Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz

Details

ID
20190043
Title
Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 26. Juni 2019 zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.06.2019</b></p><p><b>Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringern </b></p><p><b>Der Bundesrat will verhindern, dass Schuldner das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Er hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Damit soll namentlich das strafrechtliche Tätigkeitsverbot insbesondere aufgrund eines Konkurs- oder Betreibungsdeliktes besser durchgesetzt werden können. </b></p><p>Das Kernstück der Vorlage bilden die Massnahmen im Strafrecht. Konkret soll die Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots (Art. 67 Abs. 1 StGB) verbessert werden. Bereits heute kann ein Gericht aufgrund eines Konkurs- oder Betreibungsdeliktes ein Tätigkeitsverbot anordnen und jemandem die Ausübung einer Funktion in einem Unternehmen verbieten. Neu soll eine Brücke zwischen dem Strafrecht und dem Handelsregisterrecht geschlagen werden: Das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot wird künftig auch den Handelsregisterämtern mitgeteilt, damit diese die betroffene Person aus dem Handelsregister löschen können.</p><p>Ergänzend dazu soll durch präventive Massnahmen im Obligationenrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht die Gefahr von missbräuchlichen Konkursen verringert werden. Neu soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen können. Dabei soll ersichtlich sein, welche Funktionen die gesuchte Person in welchen Unternehmen hat oder hatte. Dies führt zu mehr Transparenz und vereinfacht die Informationsbeschaffung. Weiter soll die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verbot des Mantelhandels (Verkauf der Anteile von faktisch liquidierten Unternehmen) kodifiziert und die Möglichkeit des rückwirkenden Opting-outs aus der Revisionspflicht abgeschafft werden.</p><p>Ferner sollen die öffentlich-rechtlichen Gläubiger - wie beispielsweise die Steuerverwaltungen oder die SUVA - neu wählen können, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird. Dies wird dazu führen, dass über überschuldete Gesellschaften vermehrt der Konkurs eröffnet wird. Dadurch wird verhindert, dass sich der Schaden der öffentlich-rechtlichen Gläubiger weiter vergrössert.</p><p></p><p>Rechtsdurchsetzung verbessern </p><p>Das Konkursrecht und das Strafrecht stellen bereits heute verschiedene Mittel zur Verfügung, um Missbräuche im Konkurswesen zu ahnden. Selbst in offensichtlich missbräuchlichen Fällen wird jedoch häufig auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung verzichtet, weil die faktischen und rechtlichen Hürden für Gläubigerinnen und Gläubiger zu hoch sind. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen punktuellen Massnahmen sollen deshalb diese Hürden beseitigen oder zumindest senken.</p><p>Daneben ergänzen sie die Massnahmen, die der Bundesrat in den vergangenen Jahren im Rahmen der Aktienrechtsrevision oder bei der Modernisierung des Handelsregisterrechts bereits vorgeschlagen hat, und von denen er sich eine erhebliche Wirkung im Kampf gegen missbräuchliche Konkurse erhofft. Insgesamt wird damit die Situation in Bezug auf missbräuchliche Konkurse und Gläubigerschädigungen weiter verbessert.</p><p>Die Vorlage des Bundesrates geht zurück auf die im Jahr 2012 überwiesene Motion Hess (11.3925), die den Bundesrat auffordert, eine rechtliche Grundlage gegen missbräuchliche Fälle im Konkurswesen zu schaffen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Juni 2019 zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    31.05.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.09.2021 1 Abweichung
    01.12.2021 2 Abweichung
    02.03.2022 1 Abweichung
