Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschluss

Details

ID
20180028
Title
Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschluss
Description
Botschaft vom 2. März 2018 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.03.2018</b></p><p><b>Schutz ausländischer Vertretungen: Unterstützung durch die Armee noch bis 2019 </b></p><p><b>Die Armee soll den Kanton Bern und die Stadt Zürich noch bis Ende 2019 mit maximal 32 Personen beim Schutz ausländischer Vertretungen unterstützen. Ab dann werden nur noch einzelne Armeeangehörige im Botschaftsschutz tätig sein, um die für solche Einsätze nötigen Kompetenzen zu erhalten. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. März 2018 verabschiedet. </b></p><p>Der langjährige Einsatz der Armee endete am 31. Dezember 2017. Wie die am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee vorsehen, hat der Bundesrat Ende 2017 zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen einen Einsatz von Angehörigen der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr für das Jahr 2018 beschlossen.</p><p>Im Rahmen dieses Kompetenzerhaltes setzt das VBS im Jahr 2018 für den Schutz der ausländischen Vertretungen maximal 44 Angehörige der Armee ein. Auf diesen Bestand, der bereits bei Gesprächen im Jahr 2015 vorgeschlagen wurde, stützten sich die Kantone Bern und Genf sowie die Stadt Zürich bei ihrer Personalplanung. Bund und Kantone haben daher vereinbart, den Bestand für das Jahr 2018 beizubehalten, damit die Polizeien ihre Planung nicht kurzfristig ändern müssen.</p><p></p><p><b>Weiteres Engagement auch noch im 2019</b></p><p>Nach dem neuen Gesetz muss die Armee 2019 ihre Präsenz auf das zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen notwendige Minimum beschränken. Der Kanton Bern und die Stadt Zürich können allerdings nicht schon ab 1. Januar 2019 das fehlende militärische Personal durch ziviles Personal ersetzen. Sie haben deshalb für das Jahr 2019 ein Gesuch für einen subsidiären Armeeeinsatz im Assistenzdienst eingereicht.</p><p>Der Bundesrat schlägt nun vor, noch für ein zusätzliches Jahr, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, bis zu 32 Angehörige der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen einzusetzen. Diese Anzahl muss im Laufe des Jahres den Rekrutierungen in Bern und Zürich entsprechend reduziert werden.</p><p>Nach dem 31. Dezember 2019 will der Bundesrat Angehörige der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen nur noch zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen einsetzen. Eine Arbeitsgruppe des Sicherheitsverbundes Schweiz mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Städte wird sich im Verlaufe des Jahres grundsätzliche Überlegungen zum Kompetenzerhalt der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen machen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. März 2018 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2018 2 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2018</b></p><p>Der Armeeeinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen ist Ende 2017 ausgelaufen. Trotzdem sollen auch dieses und nächstes Jahr Soldaten die Botschaften bewachen. 2018 sind bis zu 44 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr im Einsatz. Nächstes Jahr sollen in Bern bis zu 24 Durchdiener der Infanterie, in der Stadt Zürich maximal acht Berufsmilitärs der Militärpolizei eingesetzt werden. Das hat der Nationalrat beschlossen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2018</b></p><p><b>Armee schützt weiterhin Botschaften </b></p><p><b>Der Armeeeinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen ist Ende 2017 ausgelaufen. Trotzdem bewachen Soldaten auch dieses Jahr Botschaften. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag der Ständerat den Armeeeinsatz gutgeheissen.</b></p><p>Gestützt auf die neuen Rechtsgrundlagen der Armeereform WEA stellt der Bundesrat den zivilen Behörden 2018 noch bis zu 44 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr zur Verfügung.</p><p>Ein Grund dafür ist, dass die Kantone Bern und Genf sowie die Stadt Zürich bei der Personalplanung mit der Unterstützung gerechnet haben. Bern und Zürich können jedoch auch 2019 nicht genügend ziviles Personal rekrutieren und sollen darum noch ein weiteres Jahr militärisch unterstützt werden.</p><p>Auf deren Gesuch hin schlug der Bundesrat dem Parlament vor, 2019 bis zu 32 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen zu bewilligen. In Bern werden bis zu 24 Durchdiener der Infanterie, in der Stadt Zürich maximal acht Berufsmilitärs der Militärpolizei eingesetzt. Darüber hinaus solle der subsidiäre Einsatz nicht verlängert werden, versprach Verteidigungsminister Guy Parmelin.</p><p>Die Schweiz sei kein primäres Ziel von Terroranschlägen, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Trotzdem bleibe die Gefährdung real. Um dieser Bedrohung zu begegnen, brauchten die Kantone das entsprechende Personal. Das sei derzeit nicht überall gewährleistet. Der Ständerat nahm die Vorlage wie der Nationalrat ohne Gegenstimme an.</p>
Updated
10.04.2024 10:11

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