Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug

Details

ID
20190464
Title
Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 23.06.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaates gleiche Rechte wie EU- und EFTA-Bürgerinnen und -bürgern erhalten. Nach den mehrheitlich positiven Resultaten der Vernehmlassung hat die Staatspolitische Kommission (SPK) ihren Entwurf für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zuhanden des Nationalrates verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Der Gesetzesentwurf der SPK, der auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) zurückgeht, (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190464">19.464</a> n Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug) verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht länger benachteiligt werden.</p><p class="Standard_d">Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) soll ihre rechtliche Gleichstellung gegenüber den Personen festgeschrieben werden, die ihre Angehörigen aus Drittstaaten nach den Regeln des Personenfreizügigkeitsabkommens oder des EFTA-Übereinkommens in die Schweiz nachziehen können.</p><p class="Standard_d">Nach dem geltenden Recht können Schweizerinnen und Schweizer nur ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren aus Drittstaaten nachziehen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll neu den Nachzug aller Kinder von Schweizerinnen und Schweizern und von deren Ehegatten wie auch den Nachzug eigener Verwandter und der Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie erlauben. Voraussetzung ist, dass ihnen Unterhalt gewährt wird, dass sie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen und sie sich in der Schweiz integrieren.</p><p class="Standard_d">Gegnerische Stimmen vertreten die Meinung, dass eine Erweiterung der Nachzugsmöglichkeiten für Familienmitglieder aus Drittstaaten das Risiko berge, dass die Zahl der Sozialhilfebeziehenden weiter ansteige. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung werde zudem die verfassungsrechtliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a der Bundesverfassung) verletzt.</p><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission ihren Gesetzesentwurf am 11. Mai 2023 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, verabschiedete sie an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2023 den Berichtsentwurf zuhanden des Parlaments und unterbreitet diesen gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession 2023 im Nationalrat traktandiert.</p><p class="Standard_d">Der Erlass- und der Berichtsentwurf können unter folgendem Link abgerufen werden:</p><p class="Standard_d"><a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11508">https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11508</a></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Beseitigung der Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug</strong><br><strong>Die Gleichbehandlung beim Nachzug von ausländischen Familienangehörigen soll verbessert werden. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile haben Angehörige von EU/EFTA-Staaten gewisse Vorteile gegenüber Schweizerinnen und Schweizern. Die parlamentarische Initiative 19.464 von Angelo Barrile will diese Differenz beseitigen. In seiner Stellungnahme vom 23. August 2023 beantragt der Bundesrat, auf diese Vorlage einzutreten, verlangt aber zusätzliche Abklärungen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine Gleichbehandlung war bereits das Ziel der Botschaft des Bundesrates zur Schaffung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Demnach sollte die im Freizügigkeitsabkommen geltende Regelung beim Familiennachzug grundsätzlich auch für Schweizerinnen und Schweizer mit ausländischen Familienangehörigen gelten. Die heute unterschiedlichen Regelungen haben sich aus Grundsatzentscheiden des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichts zur Personenfreizügigkeit ergeben.</p><p class="Standard_d">Mit dem Ziel, die Gleichbehandlung beim Familiennachzug zu verbessern, hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Die vorgesehenen Erleichterungen betreffen den Nachzug der Verwandten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird, sowie die Verwandten in absteigender Linie von 18 bis 21 Jahren oder denen Unterhalt gewährt wird.</p><p class="Standard_d">Neu soll in diesen Fällen nicht mehr vorausgesetzt werden, dass sie bereits im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines Staates sind, mit dem ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde. Zudem soll die bestehende Frist für den Nachzug aufgehoben werden. Die Pflicht zum Zusammenwohnen der Familienangehörigen soll durch die Voraussetzung einer bedarfsgerechten Wohnung abgelöst werden.</p><p class="Standard_d">Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung soll jedoch mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbunden werden können. Auch müssen die für den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel nachgewiesen werden.</p><p class="Standard_d">Mit seiner Stellungnahme beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten, vor dem Entscheid jedoch zusätzliche Abklärungen zu treffen. So soll das Parlament bei der Behandlung des Gesetzesentwurfs die Frage der Verfassungsmässigkeit prüfen, insbesondere die Vereinbarkeit mit Artikel 121a BV. Zudem sollen die relevanten Statistiken auch der für den Familiennachzug zuständigen kantonalen Behörden berücksichtigt werden.<br>&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    13.08.2020 0 Folge geben (Erstrat)
    09.11.2020 0 Keine Zustimmung
    08.06.2021 1 Folge gegeben
    25.06.2021 0 Folge geben (Erstrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) (Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2024 2 Nichteintreten
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) (Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2024 2 Nichteintreten