    07.03.2022 2 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 31.05.2021</b></p><p><b>Ständerat will missbräuchliche Konkurse weiter erschweren </b></p><p><b>Ein ganzes Paket von Massnahmen soll missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern weiter erschweren. Der Ständerat hat am Montag als Erstrat der entsprechenden Gesetzesvorlage mit 41 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Nun ist der Nationalrat am Zug.</b></p><p>Mit dem Paket versuche man ein "sehr kostspieliges Phänomen in der Schweiz" besser in den Griff zu bekommen, sagte Beat Rieder (Mitte/VS) namens der Kommission bei der Vorstellung des Geschäfts. Jährlich würden laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken entstehen durch missbräuchliche Konkurse.</p><p>Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der bundesrätlichen Vorlage keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.</p><p>Die grosse Kunst sei es, so Justizministerin Karin Keller-Sutter, unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden. "Diese Massnahmen sollen das Unternehmertum nicht behindern. Man muss mit einer Geschäftsidee scheitern können."</p><p>Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Den Riegel schieben will der Bundesrat den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.</p><p></p><p>Eintrag ins Handelsregister</p><p>Neu schlägt der Bundesrat eine Brücke zum Handelsregisterrecht. Das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot soll den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen. Im Ständerat war dieser Punkt am Montag in der Detailberatung unbestritten.</p><p>Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. Die Öffentlichkeit soll nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können. Das stärke die Transparenz und erleichtere die Informationsbeschaffung, argumentiert der Bundesrat.</p><p>Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verbot des Mantelhandels soll im Gesetz ebenfalls Niederschlag finden. Anteile von faktisch pleite gegangenen Unternehmen sollen also nicht mehr verkauft werden dürfen. Der rückwirkende Austritt aus der Revisionspflicht, das sogenannte Opting-out, soll abgeschafft werden.</p><p>Der Verzicht auf eine beschränkte Revision soll nach Ansicht der Mehrheit des Ständerats höchstens für die zwei nachfolgenden Geschäftsjahre gelten und muss vor Beginn des Geschäftsjahres unter Beilage der Jahresrechnung des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt angemeldet werden. Die kleine Kammer stimmte dem mit 22 zu 17 Stimmen zu.</p><p></p><p>Ziel: mehr Konkurse</p><p>Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie etwa Steueramt oder Suva sollen die Wahlfreiheit erhalten, ob eine Betreibung zwecks Pfändung oder zwecks Konkurs fortgesetzt wird. Der Ständerat hiess diesen Paradigmawechsel mit 39 zu 5 Stimmen gut. Das würde dazu führen, dass für überschuldete Firmen vermehrt Konkurse verhängt werden können.</p><p>Während Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommissionsmehrheit dafür warb, "eine historische Anomalie" zu beseitigen und alle Gläubiger gleichzustellen, warnte Erich Ettlin (Mitte/OW) davon, bei Liquiditätsproblemen sofort zuzuschlagen. "Ein grosser Teil der Unternehmen hat immer wieder einmal finanzielle Probleme. Der Staat sollte hier Geduld haben."</p><p>Konkurs- und Strafrecht bieten zwar bereits heute Möglichkeiten, Missbräuche bei Konkursen zu verfolgen. Selbst da, wo Missbrauch offensichtlich ist, wird das Recht heute aber häufig nicht durchgesetzt. Die faktischen und rechtlichen Hürden sind für die Gläubiger zu hoch. Die Vorlage des Bundesrats beseitigt oder senkt diese.</p><p>Die Massnahmen ergänzen auch die Vorschläge des Bundesrats bei der Aktienrechtsrevision und der Modernisierung des Handelsregisters.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.09.2021</b></p><p><b>Parlament will missbräuchliche Konkurse weiter erschweren</b></p><p><b>Ein ganzes Paket von Massnahmen soll missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern weiter erschweren. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat der entsprechenden Gesetzesvorlage mit 137 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Er will aber weniger weit gehen als der Ständerat.