Covid-19-Gesetz. Ă„nderung
Details
- ID
- 20200084
- Title
- Covid-19-Gesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 18. November 2020 zu Änderungen des Covid-19-Gesetzes und des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Damit könnte besser auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie reagiert werden. Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt eine Milliarde und eine Erhöhung des Anteils des Bundes auf rund zwei Drittel. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Im Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. </b></p><p>Der Bundesrat erachtet das bisherige Massnahmendispositiv zur Abfederung der Folgen der Pandemie als grundsätzlich ausreichend. Mit punktuellen Anpassungen möchte er jedoch die Grundlage schaffen, um besser auf die Entwicklungen der zweiten Welle reagieren zu können. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament daher eine Botschaft zu Änderungen des Covid-19-Gesetzes und des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes. Im Covid-19-Gesetz sollen insbesondere die Artikel zu den Härtefällen (Art. 12), zum Sport (Art. 13 und neu Art. 12b) sowie zur Arbeitslosenversicherung (Art. 17) angepasst werden:</p><p></p><p>- Härtefälle:</p><p>Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen soll auf 1 Milliarde erhöht werden. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten beträgt bis 400 Millionen 50 Prozent (d.h. 200 Mio.) und danach 80 Prozent (480 Mio.). Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten. Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird. Der Bundesrat will den Kantonen zudem mit Erleichterungen im Vollzug sowie mit einem vereinfachten Zugang zu den Daten der Unternehmen entgegenkommen.</p><p></p><p>- Kurzarbeitsentschädigungen:</p><p>Um Arbeitsplätze zu sichern und Covid-bedingte Entlassungen zu vermeiden, sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung wieder gezielt erweitert werden. Es sollen mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführt werden. Insbesondere soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.</p><p></p><p>- Sport:</p><p>In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können. Damit sollen die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert werden. Der Bundesrat will den Klubs, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigen. Im Gegenzug müssen die Klubs strenge Auflagen erfüllen, namentlich nachhaltige Kürzungen der Spitzenlöhne und einen Dividendenverzicht, die Weiterführung der Junioren- und Frauenförderung mindestens auf dem bisherigen Niveau sowie eine vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder. Von den für das Jahr 2021 für Darlehen eingestellten Mitteln in der Höhe von 175 Millionen Franken sollen bis zu 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge eingesetzt werden können. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Darlehen zu gewähren.</p><p>Der Bundesrat hat zudem eine Diskussion über eine <b>Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms</b> geführt. Diese Kredite hatten im Frühling den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie. Die aktuelle Lage ist nicht vergleichbar mit der ersten Welle. So sind bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei der Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken ist kein Marktversagen erkennbar. Die Härtefallhilfe ist nach Ansicht des Bundesrates daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen. Um dennoch rasch auf eine allfällige Kreditklemme reagieren zu können, beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Delegationsnorm zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms. So könnte der Bundesrat bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation und im Fall, dass die Kreditversorgung nicht mehr ausreichend funktioniert, auf Verordnungsstufe ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten.</p><p>Zudem beantragt der Bundesrat im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes (EpG) wie z.B. Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.</p><p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Gesetzesentwurf mit Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 18. November 2020 zu Änderungen des Covid-19-Gesetzes und des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Sport, Arbeitslosenversicherung, Ordnungsbussen)
- Resolutions
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Date Council Text 01.12.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2020 2 Abweichung 09.12.2020 1 Abweichung 14.12.2020 2 Abweichung 15.12.2020 1 Abweichung 16.12.2020 2 Abweichung 17.12.2020 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 17.12.2020 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 17.12.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 17.12.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Anträge des Bundesrates zum Entwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, Covid-19-SBüG) gemäss Botschaft vom 18. September 2020 (-> siehe Geschäft 20.075)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Härtefall-Gelder für mehr Unternehmen </b></p><p><b>Der Nationalrat hat sich am Dienstag mit den Anpassungen am Covid-19-Gesetz auseinander gesetzt. Diese sind nötig, weil der Bundesrat in einigen Punkten nachgebesserte. Der Nationalrat hat dabei gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag einige Änderungen angebracht. So will er etwa, dass mehr Unternehmen von der Härtefall-Regel profitieren.</b></p><p>Der Nationalrat stimmte dafür, dass bei der Härtefall-Regelung jene Unternehmen berücksichtigt werden sollen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten. Nur so würden nicht zu viele kleine Unternehmen von den Massnahmen ausgeschlossen, hiess es verschiedentlich im Rat. Der Bundesrat sieht eine Umsatzschwelle von 100'000 Franken vor, was der Rat mit 112 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung ablehnte.</p><p>Die Nationalrat will zudem, dass nicht nur die Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt wird, sondern auch die ungedeckten Fixkosten. Ein Reisebüro könne die Arbeit quasi vom Küchentisch aus machen, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH), während ein Eventunternehmen mit einer grossen Lichtanlage oder Hallenmieten einen riesigen Fixkostenblock habe. Es sei unbestritten, dass diese das Problem seien, "also müssen doch die Entschädigungen an den Fixkosten ausgerichtet werden", sagte Badran.</p><p></p><p>Bussen nicht in Fussgängerzonen</p><p>Fraglich war auch, wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Härtefall vorliegt. Der Bundesrat sieht eine Einbusse von 40 Prozent gegenüber des mehrjährigen Durchschnitts vor. Die Grünen und die SP wollten, dass bereits bei einer Einbusse von 30 Prozent eine Hilfe geleistet werden kann. Der Rat lehnte dies mit 126 zu 66 Stimmen ab.</p><p>Eine Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag brachte der Nationalrat zudem bei den Bussen für Maskenverweigerer an. So ist er zwar damit einverstanden, dass Maskenverweigerer wieder gebüsst werden können. Er will aber, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.</p><p></p><p>Clubs mit Verweigerern nicht strafen</p><p>Bei der Unterstützung für den Sport soll nach Ansicht des Nationalrats zudem nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen aller Angestellten reduziert werden, die direkt am Spielbetrieb beteiligt sind. So soll verhindert werden, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen, wie Kommissionssprecherin Esther Friedli (SG/SVP) sagte.</p><p>Der Nationalrat führte zudem eine neue Bestimmung ein, wonach der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regelt.</p><p></p><p>Ansprüche auf Kurzarbeit nicht ausweiten</p><p>Weniger kulant zeigte die grosse Kammer bei den Kurzarbeitsentschädigungen. Bei diesen hat der Bundesrat Mitte November die Voraussetzungen für den Bezug ausgeweitet: Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden.</p><p>Seitens der Grünen und der SP kamen dabei ausweitende Anträge, die allesamt abgelehnt wurden. Beat Jans (SP/BS) wollte den Kreis der potentiellen Bezüger von Arbeitslosengeld erweitern, indem der Zusatz, der die Personenzahl eingegrenzt hätte, gestrichen wird. Gerhard Andrey (Grüne/FR) forderte, dass bei Menschen mit einem Nettolohn unter 4000 Franken im Monat der Anspruch von 80 auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird.</p><p>Und Samuel Bendahan (SP/VD) wollte, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, die wegen den Corona-Massnahmen nach dem 1. Oktober die Tätigkeit vorübergehend einstellen mussten, die Sozialabgaben und Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstattet werden.</p><p></p><p>Mit dem Handeln nicht warten</p><p>Das Parlament hatte das Covid-19-Gesetz am 25. September verabschiedet und tags darauf in Kraft gesetzt. Dass nun Anpassungen nötig sind, war im Rat unbestritten. Alle Fraktionen fordern ein rasches Handeln. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Geschäft mit 179 Ja- zu 17-Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2020</b></p><p><b>Parlament heisst erweiterte Corona-Hilfen gut </b></p><p><b>Für Unternehmen in Härtefall-Situationen und für Sportvereine wird es im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie mehr finanzielle Unterstützung geben. Die Eidgenössischen Räte sind sich aber in einigen Punkten noch nicht einig.</b></p><p>Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat den Anpassungen des Covid-19 Gesetzes im Grundsatz zugestimmt. Diese sind nötig, weil der Bundesrat Mitte November bei gewissen Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie nachgebessert hat.</p><p></p><p>Auch Kleinst-Unternehmen berücksichtigen</p><p>So werden etwa die Finanzhilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen aufgestockt von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken. Anders als vom Bundesrat vorgesehen wollen National und Ständerat jenen Unternehmen einen Bezug ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. Der Bundesrat sah eine Schwelle von 100'000 Franken vor.</p><p>Die Frage war im Ständerat am Dienstag aber hoch umstritten. Eine tiefere Schwelle sei eine erhebliche Ausweitung, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Minderheit. Und Ruedi Noser (FDP/ZH) meinte, man solle nicht jeder Teilzeit- und Hobby-Firma das Fenster auftun. Der Rat schloss sich aber mit 22 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung der von Erich Ettlin (CVP/OW) angeführten Minderheit und der Linie des Nationalrats an.</p><p></p><p>Massnahmen nur bei Verzicht auf Dividenden</p><p>Nicht einverstanden ist der Ständerat aber mit dem Zusatz des Nationalrats, dabei auch die ungedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Das sei kompliziert und würde die Verfahren verlängern, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>Das gleiche Schicksal ereilte den Zusatz des Nationalrats, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind. Gemeint sind Hilfen aus dem Sport- und Kulturtopf. Finanzminister Ueli Maurer befürchtete Missbrauch. Der Rat folgte ihm mit 25 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen.</p><p>Auf Antrag von Jakob Stark (SVP/TG) wurde im Gesetz ergänzt, dass eine Härtefallmassnahme nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Darüber wird der Nationalrat neu befinden müssen.</p><p>Eine Differenz schuf der Ständerat zudem mit einem Antrag von Paul Rechsteiner (SP/SG). So sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben - sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die kleine Kammer stimmte knapp mit 19 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.</p><p></p><p>A-fonds-perdu-Beiträge für den Sport</p><p>Zugestimmt hat das Parlament auch der erweiterten Unterstützung für professionelle und halbprofessionelle Mannschaftsport-Clubs. Sie sollen neben den Darlehen neu auch A-fonds-perdu-Beiträge beziehen können. Der Bundesrat sieht dafür höchstens 115 Millionen Franken vor.</p><p>Der Ständerat will, dass nicht mehr jeder einzelne Lohn aller Angestellten um 20 Prozent gesenkt wird, vielmehr soll das durchschnittliche Einkommen der Angestellten reduziert werden. Dabei sollen auch Boni, Prämien und bestimmte weitere Vergünstigungen eingerechnet werden. Damit rückt er vom Nationalratsvorschlag ab, der das Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten berücksichtigen wollte.</p><p></p><p>Bussen für Masken möglich</p><p>Nicht einverstanden ist der Ständerat mit dem nationalrätlichen Vorschlag, wonach der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll. Er lehnte dies mit 30 zu 11 Stimmen ab.</p><p>Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Polizisten bei Nichteinhalten der Maskenpflicht oder der Schutzkonzepte Bussen austeilen können. Der Nationalrat schuf aber die Ausnahme, wonach dort, wo Maskentragpflicht oder ein Schutzkonzept nicht klar abgegrenzt werden kann, auf eine Busse verzichtet werden kann. Das ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.</p><p>In der Gesamtabstimmung kam das Geschäft einstimmig durch. Dass das Gesetz angepasst werden muss, war weder im Stände- noch im Nationalrat unbestritten. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat feilt an Details der Corona-Härtefallhilfe </b></p><p><b>Die Räte sind einverstanden mit der Aufstockung der Geldmittel für die Härtefallhilfe in der Corona-Pandemie. Noch sind aber Details im angepassten Covid-19-Gesetz umstritten. Der Nationalrat hat am Mittwoch an fast allen seinen Positionen festgehalten. </b></p><p>Die finanziellen Hilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen wruden von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt. Der Bund leistet Hilfe, wenn sich auch die Kantone beteiligen. National- und Ständerat wollen Unternehmen Bezüge ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. </p><p><b></b></p><p>Umstrittene Fixkosten </p><p>Gedacht sind diese Hilfen zum Beispiel für die Eventbranche, Schausteller, die Reise- und Gastronomiebranche. Umstritten ist, ob neben den eigentlichen Umsatzeinbussen auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat hielt am Mittwoch daran fest. </p><p>Er ergänzte dabei, dass eine Hilfe nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Damit ist der Nationalrat einverstanden. Er hat noch ergänzt, dass auch keine Ausschüttungen beschlossen werden dürfen. </p><p>Ebenfalls festhalten will der Nationalrat an der Bestimmung, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Sparten sich nicht überlappen. Der Ständerat hat auch diese Bestimmung gestrichen. </p><p>Für professionelle und halbprofessionelle Mannschaftssport-Clubs stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat will als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/19 setzen, der Ständerat das Stichdatum 12. Oktober 2020. </p><p><b></b></p><p>Ausmass der Lohnkürzungen umstritten </p><p>Eine bürgerliche Minderheit hatte als Voraussetzung für den Bezug der A-fonds-perdu-Beiträge nur die Löhne der direkt am Spielbetrieb Beteiligten senken wollen, unterlag aber deutlich. Managersaläre in den Clubs stünden in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft, sagte Nicolo Paganini (CVP/SG) zum Minderheitsantrag. </p><p>Nach dem Willen des Ständerates sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Überbrückungsrente ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen erhalten. Sie müssen allerdings die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten. </p><p>Im Nationalrat wollten SP, Grüne und GLP dem Ständerat folgen und setzten sich mit 106 zu 88 Stimmen durch, dank Stimmen aus den bürgerlichen Fraktionen. Finanzminister Ueli Maurer sprach dem Anliegen zwar eine gewisse Berechtigung zu, plädierte aber dennoch für die ablehnende und schliesslich unterlegene Mehrheit. </p><p><b></b></p><p>Mehr Hilfe bei Kurzarbeit </p><p>Mit Stichentscheid von Ratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) angenommen wurde ein Antrag von Grünen, SP und GLP, die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte rückwirkend ab 1. September zu ermöglichen und damit beim früheren Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Die Mehrheit hätte sich bei diesem Punkt dem Ständerat anschliessen wollen, der diese Rückwirkung nicht will. </p><p>Niemand wisse, was in der Pandemie noch bevorstehe, entgegnete Maurer auf die Kritik an den ständigen Anpassungen. Massnahmen würden bei Bedarf ergriffen. Am Freitag werde der Bundesrat über branchenspezifische Hilfen diskutieren. Maurer forderte aber gleichzeitig, an jene zu denken, "die diese Schulden einmal bezahlen müssen". </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2020</b></p><p>Ständerat heisst neue Gelder für Corona-Härtefälle gut </p><p><b>Der Ständerat hat die zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, gutgeheissen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden.</b></p><p>Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.</p><p>Das sei mit Blick auf die kommenden Monate gedacht, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Das Parlament tage schliesslich erst in der Frühjahrssession im März wieder.</p><p>Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.</p><p></p><p>Hilfe auch für Kulturschaffende</p><p>Zu den Anpassungen des Bundesrats von Freitag gehören noch weitere Anpassungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Das entspricht der Notregelung des Frühjahres, wie Bischof sagte. Der Rat stimmte dem zu.</p><p>Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Bundesrat Ueli Maurer. Der Rat folgte diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme.</p><p>Der Rat ist aber dagegen, dass der Bundesrat spezielle Branchenlösungen auch mit Branchenvertretern aushandeln zu können. Das bedeute ansonsten zu viel Lobbyismus. Er folgte dem Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) mit 27 zu 17 Stimmen, dies zu vermeiden.</p><p></p><p>Umstrittene Fixkosten</p><p>Diese genannten Punkte gehen auf die Änderungsanträge des Bundesrats vom Freitag zurück. Daneben sind noch Differenzen zwischen den Räten offen, die in den vergangenen zwei Wochen nicht bereinigt werden konnten.</p><p>Bei den Härtefällen geht es etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Diese Frage soll aber aufgrund der neuen Ausgangslage in der Kommission noch einmal neu diskutiert werden, der Ständerat hat am Montag entsprechend noch keinen Entscheid gefällt.</p><p></p><p>Neuer Vorschlag für Nationalrat</p><p>Der Ständerat machte dem Nationalrat aber auch neue Vorschläge. Dabei geht es etwa um die professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport-Clubs. Ihnen stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat wollte als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/19 setzen, der Ständerat das Stichdatum 12. Oktober 2020. Der Ständerat schlägt nun den 13. März 2020 - das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportklubs gleichermassen traf - als Stichtag vor, wie Bischof ausführte.</p><p>Zahlreiche weitere Punkte wurden noch nicht besprochen, weil der Nationalrat zunächst am Zug ist. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2020</b></p><p><b>Parlament legt Grundlage für weitere Härtefallgelder </b></p><p><b>Das Parlament hat die zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, im Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden. </b></p><p>Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen. </p><p>Eine Minderheit der Nationalratskommission, welche Zusatzbeiträge des Bundes an die Kantone auf 2 Milliarden Franken aufstocken wollte, scheiterte am Dienstag im Plenum deutlich mit 111 zu 82 Stimmen. SP, Grüne und GLP waren dafür. </p><p>Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen. </p><p><b></b></p><p>Hilfe für Kulturschaffende </p><p>Zu den Anpassungen des Bundesrats vom Freitag gehören noch weitere Gesetzesänderungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Das entspricht der Notregelung des Frühjahrs. Nach dem Ständerat stimmte dem auch der Nationalrat zu. </p><p>Ein Minderheitsantrag von der Ratslinken, die Hilfe für die Kultur auf 200 Millionen Franken zu verdoppeln, scheiterte ebenso wie der Vorschlag der SVP, beim geltenden Recht zu bleiben und keine zusätzlichen Hilfen für Kulturschaffende zu schaffen. </p><p><b></b></p><p>Umstrittene Details </p><p>Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Räte folgten diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme. </p><p>In den Details zur Ausgestaltung der Härtefallregeln bestehen jedoch noch Differenzen zwischen den Räten. Es geht etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat ist dafür, der Ständerat dagegen. </p><p><b></b></p><p>Kurzarbeit voll entschädigen </p><p>Zu reden gaben überdies die Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige. Geht es nach dem Nationalrat, gelten Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Bundesrat und Ständerat wollten bisher beim geltenden Recht bleiben und sahen eine Verlustschwelle von 55 Prozent vor. </p><p>Ohne Opposition stimmte die grosse Kammer einer Regel betreffend Kurzarbeit zu, wonach ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt. </p><p><b></b></p><p>Räte unter Zeitdruck </p><p>Noch nicht ganz einig sind sich National- und Ständerat bei den Finanzhilfen für professionelle und halbprofessionelle Sportclubs. Ihnen stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat will als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020 - das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportklubs gleichermassen traf. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.12.2020</b></p><p><b>Covid-19-Gesetz wird ein Fall für die Einigungskonferenz </b></p><p><b>Das Covid-19-Gesetz, die Grundlage für die Unterstützung von Härtefällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, muss in die Einigungskonferenz. Umstritten ist das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.</b></p><p>Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Das steht bereits fest. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen, etwa von Spielerinnen und Spielern.</p><p></p><p>Umstrittenes Referenzdatum</p><p>Der Nationalrat will als massgebliche Referenzgrösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/2019 setzen, der Ständerat das Stichdatum 13. März 2020, den Tag des Beginns des Lockdown im März. