Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Details
- ID
- 20170480
- Title
- Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
- Description
- InitialSituation
- <p class="Standard_d">Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p class="Standard_d">Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 06.07.2018 0 Folge geben (Erstrat) 15.04.2019 0 Keine Zustimmung 03.12.2019 1 Folge gegeben 16.06.2021 2 Zustimmung 30.09.2022 1 Keine Abschreibung 27.09.2024 1 Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.12.2019</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will eine Gebühr für Bagatellfälle in der Notaufnahme</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Wer die Notaufnahme eines Spitals aufsucht, soll künftig eine Gebühr von rund 50 Franken bezahlen müssen - es sei denn, er oder sie muss hinterher stationär behandelt werden. Das will der Nationalrat.</strong></p><p class="Standard_d">Die Gebühr soll verhindern, dass Patientinnen und Patienten wegen Bagatellen gleich ins Spital gehen. Der Nationalrat hiess am Dienstag mit 108 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative des ehemaligen GLP-Nationalrates Thomas Weibel (ZH) gut. Darüber muss noch der Ständerat befinden.</p><p class="Standard_d">Stimmt die kleine Kammer zu, kann eine rechtliche Grundlage geschaffen werden für Kantone, die eine Gebühr einführen möchten. Solche Pläne hegt insbesondere der Kanton Zürich.</p><p class="Standard_d">Keine Gebühr bezahlen müssten gemäss dem Vorschlag von Weibel Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder nachfolgender stationärer Behandlung. Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten ausgenommen werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Immer mehr gehen ins Spital</p><p class="Standard_d">Die erste Anlaufstelle seien in der Regel die Hausärzte, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). In den vergangenen Jahren habe aber leider die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Viele Fälle entpuppten sich als Bagatellfälle. Das führe zu hohen Kosten.</p><p class="Standard_d">Eine spitalambulante Konsultation ist laut dem Initianten mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Dass wegen Bagatellen vermehrt der Notfall aufgesucht werde, überlaste auch die Notfallorganisationen und führe unter Umständen zu gefährlichen Wartezeiten für echte Notfälle, sagte Bäumle.</p><p class="Standard_d">Für die Gebühr machte sich auch die Gesundheitskommission des Rates stark. Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) stellte fest, bei den Patientinnen und Patienten fehle das Kostenbewusstsein. Die Massnahme könne helfen, die Kosten einzudämmen. Über die Details der Ausgestaltung könne das Parlament später befinden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Belastung für Chronischkranke</p><p class="Standard_d">Gegen die Notfall-Gebühr stellte sich Yvonne Feri (SP/AG). Eine Gebühr belaste vor allem die Ärmsten, alte Menschen und Chronischkranke, argumentierte sie. Der Entscheid müsse bei den Patientinnen und Patienten liegen.</p><p class="Standard_d">Auf dem Land finde man oft nicht so schnell einen Hausarzt, gab Feri zu bedenken. Sie wies auch auf den administrativen Aufwand hin. Ausserdem seien Streitigkeiten darüber zu erwarten, ob etwas ein Bagatellfall sei oder nicht. Die Mehrheit des Rates folgte aber der Kommission.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.06.2021</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen eine Gebühr für Bagatellfälle im Spital-Notfall</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament will, dass Kranke, die bei Bagatellfällen eine Notfallstation im Spital aufsuchen, eine Notfallgebühr bezahlen müssen. Im Raum steht eine Gebühr von 50 Franken. Der Ständerat erteilte am Mittwoch den Auftrag für eine Gesetzesvorlage.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative aus der GLP-Fraktion mit 17 zu 15 Stimmen zugestimmt. Die Gesundheitskommission (SGK-S) wollte die Initiative ablehnen. Der Nationalrat hatte schon Ende 2019 mit 108 zu 85 Stimmen die Motion angenommen.</p><p class="Standard_d">In der Initiative ist von einer Gebühr von "beispielsweise" 50 Franken die Rede. Davon ausgenommen sein sollen "schwerere Fälle" sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Auch Patientinnen und Patienten, die von einem Arzt überwiesen oder stationär ins Spital aufgenommen werden, sollen keine Gebühr bezahlen müssen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">50 Franken</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat hatte Martin Bäumle (GLP/ZH) ausgeführt, dass die Zahl der Konsultationen in Spital-Notfallaufnahmen stark gestiegen sei. Viele Fälle entpuppten sich als Bagatellfälle. Das führe zu hohen Kosten. Im Ambulatorium eines Spitals koste eine Konsultation mehr als doppelt so viel wie in einer Arztpraxis, so die Initiative.</p><p class="Standard_d">Das Ansinnen sei nicht neu, sagte am Mittwoch Erich Ettlin (Mitte/OW) im Ständerat. Auch würde die Gebühr administrativen Aufwand verursachen, und sie könnte Kranke vom Aufsuchen des Notfalls abhalten.