</b></p><p>Ein Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP hatte keine Chance. Für Yves Nidegger (SVP/GE) handelt es sich um eine "Alibireform, die am Ziel vorbeischiesst". Die anvisierten missbräuchlichen Konkurse würden damit in keiner Weise entschärft. Laut Parteikollege Pirmin Schwander (SZ) fehlt es insbesondere an genügenden Daten für eine gezielte Bekämpfung des Missbrauchs. </p><p>Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der bundesrätlichen Vorlage keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.</p><p>Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Den Riegel schieben will der Bundesrat den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.</p><p><b></b></p><p>Tätigkeitsverbot unbestritten</p><p>Neu soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen. Nach dem Ständerat war dieser Punkt auch im Nationalrat unbestritten.</p><p>Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können. Auch dazu herrscht Einigkeit unter den Räten.</p><p>In der Detailberatung ging es um die Differenzen zwischen den Räten beim Mantelhandel, beim sogenannten Opting-out (Revisionsverzicht) sowie beim vom Bundesrat vorgeschlagenen Wahlrecht der öffentlichen Hand, dass diese künftig bei Betreibungen zwischen Konkurs und Pfändung wählen können soll.</p><p><b></b></p><p>Kein umfassendes Mantelhandelsverbot</p><p>In allen drei Fragen bleiben die Differenzen nach den Entscheiden des Nationalrates bestehen. Bei der Ausgestaltung des bundesgerichtlich gestützten Verbotes des Mantelhandels beharrt der Nationalrat auf einer engeren Fassung.</p><p>Er will, dass Anteile von faktisch pleite gegangenen Unternehmen nur verkauft werden dürfen, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Ein umfassendes Verbot gemäss Ständerat schiesse weit über das Ziel hinaus, sagte Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Lediglich ein Prozent aller Konkurse seien missbräuchlich.</p><p>Nicht einig sind sich die Räte auch beim Opting-out, also der eingeschränkten Revisionspflicht. Der Nationalrat sprach sich mit 139 zu 52 Stimmen für die Lösung des Bundesrates aus. Diese will den rückwirkenden Austritt aus der Revisionspflicht abschaffen. Der Ständerat hatte eine Verschärfung beschlossen und will eine zweijährige Bewährungsfrist einführen, erst dann könnten Firmen auf eine Revision verzichten.</p><p><b></b></p><p>Ausnahmeregelung für staatliche Stellen</p><p>Dritter Streitpunkt bleibt, ob staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen oder die Suva neu frei wählen können dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird. Auch hier entschied sich der Nationalrat mit 115 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Lösung des Bundesrats.</p><p>Diese will diese Ausnahmeregelung nicht ganz aufheben. Öffentlich-rechtliche Stellen sollen also nicht mehr zwingend auf Pfändung betreiben müssen. Dieser Paradigmawechsel würde dazu führen, dass für überschuldete Firmen vermehrt Konkurse verhängt werden können.</p><p>Insgesamt gehe es beim vorliegenden Paket um einen Balanceakt, betonten mehrere Sprecherinnen und Sprecher. Es gehe darum, missbräuchliche Konkurse möglichst zu unterbinden, aber dabei die Wirtschaftsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken, betonte Daniela Schneeberger (FDP/BL). Unternehmerisches Scheitern dürfe nicht kriminalisiert werden, sagte Justiziministerin Karin Keller-Sutter.</p><p><b></b></p><p>Kein "Bürokratiemonster" schaffen</p><p>Insgesamt waren die Bedenken im Nationalrat unüberhörbar, ein "Bürokratiemonster" zu schaffen, wenn man den Verschärfungen des Ständerats folge, meinte etwa Philipp-Matthias Bregy (Mitte/VS). Unbescholtene Unternehmen - und das seien die meisten - mit zusätzlichen administrativen Massnahmen zu belasten, sei völlig unverhältnismässig, ergänzte Judith Bellaiche (GLP/ZH).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2021</b></p><p><b>Ständerat lenkt bei Konkursen bei zwei von drei Differenzen ein</b></p><p><b>Beim Paket zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen bleibt noch ein Streitpunkt offen. Der Ständerat hat am Mittwoch darauf beharrt, dass auch staatliche Gläubiger künftig auf Konkurs betreiben müssen. Bei den zwei anderen verbliebenen Differenzen schwenkte er auf die Lösung des Nationalrates ein.</b></p><p>Bei der Ausgestaltung des bundesgerichtlich gestützten Verbotes des Mantelhandels folgte die kleine Kammer der engeren Fassung des Nationalrats. Diese will, dass Anteile von faktisch pleite gegangenen Unternehmen nur verkauft werden dürfen, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Der Ständerat wollte ursprünglich ein umfassendes Verbot.</p><p>Etwas überraschend und knapp folgte der Ständerat auch bei der eingeschränkten Revisionspflicht, dem sogenannten Opting-out, der Version des Nationalrates. Mit 23 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich für die Abschaffung des rückwirkenden Austritts aus der Revisionspflicht aus. Bisher wollte der Ständerat eine zweijährige Bewährungsfrist einführen, erst dann hätten Firmen auf eine Revision verzichten können sollen.</p><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates scheiterte damit auch mit ihrem Kompromissvorschlag. Demnach hätten Unternehmen bei der Anmeldung des Verzichts auf eine Revisionspflicht die Jahresrechnung beilegen müssen und dann alle zwei Jahre die Jahresrechnungen dem Handelsregisteramt unterbreiten müssen, um den Verzicht aufrechtzuerhalten.</p><p></p><p>"Bürokratie-Monster" verhindern</p><p>Damit schaffe man ein "Bürokratie-Monster", warnte Philippe Bauer (FDP/NE) im Namen der Komissionsminderheit. Ein solcher Mechanismus treffe die grosse Mehrheit der untadeligen Firmen, unterstützte ihn Martin Schmid (FDP/GR). Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass dies jährlich rund 200'000 Jahresrechnungen ans Handelsregister auslösen würde.</p><p>Festgehalten hat der Ständerat am Mittwoch an seiner strengeren Lösung bezüglich der Konkursbetreibung. Es sei nicht einzusehen, weshalb staatliche Stellen in diesem Bereich weiterhin ein Privileg behalten sollten, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Der Nationalrat dagegen will, dass staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen oder die Suva neu frei wählen können dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.</p><p>Man dürfe den Staat nicht dazu zwingen, in jedem Fall den Konkurs zu eröffnen, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW). "Das wäre ein Gemetzel." Der Vorschlag von National- und Bundesrat sei ausgewogen und weise, der Staat könne, aber müsse nicht Konkurs eröffnen.</p><p>Das grösste Problem seien die Schulden der Unternehmen bei der Mehrwertsteuer und der AHV, warb Ruedi Noser (FDP/ZH) für die strengere Lösung des Ständerates. Da gehe es um die wirklich hohen Beträge. Da müsse der Staat schon handeln können. Steuerschulden könne man ja in einer späteren Phase noch aus dieser Regulierung herausnehmen.</p><p>Der Rat beharrte schliesslich in diesem letzten Punkt mit 28 zu 15 Stimmen auf der strengen Lösung und der Differenz mit dem Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2022</b></p><p><b>Auch staatliche Gläubiger müssen neu auf Konkurs betreiben</b></p><p><b>Auch staatliche Gläubiger müssen Schuldner neu auf Konkurs betreiben. In diesem Sinne hat der Nationalrat am Mittwoch die letzte inhaltliche Differenz zum Ständerat im Rahmen der Revision des Konkursgesetzes bereinigt. Die Ratslinke wehrte sich vergeblich für ein Wahlrecht für staatliche Stellen.</b></p><p>Demnach hätten Stellen wie die Steuerverwaltung oder die Suva situationsbedingt entscheiden können sollen, ob sie eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs fortsetzen wollen. Der Zwang zum Konkurs sei ein Paradigmenwechsel mit langfristig negativen Folgen, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL).</p><p>Wenn man den Staat zum Konkursverfahren zwinge, werde das sehr teuer, und die neue Regel sei zudem nicht umsetzbar, sprach sich auch Tamara Funiciello (SP/BE) für ein Wahlrecht aus. Darauf hätten auch die Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz in einem Brief hingewiesen. Gut gemeint sei nicht immer gut gemacht.