Kein "David gegen Goliath" beim Verbandsbeschwerderecht

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ID
20190409
Title
Kein "David gegen Goliath" beim Verbandsbeschwerderecht
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 23.01.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat ihre Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet, nachdem sie von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen hat. Mit der Vorlage sollen kleinere und mittlere Wohnbauprojekte vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) den im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190409">19.409</a> ausgearbeiteten Gesetzesentwurf angenommen, mit dem das im NHG vorgesehene Beschwerderecht eingeschränkt werden soll. Damit will die Kommission verhindern, dass Umweltschutzorganisationen gegen kleinere oder mittelgrosse Bauvorhaben von Privatpersonen Beschwerde einreichen. In Beschwerdeverfahren sollen sich nicht länger Parteien gegenüberstehen, die über sehr unterschiedliche finanzielle Mittel verfügen. Das Verbandsbeschwerderecht gemäss NHG soll deshalb nicht mehr für Projekte von Wohnbauten gelten, die eine Geschossfläche von weniger als 400 m<sup>2</sup> haben und in einer Bauzone geplant sind. Nach Meinung der Kommission steht diese Änderung im Einklang mit dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Beschwerderecht, das nur bei Grossprojekten gilt, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Weiter hebt die Kommission hervor, dass die angestrebte Einschränkung des Beschwerderechts begrenzt ist: Projekte in geschützten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von dieser Revision nicht betroffen.</p><p class="Standard_d">Eine Kommissionsminderheit betont, wie wichtig das Verbandsbeschwerderecht für den Schutz des historischen Erbes und des Naturerbes sei, und beantragt deshalb Nichteintreten. Weitere Minderheiten setzen sich für abgeschwächte Varianten ein und beantragen einerseits, als Referenzfläche lediglich 250 m<sup>2</sup> festzulegen, andererseits, Wohnungen in für eine Auszonung geeigneten Bauzonen sowie Wohnungen, die dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG) unterstehen, von den neuen Regelungen auszunehmen.</p><p class="Standard_d">Die Vernehmlassungsergebnisse sind auf der <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek/berichte-vernehmlassungen-urek/vernehmlassung-urek-19-409">Webseite</a> der Kommission abrufbar.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Verbandsbeschwerderecht: Bundesrat unterstützt Vorschläge zur Einschränkung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung genommen zu einer Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N). Diese schlägt vor, dass im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt wird. Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der UREK-N.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Zur Beschwerde berechtigte Umweltorganisationen können bei bestimmten Bauvorhaben gerichtlich beurteilen lassen, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die parlamentarische Initiative «Kein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht» (19.409) verlangt eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Gemäss der parlamentarischen Initiative ist es bei kleineren Wohnbauten nicht gerechtfertigt, dass die Umweltorganisationen in gewissen Fällen Verbandsbeschwerde ergreifen können. Deshalb sollen Personen, die in der Bauzone eine solche Wohnbaute errichten möchten, von Umweltorganisationen grundsätzlich keine Beschwerden mehr gewärtigen müssen. Dafür soll das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauvorhaben innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden. Die UREK-N erarbeitete den entsprechenden Erlassentwurf. Am 27. März 2024 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der UREK-N Er ist einverstanden, dass das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen eingeschränkt werden soll.</p><p class="Standard_d">Auch die von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen befürwortet der Bundesrat. Vorgesehen ist, dass bei Vorhaben in Bauzonen mit Auswirkungen auf bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder in Gewässerräumen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben soll.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    10.08.2020 0 Folge geben (Erstrat)
    16.10.2020 0 Folge geben (Erstrat)
    16.12.2022 1 Fristverlängerung