</p><p class="Standard_d">Begehren nach einer Notfall-Gebühr kamen auch schon in Kantonen auf. Im Kanton Zürich zum Beispiel beauftragte das Kantonsparlament im Herbst 2019 die Regierung, eine Gesetzesgrundlage für eine Notfall-Gebühr für Bagatellfälle zu schaffen. Die Regierung gab zu bedenken, dass eine solche Gebühr Bundesrecht widerspreche.</p><p class="Standard_d">Jakob Stark (SVP/TG) überzeugten die Argumente der Kommission nicht. Er wünschte mit einem Einzelantrag die geforderte Gesetzesvorlage. Der Ständerat folgte ihm mit 17 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da der Nationalrat bereits zugestimmte, kann die zuständige Kommission nun eine Vorlage ausarbeiten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Diskussion über Praxisgebühr</p><p class="Standard_d">Gebühren für Arzt- und Spitalbesuche wurden vor mehr als zehn Jahren intensiv diskutiert. Der Bundesrat prüfte 2009 eine Praxisgebühr von 30 Franken, um die Gesundheitskosten zu senken. Sie hätte bei ambulanten Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Die Gebühr wurde heftig kritisiert.</p><p class="Standard_d">Ärztinnen und Ärzte lehnten sie wegen des administrativen Aufwands ab. Ihre Verbindung FMH schlug damals vor, dass die Gebühr nur von Patienten verlangt werden sollte, die den Spital-Notfall statt den Hausarzt oder die Hausärztin aufzusuchen. Die Gebühr wurde nicht eingeführt.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 30.09.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat hält an Gebühr für Bagatellfälle im Spital fest</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat hält an einer Notfallgebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall fest. Er hat es am Freitag mit 114 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt, eine entsprechende parlamentarische Initiative abzuschreiben.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer sprach sich gegen die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission aus, die die Idee abschreiben wollte. Sie sei nach Anhörungen der involvierten Kreise zum Schluss gekommen, dass die Einführung einer Bagatellgebühr schwierige Abgrenzungsprobleme mit sich bringen würde.</p><p class="Standard_d">Zudem befürchte sie einen hohen administrativen Aufwand sowie eine Vergrösserung der bereits vergleichsweise hohe Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE).</p><p class="Standard_d">Es brauche vielmehr Verbesserungen in der vorgelagerten Grundversorgung. Diese sei insbesondere wegen des Hausärztemangels ungenügend. Der zu erwartende Nutzen einer Notfallgebühr sei tiefer als ursprünglich erwartet und rechtfertige die negativen Konsequenzen nicht, so Wasserfallen.</p><p class="Standard_d">Letztlich setzte sich die Kommissionsminderheit aber überraschend deutlich durch. Deren Sprecher Jörg Mäder (GLP/ZH) bezeichnete die Gebühr als einen von vielen kleinen notwendigen Mosaiksteinen, um die teilweise chronisch überlasteten Spitalnotfälle zu entlasten. Sie sei ein wichtiges Element, um die Besucherströme zu lenken. Der Notfall sei die teuerste Eintrittspforte ins Gesundheitssystem, denn er müsse für die echten Notfälle gerüstet sein. Die Idee der Notfallgebühr müsse deshalb weiterverfolgt werden.</p><p class="Standard_d">In der Initiative ist von einer Gebühr in der Grössenordnung von 50 Franken die Rede. Ausgenommen sein von der Gebühr sollten lediglich "schwerere Fälle" sowie Kinder und Jugendliche. Der Ständerat hatte die Idee im Juni 2021 knapp befürwortet.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 03.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich erneut mit der pa. iv. (Weibel) Bäumle Gebühr für Bagetellfälle in der Spitalnotfallaufnahme(<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480">17.480</a>) befasst. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob die parlamentarische Initiative verfassungsgemäss umgesetzt werden kann. Ziel ist es, die derzeit hohe Belastung der Spitalnotfallaufnahmen zu verringern, indem ein finanzieller Anreiz geschaffen wird, so dass Personen in Bagatellfällen seltener die Notfallaufnahme aufsuchen.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, für den Vorentwurf zwei Umsetzungsvarianten zu erarbeiten.</p><p class="Standard_d">Die erste Variante, die sich stark an den Initiativtext anlehnt, soll eine Lenkungsabgabe vorsehen, die immer dann zu entrichten ist, wenn eine versicherte Person eine Notfallbehandlung in Anspruch nimmt. Personen, die aufgrund eines tatsächlichen Notfalls die Spitalnotfallaufnahme aufsuchen, sollen von der Abgabe befreit sein. Die Definition eines Notfalls soll sich auf Artikel 64a Absatz 7 nKVG stützen, der soeben vom Parlament im Rahmen des Geschäfts <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160312">16.312</a> verabschiedet wurde und demnächst in Kraft tritt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Auch die zweite Variante setzt auf einen finanziellen Anreiz, in diesem Fall jedoch in Form einer Erhöhung des Selbstbehalts zulasten der versicherten Person (50 Franken), falls diese die Notfallaufnahme aufsucht, ohne von einer Ärztin bzw. einem Arzt, von einem Zentrum für Telemedizin oder von einer Apothekerin bzw. einem Apotheker dorthin geschickt worden zu sein.