</p><p>Sechzig Prozent aller Konkursverfahren würden mangels Aktiven eingestellt, gab Judith Bellaïche (GLP/ZH) zu bedenken. Allein die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führe jährlich 70'000 Verfahren durch, dies bei Kosten von 1500 bis 2000 Franken pro Verfahren. Diese Kosten stünden in keinem Verhältnis zur Wirkung.</p><p></p><p>Bundesrat kann mit Konkurszwang leben</p><p>Die bürgerliche Ratsmehrheit setzte sich aber schliesslich durch und der Rat schwenkte mit 94 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die strengere Version des Ständerats um. Dies, nachdem auch Justizministerin Karin Keller-Sutter ausgeführt hatte, der Bundesrat könne mit der Lösung "sehr gut leben".</p><p>Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zeigte sich überzeugt, dass ein Wahlrecht für die öffentliche Hand dazu führe, dass diese Stellen in der Tendenz immer auf Pfändung betreiben würden. Und dies sei nicht im Sinne, missbräuchliche Konkurse besser zu verhindern, assistierte Christian Lüscher (FDP/GE). Konkursite Firmen sollten nicht im Markt bleiben und andere Unternehmen weiter konkurrenzieren können.</p><p></p><p>Wegen Formalie nochmals im Ständerat</p><p>Das Geschäft geht trotz der Bereinigung wegen einer letzten offenen formalen Differenz noch einmal zurück an den Ständerat.</p><p>Bei der Ausgestaltung des bundesgerichtlich gestützten Verbotes des Mantelhandels hatte sich der Ständerat bereits früher der engeren Fassung des Nationalrats angeschlossen. Diese will, dass Anteile von faktisch pleitegegangenen Unternehmen nur verkauft werden dürfen, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Der Ständerat wollte ursprünglich ein umfassendes Verbot.</p><p>Auch bei der eingeschränkten Revisionspflicht, dem sogenannten Opting-out, war der Ständerat der Version des Nationalrats gefolgt. Er votierte für die Abschaffung des rückwirkenden Austritts aus der Revisionspflicht. Zuvor wollte der Ständerat eine zweijährige Bewährungsfrist einführen, erst dann hätten Firmen auf eine Revision verzichten können sollen.</p><p></p><p>Hohe Schäden durch missbräuchliche Konkurse</p><p>Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.</p><p>Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Mit einem Tätigkeitsverbot wird Missbräuchen der Riegel geschoben. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.</p><p>Neu soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen.</p><p>Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2022</b></p><p><b>Parlament erschwert missbräuchliche Konkurse</b></p><p><b>Das Parlament will missbräuchliche Konkurse weiter erschweren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der bereinigten Fassung der Revision des Konkursgesetzes am Montag zugestimmt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Mit einem Tätigkeitsverbot wird Missbräuchen der Riegel geschoben. Ergänzend hinzu kommen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.</p><p>Anteile von faktisch pleitegegangenen Unternehmen dürfen künftig nur verkauft werden, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Abgeschafft wird beim sogenannten Opting-out zudem der rückwirkende Austritt aus der Revisionspflicht.</p><p>Auch staatliche Gläubiger müssen Schuldner zudem neu auf Konkurs betreiben. Diese Differenz haben die Räte als letztes bereinigt. Die Ratslinke hatte sich vergeblich für ein Wahlrecht für staatliche Stellen wie die Steuerverwaltung oder die Suva gewehrt. Diese hätten weiterhin auch auf Pfändung den Konkurs fortsetzen können sollen.</p><p>Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.</p><p>Letzter offener Punkt in der Differenzbereinigung war eine Umplatzierung eines falsch positionierten Gesetzesartikels, auf den ein Schweizer Bürger die Räte aufmerksam gemacht hatte. Dabei ging es um verbotene Rechtsgeschäfte.</p>
Updated
10.04.2024 19:17

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