Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie
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- ID
- 20190443
- Title
- Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 20.04.2021</b></p><p><b>Die Energiekommission des Nationalrates hat einstimmig eine Vorlage verabschiedet, welche die Ablösung des bis 2022 befristeten Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge für alle Anlagetypen vorsieht. Zusätzliche Unterstützung für die bestehende Stromproduktion sollen Biomasseanlagen und Grosswasserkraftwerke erhalten. Mit dieser Überbrückungslösung soll sichergestellt werden, dass keine Förderlücke entsteht, bis eine umfassendere Revision der Energiegesetzgebung in Kraft tritt.</b></p><p>Einstimmig hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190443">19.443</a> verabschiedet. Das bis Ende 2022 befristete Einspeisevergütungssystem soll ersetzt und durch neue Instrumente weitergeführt werden. Dadurch kann eine drohende Förderlücke rechtzeitig geschlossen werden. Die Vorlage ist als Übergangslösung zu verstehen, welche Investitionssicherheit schafft und den Zubau weiterhin sicherstellt. Im Jahr 2030 soll die jährliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 11 TWh höher liegen als heute (davon 75 Prozent aus Photovoltaik, 11 Prozent aus Grosswasserkraft und 7 Prozent aus Biomasse). Allerdings sollen die entsprechenden Regelungen noch vor Ende der Laufzeit der geplanten Massnahmen ergänzt oder abgelöst werden, etwa durch eine umfangreichere Revision des Energiegesetzes oder im Rahmen des vom Bundesrat im vergangenen November angekündigten Mantelerlasses. </p><p>Der Entwurf sieht Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Photovoltaikanlagen kann die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Biomasseanlagen können nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern. </p><p>Für grosse Wasserkraftanlagen werden gegenüber dem geltenden Recht die zur Verfügung gestellten Mittel verdoppelt (0,2 Rp./kWh statt den derzeitigen 0,1 Rp./kWh gemäss Art. 36 EnG). Nicht beanspruchte Mittel können nicht reserviert werden und werden somit für andere Förderinstrumente verwendet. Ebenfalls soll die Unterstützung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktprämie bis Ende 2030 verlängert werden (der Mittelbedarf wurde auf 0,2 Rp./kWh aus dem Netzzuschlag festgelegt), anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausläuft. Nicht beanspruchte Mittel für die Marktprämie fliessen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zu, etwa für Erweiterungen, Erneuerungen oder für ökologische Sanierungen solcher Anlagen (im Sinne von Art. 34 EnG). Was danach noch übrig bleibt, wird anderen Förderinstrumenten zur Verfügung gestellt. Schliesslich dürfen die Gestehungskosten für Elektrizität aus erneuerbarer inländischer Produktion über 2022 hinaus vollständig in die Tarife für Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden (Art. 6 Abs. 5bis StromVG). </p><p>Die Finanzierung dieser Förderinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag, dessen Höhe unverändert bei 2.3 Rp./kWh bleiben soll. Die neuen Investitionsbeiträge und die Auktionen ermöglichen gegenüber dem Einspeisevergütungssystem mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau. Alle im Entwurf zum Energiegesetz vorgesehenen Fördermassnahmen sind bis Ende 2030 befristet. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.06.2021</b></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrats zur Parlamentarische Initiative 19.443 "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie" </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 1. Juni 2021 im Zirkularverfahren seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative Girod 19.443 "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie" verabschiedet. </b></p><p>Der Bundesrat begrüsst, dass die UREK-N den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bestätigt. Dennoch beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf den Erlassentwurf der UREK-N nicht einzutreten. Er begründet dies damit, dass der von der UREK-N erarbeitete Entwurf für eine Revision des Energiegesetzes nicht ausreichend sei, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren. Hierfür seien weitergehende Massnahmen notwendig wie sie im "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" vorgesehen sind. Der Bundesrat wird die Botschaft zu diesem Bundesgesetz, das eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes umfasst, voraussichtlich kurz nach der Sommersession verabschieden. </p>
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- Number
- 0
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- Resolutions
