Embargogesetz. Ă„nderung
Details
- ID
- 20190085
- Title
- Embargogesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur Änderung des Embargogesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Embargogesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat schlägt eine punktuelle Änderung des Embargogesetzes vor. Dies hat er am 13. Dezember 2019 entschieden. Somit kann das Einfuhrverbot für Feuerwaffen, Waffenbestandteile und Munition sowie weitere Güter aus Russland und der Ukraine fortgeführt werden. Überdies soll der Bundesrat künftig zur Regelung von vergleichbaren Fällen nicht mehr auf die Bundesverfassung zurückgreifen müssen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht verabschiedet. </b></p><p>Die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken aus Russland und der Ukraine. Das Einfuhrverbot wurde 2015 gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV) für vier Jahre verordnet. Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, das Einfuhrverbot um vier Jahre zu verlängern. Gleichzeitig beauftragte er das WBF, eine gesetzliche Grundlage für den Inhalt der Verordnung auszuarbeiten.</p><p>Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat eine punktuelle Änderung des Embargogesetzes vor. Dem Bundesrat soll es ermöglicht werden, Zwangsmassnahmen teilweise oder vollständig auf weitere Staaten auszuweiten, wenn es die Wahrung der Interessen des Landes erfordert. In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag des Bundesrates von der grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise unterstützt. </p><p><b></b></p><p>Keine Änderung der Schweizer Politik</p><p>Der Vorschlag des Bundesrates wird materiell zu keiner Änderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen führen. Der Bundesrat verfügt bereits heute über die Kompetenz, Zwangsmassnahmen in Einzelfällen auszuweiten, wie das Beispiel des Einfuhrverbots für Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie weiterer Güter aus Russland und der Ukraine gezeigt hat. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung des Embargogesetzes bezweckt einzig, den Rückgriff auf Artikel 184 Absatz 3 BV, welcher sich in der Praxis aufgrund der damit verbundenen zeitlichen Befristung als problematisch erwiesen hat, in Zukunft vermeiden zu können.</p><p><b></b></p><p>Umsetzung von Sanktionen</p><p>Seit dem 1. Januar 2003 bildet das Embargogesetz die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Sanktionsmassnahmen der Schweiz. Es erlaubt dem Bund, Zwangsmassnahmen zu erlassen, um Sanktionen durchzusetzen. Dabei geht es um Sanktionen, die von der UNO, den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Zweck dieser Sanktionen ist die Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte. Massnahmen, die über die Sanktionen der UNO oder der wichtigsten Handelspartner hinausgehen, können nicht auf der Grundlage des Embargogesetzes beschlossen werden. Sie müssen auf die Bundesverfassung abgestützt werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur Änderung des Embargogesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)
- Resolutions
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Date Council Text 03.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.06.2022 1 Abweichung 19.09.2022 2 Abweichung 29.09.2022 1 Zustimmung 30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2022 1 Ablehnung in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2021</b></p><p><b>Waffenimporte aus Russland und der Ukraine sollen verboten bleiben</b></p><p><b>Das Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition und anderer Güter aus Russland und der Ukraine soll aufrecht erhalten werden. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Bundesrat gefolgt und hat entsprechenden Änderungen im Embargogesetz zugestimmt.</b></p><p>Der Entscheid im Ständerat fiel mit 38 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit den Änderungen ist es dem Bundesrat zudem möglich, in vergleichbaren Fällen künftig nicht mehr auf die Bundesverfassung zurückgreifen zu müssen.</p><p>Gestützt auf das Embargogesetz werden heute Sanktionen der Uno oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgesetzt. Die so ergriffenen Massnahmen sind auf vier Jahre beschränkt und können einmal verlängert werden. Massnahmen, die darüber hinausgehen, stützt der Bundesrat heute auf die Bundesverfassung ab.