Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

Details

ID
20200022
Title
Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
Description
Botschaft vom 12. Februar 2020 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.02.2020</b></p><p><b>Die Landwirtschaft bereitet sich auf die Herausforderungen von morgen vor </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verabschiedet. Diese positioniert die Landwirtschaft so, dass den Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Damit verfügt die Schweizer Landwirtschaft über den passenden Rahmen, um den Mehrwert ihrer Produkte stärker zur Geltung zu bringen. Die Effizienz der Betriebe wird gestärkt und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert. Die Botschaft zur AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative. Der Gesamtbetrag, den der Bundesrat für Direktzahlungen vorsieht, beläuft sich auf 13 774 Millionen Schweizer Franken. </b></p><p>Die Veränderungen in unserer Umwelt, insbesondere aufgrund des Klimawandels, des technologischen Fortschritts und der gesellschaftlichen Erwartungen, stellen die Land- und Ernährungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Eine Anpassung des landwirtschaftspolitischen Rahmens ist deshalb periodisch notwendig. In diesem Sinne schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Gesetzgebung per 2022 anzupassen.</p><p></p><p>Berücksichtigung der Trinkwasserinitiative</p><p>Die Botschaft zur AP22+ beinhaltet ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative. Dazu zählen Massnahmen zur Verringerung der Nährstoffverluste und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Ausserdem ist eine Senkung der maximal erlaubten Hofdüngerausbringung pro Hektare vorgesehen. Der ökologische Leistungsnachweis wird weiterentwickelt, damit Lücken bei der Erreichung ökologischer Ziele geschlossen werden können. Unter anderem werden die Anzahl der bewilligten Produkte eingeschränkt und die Anforderungen an die Reduzierung der Emissionen in Fliessgewässern und Biotopen verschärft. </p><p>Noch umweltfreundlichere landwirtschaftliche Praktiken werden durch Direktzahlungen gefördert. Das Reduktionsziel bezüglich Treibhausgasemissionen wird für die Landwirtschaft wie für die anderen Branchen in der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen festgelegt.</p><p>Für die Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste um 10 Prozent bis 2025 und 20 Prozent bis 2030 werden die Branchenorganisationen in die Verantwortung genommen. Sie können sich dabei auf die Fördermassnahmen des Bundes stützen. Werden aufgrund der von den Branchenorganisationen ergriffenen Massnahmen die Ziele nicht erreicht, so ergreift der Bund im Jahr 2025 auf dem Verordnungsweg zusätzliche Massnahmen.</p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) schlägt in ihrer parlamentarischen Initiative einen verbindlichen Absenkpfad mit Reduktionszielen für die Risiken beim Einsatz von Pestiziden im Gesetz zu verankern. Am 10. Februar 2020 hat sie die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf eröffnet. Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Damit sollen unter anderem die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundesrates verbindlich auf Gesetzesstufe verankert und auf Biozide ausgedehnt. werden. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung dieser Vorlage. Sie ist kohärent mit den Massnahmen des Bundesrates. Der Zeitplan ermöglicht es dem Parlament, die beiden Geschäfte gemeinsam zu beraten und allenfalls zusammenzuführen. </p><p></p><p>Anpassung der Direktzahlungen</p><p>Um zukünftige Direktzahlungsbezügerinnen und bezüger besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten, werden die Anforderungen an die Ausbildung erhöht. Zudem ist eine Plafonierung der Direktzahlungen mit einer schrittweisen Reduktion bei Zahlungen über 150 000 Franken pro Betrieb vorgesehen. </p><p>Die Produktionssystembeiträge werden so weiterentwickelt, dass damit eine nachhaltige und auf Wertschöpfung ausgerichtete Landwirtschaft gefördert wird.</p><p>Im Bereich der Strukturverbesserungen sind Investitionshilfen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, für innovative Technologien zur Reduktion negativer Umweltauswirkungen sowie für die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls vorgesehen.</p><p></p><p>Besserer Status für die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner</p><p>Im Bereich der Direktzahlungen übernimmt die Landwirtschaft eine Pionierrolle, indem sie eine soziale Absicherung für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner vorsieht, die im Betrieb mitarbeiten.