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Date Council Text 26.10.2020 0 Folge geben (Erstrat) 14.01.2021 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Energiegesetz (EnG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 13.09.2021 2 Abweichung 20.09.2021 1 Abweichung 28.09.2021 2 Zustimmung 01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Förderlücke bei erneuerbaren Energien schliessen</b></p><p><b>Der Nationalrat will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Es handelt sich um eine Übergangslösung.</b></p><p>Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH) möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.</p><p>Von einer sogenannten Einmalvergütung profitieren heute erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Klärgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Mit den Änderungen im Energiegesetz sollen fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gefördert werden.</p><p><b></b></p><p>Ungewohnte Geschlossenheit</p><p>Im Grundsatz war die von der Energiekommission (Urek-N) ausgearbeitete Vorlage unbestritten. Für die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz sei es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterstützen, lautete der Tenor.</p><p>Geschehe nichts, bestünde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willkürlich würden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalvergütung erhalten, weiterhin gefördert, während für die anderen Technologien ein Förderstopp gelten würde.</p><p>Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei unbestritten, sagte auch Energieministerin Simonetta Sommaruga. "Wir müssen sicherstellen, dass wir genügend sauberen Strom haben." Der Bundesrat plant noch vor der Sommerpause, dem Parlament eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes vorzulegen.</p><p><b></b></p><p>Bundesrat setzt auf eigene Vorlage</p><p>Die Übergangslösung lehnt der Bundesrat aber ab, weil sie nicht ausreiche, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren, sagte Sommaruga. Sie plädierte deshalb für Nichteintreten auf die Vorlage, verzichtete aber wegen der klaren Mehrheitsverhältnisse auf eine Abstimmung.</p><p>Eine nahtlose Lösung ab 2023 mit der umfassenden Reform des Bundesrats sei "zeitlich illusorisch", sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Deshalb sei es wichtig, Massnahmen zu sichern, bis der Mantelerlass in Kraft trete.</p><p>Die Übergangslösung sieht Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Biomasseanlagen sollen nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern.</p><p><b></b></p><p>Auktionen für Sonnenenergieprojekte</p><p>Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Diesen Entscheid fällte der Nationalrat mit 113 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eine Minderheit um Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) warnte vergeblich davor, "jetzt für eine einzige Technologie, isoliert diese Auktionen einzuführen". Solche "grossen Fragestellungen" sollten später beim Mantelerlass diskutiert werden.</p><p>Ansonsten war die Förderung von Fotovoltaik, Biomasse, Windenergie und Geothermie nicht gross bestritten. Verschiedene Anpassungsanträge von Kommissionsminderheiten scheiterten im Plenum deutlich.</p><p><b></b></p><p>Wasserkraft im Fokus</p><p>Länger zu reden gaben die Fördermassnahmen für die Wasserkraft. Schliesslich folgte die grosse Kammer auch hier den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Konkret sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens einem Megawatt von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren können.</p><p>Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen sollen vergütet werden, wenn sie mit einer zusätzlichen Leistung von mindestens 300 Kilowatt einhergehen. Die Ratslinke versuchte vergeblich, die Kriterien zu verschärfen.</p><p>Für grosse Wasserkraftanlagen sollen gegenüber dem geltenden Recht die zur Verfügung gestellten Mittel verdoppelt werden. Sie sollen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Nicht beanspruchte Mittel sollen nicht reserviert werden und somit für andere Förderinstrumente verwendet werden.</p><p><b></b></p><p>Marktprämie weiterführen</p><p>Ebenfalls soll die Unterstützung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktprämie bis Ende 2030 verlängert werden, anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausläuft. Nicht beanspruchte Mittel für die Marktprämie sollen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zufliessen - etwa für Erweiterungen, Erneuerungen oder für ökologische Sanierungen solcher Anlagen.</p><p>Was danach noch übrig bleibt, soll anderen Förderinstrumenten zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich sollen die Gestehungskosten für Elektrizität aus erneuerbarer inländischer Produktion über 2022 hinaus vollständig in die Tarife für Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden.</p><p>Die Finanzierung dieser Förderinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag, dessen Höhe unverändert bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleiben soll. Die neuen Investitionsbeiträge und die Auktionen ermöglichen gegenüber dem Einspeisevergütungssystem mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Änderungen im Energiegesetz mit 187 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. <b></b></p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.09.2021</b></p><p><b>Parlament verlängert Förderung von erneuerbaren Energien</b></p><p><b>Wie der Nationalrat will auch der Ständerat neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Einige Einzelheiten sind aber noch nicht geregelt.</b></p><p>Der Ständerat nahm die Vorlage am Montag mit 39 zu 0 Stimmen und bei vier Enthaltungen an und folgte im Wesentlichen dem Nationalrat. Die von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) angestossene Vorlage bringt eine Übergangslösung und ist bis Ende 2030 befristet.</p><p>Denn Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die Vorlage soll verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.</p><p></p><p>Überbrückung zum Reformprojekt</p><p>Der Bundesrat legte kürzlich ein grosses Reformprojekt vor. Die Diskussion darüber dürfte aber bis in einem Jahr nicht abgeschlossen sein. Es sei wichtig, erste Schritte zu mehr Versorgungssicherheit tun, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Weitere Arbeiten seien aufgegleist.