Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Übereinkommen des Europarats

Details

ID
20180059
Title
Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Übereinkommen des Europarats
Description
Botschaft vom 27. Juni 2018 zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.06.2018</b></p><p><b>Gegen Gewalt an Sportanlässen: Bundesrat verabschiedet Übereinkommen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 das revidierte Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen verabschiedet. Das Übereinkommen setzt vermehrt auf präventive Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt wie beispielsweise Ausreisesperren. Die Schweiz hat solche Massnahmen bereits unabhängig vom Übereinkommen eingeführt. Die überwiegend zustimmenden Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum Übereinkommen bestätigen diese Strategie zum Umgang mit Gewalt rund um Sportanlässe. </b></p><p>Der Bundesrat hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhinderung von Gewalt an Sportanlässen am 27. Juni 2018 zur Genehmigung ans Parlament überwiesen. In der Vernehmlassung sprach sich die grosse Mehrheit der Teilnehmenden für die Genehmigung aus. Namentlich alle Kantone, die in diesem Bereich hauptsächlich und anhaltend gefordert sind, sprachen sich für den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen aus, sowie alle politischen Parteien ausser einer. Aufgrund der ansonsten klaren Zustimmung überweist der Bundesrat die Vorlage ohne materielle Änderungen ans Parlament.</p><p><b></b></p><p>Mehr präventive Ansätze</p><p>Das neue Übereinkommen basiert auf den drei Säulen Sicherheit, Schutz und Dienstleistung. Eines der präventiven Instrumente ist beispielsweise die Ausreisesperre gegen Personen, die bereits bei Sportveranstaltungen Gewalt verübt haben. Die Schweiz hat solche präventiven Massnahmen schon unabhängig vom neuen Übereinkommen eingeführt. Gesetzesänderungen sind deshalb nicht notwendig.</p><p>Das Übereinkommen setzt Rahmenbedingungen, damit die zuständigen Behörden in den Kantonen und Städten sowie private Akteure wie die Sportclubs oder Transportunternehmen Gewalt an Sportveranstaltungen besser verhindern können. Es sieht dafür einen ganzheitlichen Ansatz vor. Das bedeutet insbesondere, dass die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit dem neuen Übereinkommen zusätzliches Gewicht erhalten soll. </p><p>Neu sind mit dem Übereinkommen auch explizit nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen (National Football Information Point, NFIP) vorgesehen. In der Schweiz gibt es eine solche Stelle bereits, das Bundesamt für Polizei (fedpol) nimmt diese Aufgabe heute wahr.</p><p></p><p>Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt an Sportanlässen</p><p>1985 hat der Europarat ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen erarbeitet, dem sich 1990 auch die Schweiz anschloss. Mit dem Ziel, den Fokus vermehrt auch auf die Gewaltprävention zu legen, gab der Europarat 2013 eine Totalrevision des Übereinkommens in Auftrag. Seit 2016 liegt dieses revidierte Übereinkommen zur Unterzeichnung und Ratifikation auf. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 3. Juli 2016 unterzeichnet, über die Ratifikation entscheidet das Parlament. </p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 27. Juni 2018 zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens vom 3. Juli 2016 des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat befürwortet Abkommen gegen Gewalt an Sportanlässen </b></p><p><b>Der Nationalrat will gewaltbereite Fans härter anpacken. Er hat das revidierte Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen genehmigt. Damit sollen präventive Massnahmen - wie zum Beispiel Ausreisesperren gegen Hooligans - gestärkt werden.</b></p><p>Der Entscheid fiel am Montag deutlich aus. Mit 125 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dem Antrag des Bundesrats und der vorberatenden Kommission. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.</p><p></p><p>SVP kritisiert fehlende Wirkung</p><p>Im Nationalrat kritisierte nur die SVP das neue Übereinkommen. Dieses entwickle sich in eine falsche Richtung, sagte Nationalrat Mauro Tuena (ZH). Statt auf Deeskalation zu setzen, müssten Hooligans mit aller Härte des Gesetzes angefasst werden. "Auch die Sportverbände und Clubleitungen sind in der Pflicht."</p><p>Das Übereinkommen bringe weder Neuerungen noch Vorteile oder Nutzen für die Schweiz. Jedes Land müsse selber für Sicherheit und Ordnung sorgen und "die Hausarbeiten machen", sagte Tuena. Bei offenen Grenzen seien Ausreisebeschränkungen überdies nutzlos. "Wir können diesem Stück Papier ohne weiteres eine Abfuhr erteilen."</p><p></p><p>Internationaler Austausch wichtig</p><p>Die Mehrheit war dagegen der Ansicht, dass der Hooliganismus auch ein internationales Problem darstelle. Mit dem Abkommen seien die Rahmenbedingungen erfüllt, damit Kantone und Städte sowie Sportclubs und Transportunternehmen Gewalt an Sportveranstaltungen besser verhindern könnten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) lobte den "guten Mix zwischen präventiven und repressiven Massnahmen" im Abkommen.</p><p>Neben den präventiven Instrumenten soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zusätzliches Gewicht erhalten. So werde die Schweiz insbesondere davon profitieren, dass künftig weitere Staaten Ausreisebeschränkungen verfügen könnten.