COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz
Details
- ID
- 20200075
- Title
- COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz
- Description
- Botschaft vom 18. September 2020 zum Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.09.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Solidarbürgschaftsgesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2020 die Botschaft zum neuen Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet. Dieses soll die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen. Die Solidarbürgschaftsverordnung ist als Notverordnung bis zum 25. September 2020 befristet. Da die Rückzahlung der Kredite aber noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist ein Bundesgesetz für die Abwicklung der Kredite und Bürgschaften nötig. In der Vernehmlassung haben sich die Teilnehmenden positiv zum Entwurf geäussert. </b></p><p>Um die Schweizer Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, hat der Bundesrat am 25. März 2020 die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung verabschiedet. KMU erhielten dadurch rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten, die von den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Der Bund wiederum hat sich verpflichtet, die Organisationen für Verluste aus diesen Bürgschaften zu entschädigen. Per Ende August waren etwas mehr als 136'000 Kredite mit einem Volumen von 16,4 Milliarden Franken verbürgt. Über 80 Prozent der Kredite wurden an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen vergeben. Der Bundesrat muss dem Parlament die Gesetzesvorlage für die Überführung einer Notverordnung ins ordentliche Recht innert sechs Monaten seit Inkrafttreten der Verordnung vorlegen. Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Rechte und Pflichten der vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen, insbesondere für den Fall, dass die Banken respektive die PostFinance AG die Bürgschaften ziehen und die Kreditforderungen somit auf die Bürgschaftsorganisationen übergehen. Gleichzeitig nimmt er parlamentarische Forderungen auf. Das neue Gesetz regelt alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften. Zudem enthält es Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen.</p><p></p><p>Hohe Zustimmung in der Vernehmlassung</p><p>Praktisch alle Teilnehmenden der Vernehmlassung äusserten sich positiv zur COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung und zu deren Überführung in das neue Gesetz. Sie unterstützten insbesondere den Verzicht auf das partielle Investitionsverbot, die Einzelfallbetrachtung bei der Härtefallregelung und die Möglichkeit, die Amortisationsfrist von fünf auf bis zu zehn Jahre zu verlängern. Auch der Verzicht auf die Umwandlung der Covid-19-Kredite in A-Fonds-perdu-Beiträge wurde klar begrüsst.</p><p>Nur vereinzelt wurde eine Verlängerung der ordentlichen Amortisationsfrist beantragt, selbst wenn kein Härtefall vorliegt. Auch eine Lockerung des Dividendenverbots wurde vorgeschlagen. Einige Teilnehmende der Vernehmlassung forderten zudem die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Kreditgesuchen. Diese Änderungsvorschläge lehnt der Bundesrat ab. Die Gründe dafür legt er in der Botschaft (Ziffer 2) dar. In Folge des deutlichen Ergebnisses aus der Vernehmlassung entspricht der Gesetzestext weitgehend dem Vernehmlassungsentwurf.</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass das Parlament das Gesetz in der Wintersession in einem Sonderverfahren berät. Ausnahmsweise sollen beide Räte in der gleichen Session über das Gesetz befinden. Damit besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.</p><p>Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft verlängert der Bundesrat die Geltungsdauer der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Damit wird bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage eine Regelungslücke verhindert.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. September 2020 zum Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, Covid-19-SBüG)
- Resolutions
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Date Council Text 30.10.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2020 2 Abweichung 09.12.2020 1 Abweichung 10.12.2020 2 Abweichung 15.12.2020 1 Abweichung 16.12.2020 2 Zustimmung 17.12.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 17.12.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.10.2020</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Änderungen bei Covid-19-Bürgschaften </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Donnerstag dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus zugestimmt. Er schlägt jedoch in drei zentralen Punkten Änderungen vor. So soll etwa die reguläre Rückzahlungsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert werden.