Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024

Details

ID
20200030
Title
Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024
Description
Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2021-2024 </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2021-2024 verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Die drei bisherigen strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes - kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation - werden beibehalten. Der Bundesrat legt ab 2021 einen Schwerpunkt auf den digitalen Wandel in der Kulturförderung. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vorgesehen. </b></p><p>Der Bundesrat will das Programm "Jugend und Musik" konsolidieren und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit Musikorganisationen die gezielte Förderung musikalisch Begabter vorantreiben. Mit dem Ausbau schulischer Austauschaktivitäten zwischen den Sprachgemeinschaften und der Einrichtung eines Austauschprogramms für Lehrpersonen soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Zudem will der Bund durch geeignete Massnahmen zu einer hohen Baukultur beitragen und sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich einsetzen. Im Bereich der Kreation und Innovation wird das Programm "Kultur und Wirtschaft" mit den beiden Förderschwerpunkten Design und Interaktive Medien weiterentwickelt und in die regulären Förderaktivitäten der Stiftung Pro Helvetia integriert. Schliesslich werden die Betriebsmittel des Schweizerischen Nationalmuseums aufgestockt, damit es nach der inzwischen erfolgten Eröffnung des Neubaus am Standort Zürich sein Angebot an Referenzausstellungen zur Schweizer Geschichte bespielen kann. </p><p>Nebst der Kontinuität legt der Bundesrat einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen und Chancen, die der digitale Wandel mit sich bringt. So beabsichtigt der Bundesrat, Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen zu verpflichten, in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Eine solche Verpflichtung besteht bereits für Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm. Ausserdem sollen die Onlineplattformen verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Zudem will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit vom Bund subventionierte Filme nach ihrer gewerblichen Auswertung der Öffentlichkeit leichter zugänglich sind. </p><p>Aus der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft ergab sich, dass Kontinuität wichtig ist. Die Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kulturpolitik des Bundes wurden überwiegend positiv beurteilt. </p><p>Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wurde an die Teuerungsprognose des Bundes angepasst. Dies führte zu einer Absenkung des Gesamtfinanzrahmens im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.</p><p></p><p><b>Entwurf 2: Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)</b></p><p><b></b></p><p><b>Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 vorgelegt. Er beantragt die Änderung von acht Bundesbeschlüssen und von fünf Bundesgesetzen, darunter das Filmgesetz. Mit dieser Änderung will er die Schweizer Filmbranche befähigen, bestmöglich auf die Digitalisierung des Marktes und auf das geänderte Medienkonsumverhalten zu reagieren. Ziel der Änderung des Filmgesetzes ist es, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und die Qualität des Filmangebots zu fördern, die Schweizer Filmkultur zu stärken sowie das filmische Erbe zu bewahren und zugänglich zu machen. Das Parlament hat der Gesetzesänderung am 1. Oktober 2021 zugestimmt. Da das Referendum formell zustande gekommen ist, stimmt die Schweizer Bevölkerung am 15. Mai 2022 über diese Vorlage ab.</b></p><p></p><p>Die Schweiz verfügt über ein breites Filmschaffen und über eine lebendige Filmkultur. Von den weltweit jährlich rund 10 000 produzierten Spielfilmen kommen um die 500 in die Schweizer Kinos. Die Besucherzahlen der Schweizer Kinos waren 2016 und 2017 mit rund 13,5 Millionen Eintritten stabil, sanken 2018 auf rund 11,7 Millionen Eintritte und stiegen 2019 wieder auf 12,4 Millionen Eintritte an. In den Multiplex-Kinos, auf die rund 40 Prozent der Besucherzahlen entfallen, dominieren vorwiegend amerikanische Grossproduktionen. Im Vergleich zum europäischen Umland verfügt die Schweiz jedoch in allen Regionen noch über eine grosse Anzahl an kleinen und mittleren Kinos mit einem vielfältigen Programm. Durch die Digitalisierung der Vorführtechnik haben kleine und ländliche Kinos heute - anders als früher - wie Kinos in grösseren Zentren Zugang zum gesamten Filmangebot.