</p><p></p><p>Keine neuen Gesetze notwendig</p><p>Neu sind im Übereinkommen nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen vorgesehen. In der Schweiz nimmt das Bundesamt für Polizei fedpol diese Aufgabe bereits heute wahr. Auch die präventiven Massnahmen habe die Schweiz unabhängig vom Übereinkommen bereits eingeführt, sagte Kommissionssprecher Marcel Dobler (FDP/SG). Deshalb seien keine Gesetzesänderungen notwendig, es entstünden auch keine neuen Kosten.</p><p>Die Schweiz hatte sich 1990 dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen angeschlossen und die Revision am 3. Juli 2016 unterzeichnet. Zur Ratifizierung braucht es nun noch die Zustimmung des Ständerats.</p><p>Nicolo Paganini (CVP/SG) stellte fest, dass daneben unbedingt weitere Massnahmen ergriffen werden müssten. An die Adresse der ehemaligen St. Galler Justizdirektorin und heutigen Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte er, dass der vor Jahren institutionalisierte Runde Tisch gegen Hooliganismus reaktiviert werden müsse.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2019</b></p><p><b>Parlament befürwortet Abkommen gegen Gewalt an Sportanlässen </b></p><p><b>Die Schweiz kann ein Abkommen des Europarats gegen Gewalt an Sportanlässen ratifizieren. Der Ständerat hat sich am Dienstag als Zweitrat dafür ausgesprochen. In der Diskussion machten viele ihrem Ärger über Hooligans und die Untätigkeit der Kantone Luft.</b></p><p>Mit dem totalrevidierten Übereinkommen sollen präventive Massnahmen gestärkt werden, zum Beispiel Ausreisesperren gegen Hooligans. Die Schweiz hat solche bereits eingeführt. Sie kann davon profitieren, dass nun auch andere Länder Ausreisebeschränkungen einführen.</p><p>Weiter soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene verstärkt werden. Neu sind nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen vorgesehen. In der Schweiz nimmt das Bundesamt für Polizei fedpol diese Aufgabe wahr.</p><p>Gesetzesänderungen sind nicht nötig. Der Ständerat genehmigte das Abkommen denn auch mit 38 zu 2 Stimmen. Dieses ist nun bereit für die Schlussabstimmungen. Dass es das Gewaltproblem löst, glauben indes auch die Befürworter nicht: Mit der Ratifikation bezeuge die Schweiz in erster Linie, dass sie die Bestrebungen zu einer international einheitlichen Handhabung unterstütze, sagte Josef Dittli (FDP/UR) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Problem nicht gelöst</p><p>Diese hatte eine Grundsatzdiskussion zu Gewalt an Sportanlässen geführt. Gravierende Ausschreitungen in jüngster Zeit hätten aufhorchen lassen, namentlich die Spielabbrüche bei den Spielen Sion-GC und Luzern-GC, sagte Dittli. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre sei das Gewaltproblem nicht gelöst.</p><p>Die Kommission sieht die Kantone und die Sportverbände in der Pflicht. Mit beiden ist sie unzufrieden. Laut Dittli stellte sie mit Besorgnis fest, dass die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.</p><p></p><p>Rigoros durchgreifen</p><p>Im Plenum wiederholte sich die Grundsatzdiskussion. Viele Redner erinnerten an Gewaltvorfälle und zeigten sich empört. Das Hooligan-Konkordat müsse endlich umgesetzt werden, lautete der Tenor. Die strafrechtlichen Möglichkeiten seien konsequent anzuwenden, es brauche ein rigoroses Durchgreifen.</p><p>"Papier haben wir genug, passiert ist nichts", stellte Daniel Jositsch (SP/ZH) fest. Er sprach von einem rechtsfreien Raum in Stadien. Offensichtlich seien die Kantone nicht in der Lage, das Problem zu lösen. Angesichts achselzuckender Kantonsvertreter müsse man sich die Frage stellen, ob die kantonale Zuständigkeit wirklich die richtige sei.</p><p></p><p>Höhere Strafen</p><p>Beat Rieder (CVP/VS) forderte signifikant höhere Mindeststrafen für Delikte wie Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch. Joachim Eder (FDP/ZG) schlug vor, vermehrt Kosten für Sachbeschädigungen und Einsätze auf die Sportverbände abzuwälzen. Thomas Minder forderte, die Vorfälle seien "endlich abzustellen". Die Verantwortung dürfe nicht länger hin- und hergeschoben werden.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, die Zuständigkeiten seien klar, die Verantwortung sei laut Verfassung bei den Kantonen. Sie pflichtete Jositsch bei, dass es vielerorts rechtsfreie Räume gebe. Es brauche politischen Willen vor Ort. Der Bund könne nur subsidiär eingreifen - und zwar mit der Armee, gab Keller-Sutter zu bedenken.</p><p></p><p>Konkordat seit 2007</p><p>Die Kantone hatten sich 2007 im Hooligan-Konkordat zusammengeschlossen. Das fedpol unterstützt sie mit dem Informationssystem Hoogan. Darin werden Daten über Personen aufgenommen, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.</p><p>Ende Januar waren darin 1592 Personen registriert. 1153 Personen wurden in Bezug auf Fussball erfasst, 499 in Zusammenhang mit Eishockey. Rund zwei Drittel der erfassten Personen waren zwischen 19 und 29 Jahren alt. Einmal erfasste Hooligans bleiben bis drei Jahre nach Ablauf der letzten Massnahme in der Datenbank eingetragen. Bei den getroffenen Massnahmen handelte es sich um 661 Stadionverbote, 437 Rayonverbote und zwölf Meldeauflagen.</p><p>In den allermeisten Fällen wurden die Personen wegen Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen bestraft. Dazu kamen gewaltsame Konfrontationen zwischen Fangruppen, Angriffe auf Polizisten und Sicherheitskräfte, Sachbeschädigungen und weitere Delikte.</p>
Updated
10.04.2024 16:45

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