</p><p>Allerdings brachte der Ständerat auch Änderungen an der Vorlage an. Der Bundesrat solle nicht nur Massnahmen gegen Staaten, sondern auch gegen Personen oder Entitäten ausweiten können, die von diesen Zwangsmassnahmen nicht erfasst sind, wenn es die "Wahrung der Interessen des Landes" erfordert. Diesem Passus wurde mit 36 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.</p><p>Der Bund muss zudem sicherstellen, dass schweizerische Unternehmen bei der Umsetzung der Sanktionsmassnahmen im internationalen Vergleich nicht benachteiligt werden.</p><p></p><p>Keine autonomen Sanktionen</p><p>Die Änderung, dass der Bundesrat autonom auch Sanktionen gegen Personen verhängt, die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte oder ähnliche Verbrechen begangen haben, wurde mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>"Das wäre eine grundsätzliche Abkehr der Schweizer Neutralitätspolitik", sagte Bundespräsident Guy Parmelin. Die Schweiz verhänge heute Sanktionen nicht autonom, sondern schliesse sich internationalen Strafmassnahmen an.</p><p>Viele Staaten würden derzeit prüfen, autonom Sanktionen gegen Personen zu ergreifen, die Menschenrechte verletzten, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE), der den Minderheitsantrag stellte. Es handle sich auch nicht um einen Paradigmenwechsel, "weil es sich nicht um Sanktionen gegen Staaten, sondern um Sanktionen gegen Personen handelt, die das internationale Recht verletzt haben".</p><p>Er kenne die internationalen Entwicklungen, entgegnete Parmelin. "Aber ein solcher Wechsel braucht eine genaue Abwägung auf einer guten Grundlage", sagte er. Der Rat folgte schliesslich der Argumentation Parmelins.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat stimmt für eigenständige Sanktionen der Schweiz</b></p><p><b>Der Nationalrat will einen Paradigmenwechsel in der Sanktionspolitik. Künftig soll der Bundesrat nach dem Willen der grossen Kammer eigenständige Strafmassnahmen verhängen dürfen. Die Debatte zur Revision des Embargogesetzes stand unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs.</b></p><p>Der Nationalrat fällte seinen Entscheid am Donnerstag mit 136 zu 53 Stimmen ohne Enthaltung. Das Geschäft geht an zurück an den Ständerat. Heute kann die Schweiz lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p><p>Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch mit 131 zu 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Eigenständige Sanktionen könnten sich gemäss dem Beschluss des Nationalrats gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, richten. Gründe für eine Verhängung sollen die Verletzung von Menschenrechten oder andere schwere Verstösse gegen internationales Recht sein.</p><p>Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) erhofft sich davon eine kohärente und einheitliche Sanktionspolitik unter Wahrung der Neutralität. Einen Antrag, auf die Bestimmung zu verzichten, verwarf der Nationalrat mit 107 zu 82 Stimmen.</p><p><b></b></p><p>Kritik des Wirtschaftsministers</p><p>Anlass für die Revision des Embargogesetzes war ursprünglich, dass die Landesregierung ein 2015 infolge der russischen Invasion der Krim erlassenes Verbot von Waffenimporten aus Russland und der Ukraine verlängern wollte. Die Botschaft ans Parlament verabschiedete sie bereits 2019.</p><p>Der Entwurf sah lediglich vor, dass der Bundesrat übernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten können solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordere. Dieses Vorhaben fand im Nationalrat deutliche Unterstützung - ebenso, dass wie vom Ständerat im Juni 2021 beschlossen eine Ausweitung auch auf Personen und Unternehmen möglich sein soll.</p><p>Gegen Letzteres wehrte sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht - wohl aber gegen die Ermöglichung eigenständiger Sanktionen. "Dies wäre eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Politik", sagte er. Es sei zudem unklar, welche Kriterien für die Verhängung von Strafmassnahmen angewandt werden sollten. Nicht zuletzt drohten lange Rechtsstreitigkeiten.</p><p>Mit denselben Argumenten lehnte auch die FDP-Fraktion eigenständige Sanktionen ab. In der Gesamtabstimmung trugen die Freisinnigen die Vorlage dennoch mit. Auf diese Weise könne sich der Ständerat nochmals mit der Sache befassen, erläuterte Petra Gössi (FDP/SZ) namens ihrer Fraktion.</p><p>Die kleine Kammer hatte bei der ersten Beratung des Geschäfts - knapp acht Monate vor Beginn des Ukraine-Kriegs - eigenständige Sanktionen abgelehnt.