</p><p></p><p>Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und die Qualität des Filmangebots zu fördern, die Schweizer Filmkultur zu stärken sowie das filmische Erbe zu bewahren und zugänglich zu machen. Sie basiert auf drei Säulen: Filmförderung (Herstellung und Auswertung), Filmkultur (Festivals, Weiterbildung, Promotion) sowie Filmerbe. Die Filmförderungskonzepte des Bundes werden periodisch von einem externen Unternehmen evaluiert, um die Förderinstrumente auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und um allfällige Anpassungen für die anstehende Periode vornehmen zu können.</p><p></p><p>Die Digitalisierung des Filmmarkts - von der Produktion über die Filmauswertung bis hin zur Langzeitarchivierung - sowie die rasante Veränderung des Medienkonsumverhaltens prägen das Schweizer Filmschaffen stark. Alle Akteure, von den Kinos bis zu den Verleihunternehmen, müssen mit den technischen Entwicklungen und veränderten Konsumgewohnheiten Schritt halten. Nicht zuletzt spielen Filmfestivals in der Schweiz eine immer grössere Rolle für die Angebotsvielfalt, für die Promotion und die Vermittlung sowie für die Auswertung von Filmen. Die Festivals tragen zur kulturellen Teilhabe bei und sind für den Publikumserfolg der Filme entscheidend.</p><p></p><p>Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, zur Förderung der Angebotsvielfalt mindestens 30 Prozent ihres Angebots europäischen Filmen vorbehalten und jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen müssen. Diese Pflicht soll neu für alle Marktteilnehmer gelten und somit auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und deren Angebot auf das schweizerische Publikum abzielt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.06.2021 2 Abweichung
    16.09.2021 1 Abweichung
    20.09.2021 2 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    6
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2020 2 Abweichung
    23.09.2020 1 Abweichung
    24.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    7
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    8
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    9
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Baukultur in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    10
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2020 2 Abweichung
    23.09.2020 1 Abweichung
    24.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    11
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    12
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    13
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2021–2024
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 2 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Entwurf 1, 3-12</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Auflagen für Streamingdienste </b></p><p><b>Der Nationalrat will ausländische Streamingdienste und Fernsehsender zur Kasse bitten. Sie sollen ein Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren.</b></p><p>Der Bundesrat sah einen Satz von 4 Prozent vor. Der Rat folgte aber mit 97 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag von Philipp Kutter (CVP/ZH). Dieser befürchtet, dass der Standort Schweiz durch grössere Auflagen verteuert würde und die Kosten der Anbieter auf die Kunden abgewälzt würden.</p><p>Kutter brachte noch weitere Anträge durch. So sollen neben der SRG auch regionale Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession von der Abgabe ausgenommen sein. Auch Netzbetreiber, über welche Kunden den Zugang zu den Filmen beziehen, sollen von der Pflicht befreit sein.</p><p></p><p>Quote für europäische Filme</p><p>Der Nationalrat will die Anbieter zudem verpflichten, 30 Prozent ihres Filmkatalogs mit europäischen Filmen zu besetzen. Christian Wasserfallen (FDP/BE) versuchte vergeblich, Vorgaben für die Anbieter zu kippen. Sie seien nicht zielführend. Das Gesetz führe für die Unternehmen nur zu viel Bürokratie. Zudem dürfe man nicht in ein Gesetz schreiben, was Konsumentinnen und Konsumenten schauen könnten und was nicht.</p><p>Kulturminister Alain Berset verteidigte jedoch die Pläne. Die Investitionspflicht gebe es bereits für die nationalen Anbieter. Der Gesetzgeber müsse für Technologieneutralität und gleiche Marktzugänge für Fernseh- und Online-Anbieter sorgen. Zudem werde die Quote auch in den umliegenden Ländern so angesetzt.