</p><p>Der Bundesrat schlägt eine Aktualisierung des bäuerlichen Bodenrechts vor. Mit dieser Anpassung wird auch der rechtliche Status von auf dem Betrieb mitarbeitenden Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, die nicht Eigentümerinnen oder Eigentümer sind, verbessert. Die Bestimmungen zu den juristischen Personen werden vereinheitlicht, um die unternehmerische Entfaltung der Betriebe zu fördern. Das Verfahren zur Überschreitung der maximalen Belastungsgrenze bei Hypothekarkrediten wird vereinfacht.</p><p>Die Botschaft enthält einen Vorschlag, mit dem der Bund die Möglichkeit hätte, sich während acht Jahren an der Prämie für Ernteausfallversicherungen zu beteiligen. Das WBF soll die Massnahme nach vier Jahren evaluieren. Mit solchen Versicherungen werden grossflächige Risiken im Zusammenhang mit wetterbedingten Ertragsschwankungen abgesichert.</p><p>Schliesslich schlägt der Bundesrat die Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken sowie von Pilot- und Demonstrationsprojekten vor. Damit möchte er die Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung stärken.</p><p></p><p>Zahlungsrahmen bleiben unverändert</p><p>Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022-2025 entspricht nominal weitgehend den für die Jahre 2018-2021 geplanten Ausgaben. Der Gesamtbetrag von 13 774 Millionen Franken wird wie folgt auf die verschiedenen Zahlungsrahmen aufgeteilt:</p><p>Produktionsgrundlagen: 565 Millionen Franken</p><p>Produktion und Absatz: 2119 Millionen Franken</p><p>Direktzahlungen: 11 090 Millionen Franken</p><p>Die Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den neuen landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022-2025 per 1. Januar 2022 in Kraft treten.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.06.2022</b></p><p><b>Bundesrat legt Strategie für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft fest</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 den Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" gutgeheissen. Darin wird aufgezeigt, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Miteinbezogen in die Überlegungen wird das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum. Umgesetzt werden soll die Strategie in drei Etappen.</b></p><p>Die Bäuerin, den Zwischenhändler, den Verarbeiter, die Konsumentin: In seine Strategie zur Ernährungssicherheit bezieht der Bundesrat alle Akteure ein, die das Ernährungssystem beeinflussen. Aufbauend auf dem Landwirtschaftsartikel und dem Artikel zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung lautet die Vision des Bundesrats für 2050: Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum. In einem entsprechenden Zukunftsbild zeigt der Bundesrat, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Zeithorizont 2050 dieses Ziel erreichen kann. Wichtig ist unter anderem die inländische Produktion. So soll die Landwirtschaft im Jahr 2050 weiterhin mehr als die Hälfte der nachgefragten Lebensmittel herstellen. Die Arbeitsproduktivität soll gegenüber 2020 um 50 Prozent gesteigert und die Treibhausgasemissionen der Produktion sollen mindestens 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen. Doch auch die Verarbeiter und Konsumenten müssen ihren Beitrag leisten. So sollen im Vergleich zu heute die Lebensmittelverluste entlang der ganzen Wertschöpfungskette um drei Viertel reduziert werden und die Treibhausgasemissionen des Lebensmittelkonsums um zwei Drittel sinken.</p><p>Der Bundesrat legt vier Stossrichtungen fest, um diese Ziele zu erreichen:</p><p>- Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen: Die Produktionsgrundlagen wie zum Beispiel Boden und Wasser werden schonend genutzt. Den Auswirkungen des Klimawandels wird durch vorausschauendes Handeln begegnet. Die Lieferketten bleiben stabil.</p><p>- Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion fördern: Die Landwirtschaft trägt verstärkt zum Klimaschutz bei und erhöht die Produktion erneuerbarer Energie. Die Landwirtinnen und Landwirte vermindern Nährstoffverluste und die Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.</p><p>- Nachhaltige Wertschöpfung stärken: Die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft wird weiter verbessert. Neue Ernährungstrends werden proaktiv genutzt. Die agrarpolitischen Instrumente werden vereinfacht und der administrative Aufwand verringert.