Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung 2021-2027. Rahmenkredit
Details
- ID
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20200074
- Title
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Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung 2021-2027. Rahmenkredit
- Description
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Botschaft vom 2. September 2020 zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021–2027
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.09.2020</b></p><p><b>Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneuert werden </b></p><p><b>Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies ist seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen. </b></p><p>Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der EGW, die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2015 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,9 Milliarden Franken wird im Laufe des Jahres 2021 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Rahmenkredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2021 im Umfang von 1,7 Milliarden Franken zu sprechen. </p><p>Der Kredit wird gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) bewilligt. Die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften sollen weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil mindestens halten können. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ist dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung vor allem in Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung. Die Bürgschaften ergänzen ein zweites wichtiges Instrument der Wohnraumförderung des Bundes: Mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de Roulement werden gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Aufgrund des Abstimmungsresultates vom 9. Februar 2020 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" wird der Fonds de Roulement über die nächsten zehn Jahre weiter alimentiert. </p><p>Da es sich bei den beantragten Mitteln um Eventualverpflichtungen handelt, werden diese nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Ein im Jahr 2018 von einer unabhängigen Expertin durchgeführter "Stresstest" hat die Robustheit des EGW-Portfolios bestätigt. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden.</p>
- Objectives
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0
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Botschaft vom 2. September 2020 zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021–2027
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021–2027
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
16.12.2020 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
03.03.2021 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat will mit 1,7 Milliarden Franken für Wohnraum bürgen </b></p><p><b>Der Nationalrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er hat am Mittwoch dem vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen im gemeinnützigen Wohnungsbau zugestimmt. </b></p><p>Das Vorhaben war nicht gross bestritten. Widerstand kam einzig von der SVP. "Wir steuern auf eine Immobilienblase zu", hielt Thomas Aeschi (ZG) fest. Mit neuen Bürgschaften würde die Bautätigkeit zusätzlich befeuert. Zudem habe der Bund in der jüngeren Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht mit Bürgschaftskrediten. Aeschi erwähnte die Schweizer Hochseeflotte. </p><p>Die übrigen Fraktionen stimmten der Wohnraumförderungsvorlage zu. Die Bürgschaften seien ein zielgerichtetes Instrument, das den vom Bund alimentierten Fonds de Roulement sinnvoll ergänze, lautete der Tenor. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. </p><p>Zu reden gaben Anträge, den Kreditbetrag auf 1,9 Milliarden Franken zu erhöhen oder auf 1,4 Milliarden Franken zu senken sowie auf die vorgesehene Stabilisierung des Bürgschaftsvolumens ab 2028 zu verzichten. Alle drei Vorschläge lehnte der Nationalrat schliesslich ab. </p><p><b></b></p><p>Kredite nicht angetastet </p><p>Der Rahmenkredit soll ab 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall. </p><p>Die EGW beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau durch Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauherren. Dank der Bundesbürgschaft kann sie das langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun. </p><p>Auf diese Weise werden den Angaben des Bundesrats zufolge aktuell rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. </p><p>Der 2015 gesprochene Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken für Bürgschaften ist im Lauf des Jahrs 2021 ausgeschöpft, weshalb der Bundesrat den neuen Kredit beantragt. Das soll es den Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern erlauben, ihren Anteil am Schweizer Wohnungsmarkt zu halten. </p><p></p><p>Zweites Bein der Wohnbauförderung </p><p>Preisgünstige Wohnungen sind laut dem Bundesrat vor allem in den Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung. Die Bürgschaften vervollständigen dabei das zweite wichtige Instrument der Wohnbauförderung. </p><p>Der Bund unterstützt gemeinnützige Bauträger auch aus einem Fonds de Roulement mit zinsgünstigen Darlehen. Mit dem Nein zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" im Februar 2020 traten die Gesetzesgrundlageb dafür in Kraft. </p><p>Das Parlament hatte einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken über zehn Jahre hinweg gutgeheissen. Damit wird der Fonds de Roulement aufgestockt, der gemeinnützige Wohnbauträger mit zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen unterstützt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2021</b></p><p><b>Parlament spricht 1,7 Milliarden für Wohnbauförderung bis 2027 </b></p><p><b>Das Parlament hat den Rahmenkredit für die Wohnbauförderung in den Jahren 2021 bis 2017 genehmigt. Nach dem Nationalrat ist am Mittwoch auch der Ständerat dem Antrag des Bundesrats gefolgt, 1,7 Milliarden Franken für Bürgschaften bereitzustellen.</b></p><p>Der Rahmenkredit gilt ab dem 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss.</p><p>Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall.</p><p>Die EGW beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau durch Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauherren. Dank der Bundesbürgschaft kann sie das langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun.</p><p>Auf diese Weise werden den Angaben des Bundesrats zufolge rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.</p><p></p><p>Bürgschaften in der Kritik</p><p>Diskutiert wurde im Rat, ob das Instrument der Bürgschaften überhaupt noch anzustreben sei. Thomas Hefti (FDP/GL) erinnerte daran, dass Solidarbürgschaften von den Banken gewünscht würden und der Staat diesem Wunsch nachkomme. "Das ist ein Preis, der auch bei diesem Geschäft bezahlt werden muss."</p><p>Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte, dass bei der Wohnförderung das Vorgehen gerechtfertigt sei, auch wenn es im Zusammenhang mit der Hochseeflotte bei den Bürgschaften zu Diskussionen gekommen sei. Die Politik des Bundesrats bei der Wohnbauförderung, die eine erfolgreiche sei, könne so fortgesetzt werden.</p><p>Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. </p>
- Updated
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10.04.2024 16:07
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