Organisationsbestimmungen des Bundesrechts. Anpassung

Details

ID
20010031
Title
Organisationsbestimmungen des Bundesrechts. Anpassung
Description
Botschaft vom 5. Juni 2001 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
InitialSituation
<p>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einerseits diejenigen Anpassungen von Bundesgesetzen, von deren Organisationsbestimmungen er auf Grund seiner Kompetenz zur Organisation der Bundesverwaltung abgewichen ist. Die Abweichungen sind von Gesetzes wegen (Art. 64 Abs. 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997, RVOG; SR 172.010) zeitlich befristet und der Bundesversammlung innert vier Jahren nach Inkrafttreten des RVOG zu unterbreiten (Art. 64 Abs. 2 RVOG). Anderseits benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, das Organisationsrecht auf Gesetzesstufe generell zu bereinigen und zu straffen. Dabei geht es insbesondere darum, die nötigen Änderungen auf Gesetzesstufe nachzuvollziehen, die sich aus der Regierungs- und Verwaltungsreform ergeben, unnötig gewordene Organisationsbestimmungen in Bundeserlassen aufzuheben sowie gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsbestimmungen stufengerechter auszugestalten. Im Weiteren bietet die Botschaft auch die Gelegenheit, die Anpassung verschiedener Erlasse zu beantragen, die in einem weiteren Sinne von der Bereinigung des Organisationsrechts berührt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Juni 2001 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2002 2 Abweichung
    19.03.2002 1 Zustimmung
    22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.2001 1 Annahme
    05.03.2002 2 Annahme
    22.03.2002 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    22.03.2002 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    09.04.2002 1 Die Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2002 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage zu.</p>
Updated
10.04.2024 15:00

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