Voranschlag 2020. Nachtrag II

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ID
20200042
Title
Voranschlag 2020. Nachtrag II
Description
Botschaft vom 12. August 2020 über den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.05.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden Franken. Mit dem grössten Teil (14,2 Mrd.) leistet der Bund einen weiteren ausserordentlichen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV). </b></p><p>Die bisher vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie belaufen sich auf Ausgaben von 16,0 Milliarden Franken im Jahr 2020 (Nachtragskredite) sowie auf Bürgschaften und Garantien von 41,9 Milliarden (Verpflichtungskredite). Diese Kredite hat das Parlament im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 in der ausserordentlichen Session beraten und am 6. Mai 2020 genehmigt.</p><p>Unterdessen hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen weitere Massnahmen nötig sind. Im vorliegenden Nachtrag IIa, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 verabschiedet hat, beantragt er dem Parlament deshalb weitere 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden. </p><p></p><p>Hohe Belastung durch Kurzarbeitsentschädigungen</p><p>Davon entfällt der grösste Teil auf einen weiteren ausserordentlichen Beitrag des Bundes an die ALV (14,2 Mrd.). Dieser Nachtragskredit ist notwendig, damit der ALV-Fonds seine Schuldenobergrenze von 8 Milliarden nicht erreicht, was eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nach sich ziehen würde. Zusammen mit den bereits im Nachtrag I bewilligten 6 Milliarden belaufen sich die ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die ALV auf 20,2 Milliarden. Die hohe Belastung der ALV ist vor allem auf die (ausgeweitete) Kurzarbeitsentschädigung zurückzuführen, um Kündigungswellen sowie einen Stellenabbau zu verhindern.</p><p>Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Entwicklungshilfe (307,5 Mio.). Die Schweiz soll sich hiermit an diversen internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligen. Für den Sport sind weitere Massnahmen vorgesehen (225 Mio.). Dabei handelt es sich einerseits um A-fonds-perdu-Beiträge an Sportvereine und -organisationen über 50 Millionen, andererseits um rückzahlbare Darlehen für die Fussball- und Hockeyligen von 175 Millionen im Jahr 2020. Weiter muss der Kredit für die Impfstoffbeschaffung aufgestockt werden (100 Mio.) und auch die Ausfallentschädigungen im Kulturbereich sollen angesichts der bis Ende August 2020 verbotenen Grossveranstaltungen erhöht werden (50 Mio.). Diese beiden Krediterhöhungen führen allerdings nicht zu einer Zusatzbelastung des Bundeshaushalts, da zur Kompensation andere mit dem Nachtrag I beschlossene Kredite reduziert werden können. Schliesslich werden auch Nachtragskredite im Medienbereich (17,5 Mio.) und in der Landwirtschaft (8,5 Mio.) beantragt. </p><p>Sämtliche der vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt; deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte). </p><p>Dass gewisse Ausgaben als "ausserordentlich" qualifiziert werden können, ist in einer Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse festgehalten. Die Regel kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine "aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung" handelt. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet zweiten ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2020 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 13 Nachtragskredite im Umfang von rund 770 Millionen Franken, um weitere Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Der grösste Teil (476,4 Mio.) wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. </b></p><p>Die bisher vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie belaufen sich auf Ausgaben von 31 Milliarden Franken im Jahr 2020 (Nachtragskredite) sowie auf Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken (Verpflichtungskredite). Diese Kredite hat das Parlament in der ersten Jahreshälfte 2020 genehmigt.</p><p>Unterdessen hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen weitere Massnahmen nötig sind. Im vorliegenden Nachtrag IIb, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 verabschiedet hat, beantragt er dem Parlament deshalb weitere 13 Nachtragskredite im Umfang von 769,9 Millionen. </p><p><b></b></p><p>Übernahme der Kosten für die Coronatests</p><p>Der grösste Teil des Nachtrags entfällt auf die Kosten für Coronatests. Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden, wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb seit dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests. Dies erfordert einen Nachtragskredit im Umfang von 288,5 Millionen. Der Betrag wird über den bereits bewilligten Kredit für Beschaffungen von Sanitätsmaterial kompensiert.</p><p>Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Mio.) und auf die finanzielle Stabilisierung von Skyguide (150 Mio.). Zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise soll die Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sistiert werden. Ergänzend soll 2020 auch der gesetzliche Maximalanteil von zwei Dritteln des LSVA-Reinertrages in den Fonds eingelegt werden. Dafür ist der Nachtragskredit nötig. Aufgrund des Zusammenbruchs des Luftverkehrs infolge der Corona-Pandemie ist es bei Skyguide zu grossen Ertragseinbussen gekommen. Mit dem Nachtragskredit sollen diese ausgeglichen werden. </p><p>Sämtliche vorliegende Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt und deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte). </p><p>Dass gewisse Ausgaben als "ausserordentlich" qualifiziert werden können, ist in einer Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse festgehalten. Die Regel kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine "aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung" handelt. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.09.2020 </b>(zu Entwurf 6)</p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2020 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 10 Nachtragskredite in der Höhe von 98,2 Millionen Franken. Sie betreffen vor allem die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, die höher als budgetiert ausfallen. Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese bereits mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt wurden. </b></p><p>Die Nachträge entfallen grösstenteils auf die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV (53,0 Mio.) und zur IV (25,0 Mio.). Der Bund trägt jeweils einen Anteil von 5/8 an den Kosten für die Existenzsicherung im engeren Sinn. Die Schätzungen für 2020 zeigen, dass die Bezüge von Ergänzungsleistungen stärker zunehmen, als im Voranschlag 2020 erwartet wurde. Entsprechend erhöhen sich die Bundesbeiträge. Die Nachtragskredite sind notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann. </p><p>Weitere Nachtragskredite entfallen auf den Mitgliedsbeitrag an die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX; 7,1 Mio.), da deren Budget voraussichtlich erhöht wird. Auch im Bereich Hochseeschifffahrt (4,0 Mio.), wo der Bund für eine weitere Bürgschaftsziehung einstehen muss, werden Nachtragskredite benötigt. Letztlich steigt auch der Finanzaufwand der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV; 3 Mio.), weil aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids nebst der Tabaksteuer auf Cannabis-Zigaretten auch Zinsen zurückerstattet werden müssen.</p><p>Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt (total 31,2 Mrd. inkl. Nachtrag I und Kompensationen) wurden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. August 2020 über den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Mai 2020 über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. September 2020 über den Nachtrag II zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2020 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 (Entwurf der FK-N vom 28.05.2020)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2020 1 Abweichung
    04.06.2020 2 Abweichung
    10.06.2020 1 Abweichung
    11.06.2020 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss II über den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    09.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    09.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.09.2020 2 Zustimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss IIb über die Planungsgrössen im Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020 (Entwurf der FK-N vom 03.09.2020)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.09.2020 1 Ablehnung
  • Number
    6
    Text
