Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke

Details

ID
20180082
Title
Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
Description
Botschaft vom 21. November 2018 zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum zur Phase 2 der Schweiz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln oder sie als Bucheffekten auszugestalten. Zudem soll ein Sanktionssystem für Pflichtverletzungen eingeführt werden. </b></p><p>Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen. Sie betreffen die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch. Der Gesetzesentwurf enthält die Massnahmen, die ergriffen werden sollen, um die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen.</p><p>Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass Inhaberaktien nur noch zulässig sind, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Weiter wird eine Verletzung der Pflicht, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch und das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, unter Strafe gestellt. Zum Informationsaustausch enthält der Gesetzesentwurf Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen sowie die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden. Zudem wird die Bestimmung über Amtshilfeersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen, präzisiert.</p><p>Die Vorlage ist in der Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden. Während ihr die Kantone grundsätzlich positiv gegenüberstehen, hat sich eine beträchtliche Anzahl der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer negativ geäussert. Der Bundesrat hält an den Hauptpunkten - Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und Sanktionssystem für Pflichtverletzungen - fest, da sie zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum unabdingbar sind. Werden sie nicht ergriffen, wird die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum, die Ende 2018 beginnt, eine ungenügende Gesamtnote erhalten. Dies hätte nicht nur einen beträchtlichen Reputationsschaden zur Folge: Die Schweiz liefe auch Gefahr, von anderen Staaten auf eine Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt zu werden.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird eine Anleitung für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien bzw. deren Ausgestaltung als Bucheffekten publizieren. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. November 2018 zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.06.2019 2 Abweichung
    12.06.2019 1 Abweichung
    13.06.2019 2 Abweichung
    17.06.2019 1 Abweichung
    18.06.2019 2 Abweichung
    19.06.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.06.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will an bestehenden Inhaberaktien festhalten </b></p><p><b>Inhaberaktien sollen nicht in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Anders als der Bundesrat will der Nationalrat bestehende Inhaberaktien weiterhin erlauben. Nur neue soll es nicht mehr geben.</b></p><p>Geht es nach dem Bundesrat, sollen Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Zulässig wären Inhaberaktien nur noch dann, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind.</p><p>Das soll verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Ohne die Massnahmen werde die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung durch das "Global Forum" der OECD eine ungenügende Gesamtnote erhalten, warnt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Es drohten Sanktionen.</p><p></p><p>Bestehende Inhaberaktien bleiben</p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch jedoch eine andere Regelung beschlossen, ein sogenanntes "Grandfathering". Zwar sollen keine neuen Gesellschaften gegründet werden dürfen, deren Aktien auf den Inhaber lauten. Für bestehende Inhaberaktien sollen aber die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten.</p><p>Der Rat hiess mit 101 zu 87 Stimmen einen Einzelantrag von Daniela Schneeberger (FDP/BL) gut. Dieser entspricht inhaltlich weitgehend der Version, welche die vorberatende Kommission beschlossen hatte. Es handle sich um eine verbesserte Version, hiess es.</p><p></p><p>Drohende Sanktionen</p><p>SP, Grüne, CVP und GLP wollten bei der Version des Bundesrates bleiben und im Gesetz verankern, dass Inhaberaktien, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Namenaktien umgewandelt sind, gelöscht werden. Nur so könnten die internationalen Standards umgesetzt werden, argumentierten sie.