Luftfahrtgesetz. Ă„nderung
Details
- ID
- 20200054
- Title
- Luftfahrtgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 27. Mai 2020 zur Genehmigung und Umsetzung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Änderung des Luftfahrtgesetzes)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.05.2020</b></p><p><b>Straftaten in Luftfahrzeugen - genehmigtes internationales Protokoll </b></p><p><b>Fluggesellschaften sollen Passagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstossen, in Zukunft einfacher gerichtlich belangen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das Protokoll vom 4. April 2014 zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen entsprechend anzupassen (Abkommen von Tokio). </b></p><p>Das in Montreal verabschiedete Protokoll verbessert das Abkommen von Tokio. Es trägt der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung. In den letzten Jahren nahmen die Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zu, welche die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und die Anweisungen der Crew missachteten. </p><p>In mehreren Fällen gefährdete dies die Sicherheit des Flugzeugs, vereinzelt mussten sogar ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. In der Vergangenheit konnten so genannte "unruly passengers" gerichtlich nicht belangt werden, hauptsächlich mangels gerichtlicher Zuständigkeit des Staates, in dem das Flugzeug zur Landung gezwungen war. </p><p>Daher erfolgt mit der Änderung des Protokolls eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates. Als weitere Änderung hält das Protokoll eine Liste der schwersten Straftaten fest (körperliche Angriffe oder Androhungen eines solchen Angriffs, Verweigerung von Anordnungen des Flugpersonals). Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber Personen vor, die aufgrund ihres renitenten Verhaltens abgesetzt wurden.</p><p>Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. Mai 2020 zur Genehmigung und Umsetzung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Änderung des Luftfahrtgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Protokoll zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Abkommen von Tokio) (Änderung des Luftfahrtgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2020 2 Zustimmung 18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat nimmt "Flegel-Passagiere" an die Kandare </b></p><p>"Flegel-Passagiere" sollen künftig einfacher rechtlich belangt werden können. Der Nationalrat hat am Montag als Erstrat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio einstimmig gutgeheissen.</p><p>Sogenannte "Unruly passengers" stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. Der Nationalrat verabschiedete die damit einhergehende Anpassung der Protokolländerung und des Luftfahrtgesetzes mit 182 zu 0 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2020</b></p><p><b>"Flegel-Passagiere" in Flugzeugen werden härter angepackt </b></p><p><b>"Flegel-Passagiere" können künftig einfacher rechtlich belangt werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio diskussionslos gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. </b></p><p>Sogenannte "Unruly passengers" stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. In den vergangenen Jahren haben Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten. </p><p>Das hat in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt mussten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200, wie Kommissionspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) ausführte. </p><p>Trotz klaren Beweisen konnten diese renitenten Passagiere bisher jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war. </p><p>Im Protokoll ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste. </p><p>Die entsprechenden Gesetzesanpassungen hat der Ständerat am Dienstag mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. </p>
- Updated
- 10.04.2024 16:20