</p><p>- Nachhaltigen Konsum begünstigen: Konsumentinnen und Konsumenten kennen die Herstellungsmethoden der Lebensmittel sowie deren Wirkung auf Klima oder Tierwohl. Sie achten auf eine gesündere und ausgewogenere Ernährung und werfen keine Lebensmittel weg, die noch geniessbar wären.</p><p>Diese Strategie soll in drei Etappen umgesetzt werden. Die erste Etappe hat der Bundesrat mit der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" bereits beschlossen. Damit wird der ökologische Fussabdruck weiter gesenkt und es wurden ambitionierte Ziele für die Branche definiert. In einer zweiten Phase sollen gewisse noch nicht umgesetzte Elemente der Agrarpolitik 2022+ gezielte Verbesserungen der ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bringen. In einem dritten Schritt soll nach einer Auslegeordnung in den Jahren 2025/26 in einer weiterführenden Reform der Fokus verstärkt auf das gesamte Ernährungssystem gerichtet sein. Ausserdem sollen die Branchen noch mehr Verantwortung übernehmen und die internationalen Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.</p><p>Mit dem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" erfüllt der Bundesrat zwei Postulate des Stände- bzw. des Nationalrates. Die beiden Räte hatten beschlossen, die Beratung der Agrarpolitik 2022+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorlegt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Februar 2020 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2020 2 Sistierung
    16.03.2021 1 Sistierung
    13.12.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.03.2023 1 Abweichung
    07.06.2023 2 Zustimmung
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2020 2 Sistierung
    16.03.2021 1 Sistierung
    13.12.2022 2 Nichteintreten
    09.03.2023 1 Nichteintreten
  • Number
    3
    Text
    Tierseuchengesetz (TSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2020 2 Sistierung
    16.03.2021 1 Sistierung
    13.12.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2023 1 Zustimmung
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.03.2021 1 Abweichung
    03.06.2021 2 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2020</b></p><p><b>Ständerat legt künftige Ausrichtung der Landwirtschaft auf Eis </b></p><p><b>Der Ständerat hat die Agrarpolitik 2022+ auf Eis gelegt. Damit dürften die Vorgaben, mit denen der Bundesrat die Landwirtschaft ökologischer ausrichten und für mehr soziale Sicherheit auf den Betrieben sorgen will, erst mit jahrelanger Verzögerung umgesetzt werden.</b></p><p>Der Ständerat entschied am Montag mit 28 zu 16 Stimmen, die Vorlage zur Agrarpolitik ab 2022 zu sistieren. Nein sagten SP und Grüne sowie einzelne FDP-Mitglieder. Beraten will der Rat die Vorlage erst, wenn der Bundesrat in einem Postulatsbericht die geforderten Nachbesserungen geliefert hat. Bis 2022 soll der Bericht vorliegen.</p><p>Der Bundesrat will mit der Vorlage der Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 in etwa gleich viel Geld zur Verfügung stellen wie bis anhin. Damit war der Ständerat einverstanden. Sistiert hat er den Teil der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), mit dem der Bundesrat die Landwirtschaft für künftige Anforderungen wappnen will.</p><p>Etwa sollen die Auflagen für Direktzahlungen erhöht werden. Auch beim Tierwohl, der Betriebsentwicklung, der Wertschöpfung am Markt und bei der sozialen Absicherung will der Bundesrat ansetzen. Künftig sollen etwa Ehepartner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, gegen die Risiken Tod und Invalidität sowie gegen Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall versichert werden müssen.</p><p></p><p>"Umweltrelevantes aufgenommen"</p><p>Der Ständerat folgte der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK-S). Mit seiner fast schon zu Ende beratenen eigenen Vorlage habe das Parlament die umweltrelevanten Beschlüsse der Agrarpolitik aufgenommen, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG). Diese Vorlage soll der Trinkwasser- und der Pestizidverbotsinitiative Wind aus den Segeln nehmen. Sie ist formell aber kein indirekter Gegenvorschlag dazu.</p><p>Die Bauern wollten die mit dem Postulat der WAK-Mehrheit verlangte Gesamtschau, fügte Ruedi Noser (FDP/ZH) hinzu. "Alle müssen die Verantwortung übernehmen und nicht einseitig die Bauern", pochte Werner Salzmann (SVP/BE) auf den Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette in die Agrarpolitik.</p><p>Auch Martin Schmid (FDP/GR) sah Widersprüche und Zielkonflikte in der Landwirtschaftspolitik. Er plädierte aber dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten anstatt sie auf Eis zu legen. "Die Sistierung löst die Probleme nicht."