</p><p>Auch Finanzminister Ueli Maurer stellte fest, mit einer Lösung lediglich für die Zukunft werde das Problem nicht gelöst. Diese Version bringe die Schweiz in Schwierigkeiten. Es brauche auch eine Lösung für die Vergangenheit. Er selbst habe Inhaberaktien, etwa von einem Skilift, sagte Maurer. Die Umwandlung in Namenaktien bringe für die Inhaber keine Nachteile.</p><p></p><p>Faktische Enteignung</p><p>Die Rednerinnen und Redner aus den Reihen der FDP und SVP widersprachen. Beat Walti (FDP/ZH) und Thomas Aeschi (SVP/ZG) sehen im Vorschlag des Bundesrates mit der Löschung nach fünf Jahren eine faktische Enteignung der Aktionäre. Die Ratslinke scheiterte auch mit Vorschlägen für eine Verschärfung der Bundesratsversion. So beantragte sie erfolglos ein öffentliches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen der Gesellschaft.</p><p>Die SVP wiederum wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Das Parlament habe sich erst vor kurzem dafür ausgesprochen, die Inhaberaktien beizubehalten, sagte Aeschi. Die Unternehmen hätten teure Anpassungen vorgenommen. Nur kurze Zeit später wolle der Bundesrat nun die Inhaberaktiengesellschaften doch verbieten. Es sei falsch, sich vom demokratisch nicht legitimierten "Global Forum" erpressen zu lassen.</p><p></p><p>Schweiz als Widerstandesnest</p><p>Das beurteilt die FDP anders. Die Schweiz könne es sich nicht leisten, als "Exotin" oder "Widerstandsnest" aufzutreten, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Dies nicht aus dem Bedürfnis, sich irgendwem zu unterwerfen, sondern weil eine konforme Regulierung für die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sei. </p><p>Die Vertreterinnen von SP und Grünen bezeichneten die Vorschläge des Bundesrates als absolutes Minimum. Die Panama-Papers hätten gezeigt, dass die Schweiz nach wie vor als Drehscheibe für Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung fungiere, sagte Regula Rytz (Grüne/BE).</p><p></p><p>Blumentopf an der Innenfront</p><p>Maurer stellte fest, es gehe stets um eine Güterabwägung. Mit der Haltung der Ratsrechten sei vielleicht an der Innenfront ein Blumentopf zu gewinnen. Es würde sich aber um ein Eigengoal handeln. Für die Attraktivität des Schweizer Werkplatzes sei Rechtssicherheit wichtig. Weiche die Schweiz von den internationalen Standards ab, bedeute dies Unsicherheit.</p><p>Der Nationalrat liess sich aber nicht umstimmen. Abgelehnt hat er auch den Vorschlag des Bundesrates, die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten anzupassen. Mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des "Global Forum" bereits, befand die Mehrheit. Demnach kann die Schweiz auf Gesuche auf Basis gestohlener Daten eintreten, wenn der ersuchende Staat diese nicht gekauft und sich nicht sonst treuwidrig verhalten hat.</p><p>Diese Auslegung erlaubte die Deblockierung zahlreicher Amtshilfegesuche. Im Gesetz steht allerdings, auf ein Amtshilfegesuch werde nicht eingetreten, "wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind". Diese Passage möchte der Bundesrat streichen. Festhalten will er an der Bedingung, dass das Amtshilfegesuch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 90 zu 60 Stimmen bei 27 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2019</b></p><p><b>Ständerat heisst Umwandlung von Inhaberaktien gut </b></p><p><b>Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat damit einverstanden. Auch er wich aber von den Vorschlägen des Bundesrats ab. Der Druck des "Global Forum" sorgte für grossen Unmut.</b></p><p>Inhaberaktien sind wegen der Anonymität und der leichten Übertragbarkeit international schon lange verpönt. Bereits 2005 hatte der Bundesrat deren Abschaffung vorgeschlagen. 2015 verschärfte die Schweiz die Regeln zwar, erfüllte die internationalen Anforderungen aber nicht.</p><p>Nun droht eine ungenügende Note des "Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes" der OECD, und zwar schon bald: Die nächste Prüfung steht in einigen Monaten an. Mit Gesetzesänderungen will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet.</p><p></p><p>Nationalrat gegen Umwandlung</p><p>Künftig sollen Inhaberaktien nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dem haben National- und Ständerat zugestimmt.</p><p>Umstritten ist, was mit bestehenden Inhaberaktien geschehen soll. Nach dem Willen des Nationalrates sollen für diese die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten. Der Ständerat ist am Mittwoch dem Bundesrat gefolgt. Er ist damit einverstanden, dass Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden müssen.