</p><p class="Standard_d">In beiden Varianten sollen Kinder bis zum Alter von 18 Jahren und schwangere Frauen von diesen Zusatzkosten befreit werden.</p><p class="Standard_d">Einige Kommissionsmitglieder wollten andere Ansätze verfolgen, um die Spitalnotfallaufnahmen zu entlasten. Ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragt hätte, Massnahmen zu ergreifen, die mit den betroffenen Verbänden abgestimmt sind und sich an den im Ausland praktizierten Modellen orientieren, wurde mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Mehrheit fand auch ein Antrag auf Abschreibung der Initiative.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 01.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich weiter erneut mit der <strong>Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480"><strong>17.480</strong></a><strong>)</strong> befasst. Sie hat bei der Verwaltung weitere Abklärungen zum Einsparpotential der Vorlage in Auftrag gegeben und plant, im nächsten Quartal ihre Beratungen fortzusetzen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission ist mit 13 zu 11 Stimmen auf einen Vorentwurf zur Umsetzung der <strong>Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480"><strong>17.480</strong></a><strong>) </strong>eingetreten. Dieser sieht vor, dass der Selbstbehalt zulasten der versicherten Person um 50 Franken erhöht wird, wenn diese eine Spitalnotfallaufnahme ohne schriftliche Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, von einem Zentrum für Telemedizin oder von einer Apothekerin bzw. einem Apotheker aufsucht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schwangere sowie Kinder und sie gilt nur für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterstellt sind. Die Kommission hat sich mit 12 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Entscheid über die Einführung einer solchen Selbstbehalterhöhung den Kantonen zu überlassen. Aus Sicht der Kommission hat der gewählte Ansatz den Vorteil, dass der Anwendungsbereich klar und einheitlich ist und kein Zusatzaufwand für die Fachkräfte vor Ort entsteht, weil diese beispielsweise nicht entscheiden müssen, was als Notfall gilt und was nicht. Mit der vorgesehenen Massnahme sollen Versicherte, davon abgehalten werden, bei Bagatellfällen Notfallaufnahmen aufzusuchen. Die definitive Fassung des Vorentwurfs wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in die Vernehmlassung geschickt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 12.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat in den vergangenen Monaten eingehend mehrere Varianten zur Umsetzung der <strong>pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170480"><strong>17.480</strong></a><strong>)</strong> geprüft. Die Initiative verlangt, Bagatellfälle mittels finanziellen Anreizen von den Notfallstationen hin zu einer geeigneteren und wirtschaftlicheren Versorgung zu lenken und so die Spitalnotfallaufnahmen zu entlasten. Da eine Gebühr, wie sie die Initiative verlangt, nicht verfassungskonform ist, hat die Kommission mit der gezielten Erhöhung der Kostenbeteiligung bei nicht gerechtfertigten Notfall-Konsultationen eine pragmatische Lösung für eine klare und einheitliche Umsetzung der Initiative gefunden. Im Hinblick auf die Vernehmlassung hat sie sich mit zwei Umsetzungsvarianten befasst. Die erste Variante sieht vor, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts für jede unnötige Konsultation der Spitalnotfallaufnahme um 50 Franken zu erhöhen. Die zweite Variante ist einschneidender und sieht eine Erhöhung der Kostenbeteiligung in Form eines Zuschlags von 50 Franken vor, der bereits vor Erreichen des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts fällig würde. Nach Kenntnisnahme <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12150">eines Berichtes </a>des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welcher die Unterschiede der beiden Varianten und namentlich deren Auswirkungen auf die Versicherten darlegt, hat sich die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen für die erste Variante ausgesprochen. Die zweite Variante wird als Minderheitsantrag ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt.</p><p class="Standard_d">In beiden Varianten ist vorgesehen, Kinder, Schwangere und Personen, die sich auf schriftliche Zuweisung einer Ärztin, eines Arztes, eines Zentrums für Telemedizin, einer Apothekerin oder eines Apothekers in die Spitalnotfallaufnahme begeben, von der Regelung auszunehmen. Zudem beantragt die Kommission, die Einführung dieser Massnahme den Kantonen zu überlassen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission ihren Vorentwurf mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten.</p><p class="Standard_d">Die Vernehmlassung wird im dritten Quartal 2024 eröffnet, sobald die Kommission auch ihren erläuternden Bericht verabschiedet hat.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Boris Burri, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 92 59,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
- Updated
- 27.09.2024 14:58