Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer. Änderung
Details
- ID
- 20000404
- Title
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer. Änderung
- Description
- InitialSituation
- <p>Nationalrat Triponez reichte am 23. März 2000 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eine Parlamentarische Initiative zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer ein. Er verlangte, dass in die Liste der Steuerausnahmen, nach Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), auch die Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen für nicht hoheitlich übertragene Aufgaben aufgenommen werden. Diese Aufgaben sind beispielsweise der Vollzug der beruflichen Vorsorge oder das Führen einer Krankenversicherung für Berufsverbände. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates prüfte die Initiative am 28. August 2000 und beantragte, Folge zu geben. Der Nationalrat beschloss am 2. Oktober 2000 stillschweigend, der Initiative Folge zu geben und beauftragte die WAK mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes. An der Sitzung vom 30. Oktober 2000 beriet die Kommission das weitere Vorgehen, woraufhin die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen Vorschlag im Sinne des Initianten ausarbeitete. Der Entwurf des Gesetzestextes wurde in der Kommission am 20. November 2000 mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Der Bundesrat stimmt dem Antrag der WAK vom 20. November 2000 zu. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die mit der neuen Ziffer 25 zu Artikel 18 des MWSTG vorgeschlagene Ausnahme von der Steuer in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend und klar begrenzt ist. Die gemäss den Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Folge der vorgeschlagenen neuen Steuerausnahme zu erwartenden jährlich wiederkehrenden Steuerausfälle von rund 1,5 Millionen Franken sind im Hinblick auf den Zweck, der mit der zur Diskussion stehenden Parlamentarischen Initiative angestrebt wird, akzeptierbar. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht über die gemäss Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe g der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer mögliche Steuerbefreiung hinausgeht.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 02.10.2000 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
- Resolutions
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Date Council Text 06.03.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 07.06.2001 2 Zustimmung 22.06.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde der Entwurf einstimmig und ohne Diskussion mit 111 Stimmen angenommen (Gesamtabstimmung).</p><p>Dasselbe beschloss der <b>Ständerat</b> mit 30 zu 0 Stimmen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 18:21