Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Details

ID
20200035
Title
Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Description
Botschaft vom 22. April 2020 zum Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Assistenzdienst der Armee </b></p><p><b>Der Bundesrat hat im März den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beschlossen. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden auf deren Gesuch hin. Über den laufenden Assistenzdienst der Armee muss nun auch noch das Parlament befinden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses in seiner Sitzung vom 22. April 2020 verabschiedet. Zudem wurde beschlossen, dass Armeeangehörige für den Assistenzdienst, dessen Dauer über den für das laufende Jahr vorgesehenen Ausbildungsdienst hinausgeht, den vollen Erwerb erhalten. Die Diensttage werden in der Länge von maximal zwei Wiederholungskursen angerechnet. </b></p><p>Zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. März 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zunächst bis zu 800 Armeeangehörige und wurde am 16. März 2020 aufgrund der Lageentwicklung auf bis zu 8000 Armeeangehörige erhöht. Diese können bis Ende Juni zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. Weil das Aufgebot über 2000 Armeeangehörige umfasst und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. </p><p></p><p>Einsatz hauptsächlich in Spitaleinrichtungen und an der Landesgrenze</p><p>Die Armeeangehörigen unterstützen in erster Linie das zivile Gesundheitswesen. Die Sanitäts- und Spitalsoldaten verfügen über eine militärische Ausbildung, die vom Roten Kreuz anerkannt ist. Sie entlasten das Pflegepersonal beispielsweise in der Grundpflege, in der Überwachung von Patientinnen und Patienten, bei der Durchführung von Diagnosetests oder bei Transporten. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von schweren Erkrankungen zu konzentrieren. Zudem verstärken Milizangehörige die Armeeapotheke im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Ausrüstung sowie das Labor Spiez, um die Kapazitäten bei den Tests zu erhöhen.</p><p>Als weiteren Bereich unterstützt die Armee die Sicherheitsbehörden, hauptsächlich die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Militärpolizisten der Berufsformationen und dafür geeignete Milizformationen unterstützen die Grenzwache bei der Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten, bei Sicherungsaufgaben im Personenverkehr oder bei der Verkehrskanalisierung. Zudem haben Armeeangehörige auch den Schutz von Botschaften übernommen, um kantonale Polizeikorps zu entlasten.</p><p>Sämtliche Einsätze der Armee erfolgen auf ein entsprechendes Gesuch der jeweiligen Kantone oder Behörden auf Bundesebene. Gesuche sind aus sämtlichen Kantonen sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein eingegangen.</p><p></p><p>Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget</p><p>In der Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten hängen vom Umfang des Assistenzdienstes ab, also insbesondere davon, wie viele Armeeangehörige aufgeboten werden müssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird und können heute nicht beziffert werden. Die Kosten des Einsatzes können voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budget des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die zusätzlichen Ausgaben bei der Erwerbsersatzordnung werden über das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Departements des Innern EDI abgedeckt.</p><p>Armeeangehörige im Assistenzdienst erhalten vollen Lohn</p><p>Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) und dem vollen Erwerb bei Arbeitnehmenden und selbständig Erwerbenden vom Bund übernommen wird. Diese Regelung gilt für die Diensttage, die die Armeeangehörigen über den Ausbildungsdienst hinaus leisten, der für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies gilt rückwirkend seit Beginn des Assistenzdienstes ab dem 6. März 2020. Der maximale finanzielle Mehraufwand wird auf eine Grössenordnung von gegen 20 Millionen Franken geschätzt. Allerdings dürften die realen Kosten niedriger ausfallen, da die im Bundesratsbeschluss vom 16. März 2020 bis Ende Juni festgelegte Obergrenze von 8000 Armeeangehörige für das Truppenaufgebot gemäss heutiger Planung voraussichtlich nicht ausgeschöpft wird. Die benötigten Finanzmittel können im Rahmen des bestehenden Budgets des VBS aufgefangen werden.</p><p></p><p>Diensttage werden bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet</p><p>Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst als ordentlicher Wiederholungskurs gilt. Wer mehr Diensttage als einen ordentlichen Wiederholungskurs leistet, erhält bis zu einem zweiten Wiederholungskurs an seine Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. April 2020 zum Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
    Resolutions
    Date Council Text