</p><p></p><p>Kultur wichtig während Lockdown</p><p>Der Nationalrat debattierte fünf Stunden über die Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024. Der Bundesrat beantragt insgesamt 934,5 Millionen Franken für die Kulturförderung. In der Debatte betonten die Fraktionen grundsätzlich den Stellenwert der Kultur. Gerade die Corona-Krise habe gezeigt, wie wichtig Kultur für die Menschen sei - und was fehle, wenn Kultur nicht stattfinde. Die Kultur sei wichtig für den Zusammenhang einer Gesellschaft und bereichere den Horizont.</p><p>Eine von Diana Gutjahr (SVP/TG) angeführte Minderheit wollte die Beiträge jedoch kürzen. Schliesslich zeigte sich der Nationalrat aber sogar etwas grosszügiger als der Bundesrat. So sprach er sich mit 126 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, 1,2 Millionen Franken für Memoriav zu investieren, die Kompetenzstelle für Fragen zu analogem oder digitalem audiovisuellem Kulturerbe. Zudem will er 20 Millionen Franken mehr in die Baukultur investieren als der Bundesrat, nämlich 123,9 Millionen Franken.</p><p>Die grosse Kammer erhöhte ausserdem den Betrag für die Förderung des Rätoromanischen um 1,2 Millionen Franken. Der Bundesrat schlägt insgesamt 68,8 Millionen Franken bei den Finanzhilfen für Sprachen und Verständigung vor.</p><p></p><p>Grösster Finanzrahmen für Bereich Film</p><p>Bei den anderen Beiträgen feilschte der Nationalrat zwar an den Beträgen, ohne jedoch eine Änderung vorzunehmen. Der grösste Teil soll in den Bereich Film fliessen, nämlich 209,1 Millionen Franken. 180,4 Millionen Franken sind für Pro Helvetia vorgesehen.</p><p>Der Finanzrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum soll um 5 Millionen Franken auf 134,5 Millionen Franken und jener für die Schweizerschulen im Ausland um 0,7 Millionen Franken pro Jahr auf 89,5 Millionen Franken erhöht werden. Für den Kulturgütertransfer sind 3,1 Millionen Franken vorgesehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.09.2020</b></p><p><b>Räte bei Beträgen für Kulturförderung für nächste Jahre uneinig </b></p><p><b>Das Parlament hat die Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024 durchberaten. Die Kammern sind noch nicht überall auf der gleichen Linie. So erhöhte der Ständerat die Mittel für den Austausch zwischen den Sprachregionen um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken.</b></p><p>Nur wenn zwischen den Sprachregionen genügend Austausch stattfinde, könnten die Vorteile der Mehrsprachigkeit in der Schweiz genutzt werden, sagte Johanna Gapany (FDP/FR). Dafür brauche es genügend Mittel. Ansonsten könnten die unterschiedlichen Landessprachen eine Barriere sein. Mit der Erhöhung des Beitrags soll auch das Rätoromanische stärker gefördert werden.</p><p>Damit zeigte sich der Ständerat bei den Sprachen und der Verständigung grosszügiger als der Nationalrat. Dieser hatte vergangene Woche lediglich eine Erhöhung um 1,2 Millionen für das Rätoromanische beschlossen.</p><p></p><p>Unterstützung für Fotoarchiv statt Memoriav</p><p>Uneinig sind sich die Räte zudem bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur. Der Bundesrat sieht dafür insgesamt 145,1 Millionen Franken vor. Der Nationalrat will den Betrag um 1,2 Millionen erhöhen, damit Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterstützt werden kann.</p><p>Der Ständerat wiederum folgte einem Antrag von Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) und sprach 800'000 Franken für die vom Bund unterstützte Fotostiftung. Den Beitrag für Memoriav lehnte der Ständerat ab.</p><p>Die kleine Kammer machte dem Nationalrat aber auch Zugeständnisse. Einverstanden ist sie etwa mit der Erhöhung des Betrags für die Baukultur um 20 Millionen Franken auf 123,9 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt 103,9 Millionen Franken.</p><p></p><p>SVP-Rotstift konnte nicht angesetzt werden</p><p>SVP-Ständerat Jakob Stark (TG) versuchte vergeblich, an verschiedenen Stellen den Rotstift anzusetzen und den Gesamtbetrag um 34,7 Millionen Franken zu reduzieren. Die Kulturwerke müssten jetzt zwar gesichert, aber nicht ausgebaut werden, sagte er zu Beginn der Debatte. Gegen Schluss zeigte er sich "ernüchtert" über die Entscheide des Ständerats. Statt zu sparen seien die Beträge erhöht worden. Das sei angesichts der Corona-Krise "verantwortungslos".</p><p>Nicht diskutiert hat der Ständerat am Mittwoch das Filmgesetz. Mit dem "heissen Streifen der Kulturbotschaft" will sich der Ständerat erst in der Wintersession befassen, wie Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) sagte.</p><p>Mit der Gesetzesanpassung sollen ausländische Streaming-Dienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster verpflichtet werden, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Der Nationalrat ist grundsätzlich einverstanden damit, reduzierte aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Quote von vier auf ein Prozent.