Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Änderung

Details

ID
20190075
Title
Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Änderung
Description
Botschaft vom 20. November 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Mit der Vorlage will der Bundesrat die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umsetzen. </b></p><p>Die Schweiz setzt den AIA-Standard seit dem 1. Januar 2017 um. Das Global Forum überprüft dessen innerstaatliche Umsetzung mittels Länderüberprüfungen. Diese sind für den AIA grundsätzlich ab 2020 geplant. Um von Beginn weg die korrekte Umsetzung des AIA-Standards sicherzustellen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, prüft das Global Forum dessen zentrale Elemente bereits seit 2017. Eines dieser Elemente betrifft die Überprüfung der vollumfänglichen Übernahme des AIA-Standards ins innerstaatliche Recht.</p><p>Das Global Forum hat die Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen (AIA-Gesetz und -Verordnung) geprüft und Empfehlungen verabschiedet. Der Bundesrat hat Ende Februar 2019 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die diesen Empfehlungen Rechnung trägt. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis Mitte Juni 2019. </p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmenden hiessen die geplanten Änderungen am Gesetz mehrheitlich gut. Der Bundesrat schlug unter anderem vor, die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuheben. Weiter will er die geltenden Sorgfaltspflichten anpassen, die Beträge in US-Dollar ausweisen und eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute einführen. </p><p>Auf Verordnungsstufe lehnten die Vernehmlassungsteilnehmenden die vorgeschlagene Aufhebung der Ausnahmebestimmungen für Vereine und Stiftungen sowie für deren Konten ausdrücklich ab. Da der Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert werden soll, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen. Er verzichtet deshalb darauf, die Ausnahmebestimmungen zu streichen und trägt damit dem Anliegen der Mehrheit der Stellungnehmenden Rechnung. </p><p>Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2021 zu erwarten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. November 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.03.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat für Anpassungen beim Informationsaustausch </b></p><p><b>Der Nationalrat ist einverstanden damit, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) anzupassen. Er stimmt am Montag einer Gesetzesrevision ohne Änderungen zu.</b></p><p>Die Anpassung sei wichtig, damit die Schweiz bei der diesjährigen Prüfung des Global Forums der OECD eine genügende Note erhalte, wie Kommissionssprecher Cédric Wermuth (SP/AG) im Rat sagte. Der Nationalrat sprach sich mit 190 zu 2 Stimmen für die Änderung aus.</p><p>Die Noten werden von den G20-Staaten, der OECD und der EU als Kriterien herangezogen um zu beurteilen, ob ein Staat kooperativ ist oder nicht. Nicht kooperative Staaten werden auf schwarze Listen gesetzt, welche die Grundlage für Massnahmen sein können. Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern.</p><p></p><p>Vorprüfung zeigte Anpassungsbedarf</p><p>Eine Vorprüfung ergab, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind. Unter anderem empfahl das Global Forum, die Ausnahme für Stiftungen und Vereine aufzuheben, die sich als Finanzinstitut qualifizieren. Der Bundesrat wollte die Empfehlung ursprünglich umsetzen und die Stiftungen den AIA-Regeln unterstellen.</p><p>In der Vernehmlassung wurde das aber abgelehnt. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf eine Meldepflicht für Stiftungen. Auf Verordnungsstufe werde "ganz bewusst" nichts geändert für Verordnungen und Stiftungen, sagte Maurer. Dies werde international noch anerkannt, die Schweiz sei ein Land der Vereine und Stiftungen.</p><p>Anderen Empfehlungen will der Bundesrat aber Folge leisten. "Wir wollen ein führender Finanzplatz sein", sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Dafür sei es nötig, dass internationale Standards umgesetzt würden. Wer diese nicht umsetze, gehöre dem Kreis der suspekten Länder an. "Wir haben die Wahl, in den Kreis dieser Länder zu gelangen oder zu den vertrauenswürdigen Staaten zu gehören", sagte Maurer.</p><p></p><p>Neue Sorgfaltspflichten bei Neukonten</p><p>Es seien kleine Änderungen, hielt Maurer fest. Angepasst werden sollen etwa die geltenden Sorgfaltspflichten bei der Eröffnung eines Neukontos. Das Global Forum erachtet es als unvereinbar mit dem internationalen Standard, dass in der Schweiz ein Konto eröffnet werden kann, ohne dass grundlegende Informationen vorliegen.</p><p>Nun soll rechtlich verankert werden, dass die Eröffnung eines Neukontos ohne Erteilung einer Selbstauskunft des Kunden nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig ist. Ausserdem soll klargestellt werden, dass die Selbstauskunft die wesentlichen Informationen wie Name, Anschrift und Steuersitz enthalten muss - und nicht etwa leer sein darf.</p><p>Aufgehoben werden soll ausserdem die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften. Dies werde in der Praxis aber keine Auswirkungen haben, da sich diese nicht als Finanzinstitut qualifizierten, schrieb der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.</p><p>Zudem sollen die Beträge künftig in US-Dollar ausgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um die Feststellung des Gesamtsaldos auf Konten. Kapitaleinzahlungskonten sollen nicht mehr generell vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sein.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2020</b></p><p><b>Auch Ständerat für Anpassungen beim Informationsaustausch </b></p><p><b>Das Parlament ist einverstanden damit, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) anzupassen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer Gesetzesrevision ohne Änderungen zugestimmt.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 41 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Änderung aus. Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Eine Vorprüfung ergab, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind.</p><p>Unter anderem empfahl das Global Forum, die Ausnahme für Stiftungen und Vereine aufzuheben, die sich als Finanzinstitut qualifizieren. Der Bundesrat wollte die Empfehlung ursprünglich umsetzen und die Stiftungen den AIA-Regeln unterstellen.</p><p>In der Vernehmlassung war dies jedoch heftig umstritten. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf eine Meldepflicht für Stiftungen. Auf Verordnungsstufe werde nichts geändert für Verordnungen und Stiftungen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Dies werde international noch anerkannt, die Schweiz sei ein Land der Vereine und Stiftungen. Es sei aber nicht auf ewig gesichert.</p><p>Für die Schweiz seien internationale Standards wichtig, weil damit für alle gleichlange Spiesse gälten. "Gleichzeitig wollen wird dort, wo es Sonderanliegen gibt, spezielle Bestimmungen bekommen", sagte Maurer.</p>
Updated
10.04.2024 16:27

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