</p><p></p><p>Steigender Druck</p><p>Bei den Details wich der Ständerat allerdings von der Vorlage des Bundesrats ab. Er folgte teilweise seiner Kommission, obwohl deren Version die Anforderungen des "Global Forums" nicht erfüllt, wie der Besuch einer Delegation im Mai ergab. Die Verwaltung händigte dem Rat ein Papier aus mit der Einschätzung des "Global Forum".</p><p>Der Besuch sei den Schweizer Behörden offenbar gehörig in die Knochen gefahren, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). "Überfallartig" sei die Verwaltung danach mit Änderungsanträgen an den Rat gelangt. Dieses Vorgehen sei "untragbar". Die Änderungen sollten erst in der Kommission beraten werden.</p><p></p><p>Einmischung von aussen</p><p>Immer und immer wieder werde die Schweiz erpresserisch gezwungen, ihre Gesetzgebung anzupassen, sagte Peter Föhn (SVP/SZ). "Das dürfen wir nicht ständig zulassen, Herr Bundespräsident." Auch Hannes Germann (SVP/SH) kritisierte die Einmischung von aussen. "Wo soll das noch hinführen?", fragte er. Die wahren Beratungen fänden nicht mehr im Parlament, sondern irgendwo ausserhalb statt.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) dagegen warnte davor, das Geschäft zu verzögern oder nicht international kompatibel auszugestalten. Die Schweiz würde auf einer schwarzen Liste landen - zusammen mit Ghana, Kasachstan und Curaçao. "Bei den Inhaberaktien sind wir mit Abstand die Letzten, die das umsetzen", stellte Noser fest. Entsprechend klein sei der Spielraum.</p><p></p><p>Wie beim Bankgeheimnis</p><p>Christian Levrat (SP/FR) hatte ein Déjà-vu. Die Situation erinnere ihn an jene bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden, sagte er. Die Frage, die sich stelle, sei: "Kann die Schweiz mit ihrer globalisierten Wirtschaft sich erlauben, andere Regeln zu haben als die global geltenden?"</p><p>Bundespräsident und Finanzminister Ueli Maurer pflichtete ihm bei: Wer international mitspielen wolle und OECD-Mitglied sei, habe sich an die Regeln zu halten. Er sei in dieser Frage vom Saulus zum Paulus geworden, gestand Maurer. "Beim Bankgeheimnis haben wir uns die Zähne ausgebissen und nicht die anderen." Natürlich könne das Parlament frei entscheiden. Am Ende gehe es aber um Tausende von Arbeitsplätzen.</p><p></p><p>Längere Frist für Umwandlung</p><p>Das dem Rat ausgehändigte Papier enthalte nichts Neues, betonte Maurer. Es sei der Vorschlag, zur Vorlage des Bundesrats zurückzukehren, weil nur diese den Anforderungen entspreche. Der Rat folgte dennoch in einigen Punkten seiner Kommission. So verlängerte er die Frist, nach welcher Inhaberaktien automatisch in Namenaktien umgewandelt werden müssen, von 18 auf 24 Monate.</p><p>Aktien von Aktionären, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts nicht bei Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch beantragt haben, werden nichtig. In diesem Punkt folgte der Ständerat dem Bundesrat. Die Kommission hatte eine Lösung ohne Gericht vorgeschlagen.</p><p></p><p>Anspruch auf neue Aktien</p><p>Aktionäre, deren Aktien ohne eigenes Verschulden nichtig geworden sind, sollen jedoch innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt des Nichtigwerdens gegenüber der Gesellschaft einen Anspruch auf Herausgabe von Aktien im selben Umfang stellen können, sofern sie ihre Berechtigung nachweisen können.</p><p>Führt eine Gesellschaft das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss, soll sie nach dem Willen des Ständerates zudem nicht sanktioniert werden. Hier folgte der Rat mit Stichentscheid des Präsidenten seiner Kommission und nicht dem Bundesrat. Maurer argumentierte vergeblich, es handle sich um einen wichtigen Punkt.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 20 zu 11 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2019</b></p><p><b>Nationalrat lenkt bei Inhaberaktien ein </b></p><p><b>Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Nach dem Ständerat hat sich im zweiten Anlauf auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Das Parlament will damit verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet.</b></p><p>Inhaberaktien können für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden, weil sie anonym und leicht übertragbar sind. Deshalb sind sie international in die Kritik geraten. Bereits 2005 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, sie abzuschaffen. Das war damals aber nicht mehrheitsfähig.