</p><p></p><p>Bundesmillion wortlos gestrichen</p><p>Keinen Eingang in die Debatte fand zudem die Bundesmillion für die Stadt Bern. Im Nationalrat hatte sich eine Minderheit dafür eingesetzt, dass diese nicht gestrichen wird - ohne Erfolg. Der Ständerat stimmte dem Antrag auf Streichen nun wortlos zu. Wenn die Kulturbotschaft in der Schlussabstimmung durchkommt, ist dieser Beitrag definitiv gestrichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2020</b></p><p><b>Räte streiten um Mittel für den Austausch zwischen Sprachregionen </b></p><p>Die Räte feilschen weiterhin um die Beträge für die Kulturförderung in den nächsten vier Jahren. Uneinig sind sich National- und Ständerat bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen sowie bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur.</p><p>Für letztere sieht der Bundesrat insgesamt 145,1 Millionen Franken vor. Der Nationalrat will den Betrag um 1,2 Millionen erhöhen, damit Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterstützt werden kann. An diesem Beschluss hielt die grosse Kammer am Mittwoch fest.</p><p>Der Beitrag für Memoriav hatte im Ständerat bisher keine Mehrheit gefunden. Stattdessen will die kleine Kammer 800'000 Franken für die vom Bund unterstützte Fotostiftung sprechen, was der Nationalrat ablehnt.</p><p>Weiter erhöhte der Ständerat die Mittel für den Austausch zwischen den Sprachregionen - um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken. Mit der Erhöhung des Beitrags soll insbesondere das Rätoromanische stärker gefördert werden. Der Nationalrat lehnte die Erhöhung bei seiner zweiten Beratung ab.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 24.09.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich auf Kulturförderung für die nächsten vier Jahre </b></p><p>Die "Lex Netflix" bleibt umstritten, auf die übrigen Teile der Kulturbotschaft 2021-2024 haben sich National- und Ständerat geeinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzten Differenzen ausgeräumt.</p><p>Unter anderem ging es noch um Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur. Der Nationalrat hatte den Beitrag um 1,2 Millionen Franken aufgestockt, um Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterstützen zu können. Der Ständerat wollte stattdessen 800'000 Franken für die vom Bund unterstützte Fotostiftung sprechen, lenkte aber ein.</p><p>Ebenfalls nachgegeben hat er bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen. Diese wollte er um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken aufstocken. Darauf hat er nun verzichtet. Der Rat vertraue auf die Zusicherung des Bundesrats, dass die Mittel für den Austausch ausreichten, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG).</p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> befasste sich in der Herbstsession 2020 als <b>Erstrat</b> mit der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200030">20.030</a>). In der Eintretensdebatte sprachen sich der Berichterstatter und die Berichterstatterin der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), Matthias Aebischer (S, BE) und Marie-France Roth Pasquier (M-E, FR), für das Eintreten auf die Vorlage aus. Sie wiesen insbesondere darauf hin, wie wichtig es ist, dass Schweizer Produktionen auf Streaming-Plattformen und Fernsehsendern gezeigt werden. Die Minderheit um Christian Wasserfallen (RL, BE) beantragte Nichteintreten auf den Entwurf 2, also auf das Filmgesetz, unter anderem mit der Begründung, dass durch die Verpflichtung der Online-Plattformen, 30 Prozent ihres Angebots europäischen Filmen vorzubehalten, die Wahlfreiheit der Konsumierenden eingeschränkt würde. Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage waren hingegen der Ansicht, dass die Gesetzesänderung eine Ungleichbehandlung zwischen traditionellen Fernsehsendern und grossen Streaming-Plattformen korrigiert, da sie letztere dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu reinvestieren. Der Nationalrat lehnte den Antrag Wasserfallen mit 123 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Eine durch Philipp Kutter (M-E, ZH) vertretene Minderheit beantragte die Rückweisung des Entwurfs 2 an den Bundesrat, weil sie die Einführung einer Investitionspflicht für Online-Anbieter in der Höhe von 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen ablehnte. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Ferner lehnte er mit 134 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag einer von Peter Keller (V, NW) vertretenen Minderheit ab, der die Rückweisung der Entwürfe 1 bis 13 an den Bundesrat vorsah. Der Nationalrat beschloss somit auf die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 und die damit zusammenhängenden Gesetzes- und Beschlussentwürfe </p><p><b>einzutreten</b>.</p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> zum Filmgesetz sorgte vor allem ein Punkt für Diskussionen, nämlich die Verpflichtung der Filmanbieter, einen Anteil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Mehrere Anträge zielten darauf ab, die vom Bundesrat vorgeschlagene Abgabe von 4 Prozent anzupassen. Die von Sandra Locher-Beguerel (S, GR) vertretene Minderheit beantragte, diese Abgabe auf 5 Prozent zu erhöhen. Die Minderheit Lilian Studer (M-E, AG) forderte hingegen eine Reduktion auf 3 Prozent, und eine dritte Minderheit, vertreten von Philipp Kutter, sprach sich für eine Reduktion auf höchstens 1 Prozent der Bruttoeinnahmen der Filmanbieter aus. Der Nationalrat nahm letztlich den dritten Antrag an. Ausserdem stimmte er dem Änderungsantrag der Mehrheit der WBK-N zu, der präzisiert, dass eine Ersatzabgabe fällig wird, wenn der zu investierende Teil der Einnahmen im Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird.</p><p>Zwei Einzelanträge von Philippe Nantermod (RL, VS) und Andri Silberschmidt (RL, ZH) verlangten die Streichung der Artikel 24b bis 24f. Die Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen den Schweizer Film nach Ansicht der beiden Ratsmitglieder bereits über die Radio- und Fernsehabgabe und würden durch die Einführung einer Filmabgabe doppelt zur Kasse gebeten. Ihre gleichlautenden Anträge auf Streichung der Artikel 24b bis 24f wurden vom Nationalrat mit 125 zu 65 Stimmen 1 Enthaltung abgelehnt.</p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung</b> beschloss der Nationalrat mit 128 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen die <b>Annahme des Entwurfs des Filmgesetzes</b>. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) stimmte geschlossen gegen den Entwurf und auch sechs Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion lehnten diesen ab. Alle Mitglieder der übrigen Fraktionen stimmten für die Vorlage, mit Ausnahme von zwei Enthaltungen in der Sozialdemokratischen Fraktion, einer Enthaltung in der Mitte-Fraktion und einer Enthaltung in der Grünen Fraktion.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Sommersession 2021 als <b>Zweitrat</b> mit dem Filmgesetz. Matthias Michel (RL, ZG) beantragte dem Rat als Berichterstatter der WBK-S, auf die Vorlage einzutreten. Er wies auf die Herausforderungen für den Schweizer Film hin, insbesondere auf die Schwierigkeiten für einheimische Produktionen ausserhalb der Schweiz und auf die Konkurrenz von Online-Anbietern. Die Vorlage des Bundesrates liefere eine angemessene Antwort auf diese Herausforderungen. Der Ständerat beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage <b>einzutreten</b>. </p><p></p><p>Wie bereits im Nationalrat wurden auch in der <b>Detailberatung </b>im Ständerat mehrere Anträge eingereicht zur Verpflichtung der Filmanbieter, in die Schweizer Filmproduktion zu investieren. Die Mehrheit der WBK-S beantragte, den Artikel 24b zu ändern und die Abgabe auf 4 Prozent der Bruttoeinnahmen festzulegen, so wie ursprünglich vom Bundesrat vorgesehen. Ausserdem wollte sie die Pflicht, diese 4 Prozent in die Filmförderung zu investieren, im Gesetz festschreiben und die Möglichkeit einer Ersatzabgabe streichen. Eine erste Minderheit, vertreten von Andrea Gmür-Schönenberger (M-E, LU), beantragte ebenfalls, den Beitrag der auf 4 Prozent der Bruttoeinnahmen der Filmanbieter anzuheben, wollte aber die Möglichkeit einer Ersatzabgabe bestehen lassen. Eine zweite Minderheit um Jakob Stark (V, TG) wollte an der Ersatzabgabe festhalten, beantragte aber, den Beitrag für die Filmanbieter nur auf 2 Prozent zu erhöhen. Der Ständerat nahm den Antrag Gmür-Schönenberger an und erhöhte den Betrag, den die Filmanbieter für die Schweizer Filmförderung entrichten müssen, auf 4 Prozent von deren Bruttoeinnahmen. Eine dritte Minderheit, vertreten von Benedikt Würth (M-E, SG), beantragte, Artikel 24b dahingehend zu präzisieren, dass die Investitionspflicht nur zur Hälfte mit Eigenproduktionen erfüllt werden kann. Dieser Antrag wurde jedoch mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat stimmte allerdings zwei Minderheitsanträgen Gmür-Schönenberger zu. Der eine verlangte, Artikel 24dbis zu streichen, der andere betraf nur den französischen Text von Artikel 24e Absatz 1. In der <b>Gesamtabstimmung</b> nahm der Ständerat die Vorlage mit 35 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an und in der Folge wurde das <b>Differenzbereinigungsverfahren</b> eingeleitet.