriff der Initiative, wonach lediglich die akute Gefährdung des Lebens der Frau noch als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch zugelassen werden soll. Gesundheit sei jedoch ein Zustand nicht nur des körperlichen, sondern auch seelischen und sozialen Wohlbefindens. Die Initiative wurde nach kurzer Debatte einstimmig und ohne Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> hatte die Initiative keine Chance. Kommissionssprecherin Anne-Catherine Ménétrey-Savary (G, VD) nannte die Initiative "übertrieben, nicht umsetzbar, starr". Sämtliche Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen lehnten das Volksbegehren ab. Wichtigstes Argument war dabei die Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau. In der teilweise emotional geführten Debatte warf Christine Wirz-von Planta (L, BS) der Initiative vor, die Frau zu einer "Reproduktionshülle" zu degradieren. Christian Waber (E, BE) verteidigte das Volksbegehren als "Vision für eine gerechte Zukunft, in der keine Kinder mehr abgetrieben werden". Heute lebten wir in einer "gottlosen Gesellschaft", welche es ermögliche, "dass Leben im Mutterleib vernichtet wird". Er bezeichnete die Initiative zudem als Grundlage für eine glaubwürdige Familienpolitik. Heiner Studer (E, AG) beantragte dem Rat, dem Volk einen Gegenvorschlag zur Initiative zu unterbreiten. Dieser Antrag wurde mit 136 zu 15 Stimmen verworfen. In seiner klaren Ablehnung der Initiative folgte der Nationalrat dem Ständerat mit 139 zu 7 Stimmen, bei 17 Enthaltungen.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit 81,8 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 09:35