    Bundesbeschluss IV über den Nachtrag II zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    02.12.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.12.2020 2 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Entwurf 1</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat bewilligt weitere 14,9 Milliarden in der Corona-Krise </b></p><p><b>Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Nationalrat am Mittwoch weitere 14,9 Milliarden Franken bewilligt. Der grösste Teil geht an die Arbeitslosenversicherung (ALV), welche die Kurzarbeitsentschädigungen finanziert.</b></p><p>Mit dem neuen Kreditpaket verdoppeln sich die Corona-Kosten für den Bund beinahe. In der ausserordentlichen Session von Anfang Mai hatte das Parlament ausserordentliche Ausgaben von rund 16 Milliarden Franken bewilligt. Mit den neuen Krediten summieren sich diese auf 31 Milliarden Franken. Der Bundesrat schätzt, dass sich das Defizit 2020 auf rund 40 Milliarden Franken belaufen wird.</p><p>Je nach politischer Haltung fiel die Beurteilung dieser Situation unterschiedlich aus. Die Schulden seien nichts anderes als noch nicht bezahlte Steuern, sagte Lars Guggisberg (SVP/BE). "Das Geld wächst nicht auf den Bäumen." Das sei falsch, hielt der Grüne Felix Wettstein (SO) dagegen. Schulden seien in der aktuellen Situation Investitionen. Linke Rednerinnen und Redner wiesen auch auf die vergleichsweise tiefe Verschuldung der Schweiz hin. "Wir können es uns leisten", hiess es.</p><p></p><p>Milliarden für ALV</p><p>Das zweite Kreditpaket war im Nationalrat nur punktuell umstritten. Keinen Widerstand gab es gegen die 14,2 Milliarden Franken für den ALV-Fonds. Damit werden die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung gedeckt, ohne die Beiträge erhöhen zu müssen.</p><p>Der Bundesrat schätzt, dass diese auf rund 20 Milliarden Franken anwachsen werden. Es sei aber noch sehr schwierig, die genauen Kosten abzuschätzen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. In der ausserordentlichen Session hatte das Parlament bereits 6 Milliarden Franken für den ALV-Fonds bewilligt.</p><p></p><p>Bundeshilfe für Profiliga</p><p>Mehr Geld gibt es auch für den Sport. Der Bundesrat will die Hilfe um 500 Millionen Franken aufstocken. Der Nationalrat hatte erst über eine erste Tranche zu befinden: Mit einem Darlehen von 175 Millionen Franken soll in den nächsten sechs Monaten der Betrieb von Fussball- und Eishockeyligen sichergestellt werden. 50 Millionen Franken sind A-fonds-perdu-Beiträge für den Breitensport.</p><p>Der Nationalrat will zusätzliche Bedingungen daran knüpfen. Bund und Profiligen haben vereinbart, dass die mit Darlehen unterstützten Klubs die Löhne der Spieler um durchschnittlich 20 Prozent senken müssen. Mit einem Zusatz will die grosse Kammer dafür sorgen, dass Spieler mit einem hohen Einkommen verhältnismässig grössere Einbussen tragen müssen als Spieler mit einem tieferen Einkommen.</p><p></p><p>Ausland-Engagement</p><p>Eine Mehrheit fanden auch die vom Bundesrat beantragten Mittel zur Aufstockung der internationalen Hilfe: Ein Darlehen von 200 Millionen Franken an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Nachtragskredite von 50,5 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe und 57 Millionen Franken für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sowie 25 Millionen Franken für den Katastrophenfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF).</p><p>Die SVP beantragte erfolglos, diese Kredite zu streichen oder zu kompensieren. Es gelte, sich auf die Menschen in der Schweiz zu konzentrieren, sagte Guggisberg. Michel Matter (GLP/GE) hingegen sprach von einem "angemessenen Engagement" für die internationale Hilfe. Erfolglos war aber auch ein Antrag der Linken, den Kredit für die humanitäre Hilfe zu verdoppeln.</p><p>Zusätzliche 100 Millionen Franken genehmigte der Nationalrat für die Impfstoffbeschaffung. 17,5 Millionen sind für den Ausbau der indirekten Presseförderung vorgesehen.</p><p></p><p>Geld für Kulturvereine</p><p>Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende soll um 50 Millionen Franken aufgestockt werden. Das Geld wird bei der wenig beanspruchten Soforthilfe abgezogen. Aus dieser Kasse soll auch die Unterstützung für Laien-Kulturvereine um 10 Millionen Franken erhöht werden. Ein Kredit in gleicher Höhe für Nothilfe für Armutsbetroffene, den die Linke beantragt hatte, fand keine Mehrheit.