</p><p><b></b></p><p>Erneute Grundsatzdebatte zur Neutralität</p><p>Zahlreiche Rednerinnen und Redner nutzten die Debatte für grundsätzliche Überlegungen zur Neutralität. Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) bezeichnete im Namen ihrer Fraktion eigenständige Sanktionen als wichtiges Instrument, das die Handlungsfähigkeit des Bundesrats stärke.</p><p>Die Welt habe sich durch den Ukraine-Krieg verändert, hielt sie zuvor fest. Auch als neutrales Land könne die Schweiz nicht abseitsstehen, wenn grundlegende Prinzipien des Völkerrechts verletzt würden.</p><p>Roger Köppel (SVP/ZH) kritisierte dagegen, durch den Vorschlag werde die Schweiz in Konflikte zwischen Grossmächten hineingezogen. Das sei gefährlich. Sanktionen seien zudem willkürliche Kriegswaffen. Köppels Genfer Parteikollege Yves Nidegger sagte, es sei nicht die Rolle eines neutralen Landes, das Verhalten anderer Staaten zu beurteilen und zu bestrafen.</p><p>Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) betonte, eigenständige Sanktionen bedeuteten nicht, dass man alleine handle. Und es sei ein Gewinn an Souveränität, wenn die Schweiz nicht einfach Entscheide anderer übernehmen müsse.</p><p>Fabian Molina (SP/ZH) bezeichnete den ursprünglichen Antrag des Bundesrats als "Mini-Reförmchen" und kritisierte, die Schweiz gehe bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Moskau zu zögerlich vor. Es sei im Interesse der Schweiz, wenn die Staatengemeinschaft Verstösse gegen das Völkerrecht ahnde - denn dies diene dem Frieden.</p><p><b></b></p><p>Warnung vor Schnellschuss</p><p>Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) mahnte zur Besonnenheit. Angesichts der Bestürzung über das Handeln Russlands drohe der Rat unüberlegt zu entscheiden. Vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Fraktionen sei es unwohl mit den Vorschlägen der Kommission. Portmann zeigte sich überzeugt, dass die Neutralität in der Bevölkerung viel Rückhalt habe - in allen politischen Lagern. Zunächst brauche es eine breite öffentliche Debatte.</p><p>Portmann wollte den Gesetzestext dahingehend präzisieren, dass eine Ausweitung von Sanktionen nur bei unmittelbarer Gefahr für die Schweiz oder im Falle von Vergehen gegen das Völkerrecht möglich sein solle. Sein Antrag fand jedoch im Rat keine Mehrheit.</p><p>Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Roland Fischer (GLP/LU). Grünliberale, Grüne und SP wollten eine Bestimmung streichen, wonach der Bund sicherzustellen hat, dass Schweizer Unternehmen durch die Umsetzung von Sanktionen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.09.2022</b></p><p><b>Ständerat weiterhin gegen eigenständige Sanktionen</b></p><p><b>Der Ständerat stellt sich weiterhin gegen einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik. Der Bundesrat soll auch künftig keine eigenständigen Strafmassnahmen verhängen können. Die kleine Kammer bekräftigte am Montag einen entsprechenden Beschluss.</b></p><p>Bei der Beratung der letzten verbliebenen Differenz zum Nationalrat folgte der Ständerat mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag der Mehrheit seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-S) und des Bundesrats. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (Sik-S) hatte sich in einem Mitbericht einstimmig gegen eigenständige Sanktionen ausgesprochen.</p><p>Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat. Dieser hatte sich im Juni vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dafür ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständig sanktionieren kann. Der Ständerat hatte dies noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs, im Sommer 2021, bereits einmal abgelehnt.</p><p>Beide Ständeratskommissionen argumentierten, eigenständige Sanktionen wären mit gravierenden Auswirkungen auf die Neutralität und zahlreichen rechtsstaatlichen Problemen verbunden.</p><p>Eine linke Minderheit der APK-S beantragte, der Ständerat solle sich dem Nationalratsbeschluss anschliessen.</p><p></p><p>Zweifel an Wirksamkeit</p><p>Sanktionen wirkten, wenn sie breit getragen würden, sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Kommissionsmehrheit. Allein könne die Schweiz wenig ausrichten.</p><p>Es gehe nicht um Sanktionen gegen Staaten, betonte dagegen Carlo Sommaruga (SP/GE) im Namen der Minderheit. Folglich gebe es auch mit der Neutralität kein Problem.