Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher
Details
- ID
- 20190300
- Title
- Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher
- Description
- InitialSituation
- <p class="Standard_d">Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2020 2 Keine Folge gegeben 01.06.2021 1 Folge gegeben 16.12.2021 2 Folge gegeben 20.12.2023 2 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2025
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- Number
- 1
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.12.2021</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Verjährungsfrist bei Schwerstverbrechen soll fallen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für lebenslange Strafen soll fallen. Der Ständerat hat am Donnerstag der entsprechenden Standesinitiative des Kantons St. Gallen im zweiten Anlauf mit 21 zu 20 Stimmen Folge gegeben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits zugestimmt. Das Geschäft wird nun erneut einem der Räte zur Erstbehandlung zugewiesen. Dessen zuständige Kommission muss innerhalb von zwei Jahren eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.</p><p class="Standard_d">Die entsprechenden Diskussionen dürften lebhaft und die Abstimmungsergebnisse knapp bleiben. In der ersten Beratungsrunde im Frühling 2020 fiel der Entscheid des Ständerates gegen die Aufhebung der Verjährungsfrist lediglich mit Stichentscheid des Präsidenten. Der Nationalrat votierte dann im Juni 2021 mit 90 zu 89 Stimmen bei 10 Enthaltungen für die Aufhebung.</p><p class="Standard_d">Der St. Galler Kantonsrat hatte die Bundesversammlung vor zwei Jahren eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen - beispielsweise bei Mord - von dreissig Jahren auf unverjährbar angehoben wird. In Deutschland beispielsweise ist Mord unverjährbar.</p><p class="Standard_d">Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise hervorgebracht werden könnten, wurde die St. Galler Standesinitiative begründet. Täter könnten so noch überführt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Was heilt die Wunden wirklich?</p><p class="Standard_d">Ähnlich verliefen die Argumentationslinien am Donnerstag im Ständerat, wo sich letztlich die Kommissionsminderheit um Daniel Jositsch (SP/ZH) hauchdünn durchsetzte.</p><p class="Standard_d">Er führte aus, bei schwersten Verbrechen wie Mord heile die sprichwörtliche Zeit eben nicht alle Wunden. "Die Zeit muss auf der Seite der Opfer stehen." Zudem sei es unlogisch, für Mord - also das "schwerere Delikt" - eine Verjährungsfrist zu haben, für sexuelle Straftaten an Kindern jedoch nicht mehr. 2008 hatte das Stimmvolk an der Urne die Verjährungsfrist für diese Taten aufgehoben.</p><p class="Standard_d">Die Wunden heilen könne nur die Aufklärung des Falles, erklärte dagegen Mathias Zopfi (SP/GL), und da bringe eine Abschaffung der Verjährungsfrist nichts, im Gegenteil: die Gefahr von Fehlurteilen oder Freisprüchen werde Jahrzehnte nach einer Tat grösser.</p><p class="Standard_d">"Wir kreieren nur mehr Dramen und Desaster, wenn wir die Verjährungsfrist aufheben", hieb Beat Rieder (Mitte/VS) in die gleiche Kerbe. Die Strafverfolgungsbehörden hätten heute viele neue moderne Mittel wie DNA-Profile oder die Phänotypisierung in den Händen, was eine rasche und hohe Aufklärungsquote begünstigte.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Rechtsstaatliches Grundprinzip nicht umstossen</p><p class="Standard_d">Auch bei schlimmsten Verbrechen hat die Gesellschaft irgendeinmal ein Anrecht darauf, die Sache ruhen zu lassen, wandte sich auch Philippe Bauer (FDP/NE) gegen eine Streichung der Verjährbarkeit. Für die Opfer sei das wohl schwer zu akzeptieren, aber das oberste Ziel des Strafrechtes sei nicht die Bestrafung, sondern die Stärkung des sozialen Friedens.</p><p class="Standard_d">Das Schweizerische Strafgesetz kannte ursprünglich die Unverjährbarkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristisches Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 08.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat mit 5 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen Entwurf zur Verankerung der Unverjährbarkeit von Mord im Strafgesetzbuch zu unterbreiten. Diese Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190300"><strong>19.300</strong></a><strong>) zurück, zu der im ersten Halbjahr 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat den <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12407">Ergebnisbericht</a> zur Kenntnis genommen und sich den Argumenten, die für eine Unverjährbarkeit dieses Verbrechens sprechen, insgesamt angeschlossen. Entsprechend überweist sie die Vorlage unverändert ihrem Rat und dem Bundesrat zur Stellungnahme. Je nach Inkrafttreten dieser möglichen Gesetzesänderung würden Morde, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden, künftig nicht mehr verjähren. Für Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, wäre die Änderung jedoch nicht rückwirkend anwendbar. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234009">23.4009</a> von Mike Egger, die in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat angenommen wurde, vorerst auszusetzen. Diese Motion sieht eine Ausweitung der Unverjährbarkeit von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen vor. Die Kommission möchte diese Thematik vertieft prüfen, sobald die Stellungnahme des Bundesrates zur Standesinitiative vorliegt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
- Updated
- 09.10.2024 07:17