ZGB. Ă„nderung
Details
- ID
- 20170065
- Title
- ZGB. Änderung
- Description
- Botschaft vom 25. Oktober 2017 zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.10.2017</b></p><p><b>Die Eheschliessung vereinfachen </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Wartefrist von zehn Tagen abschaffen, die zwischen dem erfolgreichen Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung eingehalten werden muss. Die Frist erfüllt keinen praktischen Zweck mehr, denn in rechtlicher Hinsicht steht der Durchführung der Trauung nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. </b></p><p>Bevor eine Trauung stattfinden kann, muss zuerst das sogenannte Vorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Dabei prüft das zuständige Zivilstandsamt unter anderem das Gesuch der Brautleute sowie deren Identität und stellt sicher, dass keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Nach Abschluss dieser Prüfung teilt es den Verlobten schriftlich mit, ob sie die Ehe schliessen können. Nach geltendem Recht kann die Trauung dann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate nach dieser Mitteilung stattfinden.</p><p>Der Bundesrat schlägt nun vor, die Frist von zehn Tagen ersatzlos zu streichen. Dadurch fällt nicht nur eine bürokratische Hürde weg, es wird auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschen. Die Frist geht auf das frühere Verkündverfahren zurück, in dessen Rahmen man die Gelegenheit hatte, unter bestimmten Voraussetzungen Einspruch gegen die Eheschliessung zu erheben. Im heutigen Vorbereitungsverfahren hat sie aber keinen praktischen Zweck mehr. Denn mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Trauung durchzuführen. Sie kann deshalb abgeschafft werden.</p><p>An den Voraussetzungen für die Eheschliessung ändert sich nichts. Wie bisher werden die Ehevoraussetzungen überprüft und es wird ausgeschlossen, dass allfällige Ehehindernisse oder Ungültigkeitsgründe einer Trauung entgegenstehen. Dazu gehören insbesondere auch Abklärungen bei Verdacht auf Zwangsheirat oder Scheinehe.</p><p>Mit der vorliegenden Revision setzt der Bundesrat die Motion Caroni 13.4037 um.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 25. Oktober 2017 zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Resolutions
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Date Council Text 14.03.2018 2 Beschluss gemäss Entwurf 17.09.2018 1 Zustimmung 28.09.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung 28.09.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.03.2018</b></p><p><b>Ständerat will zehntägige Wartefrist für Verlobte abschaffen</b></p><p><b>Der Bundesrat möchte heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg räumen. Er schlägt vor, die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung zu streichen. Der Ständerat ist einverstanden.</b></p><p>Diese Wartefrist erfülle keinen praktischen Zweck mehr, argumentierte die Kommission. Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege. Der Ständerat hat am Mittwoch der Gesetzesänderung oppositionslos zugestimmt.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2018</b></p><p>Das Parlament räumt heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Diese Wartefrist erfülle keinen praktischen Zweck mehr, argumentierte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE). Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 129 zu 43 Stimmen bei einer Enthaltung zu</p>
- Updated
- 10.04.2024 09:58