Kehrichtverbrennungsanlage des Kantons Tessin
Details
- ID
- 20030421
- Title
- Kehrichtverbrennungsanlage des Kantons Tessin
- Description
- InitialSituation
- <p>Der Kanton Tessin hatte sich im Rahmen seiner Abfallentsorgungsstrategie, die vom Tessiner Stimmvolk in zwei Volksabstimmungen gutgeheissen wurde, und im Einverständnis mit dem Buwal, das für die Entwicklung einer innovativen Technologie Interesse bekundete, für das neue Abfallentsorgungssystem Thermoselect entschieden. Die Bewilligung für den Bau einer solchen Anlage in Giubiasco wurde innerhalb der von Artikel 62 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) festgelegten Fristen erteilt, womit sich der Bund verpflichtete, die in diesem Artikel vorgesehenen Abgeltungen in der Höhe von ungefähr 50 Millionen Franken zu leisten.</p><p>Weil der Prototyp dieses Systems in Karlsruhe viel später als geplant in Betrieb genommen und von den deutschen Behörden zertifiziert wurde - die Conditio sine qua non des Vertrages zwischen dem Kanton Tessin und dem Konsortium Thermoselect AG / Energie Baden-Württemberg AG -, sah sich der Kanton gezwungen, am 19. September 2000 von diesem Vertrag zurückzutreten. Gegenwärtig wird der Grossteil der Siedlungsabfälle des Tessins in die Kantone Zürich und Thurgau transportiert und dort verbrannt.</p><p>Da ein starker Rückgang der freien Kapazitäten dieser Kantone zu verzeichnen ist und der Bund darauf hingewiesen hat, dass bald neue Abfallentsorgungsinstallationen benötigt werden, hat der Kanton Tessin das Dossier wieder in die Hand genommen, mit dem Ziel, den Auftrag für den Bau einer Abfallentsorgungsanlage südlich der Alpen erneut öffentlich auszuschreiben. Für eine solche Anlage wird jedoch eine neue Baubewilligung benötigt, die natürlich nicht mehr innerhalb der von Artikel 62 Absatz 2 GSchG festgelegten Frist eingereicht werden kann. So wird die Tessiner Anlage die einzige Abfallentsorgungsinstallation sein, welche die Planung des Bundes zwar vorsieht, für die der Kanton aber keine Abgeltungen des Bundes erhält. </p><p>Die vorgeschlagene Änderung bezweckt, dass die geplante Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) des Kantons Tessin vom Bund subventioniert werden kann. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.03.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 21.09.2004 1 Zustimmung 08.10.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 08.10.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Vorlage war in beiden Räten unbestritten. Im <b>Ständerat</b> gab es einige kritische Voten zu den Problemen der Abfallbewirtschaftung in der Schweiz.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:16