    16.12.2022 1 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2024.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.04.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.04.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten beschneiden</strong><br><strong>Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet sollen Verbände künftig nicht mehr Beschwerde führen dürfen. Der Nationalrat hat eine umstrittene Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts gutgeheissen.</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Mit 113 zu 72 Stimmen hiess die grosse Kammer am Mittwoch eine Vorlage ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und Grünliberalen. Nun ist der Ständerat am Zug.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auf Zweck reduzieren</p><p class="Standard_d">Die Urek-N will mit den Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien mit sehr unterschiedlichen finanziellen Mitteln gegenüberstehen. Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (VS).</p><p class="Standard_d">Es gehe darum, das Verbandsbeschwerderecht auf seinen ursprünglichen Zweck zu reduzieren, sagte Bregy im Rat. Und es gehe darum, einfachen Leuten "ein Problem vom Hals zu schaffen". Beschwerden kosteten Geld, das einfache Bürger nicht hätten, und obendrein Zeit für ihr Projekt.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage will das Verbandsbeschwerderecht gemäss NHG für Projekte von Wohnbauten nicht mehr zulassen, die eine Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmeter haben und in einer Bauzone geplant sind. Projekte in geschützten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von der Vorlage nicht betroffen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Von der Bevölkerung gewollt</p><p class="Standard_d">Beschwerde führende Verbände handelten im öffentlichen Interesse, und für Beschwerden gebe es strikte Vorschriften, sagte Nadine Masshardt (SP/BE) namens der rot-grünen Gegnerschaft. Beschwerden seien nur möglich, wenn ein Projekt geltendes Recht verletze. Die meisten Einsprachen stammten von Privatpersonen, sagte Martina Munz (SP/ZH) den Befürwortern.</p><p class="Standard_d">Das Verbandsbeschwerderecht sei von der Bevölkerung gewollt, erinnerte Aline Trede (Grüne/BE) ans deutliche Nein von Volk und Ständen zur Initiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Die GLP sähe lieber "querulatorische Einsprachen" eingeschränkt als das Verbandsbeschwerderecht, wie Sprecher Beat Flach (AG) sagte.</p><p class="Standard_d">Bereits die Möglichkeit, ein Projekt mit Einsprachen auszubremsen, gebe Verbänden Verhandlungsmacht, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Beschwerden könnten immer erhoben werden. Denn erst eine gerichtliche Instanz entscheide, ob Recht verletzt werde oder nicht.</p><p class="Standard_d">Die 400 Quadratmeter Geschossfläche reichten für ein Einfamilienhaus mit vielleicht einer Einliegerwohnung, sagte Kommissionssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG) zur gewählten Obergrenze. Masshardt (SP/BE) widersprach: 400 Quadratmeter entsprächen einem Mehrfamilienhaus oder einer stattlichen Villa.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Tiefere Obergrenze abgelehnt</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Christophe Clivaz (Grüne/VS) wollte 250 Quadratmeter als Obergrenze setzen. Das sei bereits grosszügig und entspreche einem grosszügig dimensionierten Einfamilienhaus. Der Antrag wurde mit 112 zu 72 Stimmen abgelehnt.</p><p class="Standard_d">Keinen Erfolg hatte auch eine Minderheit um Martina Munz (SP/SH), das Verbandsbeschwerderecht nicht einzuschränken bei Wohnungen, die dem Zweitwohnungsgesetz unterstünden. "Das Zweitwohnungsgesetz hat schon genügend Löcher und gleicht zunehmend einem Emmentaler Käse", hiess es.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Vorhaben der Urek-N und nannte dieses "verhältnismässig". Dass mit weniger Beschwerden rascher gebaut werden könne, könne helfen, die Wohnungsnot zu entschärfen, sagte Umweltminister Albert Rösti.</p><p class="Standard_d">Gemäss dem NHG haben Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, heute ein Beschwerderecht. Anders als das Umweltschutzgesetz (USG) kennt dieses Gesetz keine Einschränkung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">In Vernehmlassung umstritten</p><p class="Standard_d">Die Vorlage will die beiden Gesetze einander angleichen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit steht diese Änderung im Einklang mit dem im USG verankerten Beschwerderecht, das nur bei Grossprojekten gilt, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.</p><p class="Standard_d">Das Vorhaben der Urek-N war in der Vernehmlassung bei den bürgerlichen Parteien sowie 14 Kantonen auf Anklang gestossen, zehn lehnten es ab. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen warnen hingegen vor den Folgen der Gesetzesänderung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sébastien Rey, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 34,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
18.04.2024 08:57

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