</p><p>Inzwischen hat der Druck auf die Schweiz zugenommen: Es droht eine ungenügende Note des "Global Forum" der OECD. Nun reagiert die Politik. Künftig sollen Inhaberaktien nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dies, weil für börsenkotierte Titel bereits Transparenzregeln gelten. Andere Inhaberaktien wird es nicht mehr geben.</p><p></p><p>Wie an der Fussball-WM</p><p>Umstritten war noch, was mit bestehenden Inhaberaktien geschehen soll. In der ersten Beratungsrunde beschloss der Nationalrat, dass für diese die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten sollen. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und sprach sich dafür aus, dass sie in Namenaktien umgewandelt werden müssen.</p><p>Dem hat am Mittwoch nun auch der Nationalrat zugestimmt, mit 118 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung. Finanzminister Ueli Maurer hatte dazu aufgerufen. Schweizer Firmen seien international tätig, gab er zu bedenken. Es sei wie beim Fussball: "Wenn wir an die WM wollen, spielen wir nach den Regeln der Fifa."</p><p>Der Druck auf die Schweiz werde tendenziell noch zunehmen, sagte Maurer. Man müsse sich immer überlegen, wo sich Sonderregelungen lohnten und wo nicht. Hier lohnten sie sich nicht. Erlasse die Schweiz keine konformen Regeln, habe dies Konsequenzen für Tausende von Unternehmen. Die Gefahr, dass sie sanktioniert würden, sei gross.</p><p></p><p>Strammen Max markieren</p><p>Gegen die Abschaffung bestehender Inhaberaktien stellte sich die SVP. Die Forderungen von Gremien wie dem "Global Forum" nähmen ständig zu, kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Es sei wichtig, dass die Schweiz auch einmal Gegensteuer gebe und nicht immer einbreche. Bereits gebe es neue Pläne des "Global Forum" zur Unternehmensbesteuerung.</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) erwiderte, es sei der falsche Ort, um den strammen Max zu markieren. Für die Unternehmen sei die Regelung wichtig. Die FDP sei zum Schluss gelangt, dass die ursprüngliche Version des Nationalrates nicht konform sei. Dies hatte ein Besuch einer Delegation des "Global Forum" vom Mai deutlich gemacht.</p><p></p><p>Umstrittene Frist für Umwandlung</p><p>Der Nationalrat hat nun beschlossen, dass Inhaberaktien innerhalb einer Frist von 18 Monaten automatisch in Namenaktien umgewandelt werden. Er ist damit dem Bundesrat gefolgt. Der Ständerat hatte sich für eine Frist von zwei Jahren ausgesprochen.</p><p>Aktien von Aktionären, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts nicht bei Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch beantragt haben, werden nichtig. Die Einlagen fallen an die Gesellschaft.</p><p>Aktionäre, deren Aktien ohne eigenes Verschulden nichtig geworden sind, können innerhalb von zehn Jahren einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. In den Details hat der Nationalrat hier eine vom Ständerat leicht abweichende Regelung beschlossen.</p><p></p><p>Änderungen rasch melden</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat ferner bei der Frist, in welcher Aktionäre der Gesellschaft Änderungen des Namens oder der Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person melden müssen. Die Frist soll drei Monate betragen. In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat eine Frist von zwölf Monaten beschlossen. Der Bundesrat und der Ständerat wollen einen Monat vorsehen.</p><p>Führt eine Gesellschaft das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss, soll sie sanktioniert werden. Hier blieb der Nationalrat bei seinem früheren Entscheid und folgte dem Bundesrat. Der Ständerat lehnte das knapp ab.</p><p>Umstritten bleibt ausserdem das Einsichtsrecht für Betroffene in Steueramtshilfeverfahren. Der Bundesrat möchte im Gesetz verankern, dass die Steuerverwaltung Betroffenen nur Einsicht gewährt, wenn die ausländische Behörde damit einverstanden ist. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben. Akzeptiert hat er, dass Amtshilfe auch betreffend verstorbener Personen geleistet werden kann. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2019</b></p><p><b>Ständerat bringt neue Steuertransparenzregeln auf die Zielgerade </b></p><p><b>Bei den neuen Transparenzregeln für Steuerzwecke zeichnet sich ein Kompromiss ab. Nachdem der Nationalrat am Mittwoch der Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien zustimmte, hat am Donnerstag der Ständerat die allermeisten weiteren Differenzen bereinigt.