</p><p></p><p>"Arbeitsverweigerung"</p><p>Die rot-grüne Minderheit hätte auf das Postulat verzichten und die gesamte AP22+ beraten wollen. Christian Levrat (SP/FR) nannte die Sistierung eine Arbeitsverweigerung und einen schlechten Dienst an den Bauern. Der Mehrheit warf er "ein grobes Spiel mit den Institutionen" vor. Denn sie wolle mit der Sistierung verhindern, dass der Nationalrat über die Vorlage entscheiden könne.</p><p>Für Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) ist die Sistierung ein schlechtes Signal an die Bevölkerung. Sie forderte Taten, auf ökologischer und wirtschaftlicher Ebene und bei der sozialen Absicherung. Mit Stillstand könnten die Bauern keine nachhaltige Zukunft aufbauen, doppelte Maya Graf (Grüne/BL) nach.</p><p>Roberto Zanetti (SP/SO) ärgerte sich über den "Unfehlbarkeits- und Alleinvertretungsanspruch" des Bauernverbandes. Die ganze Wertschöpfungskette sei involviert in die Landwirtschaftspolitik.</p><p>Mit der Sistierung verlange die Mehrheit Zusatzangaben vom Bundesrat, entgegnete Hegglin. Die Vorlage habe Mängel, sei aber nicht derart schlecht, dass eine Rückweisung an den Bundesrat nötig wäre. "Die Lücken kann man mit dem Postulat füllen."</p><p></p><p>"Das ist nicht seriös"</p><p>Auch Landwirtschaftsminister Guy Parmelin hielt sich mit Kritik an der Mehrheit nicht zurück. Die Agrarpolitik 2022+ sei seit mehreren Jahren in Arbeit, nach Konsultationen seien Anpassungen vorgenommen worden. "Und jetzt plötzlich finden Sie, man müsse wieder bei null beginnen. Das ist nicht seriös."</p><p>Wolle man ernsthaft arbeiten, brauche der verlangte Bericht Zeit, warnte Parmelin vergeblich vor der Sistierung. Könne die Vorlage derart lange nicht beraten werden, könne es 2025 werden, bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten könnten.</p><p></p><p>Zahlungsrahmen bewilligt</p><p>Umweltorganisationen und die Agrarallianz hatten den Sistierungsantrag der Mehrheit schon vor der Beratung kritisiert. Der Bauernverband hingegen sah darin eine Chance für eine Diskussion über eine zukunftsgerichtete und kohärente Ernährungspolitik.</p><p>Bewilligt hat der Ständerat hingegen den finanziellen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft für den Zeitraum 2022 bis 2025, mit 43 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme oder Enthaltung. Demnach stehen für Direktzahlungen insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2021</b></p><p><b>Räte schicken Landwirtschaftspolitik in eine Warteschlaufe </b></p><p><b>Die Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 liegt auf Eis. Das Parlament will, bevor es die Vorlage berät, vom Bundesrat zusätzliche Abklärungen. Die Vorlage, mit der der Bundesrat die Landwirtschaft ökologischer ausrichten will, dürfte sich nun um Jahre verzögern.</b></p><p>Der Nationalrat beschloss am Dienstag mit 100 zu 95 Stimmen und bei einer Enthaltung, die Agrarpolitik 22+ in eine Warteschlaufe zu schicken. Er folgte der Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und dem Ständerat, der dies bereits im Dezember beschlossen hatte.</p><p></p><p>Bericht bestellt</p><p>Zunächst und bis 2022 soll der Bundesrat einen Bericht abliefern. Dieser soll sich unter anderem mit der Selbstversorgung befassen, der nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Reduktion des administrativen Aufwandes für die Betriebe und den Rahmenbedingungen für möglichst viel unternehmerische Freiheit.</p><p>Ergänzend will der Nationalrat auch Auskunft über Fördermöglichkeiten für den Direktverkauf und über Massnahmen gegen das Verschwenden von Lebensmitteln. Mit diesem Vorgehen könne das Parlament die Beratungen zur künftigen Agrarpolitik im besten Fall im Sommer 2023 aufnehmen, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat kritisierte, dass mit der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) der Selbstversorgungsgrad sinken würde, was dem in der Verfassung verankerten Ziel widerspreche. Zudem würde das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors sinken, wertvolles Kulturland ginge verloren, Importe würden zunehmen und die administrative Belastung für die Landwirte würde wachsen.</p><p>Markus Ritter (CVP/SG) nannte die Sistierung "eine Chance, die Agrarpolitik in eine Richtung zu lenken, die den Bauernfamilien eine langfristige Perspektive gibt". Beat Walti (FDP/ZH) sah eine Gelegenheit, "aus eingefahrenen Pfaden heraus zu finden". Es sei an der Zeit, das System der Agrarpolitik grundlegend zu überprüfen, stellte Martin Haab (SVP/ZH) fest.