</b></p><p>Für diese Verlängerung sprach sich der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen aus. "Wir wollen ja nicht, dass sich diese Firmen kaputtsparen", sagte Fabio Regazzi (CVP/TI). Mitte-Fraktion, SP und Grüne stimmten für eine Verlängerung. Finanzminister Ueli Maurer argumentierte gegen eine Ausweitung der Rückzahlungsfrist: "Wenn Sie die Laufdauer ändern, müssen wir 135'000 Verträge ändern. Das ist nicht Rechtssicherheit."</p><p></p><p>Dividenden und Tantiemen</p><p>Gegen den Bundesrat entschied der Nationalrat auch bei den Dividenden. Unternehmen, die von diesen Covid-Krediten profitieren, können heute zwar Dividenden und Tantiemen beschliessen, sie dürfen diese aber nicht ausbezahlen. Der Nationalrat ist mit 124 zu 62 Stimmen nun einem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt, der verlangt, dass Dividenen und Tantiemen auch nicht beschlossen werden dürfen, weil diese dann als Forderungen in den Abrechnungen erscheinen.</p><p>Ein Antrag der Grünen Nationalrätin Franziska Ryser (SG), der verlangte, dass auch keine Boni an Verwaltungsräte und Geschäftsleitung beschlossen und ausbezahlt werden dürfen, lehnte der Nationalrat mit 124 zu 62 Stimmen ab.</p><p></p><p>Zinslose Kredite</p><p>Änderungen beschloss der Nationalrat auch beim Zinssatz. Der Bundesrat sah vor, dass dieser per 31. März 2021 an die Marktentwicklungen angepasst wird. Bis dann soll er zinslos sein. Der Nationalrat hat nun äusserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen entschieden, dass die Kredite bis am 31. März 2028 zinslos bleiben sollen. Solange Kredite innerhalb der regulären Frist ohne Härtefallregelung zurückbezahlt werden, sollen die Kredite also zinslos sein.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 182 zu 0 bei drei Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2020</b></p><p><b>Ständerat will Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite nicht verlängern </b></p><p><b>Anders als der Nationalrat will der Ständerat die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Covid-Kredite nicht von fünf auf acht Jahre verlängern. Das hat er am Mittwoch im Rahmen der Beratung des Solidarbürgschaftsgesetzes beschlossen.</b></p><p>Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.</p><p>Der Nationalrat beriet das Gesetz in der Sondersession im Oktober. In der Wintersession ist nun der Ständerat am Zug.</p><p></p><p>Pro und kontra Verlängerung</p><p>Den Entschluss gegen eine Verlängerung der ordentlichen Rückzahlungsfrist der Kredite fasste der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen. Eine Minderheit um den Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin setzte sich durch. Bei der Hochseeflotte sei gesagt worden, nie mehr Solidarbürgschaften, sagte Hegglin. Auch aus dieser Sicht sei es angebracht, dass der Bund schnell wieder aus der Verpflichtung der Solidarbürgschaften entlassen werde.</p><p>Erich Ettlin (CVP/OW) erklärte hingegen, die verlängerte Laufzeit ermögliche, dass möglichst viel Geld zurückbezahlt werden könne und somit der Schaden für den Bund kleingehalten werde. "Fünf Jahre für ein Unternehmen sind eine sehr kurze Zeit", meinte er.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer argumentierte, dass auf die Verlängerung der Rückzahlungsfrist verzichtet werden solle, da sonst 135'000 Verträge abgeändert werden müssten. Die Banken würden gezwungen, die Vertragsänderungen vorzunehmen - ohne dass sie etwas dazu zu sagen hätten.</p><p>Schliesslich setzten sich der Bundesrat und Hegglins Minderheit durch. Der Nationalrat hatte sich zuvor für eine Verlängerung ausgesprochen.</p><p></p><p>Boni nicht antasten</p><p>Der Ständerat beschloss zudem mit 30 zu 12 Stimmen, dass Unternehmen, die von einer Bürgschaft profitieren, keine Dividenden und Tantiemen auszahlen dürfen, bis der Betrag zurückbezahlt ist. Der Nationalrat war zuvor der Auffassung, dass Dividenden nicht nur nicht ausbezahlt, sondern gar nicht erst beschlossen werden dürfen. Der Ständerat folgte auch hier dem Bundesrat.</p><p>Eine Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) wollte auch die Auszahlungen von Boni verbieten. Das sei eine Frage des Anstands und der politischen Akzeptanz, sagte Zanetti. Er verwies auf die Fluggesellschaft Swiss, die trotz Unterstützung des Bundes Boni auszahlte.</p><p>Finanzminister Maurer erklärte, dass die Swiss Arbeitsverträge habe, die 50 Prozent fixe und 50 Prozent variable Lohnanteile habe. Diese vermeintlichen Boni seien vertraglich zugesicherte Gelder. Dies zeige den Schwachpunkt des Minderheitsantrags, argumentierte Maurer. "Dies zur Ehrrettung der Swiss", schloss er.