</p><p>Es gelte auch, den veränderten internationalen Kontext zu berücksichtigten, forderte der Genfer Ständerat. Die USA etwa würden schon heute personenbezogene Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen verhängen, ebenso zahlreiche weitere Staaten. Die Schweiz könne sich der Entwicklung nicht einfach entziehen.</p><p>Bei den Verbrechen, um die es gehe, gebe es keine Neutralität, sagte Sommarugas Zürcher Parteikollege Daniel Jositsch. Er sei der Änderung anfänglich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit kritisch gegenübergestanden, habe sich aber überzeugen lassen, dass Betroffene über genügend Beschwerdemöglichkeiten verfügten.</p><p></p><p>"Eine Frage der Realpolitik"</p><p>Es gehe um eine Frage der Realpolitik, sagte dagegen Pirmin Bischof (FDP/SO). Folge man dem Nationalrat, wäre die Schweiz das mit Abstand kleinste Land, das eigenständige Sanktionen kennen würde. Als "Weltpolizist der Menschenrechte" eigne sie sich jedoch nicht.</p><p>Denn es wäre kaum möglich, alle Staaten der Welt, von denen die meisten keine Rechtsstaaten seien, gleich zu behandeln, so Bischof. Sanktionen hätten nur einen Sinn, wenn die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten handle.</p><p>Die wenigen Vorteile eigenständiger Sanktionen stünden in keinem Verhältnis zu den massiven Nachteilen, warnte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es wäre mit Gegenmassnahmen und grossem Aufwand zu rechnen - für Strafmassnahmen mit minimaler Wirkung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.09.2022</b></p><p><b>Eigenständige Schweizer Sanktionen sind vorerst vom Tisch</b></p><p><b>Die Schweiz erhält keine Grundlage im Gesetz zur Verhängung eigenständiger Sanktionen. Der Nationalrat ist am Donnerstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat auf eine entsprechende Bestimmung verzichtet. Im Schweizer Sanktionenrecht gibt es damit keinen Paradigmenwechsel.</b></p><p>Mit 103 zu 83 Stimmen folgte die grosse Kammer bei der Revision des Embargogesetzes am Donnerstag dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Noch in der Sommersession hatte sich der Nationalrat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dafür ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständig sanktionieren kann. Die Kompetenz dazu hätte der Bundesrat erhalten.</p><p>Der Ständerat sprach sich zweimal gegen eigenständige Sanktionen aus, zuletzt in der zweiten Woche der laufenden Herbstsession.</p><p><b></b></p><p>Ausweitung bestehender Sanktionen</p><p>Heute kann die Schweiz nur Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p><p>Beschlossen hat das Parlament nun nur relativ geringfügige Änderungen im Sanktionenrecht. Anlass war ursprünglich, dass der Bundesrat ein 2015 infolge der russischen Invasion auf der Krim erlassenes Verbot von Waffenimporten aus Russland und der Ukraine verlängern wollte. Die Botschaft ans Parlament verabschiedete die Landesregierung bereits 2019.</p><p>Der Entwurf sah lediglich vor, dass der Bundesrat übernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten können solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordere. Dies haben die Räte nun beschlossen. Sie entschieden zudem, dass eine solche Ausweitung auch in Bezug auf Personen möglich sein solle.</p><p><b></b></p><p>Mitte ändert ihre Haltung</p><p>Als entscheidend in der Diskussion über eigenständige Schweizer Sanktionen erwies sich das Umschwenken der Mitte. Bei der ersten Beratung der Revision des Embargogesetzes in der grossen Kammer hatte die Mitte-Fraktion eigenständige Sanktionen noch mitgetragen, am Donnerstag taten dies nur noch SP, Grüne und Grünliberale.</p><p>Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) bekräftigte zwar die Forderung nach einer eigenständigen Sanktionspolitik und kritisierte die grundsätzlich ablehnende Haltung des Bundesrats. Gestützt auf die Verfassung seien eigenständige Sanktionen schliesslich schon heute möglich. Letztlich gehe es nur um eine rechtliche Klärung.</p><p>Schneider-Schneiter äusserte aber Verständnis für die rechtsstaatlichen Bedenken, die im Ständerat laut geworden waren. Ihre Fraktion werde der Mehrheit folgen, kündigte sie an. Dies geschehe aber in der Erwartung, dass die Frage in anderem Rahmen vertieft geprüft werde.</p><p><b></b></p><p>Sorge um die Neutralität</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner einer Neuregelung argumentierten insbesondere, eigenständige Sanktionen wären mit gravierenden Auswirkungen auf die Neutralität verbunden.</p><p>Auch der Bundesrat stellte sich gegen einen Paradigmenwechsel. Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte ein weiteres Mal vor reiner Symbolpolitik. Sanktionen, welche die Schweiz alleine ergreifen würde, wären wenig wirksam und hätten Gegenmassnamen zur Folge.</p><p>Die Erfahrungen aus Grossbritannien und den USA mit derartigen Sanktionen zeigten zudem, dass es schwierig sei, diese so auszugestalten, dass sie der gerichtlichen Überprüfung standhielten. Es drohten lange Prozesse.</p><p>Parmelin gab zudem zu bedenken, es fehlten klare Kriterien. Es sei unklar, wen die Schweiz sanktionieren sollte und wen nicht. Dies werde sowohl innenpolitisch als auch aussenpolitisch zu Diskussionen und Druck führen.</p><p>Ein Paradigmenwechsel dürfe nicht ohne vertiefte Diskussion zur Neutralität und ohne Vernehmlassung erfolgen, sagte Petra Gössi (FDP/SZ). Letztlich gehe es um die Interessen der Schweiz. Mit Alleingängen seien diese nicht zu wahren.</p><p>Mit der Neuregelung würde eine politische Justiz eingeführt, kritisierte Yves Nidegger (SVP/GE). Die Strafe würde einem Gerichtsurteil gegen die Betroffenen vorausgehen.</p><p><b></b></p><p>Gezielt die Mächtigen treffen</p><p>Die Befürworterseite wandte dagegen ein, es gehe nicht um Sanktionen gegen Staaten. Insofern bestehe neutralitätsrechtlich kein Problem.</p><p>Personenbezogene Sanktionen seien das beste Mittel, um Verletzungen der Menschenrechte zu ahnden, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Denn sie träfen nicht die Bevölkerung, sondern gezielt einen Machtklüngel. Angesichts einer immer anarchischer werdenden Staatenwelt habe die Schweiz ein Interesse an der Durchsetzung völkerrechtlicher Regeln.</p><p>Roland Fischer (GLP/LU) betonte, die Schweiz brauche angesichts der Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes Handlungsspielraum. Denn es sei durchaus möglich, dass eine Person nicht auf einer Sanktionsliste stehe, deren Sanktionierung im Landesinteresse sei.</p><p></p><p>Nationalrat will Antworten vom Bundesrat</p><p>Abgeschlossen ist die Diskussion um die Ausrichtung der Schweizer Sanktionspolitik mit dem Entscheid zum Embargogesetz aber nicht.</p><p>Denn der Nationalrat nahm gleichentags eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-N) mit 101 zu 84 Stimmen an. Er verlangt vom Bundesrat konkrete Vorschläge für eine umfassende und eigenständige Sanktionspolitik angesichts des Ukraine-Kriegs.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion sind der Ansicht, zur Wahrung der Landesinteressen reiche die Übernahme von EU-Sanktionen nicht aus. Als Problemfelder nannten sie unter anderem nachrichtendienstliche Tätigkeiten durch russische Diplomaten in der Schweiz oder die aktive Suche nach Vermögenswerten sanktionierter Personen.</p><p>Der Vorstoss geht an den Ständerat. Im Einklang mit der früheren Ankündigung Schneider-Schneiters stimmte die Mitte bei diesem Geschäft mit der Linken und der GLP.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.09.2022</b></p><p><b>Linke und SVP verhindern gemeinsam Änderungen bei Sanktionen</b></p><p><b>Das Schweizer Sanktionenrecht wird nicht geändert. Der Nationalrat hat die geplanten geringfügigen Änderungen im Embargogesetz abgelehnt. Hintergrund ist der Streit um eigenständige Sanktionen. Dies, obwohl der Nationalrat über diese Frage am Freitag gar nicht mehr zu entscheiden hatte.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 118 zu 70 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Nein stimmten sowohl SP und Grüne als auch die SVP. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Mit dem Nein des Nationalrats ist die Revision des Embargogesetzes vom Tisch.</p><p>Bei der Beratung des Geschäfts hatte die Frage eines Paradigmenwechsels in der Schweizer Sanktionspolitik für heftige Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass der Bundesrat gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständige Sanktionen verhängen kann.</p><p>Der Ständerat lehnte eine solche Bestimmung ab. Erst am Donnerstag war die grosse Kammer auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt - gegen den Willen der Ratslinken.</p><p>Vertreter der SVP ihrerseits hatten während der Herbstsession mehrfach ihre Kritik an der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland bekräftigt. Sie forderten eine Rückkehr zur integralen Neutralität und stellten die Wirksamkeit von Sanktionen grundsätzlich infrage.</p><p>Mit dem Nationalratsentscheid vom Freitag kann die Schweiz weiterhin lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:18