</p><p></p><p>Gesamtschau ändert nichts</p><p>Die unterlegene Minderheit von SP, Grünen, GLP und einzelnen FDP-Mitgliedern hätte die Vorlage beraten wollen. Nicht alle Bauern wollten die Sistierung, sagte Martina Munz (SP/SH). Aber: "Offenbar gefallen die Reformen dem Bauernverband nicht, und was dem Bauernverband nicht gefällt, hat in diesem Saal keine Chance."</p><p>Auch mit der verlangten Gesamtschau änderten sich die Vorzeichen nicht, doppelte Kathrin Bertschy (GLP/BE) nach. In der Landwirtschaft würden nach wie vor zu viele Tiere gehalten, und zu viele Pestizide gespritzt. "Es ist der falsche Moment um die Arbeit zu verweigern", sagte Kilian Baumann (Grüne/BE).</p><p>Auch Bundespräsident Parmelin wehrte sich vergeblich gegen die Sistierung und argumentierte mit der populären Trinkwasser- und der Pestizidverbots-Initiative. Die AP 22+ zu behandeln, könnte dazu einladen, die extremen Initiativen abzulehnen, gab er zu bedenken.</p><p></p><p>In neuer Vorlage aufgenommen</p><p>Mit der AP 22+ will der Bundesrat unter anderem die Auflagen für Direktzahlungen erhöhen. Auch beim Tierwohl, der Betriebsentwicklung und der Wertschöpfung am Markt will er ansetzen, und er will in Bauernbetrieben mitarbeitende Ehegatten sozial besser absichern.</p><p>Vorschriften zu Pestiziden und Nährstoffverlusten, die der Bundesrat als Antwort auf die Trinkwasser- und der Pestizidverbotsinitiative aufnehmen wollte, hat das Parlament inzwischen selbst ausgearbeitet. Die Vorlage befindet sich in der parlamentarischen Beratung.</p><p>Mit Motionen fordern die Räte zudem, den Sozialversicherungsschutz für Ehegatten, die auf Bauernbetrieben mitarbeiten, zu verbessern. Auch dieses Vorhaben ist Bestandteil der sistierten AP 22+. Der Bundesrat ist bereit, eine separate Vorlage dazu auszuarbeiten, wie er Mitte Februar bekanntgab.</p><p></p><p>Mittel bewilligt</p><p>Behandelt und bewilligt haben National- und Ständerat hingegen die Mittel für die Landwirtschaft in den kommenden vier Jahren. Sie wollen insgesamt rund 14 Milliarden Franken zur Verfügung stellen, hauptsächlich für die Direktzahlungen. Wegen einer kleinen Anpassung muss der Ständerat noch einmal über den Zahlungsrahmen befinden.</p><p>Die unterlegene Minderheit hätte die Mittel statt für vier Jahre lediglich für 2022 und 2023 bewilligen wollen. Er solle angepasst werden können, wenn die überarbeitete Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) dann vorliege, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Hinter sich hatte sie neben der GLP auch SP und Grüne.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2021</b></p><p>Die Mittel zu Gunsten der Landwirtschaft für die kommenden vier Jahre sind parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Ständerat hat oppositionslos eine letzte formale Differenz im Zahlungsrahmen bereinigt. In den Jahren 2022 bis 2025 stehen somit maximal und insgesamt rund 14 Millionen Franken zur Verfügung. Der grösste Teil der Summe, nämlich rund 11,2 Milliarden Franken, ist für Direktzahlungen reserviert. Die Vorlage zur Agrarpolitik ab 2022, mit der der Bundesrat die Landwirtschaft auf Ökologie trimmen wollte, hat das Parlament hingegen auf Eis gelegt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.12.2022</b></p><p><b>Ständerat stellt sich hinter neu aufgelegte Agrarpolitik ab 2022</b></p><p><b>In die Landwirtschaftspolitik kommt wieder Bewegung. Der Ständerat stellt sich hinter die vor knapp zwei Jahren sistierte und nun neu aufgelegte Vorlage für die Agrarpolitik nach 2022. Grüne und SP hätten sich allerdings mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit zu Gunsten von Klima und Tierwohl gewünscht.</b></p><p>Vor fast zwei Jahren hatte das Parlament die Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) auf Eis gelegt und eine Langzeitperspektive verlangt, die auch Themen wie Ernährungssicherheit und Food Waste beinhalten sollte. Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer vor und erntete im Ständerat Zustimmung.</p><p></p><p>Umsetzung in Etappen</p><p>Die Regierung skizziert den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat sie die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.</p><p>Gestützt auf den Bericht beantragte der Bundesrat, die Agrarpolitik gestaffelt umzusetzen, und er empfahl Streichungen aus der ursprünglichen Vorlage, denen der Ständerat folgte. Mit 42 zu 0 Stimmen hiess er Änderungen im Landwirtschaftsgesetz gut und mit 41 zu 0 Stimmen Anpassungen im Tierseuchengesetz.