Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung
Details
- ID
- 20190471
- Title
- Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 17.01.2020</b></p><p>Die Kommission hat einen Erlassentwurf für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190471">19.471</a> "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Fristverlängerung" von Ständerat Comte ausgearbeitet und unterbreitet diesen dem Bundesrat zur Stellungnahme.</p><p>Der Entwurf sieht vor, die Frist für die Einreichung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und Administrativversorgte aufzuheben. Somit könnte Betroffenen, die sich bis zur Frist vom 31. März 2018 noch nicht gemeldet haben, Gerechtigkeit widerfahren.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2020</b></p><p>Möglichst alle noch lebenden Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sollen einen Solidaritätsbeitrag erhalten können. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S), die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs ersatzlos zu streichen. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2020 fest. Der Bundesrat bekräftigt damit, dass er es ernst meint mit der umfassenden Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts und Leids. (...)</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 21.02.2020</b></p><p>Die Kommission befürwortet den Erlassentwurf ihrer Schwesterkommission, nach dem die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 auch weiterhin ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags ausrichten können (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190471">19.471</a>). Die Möglichkeit zur Einreichung von Gesuchen war ursprünglich auf Ende März 2018 befristet. Eine Minderheit möchte die Frist nicht ganz aufheben, sondern lediglich bis Ende 2022 verlängern. Das Gesetz wird von beiden Räten in der Frühjahrssession behandelt werden. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 28.10.2019 0 Folge geben (Erstrat) 14.11.2019 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) (Streichung der Frist zur Einreichung der Gesuche um Solidaritätsbeiträge)
- Resolutions
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Date Council Text 04.03.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 11.03.2020 1 Zustimmung 19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.03.2020</b></p><p><b>Ständerat stimmt Aufhebung der Frist für Solidaritätsbeiträge zu </b></p><p><b>Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.</b></p><p>Dieser nahm den von seiner Rechtskommission ausgearbeiteten Entwurf mit 44 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Auch der Nationalrat soll in der Frühlingssession noch darüber befinden. Dessen Rechtskommission hat sich ebenfalls für die Anpassungen ausgesprochen.</p><p>Mit der Gesetzesänderung soll die Frist für das Einreichen eines Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben werden. Ursprünglich war diese Möglichkeit auf 12 Monate bis Ende März 2018 befristet gewesen. Die kurze Zeitspanne diente dazu, dass die Höhe der dafür benötigten Gelder möglichst rasch abgeschätzt und die Solidaritätsbeiträge rasch ausbezahlt werden konnten, wie Rechtskommissions-Präsident Beat Rieder (CVP/VS) erläuterte.</p><p>Viele Opfer von Zwangsmassnahmen hätten sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in der gegebenen Zeit bei den Behörden melden können. Rund 250 Gesuche seien nach der Frist eingegangen. Aus diesem Grund habe alt Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) die Gesetzesänderung im Juni 2019 mit einer parlamentarischen Initiative angestossen.</p><p></p><p>Fix- statt Maximalbetrag</p><p>Neu soll zudem die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht als eine Maximalhöhe, sondern als ein Fixbetrag definiert werden. Diese Anregung kam aus dem Bundesrat. Der Solidaritätsbeitrag sei eine Geste des Bundes für das erlittene Leid, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Es wäre unfair, wenn der Betrag für Opfer, die ihr Gesuch nach der Frist einreichen, weniger bekommen würden, sagte sie. Damit wäre diese Geste nicht mehr gegeben.</p><p>Bis zum Ablauf der Frist waren über 9000 Gesuche eingegangen. Gemäss Karin Keller-Sutter wurden 8800 Solidaritätsbeiträge ausbezahlt - sprich, bei ihnen wurde die Opfereigenschaft anerkannt. Gemäss den Forschungsergebnissen der Expertenkommission waren im Lauf des 20. Jahrhunderts mindestens 60'000 Personen in 648 Institutionen in der Schweiz unter Zwang administrativ versorgt worden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Parlament stimmt Aufhebung der Frist für Solidaritätsbeiträge zu </b></p><p><b>Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Diese ist bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Die grosse Kammer nahm den von der Rechtskommission des Ständerats ausgearbeiteten Entwurf mit 189 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit wird die Frist für das Einreichen eines Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben. Der Anstoss dazu gab der frühere Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative.</p><p>Ursprünglich hätten Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag beim Bund bis Ende März 2018 eingereicht werden müssen. Comte nannte es einen "Akt der Menschlichkeit", die Frist abzuschaffen. Damit könnten Personen entschädigt werden, denen es das erlittene Leid bisher schwer bis unmöglich gemacht habe, sich an die Frist zu halten.</p><p>Die SVP hätte die Frist nicht aufheben, sondern verlängern wollen, und zwar bis 31. Dezember 2022. Die Frist zu streichen, gehe über das Ziel hinaus, sagte Andrea Geissbühler (SVP/BE). Die Aufhebung der Frist könnte der Aufhebung weiterer Fristen, etwa betreffend Asbestopfer, Tür und Tor öffnen. Der Antrag unterlag mit 49 gegen 143 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.</p><p>Auch der Bundesrat unterstützte die Aufhebung der Frist. Nur so könne der Solidaritätsbeitrag wirklich alle Opfer erreichen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Auch Ende 2022 werde es noch Opfer geben, die sich noch nicht hätten melden können. Sie gehe davon aus, dass der bewilligte Zahlungsrahmen dennoch ausreicht.</p><p></p><p>Fix- statt Maximalbetrag</p><p>Neu wird zudem die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht als eine Maximal-, sondern als Fixbetrag definiert. Diese Anregung kam aus dem Bundesrat. Keller-Sutter sprach von einer Geste des Bundes für das erlittene Leid. Es wäre unfair, wenn Opfer, die ihr Gesuch nach der Frist einreichen, weniger bekommen würden.</p><p>Bis zum Ende der Frist waren über 9000 Gesuche um Solidaritätsbeiträge eingegangen. Gemäss Karin Keller-Sutter wurden 8800 Beiträge ausbezahlt - das heisst, bei den Gesuchstellerinnen und -stellern wurde die Opfereigenschaft anerkannt. Sie sprach von einer "Geste staatlicher Wiedergutmachung".</p><p>Gemäss Forschungsergebnissen einer Expertenkommission waren im Lauf des 20. Jahrhunderts mindestens 60'000 Personen in 648 Institutionen in der Schweiz unter Zwang administrativ versorgt worden. Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und in Anstalten eingesperrt. Weil es keine Rechtsgrundlage gab, wurde die administrative Versorgung für viele Zwecke genutzt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:22