</p><p></p><p>Mögliche Wiedereinführung</p><p>Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigt sich das Parlament mit der Vergangenheit. Heute erhalten Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr. Allerdings stellte der Bundesrat im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie den Antrag, bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen zu dürfen. Die Situation sei im Moment jedoch so, dass ein solches Solidarbürgschaftssystem nicht notwendig sei, sagte Finanzminister Maurer im Ständerat. Verhindert werden solle jedoch, dass der Bundesrat nochmals auf Notrecht zurückgreifen müsse.</p><p>Diesem Antrag stimmte der Ständerat oppositionslos zu. Der Nationalrat hat über die mögliche Wiedereinführung noch nicht entschieden. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat dem Geschäft oppositionslos zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt Wiedereinführung der Covid-Kredite ab Januar ab </b></p><p><b>Covid-Kredite im Solidarbürgschaftsprogramm sollen nicht auf den 1. Januar 2021 wieder eingeführt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Grünen und SP abgelehnt. Finanzminister Ueli Maurer versprach jedoch, dass der Bundesrat an einem Hilfspaket arbeite. </b></p><p>Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz, das derzeit im Parlament beraten wird, wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. </p><p>Die Gegenwart mit der zweiten Welle hat nun diese Vergangenheitsbewältigung schon wieder eingeholt. Am Dienstag beschloss der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die Unternehmen wie zum Beispiel die Gastrobranche erneut empfindlich treffen dürften. </p><p></p><p>Härtefall-Regelung reicht der Linken nicht </p><p>Mit einem Minderheitsantrag verlangten SP und Grüne am Mittwoch, die Covid-Kredite ab dem 1. Januar 2021 wieder einzuführen. Regula Rytz (Grüne/BE) sagte, für KMU und Selbständige gebe es keine Umsatzentschädigung, die dem Namen gerecht werde. "Wir haben die Härtefall-Regelung im Covid-Gesetz und diese reicht nicht zum leben und nicht zum sterben - es braucht diese Kredite." Deshalb müssten die Covid-Kredite wieder gewährt werden - zu den gleichen Bedingungen wie im Frühling. </p><p>Finanzminister Ueli Maurer argumentierte hingegen, dass das Bürgschaftsgesetz der Liquiditätssicherung diene und die Liquidität derzeit kein Problem sei. Es gebe aber tatsächlich Unternehmen, die Probleme hätten in dieser zweiten Welle, zum Beispiel die Gastronomie. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Steuerzahlers diesen Unternehmen erneut Kredite zu geben. </p><p></p><p>Nur massgeschneiderte Hilfsprogramme </p><p>In Anbetracht der zweiten Welle könne es aber durchaus sein, dass der Bundesrat nochmals ein Hilfsprogramm lanciere, dieses werde sich aber nicht auf die Liquidität beschränken: "Wenn Massnahmen notwendig sind, dann massgeschneidert auf bestimmte Branchen." Der Bundesrat sei nun dabei, Lösungen zu erarbeiten. "Vielleicht sind wir aber auch in zwei drei Wochen aus der Krise raus und haben die Impfung", schloss Maurer. </p><p>Der Rat lehnte schliesslich den Antrag von SP und Grünen ab mit 125 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung ab. </p><p>Allerdings stellte der Bundesrat im Herbst den Antrag, bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen zu dürfen. Mit diesem Schritt solle verhindert werden, dass der Bundesrat nochmals auf Notrecht zurückgreifen müsse. Diesem Antrag stimmte nach dem Ständerat auch der Nationalrat oppositionslos zu. </p><p></p><p>Details der Vorlage bleiben umstritten </p><p>Des weiteren hielt der Nationalrat an seinem Entscheid fest, die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Covid-Kredite von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Ebenfalls hielt er daran fest, dass Unternehmen, die von einem Covid-Kredit profitieren, Dividenden nicht nur nicht ausbezahlen, sondern gar nicht erst beschliessen dürfen. Der Ständerat war wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Unternehmen Dividenden nicht ausbezahlen, aber beschliessen dürfen. </p><p>Gestrichen hat der Nationalrat zudem eine Regelung, die der Bundesrat als Bedingungen für eine Kredit-Vergabe vorschlug. So sollten Unternehmen nur dann von Covid-Krediten profitieren können, wenn der Umsatzerlös im Jahr 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzerlöses in den massgeblichen Geschäftsjahren liegt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2020</b></p><p><b>Details des Solidarbürgschaftsgesetzes bleiben umstritten </b></p><p><b>Die Beratung des Solidarbürgschaftgesetzes geht es harzig voran. Der Ständerat hat am Donnerstag zwei der fünf verbleibenden Differenzen ausgeräumt. Zudem hat er zwei Kompromissvorschläge erarbeitet.</b></p><p>Der Ständerat hat sich oppositionslos dem Nationalrat angeschlossen und beschlossen, dass Unternehmen, die von Covid-Krediten profitieren, keine Dividenden beschliessen und auszahlen dürfen.