</p><p>Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren die bereits bewilligten Massnahmen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Die dritte Etappe soll eine weitergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll das gesamte Ernährungssystem stehen.</p><p>Die Mehrheit und der Bundesrat verfolgten eine "sehr minimalistische" Agrarpolitik, kritisierte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) in der Eintretensdebatte. Innovatives und auch Klima-Massnahmen fehlten in der Vorlage. Sie und ihre Fraktionskollegin Maya Graf (BL) forderten Tempo für den Klimaschutz.</p><p></p><p>Keine Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz</p><p>Der Rat verzichtete aber auf die von Rot-Grün geforderte ausdrückliche Verankerung der Klimaziele im Landwirtschaftsgesetz - es ging um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Für die Mehrheit verwies Peter Hegglin (Mitte/ZG) auf übergeordnete Massnahmen. Die Ergänzung sei deshalb nicht nötig.</p><p>Rot-Grün hätte mit einem Ausbaupfad für das Tierwohl gar noch weiter gehen wollen, unterlag aber. Man könne betriebswirtschaftlich denken oder das hohe Tierschutzniveau halten oder gar erhöhen, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Bauern, die investieren wollten, bräuchten einen Wegweiser. Die Teilnahme an Tierwohlprogrammen sei bereits hoch, hielt Hegglin namens der Mehrheit dagegen.</p><p>Ebenso hätten SP und Grüne einen Absenkpfad für Treibhausgasemissionen festschreiben wollen, drangen aber nicht durch. Die Landwirtschaft sei vom Klimawandel existenziell betroffen und nehme das Thema ernst, begründete Hegglin den Verzichtantrag der Mehrheit.</p><p>Zanetti forderte einen gesetzlichen Auftrag an die Bauern, so wie es ihn beispielsweise für die Industrie gebe. Um die Absenkung stetig voranzubringen, müsse früh begonnen werden.</p><p></p><p>Beiträge an Ernteversicherungen</p><p>Weiter strich der Ständerat Beiträge an Beratungskosten zu Gunsten der Biodiversität. Die Mehrheit hatte dazu geltend gemacht, dass vor allem Beratungsbüros von dieser Bestimmung profitieren würden. Im Sinn des Bundesrates verzichtete der Ständerat auch auf die Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises für Direktzahlungen.</p><p>Hingegen soll nach dem Willen des Ständerates der Bund Beiträge an privatwirtschaftliche Ernteversicherungen leisten können. Bedingung ist, dass diese Versicherungen grossräumige Risiken wie Trockenheit oder Frost abdecken. Verbessert hat der Ständerat auch die soziale Absicherung für auf Bauernbetrieben mitarbeitende Familienmitglieder.</p><p>Der Ständerat will dem Bundesrat zudem Folgeaufträge erteilen: Zunächst soll er seinen skizzierten Konzeptvorschlag zur Zukunft der Agrarpolitik in eine Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik ummünzen und diese bis Ende 2027 vorlegen.</p><p>Mit einer zweiten Motion gab der Ständerat dem Bundesrat den Auftrag, die ursprünglich mit der AP22+ geplante, aber aus der Neuauflage gestrichene Revision des Bodenrechts mit einer eigenen Vorlage neu aufzugleisen.</p><p>Mit 25 zu 15 Stimmen überwies der Rat schliesslich ein Postulat, das vom Bundesrat eine Analyse der Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt fordert. Hintergrund des Vorstosses ist die Konzentration im Agrar- und Lebensmittelmarkt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2023</b></p><p><b>Nationalrat weist Anträge für ökologischere Agrarpolitik ab</b></p><p><b>Der Nationalrat hat bei der Beratung der Agrarpolitik ab 2022 bisher alle Anträge für eine ökologischer ausgerichtete Landwirtschaft abgewiesen. Weder einen Absenkpfad für Treibhausgase noch einen Ausbaupfad für mehr Tierwohl will er im Landwirtschaftsgesetz haben.</b></p><p>Oppositionslos trat die grosse Kammer am Mittwoch auf die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) ein; die Detailberatung wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will der Landwirtschaft wie zuvor schon der Ständerat keine neuen Klimaziele setzen.</p><p>Es war bereits der zweite Anlauf für die Beratung der AP22+. Vor rund zwei Jahren hatten die Räte die Vorlage sistiert und vom Bundesrat einen Bericht über die Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft verlangt. Die AP22+ legte der Bundesrat danach neu auf. SP, Grüne und GLP waren enttäuscht über die Vorlage.</p><p></p><p>"Nicht mehr viel übrig"</p><p>"Leider ist von der ursprünglichen Agrarreform nicht mehr viel übrig", kritisierte Kilian Baumann (Grüne/BE). Martina Munz (SP/SH) sprach von einer "abgespeckten Light-Version", die der Ständerat und die Mehrheit der WAK-N noch weiter entschlackt hätten.</p><p>Dem Bauernverband sei es gelungen, alle Forderungen zum Klima und für Nachhaltigkeit vom Tisch zu bringen, stellte Munz fest. Die Bauernlobby im Bundeshaus erweise der Landwirtschaft damit einen Bärendienst. Weder für das Klima noch für die Bauern werde mit dieser Vorlage genug getan, fügte Samuel Bendahan (SP/VD) an.</p><p>Die GLP stellte eine Verzögerungstaktik fest. Kathrin Bertschy (BE) gab zu bedenken, dass die Klimaziele ohne Transformation in der Land- und der Ernährungswirtschaft nicht erreicht werden könnten. Aber: "Die Mehrheit hat keine Lösungen für den Handlungsbedarf."</p><p></p><p>"Das betrifft die Bauern massiv"</p><p>Den Vorwurf, die Bauern bewegten sich nicht, wies Marcel Dettling (SVP/SZ) zurück. Er fragte die Ratsmitglieder, ob ihnen bewusst sei, was etwa die Beschlüsse der Räte für die Senkung der Risiken durch Pestizide bedeuteten. "Das betrifft die Bauern und Bäuerinnen massiv." 2024 folgten noch weitere Verschärfungen.</p><p>Markus Ritter (Mitte/SG) erinnerte an das Nein zur Pestizid-, zur Trinkwasser- und zur Massentierhaltungsinitiative. Jene Parteien, die damals beim Volk durchgefallen seien, stellten nun Minderheitsanträge, die zur Verteuerung der Lebensmittel beitrügen.</p><p>Konsumentinnen und Konsumenten könnten schon heute Label-Produkte wählen. "Die Zukunft des Bio-Landbaus entscheidet sich an der Ladentheke", sagte Bauernverbandspräsident Ritter. Die Vorlage sei nicht der grosse revolutionäre Wurf, aber mehrheitsfähig, sagte Beat Walti (FDP/ZH).</p><p></p><p>Bundesrat hat gangbaren Weg suchen müssen</p><p>Der Bundesrat habe einen gangbaren Weg suchen müssen, unter Einbezug der politischen Realität, konterte Bundesrat Guy Parmelin die Kritik und erinnerte ebenfalls an die abgelehnten Landwirtschaftsinitiativen. Bereits die Umsetzung der beschlossenen Vorgaben für weniger Risiken durch Pestizide gebe den Bauern zu kauen.</p><p>Über einige Details der AP22+ entschied der Nationalrat am Mittwoch bereits, und er blieb dabei auf der Linie des Ständerates. SP, Grüne und GLP wollten im Landwirtschaftsgesetz explizit einen Absenkpfad für Treibhausgase verankern. Der Rat lehnte dieses Ansinnen aber mit mit 107 zu 81 Stimmen ab.</p><p>Solche Zwischenziele gebe es bereits, und sie müssten deshalb nicht extra erwähnt werden, begründete Sprecher Olivier Feller (FDP/VD) die ablehnende Haltung der Mehrheit.</p><p>Munz beantragte einen Ausbaupfad für Tierwohl, unterlag aber ebenso. Konsumentinnen und Konsumenten wünschten Nahrungsmittel aus tierfreundlicher Produktion, sagte sie. Weitere Bestimmungen zum Tierwohl seien nicht nötig, konterte Ritter. Der Schweizer Standard sei bereits sehr hoch.</p><p>Auch bei der Absatzförderung wollten SP, Grüne und GLP eine klima- und tierfreundliche Produktion berücksichtigen, kamen aber nicht durch. Weitere Anträge, die Absatzförderung auf pflanzliche Produkte zu beschränken respektive ganz abzuschaffen, hatten keine Chance.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2023</b></p><p><b>Parlament will eine Agrarpolitik ab 2022 ohne Klimaziele</b></p><p><b>Das Parlament hat sich geeinigt auf die Ausrichtung der Agrarpolitik in den nächsten Jahren. Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat eine Vorlage ohne zusätzliche Klimaziele verabschiedet. Die Räte wünschen sich aber eine tiefer gehende Reform in einigen Jahren.</b></p><p>Die grosse Kammer orientierte sich bei ihren Beschlüssen weitestgehend an den Beschlüssen des Ständerates vom Dezember. Im Ständerat hatten sich die Linke und im Nationalrat mit der Linken auch die GLP unzufrieden geäussert mit der Vorlage. Ihre Wünsche für mehr Verbindlichkeit für Ökologie und Klima kamen aber nicht durch.</p><p></p><p>Umsetzung in Etappen</p><p>Vor fast zwei Jahren legte das Parlament die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Eis und verlangte eine Langzeitperspektive für die Landwirtschaft. Diese sollte auch Themen wie Ernährungssicherheit und Food Waste beinhalten. Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer 2022 vor und erntete nun im Parlament Zustimmung.</p><p>Die Regierung skizziert in dem Bericht den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat sie die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.</p><p>Gestützt auf den Bericht staffelte das Parlament die Umsetzung der Agrarpolitik. Der Nationalrat stimmte am Donnerstag den Änderungen im Landwirtschaftsgesetz mit 129 zu 1 Stimme und 65 Enthaltungen von SP, Grünen und GLP zu. Anpassungen im Tierseuchengesetz passierten mit 152 zu 0 Stimmen und bei 43 Enthaltungen.