</b></p><p>Umstritten waren zuletzt beispielsweise verschiedene im Gesetz verankerte Fristen. Der Ständerat ist im zweiten Anlauf dem Nationalrat und Bundesrat gefolgt und hat beschlossen, dass Inhaberaktien innerhalb einer Frist von 18 Monaten automatisch in Namenaktien umgewandelt werden. Der Ständerat hatte sich zunächst für eine Frist von zwei Jahren ausgesprochen.</p><p>Eingelenkt ist der Ständerat ferner bei der Frist, in welcher Aktionäre der Gesellschaft Änderungen des Namens oder der Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person melden müssen. Die Frist soll drei Monate betragen. In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat eine Frist von zwölf Monaten beschlossen. Der Bundesrat und der Ständerat wollen einen Monat vorsehen.</p><p>Drei Monate seien ein "kluger Kompromissvorschlag", sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen der Kommission. Mit 21 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung teilte eine knappe Mehrheit diese Einschätzung.</p><p></p><p>Amtshilferegeln geklärt</p><p>Einigkeit herrscht zudem in einem weiteren Punkt: Führt eine Gesellschaft das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss, soll sie sanktioniert werden. Auch hier schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrats und des Bundesrats ein.</p><p>Ferner sind die Regeln betreffend Einsichtsrecht für Betroffene in Steueramtshilfeverfahren geklärt. Der Bundesrat wollte im Gesetz verankern, dass die Steuerverwaltung Betroffenen nur Einsicht gewährt, wenn die ausländische Behörde damit einverstanden ist. Das Parlament will aber beim geltenden Recht bleiben.</p><p>Aktionäre, deren Aktien ohne eigenes Verschulden nichtig geworden sind, können innerhalb von zehn Jahren einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. In den Details hat der Ständerat hier eine vom Nationalrat leicht abweichende Regelung beschlossen. Es handelt sich um die letzte verbleibende formelle Differenz in der Vorlage.</p><p></p><p>Kritik an Hektik</p><p>Kommissionssprecher Bischof nutzte denn auch die wohl letzte Chance in der kleinen Kammer, generelles Unbehagen gegenüber dem Gesetzesprojekt zu äussern. Dieses soll verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Handelt das Parlament nicht, droht eine ungenügende Note des "Global Forum" der OECD.</p><p>Dieser Druck, verbunden mit der zeitlichen Hektik, das Geschäft unverzüglich in der laufenden Session abschliessen zu müssen, könne böse Folgen haben, sagte Bischof: "Wir sind in der Kommission nicht sicher, ob wir ein mit der schweizerischen Gesetzgebung kohärentes Modell schaffen. Wir agieren teilweise mit unklaren Begriffen."</p><p>Die ständerätliche Wirtschaftskommission werde deshalb an ihrer nächsten Sitzung ein Postulat besprechen, das vom Bundesrat einen detaillierten Statusbericht verlangt. Bei der Umsetzung der neuen Regeln müsse ganz genau hingeschaut werden.</p><p></p><p>Bundesrat relativiert</p><p>Finanzminister Ueli Maurer verteidigte das Vorgehen des Bundesrats: "Wir wissen seit 2005, also seit bald 15 Jahren, dass Inhaberaktien ein Fremdkörper sind und wir diese abschaffen müssen." Das Parlament habe sich aber lange dagegen gesträubt.</p><p>Die vorliegende Vorlage werde "nicht zu viele Probleme" verursachen, sagte Maurer. Das Bundesamt für Justiz sowie die verschiedenen Handelsregisterämter hätten das Gesetz rechtlich für gut befunden.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.06.2019</b></p><p>National- und Ständerat sind sich bei der Abschaffung der Inhaberaktien beinahe einig. Eine letzte Differenz haben sie bei der Frage, wie mit Inhaberaktien umgegangen wird, die ungültig geworden sind. Nun hat der Nationalrat stillschweigend einem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt. Demnach verlieren die Aktionäre ihre mit den Aktien verbundenen Rechte, und die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt. Der Ständerat dürfte dem ebenfalls zustimmen. Finanzminister Ueli Maurer stellte zum Ende der Beratungen über die Vorlage fest, nun sei eine Lösung auf dem Tisch, welche die Anforderungen des "Global Forum" der OECD "knapp erfülle". In einigen Jahren werde es wohl aber wieder Korrekturen brauchen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.06.2019</b></p><p>National- und Ständerat sind sich bei der Abschaffung der Inhaberaktien beinahe einig. Wegen einer letzten Differenz muss das Geschäft jedoch in die Einigungskonferenz. Die Differenz betrifft die Frage, wie mit Inhaberaktien umgegangen wird, die ungültig geworden sind. Der Nationalrat möchte ins Gesetz schreiben, dass die Aktionäre ihre mit den Aktien verbundenen Rechte verlieren und dass die nichtigen Aktien durch eigene Aktien ersetzt werden. Der Ständerat will in der Einigungskonferenz nach einer anderen Formulierung suchen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.06.2019</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich bei Inhaberaktien </b></p><p><b>Inhaberaktien werden abgeschafft. National- und Ständerat haben sich auf die Regeln dazu geeinigt. Damit dürften sie verhindert haben, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet.</b></p><p>Beide Räte stimmten am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz im letzten umstrittenen Punkt zu - mit 166 zu 8 Stimmen und 23 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer hatte gegen Ende der Beratungen festgestellt, nun sei eine Lösung auf dem Tisch, welche die Anforderungen des "Global Forum" der OECD "knapp erfülle". In einigen Jahren werde es wohl aber wieder Korrekturen brauchen.</p><p>Inhaberaktien sind anonym und leicht übertragbar. Deshalb können sie für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden. 2005 hatte der Bundesrat erfolglos vorgeschlagen, sie abzuschaffen. Jetzt hat die Politik gehandelt, weil eine ungenügende Note des "Global Forum" der OECD drohte.</p><p></p><p>Zähneknirschend zugestimmt</p><p>Im Parlament war der Unmut jedoch gross. Der Nationalrat wollte zunächst an bestehenden Inhaberaktien festhalten. Als deutlich wurde, dass das dem "Global Forum" nicht genügen würde, lenkte er zähneknirschend ein.</p><p>Maurer hatte gewarnt, den Schweizer Unternehmen drohten Sanktionen. Wer international mitspielen wolle und OECD-Mitglied sei, müsse sich auch an die internationalen Regeln halten, sagte er - und gestand, sich in dieser Frage vom Saulus zum Paulus gewandelt zu haben. "Beim Bankgeheimnis haben wir uns die Zähne ausgebissen und nicht die anderen", gab er zu bedenken.</p><p></p><p>Transparenz bei allen Aktien</p><p>Künftig sind Inhaberaktien nur noch dann zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dies, weil für börsenkotierte Titel bereits Transparenzregeln gelten.</p><p>Bestehende Inhaberaktien werden innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch in Namenaktien umgewandelt. Aktien von Aktionären, die fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regeln beim Gericht keine Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft beantragt haben, werden nichtig.</p><p></p><p>Notiz zuhanden der Materialien</p><p>In die Einigungskonferenz musste das Geschäft wegen einer einzigen Differenz. Diese betraf die Frage, wie mit diesen ungültig gewordenen Inhaberaktien umgegangen wird.</p><p>Im Gesetz steht nun, dass die Aktionäre ihre mit den Rechten verbundenen Aktien verlieren. Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt. Die Einigungskonferenz hält in einer Notiz zuhanden der Materialien fest, dass durch die Umwandlung keine direkten Steuern und auch keine Registerabgaben fällig werden. Die genauen steuerlichen Konsequenzen sollen in einem Leitfaden ausgeführt werden.</p><p></p><p>Anspruch auf Entschädigung</p><p>Aktionäre, deren Aktien ohne eigenes Verschulden nichtig geworden sind, können unter Nachweis ihrer früheren Aktionärseigenschaft innerhalb von zehn Jahren gegenüber der Gesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.</p><p>Änderungen des Namens oder der Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person müssen der Gesellschaft künftig innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Führt eine Gesellschaft das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss, soll sie sanktioniert werden.</p><p></p><p>Keine Änderung bei gestohlenen Daten</p><p>Nicht ändern will das Parlament die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten. Die Räte lehnten es ab, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.</p><p>Die Mehrheit kam zum Schluss, mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des "Global Forum" bereits. Demnach kann die Schweiz auf Gesuche auf Basis gestohlener Daten eintreten, wenn der ersuchende Staat diese nicht gekauft und sich nicht sonst treuwidrig verhalten hat. Diese Auslegung erlaubte die Deblockierung zahlreicher Amtshilfegesuche.</p><p>Im Gesetz steht allerdings, auf ein Amtshilfegesuch werde nicht eingetreten, "wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind". Diese Passage wollte der Bundesrat streichen. Festhalten wollte er an der Bedingung, dass das Amtshilfegesuch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt. Nun bleibt es bei der heutigen Formulierung.</p>
Updated
23.07.2024 19:23

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