</p><p>Wie der Nationalrat hat der Ständerat zudem eine Regelung gestrichen, die der Bundesrat als Bedingungen für eine Kredit-Vergabe vorschlug. So sollten Unternehmen nur dann von Covid-Krediten profitieren können, wenn der Umsatzerlös im Jahr 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzerlöses in den massgeblichen Geschäftsjahren liegt. Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Bundesrat sei damit einverstanden. Dies gebe mehr Flexibilität.</p><p>Bei der Übertragung von Bürgschaftskrediten und zur Revisionstelle hat die vorberatende Kommission des Ständerats zusammen mit der Verwaltung neue Vorschläge ausgearbeitet. Mit diesen Lösungen will der Ständerat nun auf den Nationalrat zugehen und hofft auf eine Einigung.</p><p>Bei der Frage, innerhalb welcher Zeit die Kredite zurückbezahlt werden können, hält der Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen an der Version des Bundesrats fest, die eine ordentliche Rückzahlungsfrist von fünf Jahren vorsieht.</p><p>Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.</p><p>Allerdings stellte der Bundesrat im Herbst den Antrag, bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen zu dürfen. Mit diesem Schritt solle verhindert werden, dass der Bundesrat nochmals auf Notrecht zurückgreifen müsse. Diesem Antrag stimmten National- und Ständerat oppositionlos zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat hält an längerer Rückzahlungsfrist fest </b></p><p><b>Der Nationalrat ist am Dienstag dabei geblieben: Die Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite soll von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Angesichts der Entwicklungen der Corona-Pandemie sei eine kürzere Rückzahlungsfrist nicht zumutbar, befand eine Ratsmehrheit.</b></p><p>Der Ständerat war zuvor dem Bundesrat gefolgt und wollte die Rückzahlungsfrist bei fünf Jahren belassen. Die Dauer der Frist ist die letzte Differenz, die zwischen den Räten bei der Beratung des Solidarbürgschaftsgesetzes noch besteht.</p><p>So, wie sich die Covid-Situation präsentiere, sei eine Rückzahlungsfrist von fünf Jahren nicht zumutbar, argumentierte der Luzerner Nationalrat Leo Müller (CVP) für die vorberatende Kommission. Der Rat folgte dieser Argumentation und stimmte der Verlängerung der Rückzahlungsfrist mit 113 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.</p><p>Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.</p><p>Eine Neuauflage des Covid-Kreditprogramms sei derzeit nicht geplant, wiederholte Finanzminister Ueli Maurer am Dienstag im Rat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.12.2020</b></p><p><b>Parlament verabschiedet Solidarbürgschaftsgesetz </b></p><p><b>National- und Ständerat haben sich beim Solidarbürgschaftsgesetz geeinigt: Die Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite wird von fünf auf acht Jahre verlängert. Der Ständerat schloss sich Mittwoch dem Nationalrat an.</b></p><p>Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wurde nun die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.</p><p></p><p>Rückzahlungsfrist wird verlängert</p><p>Am umstrittensten war die Frage, innerhalb welchen Zeitraums die Kredite zurückbezahlt werden müssen. Der Bundesrat schloss die Verträge mit einer ordentlichen Rückzahlungsfrist von fünf Jahren ab. Der Nationalrat wollte diese Frist auf acht Jahre verlängern.</p><p>Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise sei eine kürzere Rückzahlungsfrist nicht zumutbar, befand eine deutliche Mehrheit im Nationalrat. Mit einer solchen Anpassung müssten 135'000 Verträge geändert werden, wiederholte Finanzminister Ueli Maurer während den Debatten in National- und Ständerat vergeblich. </p><p>Dass der Ständerat zu guter Letzt einlenkte und sich dem Nationalrat anschloss, verhinderte, dass das Geschäft in die Einigungskonferenz gehen musste.</p><p></p><p>Bedingungen für künftige Kredite gelockert</p><p>Die Räte haben zudem eine Regelung gestrichen, die der Bundesrat als Bedingung für künftige Kredit-Vergaben vorschlug. So sollten Unternehmen nur dann von Covid-Krediten profitieren können, wenn der Umsatzerlös im Jahr 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzerlöses in den massgeblichen Geschäftsjahren liegt. Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Bundesrat sei damit einverstanden. Dies schaffe mehr Flexibilität.</p><p>Zudem haben die beiden Räte festgelegt, dass Unternehmen, die von Covid-Krediten profitieren, keine Dividenden beschliessen und auszahlen dürfen.</p><p></p><p>Wiedereinführung der Covid-Kredite?</p><p>Eine Neuauflage des Covid-Kreditprogramms sei derzeit nicht geplant, wiederholte Finanzminister Maurer mehrfach. Trotzdem wurde in das Gesetz ein Passus aufgenommen, der es dem Bundesrat ermöglichen würde, das Kreditprogramm wieder aufzunehmen, ohne auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:19