</p><p></p><p>Sozialversicherungsschutz geregelt</p><p>Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren bereits beschlossene Massnahmen für weniger Risiken durch Pestizide, die derzeit umgesetzt werden und schärfere Auflagen bringen. Die dritte Etappe soll eine tiefer gehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll dann das gesamte Ernährungssystem stehen.</p><p>Die Räte genehmigten wirtschaftliche und soziale Neuerungen für die Landwirtschaft. Beim Abschluss von Ernteversicherungen, die Risiken wie Trockenheit und Frost abdecken, soll der Bund höchstens 30 Prozent der Prämien beisteuern können.</p><p>Eine der Voraussetzungen für Direktzahlungen an Landwirte ist neu der persönliche Sozialversicherungsschutz für regelmässig im Betrieb mitarbeitende Personen. Das können zum Beispiel Ehegatten sein sowie Partnerinnen und Partner. Der Nationalrat sagte stillschweigend Ja.</p><p></p><p>Ökologische Anliegen abgelehnt</p><p>Anträge für ökologische Anliegen fanden praktisch kein Durchkommen. Ins Landwirtschaftsgesetz kommen weder ein Absenkpfad für Treibhausgase noch ein Ausbaupfad für mehr Tierwohl.</p><p>Bei der Absatzförderung wollten SP, Grüne und GLP eine klima- und tierfreundliche Produktion berücksichtigen, kamen aber ebenfalls nicht durch. Anträge, die Absatzförderung auf pflanzliche Produkte zu beschränken respektive abzuschaffen, scheiterten ebenso.</p><p>Unter dem Punkt Produktionssicherheitsbeiträge lehnte der Nationalrat Minderheitsanträge für besonders klimafreundliche Betriebe sowie Gelder für die gezielte Förderung der Tiergesundheit ab. Auch über einen "Hörnerfranken" hatte er wegen eines Minderheitsantrages erneut zu befinden, und er sagte wiederum Nein.</p><p>SP, GP und GLP wollten die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere berücksichtigen. Martin Haab (SVP/ZH) wandte ein, dass diese Gelder anderswo wegfallen könnten. Und in wenigen Jahren seien viele Tiere genetisch hornlos. Beat Walti (FDP/ZH) sprach von Zwängerei.</p><p>Denn das Begehren nach einem "Hörnerfranken" wurde schon mehrfach abgelehnt. 2022 beerdigte der Nationalrat eine entsprechende Motion, und 2018 verwarfen Volk und Stände die Hornkuh-Initiative.</p><p></p><p>Regelung der Verbandsbeschwerde</p><p>Geeinigt haben sich die Räte auf die vom Bundesrat beantragte Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Einigung kam zustande, weil sich im Nationalrat eine Minderheit um Kathrin Bertschy (GLP/BE) mit 100 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen durchsetzte.</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission hätte die Mitspracherechte für Umweltorganisationen einschränken wollen, um die Verfahren abzukürzen. Verbände hätten nur bei erstmaligen Bewilligungen und bei gezielten Überprüfungen mitreden können.</p><p>Ergänzend zum Ständerat fügte der Nationalrat eine Bestimmung für den Einsatz von Organismen gegen Schädlinge ins Gesetz ein.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.07.2023</b></p><p><b>Agrarpolitik 2022 ohne Klimaziele bereit für Schlussabstimmungen</b></p><p><b>Das Parlament hat sich geeinigt auf die Ausrichtung der Agrarpolitik ab 2022. Der Ständerat hat die Vorlage am Mittwoch bereit gemacht für die Schlussabstimmungen. Klimaziele setzt die Vorlage für die Landwirtschaft nicht.</b></p><p>In den Grundzügen steht die Vorlage bereits seit der Frühjahrssession. Im März behandelte sie der Nationalrat und orientierte sich bei seinen Entscheiden weitestgehend an den Beschlüssen der kleinen Kammer.</p><p>Im Ständerat hatten sich die Linke und im Nationalrat mit der Linken auch die GLP unzufrieden geäussert mit der Vorlage. Ihre Anträge für mehr Verbindlichkeit für Ökologie und Klima kamen nicht durch.</p><p>Mit der nun verabschiedeten Vorlage bewilligten die Räte zum Beispiel Beiträge des Bundes an Ernteversicherungen und einen besseren Sozialversicherungsschutz für regelmässig auf Bauernbetrieben mitarbeitende Personen. Das Begehren nach einem "Hörnerfranken" für behornte Tiere hingegen wurde abgewiesen.</p><p>Die letzte Differenz in der Vorlage betraf den Einsatz von Nützlingen gegen Schädlinge wie zum Beispiel von Chinesischen Schlupfwespen gegen Kirschessigfliegen. Der Nationalrat hatte die Vorlage mit diesem Punkt ergänzt. Der Ständerat folgte ihm am Mittwoch oppositionslos.</p>
Updated
10.04.2024 16:22

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