Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz

Details

ID
20180020
Title
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 14. Februar 2018 zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.02.2018</b></p><p><b>Erleichterter Kapitalaufbau für systemrelevante Banken </b></p><p><b>Systemrelevante Banken sollen aufgrund von Too-big-to-fail-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaft herausgeben müssen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 beschlossen und überweist die Botschaft ans Parlament. </b></p><p>Das Too-big-to-fail-Regime (TBTF-Regime) zwingt systemrelevante Banken, genügend Eigenmittel zu halten, um im Krisenfall nicht von den Steuerzahlern gerettet werden zu müssen. Diese Verpflichtung kann dazu führen, dass sie TBTF-Instrumente emittieren wie Bail-in-Bonds, Write-off-Bonds und Contingent Convertibles (CoCos).</p><p>Die Emission von TBTF-Instrumenten muss bei systemrelevanten Banken nach Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) spätestens ab 1. Januar 2020 durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Die Konzernobergesellschaft gibt die Mittel aus den TBTF-Instrumenten konzernintern an jene Konzerngesellschaften weiter, welche die Eigenmittel benötigen.</p><p>Bei der Konzernobergesellschaft erhöht dies die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt. Mehr Steuern mindern die Eigenmittel und stehen somit im Widerspruch zu den Zielen der TBTF-Gesetzgebung. Ohne gesetzliche Anpassungen ergäbe sich eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung, die langfristig bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern zu Mehreinnahmen von jährlich bis zu mehreren hundert Millionen Franken führen könnte.</p><p>Um die Ziele der TBTF-Gesetzgebung zu unterstützen, wird die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst. </p><p>- Der Zinsaufwand für TBTF-Instrumente soll nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, der den Beteiligungsabzug kürzt.</p><p></p><p>- Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel aus TBTF-Instrumenten sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.</p><p>In der Vernehmlassung kritisierten Wirtschaftskreise, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen von Banken fokussiert sei. Aufgrund der unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Situation erachtet der Bundesrat die Stossrichtung der Vorlage weiterhin als sachgerecht. So hatte denn auch das Parlament eine Ausnahme von der Verrechnungssteuer für die TBTF-Instrumente beschlossen, um den Zielen der TBTF-Gesetzgebung zum Durchbruch zu verhelfen. Als Reaktion auf die geäusserte Kritik wird die Neuerung aber auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Februar 2018 zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten
    Resolutions
    Date Council Text
    20.09.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.12.2018 2 Zustimmung
    14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat für Entlastung systemrelevanter Banken </b></p><p><b>Systemrelevante Banken sind gezwungen, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen. Der Bundesrat will verhindern, dass dadurch die Steuerbelastung steigt. Der Nationalrat ist einverstanden mit seinen Plänen.</b></p><p>Bei der Gesetzesänderung geht um die Kapitalbeschaffungsinstrumente CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds, die systemrelevante Banken herausgeben müssen, um Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen.</p><p>Ab 2020 muss die Emission durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Diese gibt das Geld an die Konzerngesellschaften weiter, die mehr Eigenmittel benötigen. Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt.</p><p>Um das zu vermeiden, schlägt der Bundesrat vor, den Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands zu behandeln, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.</p><p></p><p>Gleich lange Spiesse</p><p>Eine Minderheit wollte gar einen Schritt weiter gehen und den Beteiligungsabzug auf alle Konzernobergesellschaften und andere Leitungsgesellschaften sämtlicher Branchen ausweiten.</p><p>Es gehe darum, gleich lange Spiesse zwischen ausländischen und inländischen Unternehmen zu schaffen, erklärte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Von den Mängeln des Beteiligungsabzuges seien nicht nur systemrelevante Banken betroffen. Aeschi wies die Kritik an zu hohen Mindereinnahmen zurück. Er bezifferte diese auf jährlich 60 Millionen Franken, ohne konkret darauf einzugehen.</p><p></p><p>Bei Verrechnungssteuer ansetzen</p><p>Das ging dem Nationalrat zu weit. Er lehnte den Antrag mit 122 zu 59 Stimmen ab. Nach Ansicht der Ratsmehrheit würde das den Rahmen der Vorlage sprengen. Bereits in der Variante des Bundesrats entgingen Bund und Kantonen mehrere hundert Millionen Franken jährlich.</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) gab zu bedenken, das Anliegen der Minderheit sei zwar verständlich. Es sei aber der falsche Ort, um das Problem anzugehen. Dieses müsste im Rahmen der Reform der Verrechnungssteuer gelöst werden.</p><p>Dieses Vorgehen hat bereits die Wirtschaftskommission angestossen. Mit einer Motion verlangt sie vom Bundesrat, die Arbeiten an der Reform unverzüglich wieder aufzunehmen. Diese ist derzeit sistiert. Ziel des Bundesrates ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung zu verbessern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2018</b></p><p>Systemrelevante Banken sind gezwungen, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen. Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat verhindern, dass dadurch die Steuerbelastung steigt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt. Bei der Gesetzesänderung geht es um die Kapitalbeschaffungsinstrumente CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds, die systemrelevante Banken herausgeben müssen, um Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Ab 2020 muss die Emission durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Um zu verhindern, dass dadurch die Steuerbelastung steigt, soll der Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands behandelt werden, der den Beteiligungsabzug kürzt. Im Parlament war die Änderung weitgehend unbestritten.</p>
Updated
10.04.2024 09:54

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