    04.05.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.05.2020 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.05.2020</b></p><p><b>Ständerat stellt sich hinter Armeeeinsatz in der Pandemie</b></p><p><b>Der Ständerat stellt sich oppositionslos hinter den Armeeeinsatz während der Corona-Pandemie. Er hat am Montag den Assistenzdienst für bis zu 8000 Armeeangehörige bis höchstens Ende Juni nachträglich gutgeheissen.</b></p><p>Der Armeeeinsatz ist vom Bundesrat im März angeordnet worden, muss jedoch nachträglich vom Parlament genehmigt werden. Die Zustimmung der Räte ist nötig, wenn mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten werden und der Einsatz über drei Wochen dauert. Der Ständerat gab als Erstrat mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung grünes Licht.</p><p></p><p>Nicht umstritten</p><p>In der vorberatenden Kommission war der Einsatz nicht umstritten. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK) unterstützte auch den Vorschlag des Bundesrates, den Dienstleistenden bis zu zwei Wiederholungskurse als Dienstzeit anzurechnen und ihnen für die ganze Einsatzzeit den Lohn vollständig abzugelten.</p><p>Als "grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg" hatte Verteidigungsministerin Viola Amherd den Armeeeinsatz für den Kampf gegen Covid-19 angekündigt. Vorgesehen waren die Armeeangehörigen für subsidiäre Einsätze, auf Ersuchen der Kantone.</p><p>Bis Mitte April waren 5000 Armeeangehörige aufgeboten worden, die meisten von ihnen sind im Sanitätsdienst, weitere auch beim Grenzwachtkorps im Einsatz. Aktuell träfen keine neuen Gesuche mehr ein, berichtete Bundesrätin Viola Amherd im Ständerat. 1800 Armeeangehörige seien mittlerweile wieder entlassen worden.</p><p>Die Entlassenen müssten aber innerhalb von 24 bis 48 Stunden wieder einrücken können, sagte Amherd. Das sei eine Vorsichtsmassnahme für eine allfällige zweite Covid-19-Welle. Die Armee sei vorsorglich aufgeboten worden, um Situationen, wie man sie beispielsweise in Italien gesehen habe, zu verhindern.</p><p></p><p>Noch 3200 Armeeangehörige im Einsatz</p><p>Am Montag waren noch 3200 Armeeangehörige im Einsatz. 66 sanitäre Einsätze in 19 Kantonen waren zuletzt noch im Gang. Insgesamt erhielt die Armee seit Beginn des Einsatzes 373 Anfragen, wie Brigadier Raynald Droz am Montag in Bern vor den Medien sagte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2020</b></p><p><b>Parlament bewilligt Armeeeinsatz in Corona-Pandemie nachträglich</b></p><p><b>Der Armeeeinsatz während der Corona-Pandemie ist vom Parlament nachträglich bewilligt worden. Als zweite Kammer hat der Nationalrat den Assistenzdienst für bis zu 8000 Armeeangehörige bis höchstens Ende Juni gutgeheissen.</b></p><p>Der Armeeeinsatz ist vom Bundesrat im März angeordnet worden, muss jedoch nachträglich vom Parlament genehmigt werden. Die Zustimmung der Räte ist nötig, wenn mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten werden und der Einsatz über drei Wochen dauert.</p><p></p><p>Dank an die Armeeangehörigen</p><p>Der Nationalrat bewilligte den Einsatz am Dienstag mit 155 zu 8 Stimmen bei 31 Enthaltungen. Der Ständerat hatte bereits am Montag mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung grünes Licht gegeben. Die Fraktionen dankten den Armeeangehörigen für das bisher Geleistete, die Grünen kündigten dabei an, sich der Stimme zu enthalten.</p><p>Minderheitsanträge von Rot-Grün fanden keine Mehrheit. Zunächst scheiterte ihr Antrag, den Armeeangehörigen den gesamten geleisteten Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht anzurechnen. Dies, um den Armeeangehörigen Wertschätzung für ihren Einsatz zu zollen, wie Priska Seiler Graf (SP/ZH) sagte.</p><p>Auch der Antrag, Truppenaufgebote nur zuzulassen, wenn im betroffenen und auch in Nachbarkantonen kein Gesundheitspersonal Kurzarbeit leistet und für den Einsatz keine Zivildienstleistenden verfügbar sind, wurde abgelehnt.</p><p>Pierre-Alain Fridez (SP/JU) sprach von Fällen, in denen Gesundheitspersonal in Kurzarbeit gewesen sei und Armeeangehörige Einsätze geleistet hätten. Die Armee habe auf diese Fälle rasch reagiert, sagte Ida Glanzmann (CVP/LU). Eine explizite Forderung im Bundesbeschluss sei nicht nötig.</p><p></p><p>Kritik an Einsatz an den Grenzen</p><p>Verworfen wurde schliesslich der Antrag von Rot-Grün, den Armeeeinsatz an den Grenzen spätestens am Freitag (8. Mai) zu beenden. Das Grenzwachtkorps könne angesichts des baldigen Übergangs zum Courant normal wieder übernehmen, begründete dies Franziska Roth (SP/SO). "Die Armee kann und soll sich zurückziehen."</p><p>Als "grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg" hatte Verteidigungsministerin Viola Amherd im März den Armeeeinsatz für den Kampf gegen Covid-19 angekündigt. Vorgesehen waren die Armeeangehörigen für subsidiäre Einsätze auf Ersuchen der Kantone.</p><p>Bis Mitte April waren 5000 Armeeangehörige aufgeboten worden, die meisten von ihnen waren oder sind noch im Sanitätsdienst oder beim Grenzwachtkorps im Einsatz. Aktuell träfen keine neuen Gesuche mehr ein, berichtete Amherd. Bis Ende Woche würden 2500 Armeeangehörige wieder entlassen. Sie müssten aber in Bereitschaft sein.</p><p></p><p>Analyse zugesichert</p><p>Insgesamt erhielt die Armee seit Beginn des Einsatzes rund 370 Anfragen. "Die Armee hat bewiesen, dass sie helfen kann", stellte Amherd fest. Sie sicherte dem Rat eine Analyse des Einsatzes zu.</p><p>Die Armeeangehörigen können sich je nach Dauer ihres Einsatzes bis zu zwei Wiederholungskurse anrechnen lassen. Wenn sie mehr als 19 Diensttage absolvieren, wird ihnen maximal ein WK darüber hinaus angerechnet. Die Kosten des Einsatzes dürften laut Botschaft über das reguläre Armeebudget gedeckt werden können.</p><p>Der Bund übernimmt zudem die Differenz zwischen der Entschädigung aus Erwerbsersatzordnung (EO) und dem vollen regulären Lohn. Dies werde rund 20 Millionen Franken kosten, hatte Amherd im April bei der Präsentation der Botschaft ans Parlament ausgeführt.</p>
Updated
10.04.2024 16:18

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