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> führte in der Herbstsession 2021 eine <b>zweite Lesung</b> des Entwurfs durch. Die Debatte drehte sich erneut um die Verpflichtung, in den Schweizer Film zu investieren. Ein ursprünglich von Simone de Montmollin (RL, GE) eingereichter Minderheitsantrag, der in der Ratssitzung von Peter Keller (V, NW) vertreten wurde, wollte die vom Ständerat beantragte Abgabe von 4 auf 2 Prozent halbieren. Die Minderheit hinter diesem Antrag war der Ansicht, dass der Schweizer Film bereits genügend unterstützt wird, insbesondere von Bund, Kantonen, Städten und Stiftungen. Peter Keller gab ausserdem zu bedenken, dass die Einführung einer Investitionspflicht zu höheren Abopreisen führen könnte. Die Mehrheit der WBK-N sprach sich jedoch dafür aus, dem Antrag des Ständerates zu folgen und die Abgabe auf 4 Prozent der Einnahmen festzulegen. Die Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission, Marie-France Roth Pasquier (M-E, FR) und Matthias Aebischer (S, BE), erläuterten, dass mit einer solchen Abgabe gleiche Bedingungen für schweizerische und ausländische Anbieter geschaffen würden und dass das Schweizer Filmschaffen damit nachhaltig gefördert würde. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 119 zu 71 Stimmen zu und schloss sich somit der vom Ständerat verabschiedeten Abgabe von 4 Prozent an.</p><p></p><p>Ausführlich diskutiert wurden auch die Aufwendungen, die an die Investitionen angerechnet werden können. In der ersten Lesung beantragte der Ständerat, die Bewerbung von Schweizer Filmen bis maximal 500 000 Franken pro Jahr und Fernsehprogramm in die anrechenbaren Aufwendungen aufzunehmen. Eine Minderheit des Nationalrates beantragte, diese Schwelle auf eine Million Franken anzuheben. Philipp Kutter (M-E, ZH), Vertreter dieser Minderheit, führte an, dass der Antrag des Ständerates die Benachteiligung von privaten Fernsehsendern nicht aufzuheben vermag. Er argumentierte, dass eine Anhebung dieser Schwelle auf eine Million Franken die privaten Fernsehsender, die von der Ausbreitung der Online-Streaming-Plattformen bedroht sind, entlastet. Die Gegner dieses Antrags waren der Meinung, dass die Investitionen in den Schweizer Film mit dieser Massnahme zu stark zurückgehen. Der Nationalrat lehnte den Minderheitsantrag schliesslich mit 106 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Ebenfalls abgelehnt wurde der Minderheitsantrag Christian Wasserfallen (RL, BE), wonach die Artikel 24b bis 24e gestrichen und somit jegliche Investitionspflicht aufgehoben werden sollten, und zwar mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen.</p><p></p><p>In der <b>zweiten Lesung</b>, die ebenfalls in der Herbstsession 2021 durchgeführt wurde, folgte der <b>Ständerat</b> in den zwei Punkten, in denen noch Differenzen bestanden (Art. 24c Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d), den Anträgen des Nationalrates. Der Berichterstatter der Kommission, Matthias Michel (RL, ZG), erläuterte, dass nur noch rein sprachliche und keine materiellen Differenzen mehr bestehen. Der Ständerat stimmte den Änderungen des Nationalrates ohne Gegenstimme zu.</p><p></p><p><b>Die Schlussabstimmung fand am 1. Oktober 2021 statt. Der Ständerat nahm das Gesetz mit 32 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die Gegner des Gesetzes stammten aus den Fraktionen der FDP-Liberalen und der SVP. Der Nationalrat stimmte dem Gesetz mit 124 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Sozialdemokratische, die Grünliberale und die Grüne Fraktion sprachen sich einstimmig für die Vorlage aus, ebenso wie die Mehrheit der Mitte-Fraktion und der FDP-Liberalen-Fraktion. Die Mitglieder der SVP-Fraktion stimmten - mit Ausnahme einer Enthaltung - geschlossen gegen das Gesetz.</b></p><p><b></b></p><p>Ein Komitee aus Jungfreisinnigen, Junger SVP und Jungen Grünliberalen ergriff das Referendum gegen die Revision des Filmgesetzes und reichte die erforderlichen Unterschriften am 20. Januar 2022 bei der Bundeskanzlei ein. Die Volksabstimmung findet am 15. Mai 2022 statt.</p><p></p><p>Quellen: Keystone-ATS / Presseartikel / <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=49737">Amtliches Bulletin</a> / </p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 mit 58,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:09

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