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat schafft Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug ab</strong><br><strong>Der Nationalrat hat am Montag die Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern beim Familiennachzug aus Drittstaaten gegenüber Angehörigen von EU/Efta-Staaten gestrichen. SVP und Mitte stellten sich gegen die Vorlage. Sie befürchteten eine Einwanderung in die Sozialwerke und sahen die Verfassung verletzt.</strong></p><p class="Standard_d">Die Vorlage hiess der Rat mit 104 zu 86 Stimmen gut. Gegenüber EU-Efta-Bürgerinnen und Bürger schuf der Nationalrat indessen eine Ungleichheit im geänderten Gesetz: Geht es um die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für die nachgezogenen Familienangehörigen, können die Behörden eine Integrationsvereinbarung verlangen.</p><p class="Standard_d">Bei Familiennachzügen von EU/Efta-Staatsangehörigen ist gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen von EU/Efta-Staatsangehörigen lediglich eine Integrationsempfehlung möglich.</p><p class="Standard_d">Bedingung für den Familiennachzug durch Schweizerinnen und Schweizer aus Drittstaaten soll nach dem Willen des Nationalrats der dauerhafte Unterhalt der Angehörigen sein. Zudem muss diesen eine bedarfsgerechte Wohnung zur Verfügung stehen. Mit 114 zu 14 Stimmen bei 69 Enthaltungen hiess der Rat die beiden von einer bürgerlichen Kommissionsminderheit eingebrachten Punkte gut.</p><p class="Standard_d">Die FDP-Fraktion drohte, die Vorlage ohne diese Präzisierungen abzulehnen. Weg fällt die Bedingung, dass die Angehörigen vor dem Familiennachzug über einen Aufenthaltstitel in einem EU/Efta-Staat verfügt haben müssen. Auch die Fristen sind gestrichen. Ebenso dahin fällt die Bedingung einer gemeinsamen Wohnung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verstoss gegen Zuwanderungskontrolle</p><p class="Standard_d">Mitte und SVP wollten die Vorlage gar nicht erst beraten. Den Nichteintretensantrag begründete Piero Marchesi (Mitte/TI) mit dem Verfassungsauftrag der Zuwanderungskontrolle. SVP-Sprecher Andreas Glarner (AG) machte geltend, man berate die Vorlage im Blindflug.</p><p class="Standard_d">Aufgrund fehlender Zahlen wisse niemand Bescheid über die möglichen Auswirkungen auf Sozialwerke und Gesundheitskosten. Seine Parteikollegin Martina Bircher (AG) vermutete, dass vor allem neu eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer von der Regelung profitieren und ihre betagten Eltern in die Schweiz nachholen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL) sagte, es gehe um die Behebung einer vom Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügte Ungleichbehandlung. Bereits 2010 und noch einmal 2019 forderte das Bundesgericht deren Behebung.</p><p class="Standard_d">Der gesetzgeberische Handlungsbedarf sei breit anerkannt. Dass die Vorlage die Zuwanderungskontrolle in der Verfassung verletzte, verneinte das Bundesamt für Justiz. Justizminister Beat Jans erklärte, einen Familiennachzug gebe es bei gewährleistetem Unterhalt der Angehörigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ungleichbehandlung von Schweizern beim Familiennachzug soll bleiben</strong><br><strong>Der Ständerat will die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Vorschläge des Nationalrates will er nicht diskutieren. Die Mehrheit hält die Auswirkungen der Vorlage für nicht abschätzbar.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 27 zu 14 Stimmen und mit zwei Enthaltungen trat die kleine Kammer nicht auf die Vorlage ein. Lediglich die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP sowie einzelne Vertreter von FDP und Mitte wünschten die Behandlung. Die Mehrheit folgte der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), die Nichteintreten beantragt hatte.</p><p class="Standard_d">Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte die Vorlage seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) im Juni 2024 mit 104 zu 86 Stimmen gutgeheissen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Viele offene Fragen</p><p class="Standard_d">Esther Friedli (SVP/SG) sagte namens der ablehnenden Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), es gebe viele offene Fragen. Unter anderem sei nicht ersichtlich, wie viele Menschen zusätzlich einwandern würden. Auch seien zusätzliche Kosten zu befürchten, weil auch ältere und später pflegebedürftige Menschen einwandern könnten.</p><p class="Standard_d">Pirmin Schwander (SVP/SZ) forderte vom Bundesrat eine Gesamtschau. Es gebe wegen der wachsenden Anzahl Menschen im Land zu wenige Wohnungen, und die Vorlage verschärfe das noch. Es dürfte viele Gesuche geben auf Grund der Einbürgerungszahlen, fügte Daniel Fässler (Mitte/AI) hinzu. Denn einbürgern liessen sich vor allem Menschen von ausserhalb der EU und der Efta.</p><p class="Standard_d">"Wir haben es mit einer Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern zu tun", entgegnete Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der Minderheit. Schweizerinnen und Schweizer neigten nun mal dazu, sich mit ausländischen Staatsangehörigen zu verheiraten. Es gehe um Eltern und erwachsene Kinder, nicht um ganze Sippschaften.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verschärfung beim Unterhalt</p><p class="Standard_d">Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sprach von einem bescheidenen Vorhaben. Diese bringe im Übrigen auch Verschärfungen beim Unterhalt und der Integration.</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat hätte auf die Vorlage eintreten wollen. Die Gesamtschau zur Migration werde der Bundesrat liefern, spätestens im Zusammenhang mit der SVP-Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" und dem EU-Verhandlungspaket, versicherte Justizminister Beat Jans dem Ständerat.</p><p class="Standard_d">Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten heute nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Mit der Vorlage soll deshalb das Ausländergesetz angepasst werden.</p><p class="Standard_d">Voraussetzung für einen Familiennachzug wäre gemäss dem Entwurf, dass der Unterhalt gesichert und eine Wohnung verfügbar ist. Auch können die zuständigen Stellen eine Integrationsvereinbarung zur Voraussetzung für den Umzug in die Schweiz machen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Anne Benoit, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 76,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:spk.cip@parl.admin.ch">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>
Updated
15.10.2024 13:20

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