</p><p>Deshalb sieht die Übergangslösung Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Der Ständerat will, dass Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt möglich sein sollen.</p><p>Neue Wasserkraftanlagen mit mindestens einem Megawatt Leistung können von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren. Auf Antrag einer Minderheit schloss sich der Ständerat hier dem Nationalrat an. Die mit 17 gegen 25 Stimmen unterlegene Mehrheit hätte eine Schwelle von drei Megawatt Leistung gewollt.</p><p></p><p>Projekte nicht verzögern</p><p>Investitionsbeiträge für neue Anlagen und Erweiterungen von Anlagen sollen gewährt werden, wenn die Vorgaben im Gewässerschutz und des Fischereigesetzes erfüllt sind. Auf Antrag einer Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) fügte der Rat diese Ergänzung in die Vorlage ein, mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p>Damit es bei Sanierungsprojekten vorwärts geht, will der Ständerat das Bundesamt für Umwelt verpflichten, Entscheide über Beiträge "in der Regel" innert sechs Monaten zu treffen, im Einvernehmen mit dem Standortkanton. Er hiess dazu einen Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) ohne Gegenstimme gut.</p><p></p><p>Weg für Pilotprojekte ebnen</p><p>Die einheimische Winterstromproduktion will der Ständerat verstärkt fördern, "um ein Signal zu setzen, damit die Politik handelt", wie Urek-Präsident Martin Schmid (FDP/GR) sagte. Konkret sollen für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winter aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können.</p><p>Im Stromversorgungsgesetz will der Ständerat Bestimmungen zur Bewilligung von Pilotprojekten verankern und damit nicht warten auf das grosse Reformprojekt des Bundesrates, wie Schmid sagte. Es gehe darum, Innovationen zuzulassen. Auch Energieministerin Sommaruga war mit der Ergänzung einverstanden.</p><p>Die bis Ende 2024 geltende Regelung des Wasserzinses will der Ständerat bis Ende 2030 verlängern. Er folgte einer Mehrheit der Urek-S. Der Bundesrat muss gemäss dem Ständerat eine Vorlage zur Neuregelung erst für die Zeit ab 2031 vorlegen. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben und den Wasserzins ab 2025 neu regeln.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat knüpft Ausbau nicht an Gewässerschutz</b></p><p><b>Der Nationalrat knüpft Investitionsbeiträge an den Ausbau von Kleinwasserkraftwerken nicht an die Umsetzung des Gewässerschutzes und des Fischereigesetzes. Bei der Fotovoltaik hält er an Auktionen für Unterstützungsbeiträge sowohl für Anlagen mit als auch ohne Eigenverbrauch fest. Im Einklang mit dem Ständerat verlängerte er den Wasserzins bis 2030.</b></p><p>Der Rat folgte weitestgehend seiner Kommission und strich etliche Änderungen des Ständerats. Dabei verwies die Ratsmehrheit auf den in Arbeit stehenden Mantelerlass mit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes.</p><p>Details, wie sie der Ständerat eingeführt hatte, sollten dort geregelt werden. Zudem gehe es bei der aktuellen Vorlage lediglich um eine Übergangslösung.</p><p>Mit dem Argument der Investitionssicherheit schloss sich der Nationalrat aber der kleinen Kammer bei der Verlängerung des Wasserzinses aus. Dieser sollte eigentlich 2025 auslaufen und mit einem neuen, an die Marktpreise gekoppelten und flexibleren System ersetzt werden. Die Neuregelung ist zwar in der Vernehmlassung, jetzt aber bis 2030 vom Tisch, wie Umwelt- und Energieministerin Simonetta Sommaruga anmerkte.</p><p><b></b></p><p>Keine Verknüpfung mit Gewässerschutz</p><p>Nichts wissen wollte die Grosse Kammer von einer Verknüpfung der Einhaltung von Gewässerschutz- und Fischereigesetz als Voraussetzung für Investitionsbeihilfen beim Ausbau der Kleinwasserkraft. Sommaruga verwies zudem auf die Frist für die ökologische Sanierung der Wasserkraftwerke bis 2030.</p><p>Auktionen unterstellen wollte der Ständerat lediglich die Fotovoltaik ohne Eigenverbrauch ab einer Produktion von 150 Kilowatt. Der Nationalrat lehnte das mit dem Argument ab, so könnten nur einseitige Erfahrungen gesammelt werden. Und gerade umfassende Erfahrungen seien nötig im Hinblick auf den Mantelerlass.</p><p>Auch die Förderung der Stromproduktion im Winter entfernte der Nationalrat aus der Vorlage und verwies auf den Mantelerlass. Der Ständerat hatte Wasserkraftwerke fördern wollen, wenn sie mindestens 25 Prozent Winterstrom produzieren. Für Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie legte er die Förderschwelle auf 40 Prozent Winterstromanteil fest.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat wollte noch Technologiegerechtigkeit schaffen und die Schwelle für alle diese Energieerzeuger auf 35 Prozent Winterstrom festlegen wollen. Das scheiterte aber. Der Mantelerlass sieht für die Produktion von Winterstrom einen Förderzuschlag vor. Auch die Förderung von Pilotprojekten kippte der Nationalrat aus der Vorlage.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.09.2021</b></p><p>Das Parlament will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Das Energiegesetz wird entsprechend angepasst. Der Ständerat hat die zwei letzten Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Ohne diese Änderung bestünde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Die Übergangsregelung soll bis zu einer umfassenden Reform des Gesetzes gelten. </p>
- Updated
- 17.10.2024 09:07