</p><p>Für Stirnrunzeln sorgte der Nachtragskredit für den Pflanzenbau in Höhe von 8,5 Millionen Franken. Damit soll der Absatz einheimischer Weine unterstützt werden, der wegen der Restaurantschliessungen eingebrochen war. Einige Ratsmitglieder fragten, weshalb der Weinbau Staatshilfe erhalte, nicht aber die Brauereien, die ebenso betroffen sind.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Kreditpaket mit 150 zu 23 Stimmen bei 22 Enthaltungen an. Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der SVP.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2020</b></p><p><b>Parlament bewilligt weitere 14,9 Milliarden in der Corona-Krise </b></p><p><b>Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die kleine Kammer am Donnerstag als Zweitrat weitere 14,9 Milliarden Franken bewilligt. Der grösste Teil geht an die Arbeitslosenversicherung (ALV), welche die Kurzarbeitsentschädigungen finanziert.</b></p><p>Mit dem neuen Kreditpaket verdoppeln sich die Corona-Kosten für den Bund beinahe. In der ausserordentlichen Session von Anfang Mai hatte das Parlament ausserordentliche Ausgaben von rund 16 Milliarden Franken bewilligt. Mit den neuen Krediten summieren sich diese auf 31 Milliarden Franken. Der Bundesrat schätzt, dass sich das Defizit 2020 auf rund 40 Milliarden Franken belaufen wird.</p><p>Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) sprach im Namen der Finanzkommission von "historisch einmaligen" Zeiten. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, dass das Parlament die Kredite einfach durchgewinkt habe. Die Kommissionen hätten die Ausgangslage eingehend geprüft.</p><p></p><p>Zurückhaltung angezeigt</p><p>Die Schweiz könne sich die Ausgaben leisten, sagte Eva Herzog (SP/BS) und verwies auf Finanzminister Ueli Maurer, der diese Worte auf dem Höhepunkt der Corona-Welle ebenfalls benutzt hatte. "Wir sind nach der Krise weniger tief verschuldet als unsere Nachbarländer vor der Krise", sagte Herzog.</p><p>Wie die Schulden künftig abgebaut werden könnten, darüber werden sich die Finanzkommissionen Ende Juni in einem finanzpolitischen Seminar unterhalten. Laut Hegglin ist klar, dass zurückhaltend mit neuen staatlichen Ausgaben umgegangen werden muss. "So verhindern wir grosse Sparprogramme in naher Zukunft."</p><p>Hansjörg Knecht (SVP/AG) war skeptischer. Zahlreiche Ausgaben erfüllten ihn mit grosser Sorge, sagte er. Mit einem so grossen Schuldenberg werde die Schweiz für neue Herausforderungen in den kommenden Jahren nicht gerüstet sein.</p><p></p><p>Milliarden für Kurzarbeit</p><p>Der Widerstand gegen das zweite Kreditpaket war im Parlament aber überschaubar. Gänzlich unumstritten waren die 14,2 Milliarden Franken für den ALV-Fonds. Damit werden die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung gedeckt, ohne die Beiträge erhöhen zu müssen.</p><p>Der Bundesrat schätzt, dass diese auf rund 20 Milliarden Franken anwachsen werden. Es sei aber noch sehr schwierig, die genauen Kosten abzuschätzen, sagte Finanzminister Maurer. Eine genauere Prognose sei erst im dritten Quartal möglich. In der ausserordentlichen Session hatte das Parlament bereits 6 Milliarden Franken für den ALV-Fonds bewilligt.</p><p></p><p>Bundeshilfe für Profisportler</p><p>Mehr Geld gibt es auch für den Sport. Der Bundesrat will die Hilfe um 500 Millionen Franken aufstocken. Das Parlament hatte erst über eine erste Tranche zu befinden: Mit einem Darlehen von 175 Millionen Franken soll in den nächsten sechs Monaten der Betrieb von Fussball- und Eishockeyligen sichergestellt werden. 50 Millionen Franken sind A-fonds-perdu-Beiträge für den Breitensport.</p><p>Der Nationalrat will zusätzliche Bedingungen daran knüpfen. Bund und Profiligen haben vereinbart, dass die mit Darlehen unterstützten Klubs die Löhne der Spieler um durchschnittlich 20 Prozent senken müssen. Mit einem Zusatz will die grosse Kammer dafür sorgen, dass Spieler mit einem hohen Einkommen verhältnismässig grössere Einbussen tragen müssen als Spieler mit einem tieferen Einkommen.</p><p>Das lehnt der Ständerat ab. Stillschweigend schuf er die einzige Differenz im Kreditpaket. Über diese wird der Nationalrat kommende Woche befinden. Ein Einzelantrag von Ständerat Benedikt Würth (CVP/SG), ganz auf die Darlehen für die Profiligen zu verzichten, scheiterte mit 24 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>Ausland-Engagement</p><p>Eine Mehrheit fanden im Parlament auch die vom Bundesrat beantragten Mittel zur Aufstockung der internationalen Hilfe: ein Darlehen von 200 Millionen Franken an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Nachtragskredite von 50,5 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe und 57 Millionen Franken für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sowie 25 Millionen Franken für den Katastrophenfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF).</p><p>Die SVP beantragte im Nationalrat erfolglos, diese Kredite zu streichen oder zu kompensieren. Erfolglos war aber auch ein Antrag der Linken, den Kredit für die humanitäre Hilfe zu verdoppeln. Im Ständerat gab es aufgrund der klaren Mehrheitsverhältnisse in der Kommission keine weiteren Anträge mehr.</p><p>Zusätzliche 100 Millionen Franken genehmigte das Parlament für die Impfstoffbeschaffung. 17,5 Millionen sind für den Ausbau der indirekten Presseförderung vorgesehen.</p><p></p><p>Geld für Kulturvereine</p><p>Die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende soll um 50 Millionen Franken aufgestockt werden. Das Geld wird bei der wenig beanspruchten Soforthilfe abgezogen. Aus dieser Kasse soll auch die Unterstützung für Laien-Kulturvereine um 10 Millionen Franken erhöht werden.</p><p>Für Stirnrunzeln sorgte der Nachtragskredit für den Pflanzenbau in Höhe von 8,5 Millionen Franken. Damit soll der Absatz einheimischer Weine unterstützt werden, der wegen der Restaurantschliessungen eingebrochen war. Einige Nationalräte fragten, weshalb der Weinbau Staatshilfe erhalte, nicht aber die Brauereien, die ebenso betroffen sind. Im Ständerat war das kein Thema.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer das Kreditpaket mit 42 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.06.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich nicht bei Darlehen für Sportklubs </b></p><p><b>Der Nationalrat zeigt sich unnachgiebig: Er verlangt, dass Profifussball- und -Eishockeyspieler, deren Clubs wegen der Corona-Krise mit Darlehen unterstützt werden, je nach Einkommen unterschiedlich hohe Einbussen tragen müssen.</b></p><p>Die grosse Kammer hielt am Mittwoch an einer letzten Differenz bei den Nachtragskrediten zur Bewältigung der Corona-Pandemie fest. Dabei geht es um eine zusätzliche Bedingung bei den Darlehen für Profi-Sportclubs. Bund und Profiligen haben vereinbart, dass die mit Darlehen unterstützten Klubs die Löhne der Spieler um durchschnittlich 20 Prozent senken müssen, sofern sie das Darlehen nicht innert drei Jahre zurückzahlen.</p><p>Der Nationalrat will, dass die Clubs die Lohnkürzung am Einkommen der einzelnen Spieler anpassen müssen. Die Idee dahinter ist es zu vermeiden, dass mit den Bundesgeldern überhöhte Löhne finanziert werden, wie Kommissionssprecher Roland Fischer (GLP/LU) erläuterte. Die Bedingung sei gerechtfertigt und die Einschränkung der Clubs moderat. Der Nationalrat folgte dieser Einschätzung mit 120 zu 54 Stimmen bei 11 Enthaltungen.</p><p></p><p>Unterschiedliche Spielerprofile</p><p>Finanzminister Ueli Maurer entgegnete vergeblich, dass es wenig Sinn mache, wenn sich die Politik in die Lohnpolitik der Clubs einmische. In den Proficlubs bestünde wegen der unterschiedlichen Spielerprofile nun einmal ein Gefälle bei den Löhnen. Und die Ausgestaltung der Lohnrückgänge solle den Clubs überlassen werden.</p><p>Eine Minderheit unter der Führung von Olivier Feller (FDP/VD) stellte sich hinter den Bundesrat. Auch der Ständerat hatte sich in seiner Beratung gegen die progressive Handhabung gestellt. Er muss daher noch einmal darüber befinden.</p><p>Beim betroffenen Darlehen für den Sport geht es um 175 Millionen Franken. Mit dieser Summe soll in den nächsten sechs Monaten der Betrieb von Fussball- und Eishockeyligen sichergestellt werden. Insgesamt beläuft sich die zweite Tranche von Corona-Krediten auf 14,9 Milliarden Franken. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.06.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich bei Darlehen für Sportclubs </b></p><p><b>Das zweite Paket der Nachtragskredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist abgesegnet. Der Ständerat ist am Donnerstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Er ist dafür, dass Profifussball- und -Eishockeyspieler, deren Clubs wegen der Corona-Krise mit Darlehen unterstützt werden, je nach Einkommen unterschiedlich hohe Einbussen tragen müssen.</b></p><p>Der zusätzlichen Bedingung könne zugestimmt werden, weil die Kontrolle pragmatisch mit Stichproben erfolgen könne, sagte Peter Hegglin (ZG/CVP) im Namen der Finanzkommission. Zudem gebe es tatsächlich Lohnexzesse. Der Rat folgte der Empfehlung mit 23 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Vergangene Woche hatte der Ständerat den Vorschlag des Nationalrats noch abgelehnt.</p><p>Bund und Profiligen haben vereinbart, dass die mit Darlehen unterstützten Klubs die Löhne der Spieler um durchschnittlich 20 Prozent senken müssen, sofern sie das Darlehen nicht innert drei Jahre zurückzahlen. Mit der progressiven Senkung der Löhne soll vermieden werden, dass mit Bundesgeldern überhöhte Löhne finanziert werden.</p><p>Minderheitensprecher Olivier Français (FDP/VD) entgegnete, dass die privatwirtschaftlichen Basisprinzipien eingehalten werden müssten. Auch aus Sicht des Bundesrats ist es "falsch, wenn sich die Politik in die Lohnpolitik der Clubs einmischt", wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Er erachtet die Vorgaben jedoch als nicht so eng, da die Clubs in der genauen Ausgestaltung der Progression frei seien.</p><p>Beim betroffenen Darlehen für den Sport geht es um 175 Millionen Franken. Mit dieser Summe soll in den nächsten sechs Monaten der Betrieb von Fussball- und Eishockeyligen sichergestellt werden.</p><p>Mit dem Einlenken des Ständerats ist das zweite Kreditpaket von 14,9 Milliarden Franken parlamentarisch unter Dach und Fach.</p><p><b></b></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat stimmt weiteren Corona-Krediten zu </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Mittwoch einer weiteren Tranche von Corona-Krediten von insgesamt 770 Millionen Franken zugestimmt. Zu diskutieren gab unter anderem die Finanzhilfe für die Kultur in Höhe von 34 Millionen Franken. Die SVP wollte diesen Posten streichen.</b></p><p>Die Fraktion stelle sich nicht grundsätzlich gegen die Kultur, sagte Lars Guggisberg (SVP/BE). Sie habe die erste Soforthilfe von 100 Millionen Franken für die Kultur aber unter der Voraussetzung gutgeheissen, dass es sich dabei um Darlehen handelt. Nun werde in Teil der Kredite umgewandelt in à-fonds-perdu-Beiträge. Das gehe nicht. "Die Bundeskasse ist kein Fass ohne Boden", sagte Guggisberg.</p><p>Der Rat sah dies jedoch anders. Der Beitrag für die Kultur gehört zu jener Hälfte der neuen Tranche, welche aus bereits gesprochenen Krediten kompensiert werden kann. Das heisst, dass die 34 Millionen Franken aus den 100 Millionen Franken Soforthilfe kommen, welche bereits zuvor für die Kultur gesprochen worden sind.</p><p>Es handle sich nicht um neue Gelder, sagte etwa Barbara Gysi (SP/SG). Unter anderem aus diesem Grund stimmte der Nationalrat diesem Posten mit 140 zu 53 Stimmen zu.</p><p></p><p>Keine Bedingungen für Skyguide</p><p>Auch bei der Finanzhilfe für die Flugsicherung Skyguide in Höhe von 150 Millionen Franken stellte die SVP einen Antrag. Sie wollte die Mittelvergabe mit der Bedingung verknüpfen, dass Bundesrat und Skyguide bis Ende 2021 eine verbindliche Vereinbarung abschliessen, mit welcher die Kostenstruktur von Skyguide reduziert werden kann.</p><p>Auf der anderen Seite forderte jedoch auch eine linke Minderheit eine Bedingung für die Finanzhilfe. So sollen die Gesamtarbeitsverträge sowie die Arbeits-, Lohn und Anstellungsbedingungen eingehalten werden, die bei Skyguide vor dem Lockdown herrschten, wie Christian Dandrès (SP/GE) ausführte.</p><p>Der Nationalrat stellte sich jedoch gegen jegliche Bedingungen. Das Parlament könne nicht in das operative Geschäft von Skyguide eingreifen, sagte etwa Alois Gmür (CVP/SZ) namens der Mitte-Fraktion.</p><p></p><p>Grösster Posten für Corona-Tests</p><p>Insgesamt war die neue Tranche unumstritten. Die grosse Mehrheit der Kredite - 476 Millionen Franken - wurde als ausserordentlicher Zahlungsbedarf bewilligt.</p><p>Der grösste Teil - 288,5 Millionen Franken - wird für die Corona-Tests aufgewendet. Dieser Beitrag kann aus dem bereits gesprochenen Kreditrahmen für Sanitätsmaterial kompensiert werden. 221,3 Millionen Franken sind für eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds vorgesehen.</p><p>Zudem stimmte der Nationalrat einem Verpflichtungskredit von 5,82 Millionen für die Lagerhaltung von 6000 Tonnen Ethanol zu. Dieses wird verwendet für die Herstellung von Desinfektionsmittel.</p><p></p><p>Nur ein Teil der Kredite gebraucht</p><p>Bisher hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Krise Ausgaben von 31 Milliarden Franken als Nachtragskredite sowie Verpflichtungskredite für Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken beschlossen. Von den 31 Milliarden sind bislang ungefähr 18 Milliarden gebraucht worden, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte.</p><p>"Die Krise ist noch nicht ausgestanden", sagte er. Im Jahr 2021 sollten die Corona-Massnahmen in das ordentliche Budget fliessen, weil sie vorhersehbar seien. Im Voranschlag sei etwa ein gleich grosser Betrag für die Corona-Tests vorgesehen. Für das nächste Jahr rechnet Maurer mit rund 15 Milliarden Franken Schulden.</p><p>Der weiteren Corona-Kredittranche stimmte der Nationalrat mit 141 zu 52 Stimmen zu.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2020</b></p><p><b>Parlament genehmigt Corona-Kredite von 770 Millionen Franken </b></p><p><b>Die Nachtragskredite für die Bewältigung der Corona-Krise sind im Parlament unbestritten. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat der Kredittranche von 770 Millionen Franken zugestimmt.</b></p><p>Der Ständerat stimmte dem Nachtrag einstimmig zu. Damit ist dieser unter Dach und Fach.</p><p>Die grosse Mehrheit der Kredite - 476 Millionen Franken - wurde als ausserordentlicher Zahlungsbedarf bewilligt, weil es sich um nicht voraussehbare Ausgaben handelt, wie Peter Hegglin (CVP/ZG), Sprecher der Finanzkommission, ausführte.</p><p>Fast die Hälfte der Kredite wird durch bereits genehmigte, aber noch nicht verwendete Beiträge kompensiert. So etwa die 288,5 Millionen Franken, welche für die Corona-Tests aufgewendet werden. Dieser Beitrag wird aus dem bereits gesprochenen Kreditrahmen für Sanitätsmaterial kompensiert.</p><p>Ein weiterer grosser Posten sind die 221,3 Millionen Franken für eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Zudem stimmte das Parlament einem Verpflichtungskredit von 5,82 Millionen Franken für die Lagerhaltung von 6000 Tonnen Ethanol zu. Dieses wird verwendet für die Herstellung von Desinfektionsmittel.</p><p>Anlass für Diskussionen gaben nur die Kredite für die Kultur und die Flugsicherung Skyguide im Nationalrat am Mittwoch. Die SVP wollte die 34 Millionen Franken für die Kultur streichen - ohne Erfolg. Zudem wollten SVP und SP die Finanzhilfe für Skyguide in Höhe von 150 Millionen Franken an Bedingungen knüpfen. Der Nationalrat wollte jedoch nicht in das operative Geschäft der Flugsicherung eingreifen und lehnte jegliche Bedingungen ab.</p><p></p><p>Bislang 18 Milliarden Franken gebraucht</p><p>Bisher hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Krise Ausgaben von 31 Milliarden Franken als Nachtragskredite sowie Verpflichtungskredite für Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken beschlossen.</p><p>Von den 31 Milliarden Franken seien bislang ungefähr 18 Milliarden Franken gebraucht worden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Das sei insbesondere auf die Kurzarbeitsentschädigung zurückzuführen, die nicht in derselben Höhe benötigt wurde wie gedacht.</p><p>Der Bundesrat gehe davon aus, dass das wirtschaftliche Niveau von vor der Krise nicht vor 2024 erreicht sein werde. "Die Folgen dieser Corona-Krise dürften für den Bundeshaushalt zwar einschneidend sein, aber verkraftbar", sagte Maurer. Die Schulden könnten ohne Steuererhöhungen getilgt werden. Wenn es Sparprogramme brauche, dann nicht gerade in den nächsten Jahren. Für das nächste Jahr rechnet Maurer mit Schulden von rund 15 Milliarden Franken.</p><p>Kommissionssprecher Hegglin sagte, dass in der Wintersession voraussichtlich ein weiterer Nachtragskredit behandelt werden müsse.</p><p></p><p><b>Entwurf 6 </b></p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte am 02.12.2020</b></p><p>Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat die Staatsrechnung 2019 und den Nachtrag zum Voranschlag 2020 einstimmig angenommen. Ein Teil des Überschusses von 2019 wird dem Amortisationskonto für die Ausgaben des Bundes in der Corona-Krise gutgeschrieben. Beim Nachtrag zu 2020 handelte es sich nicht um Gelder für die Corona-Krise, sondern um andere Mehrausgaben.</p>
Updated
10.04.2024 16:20

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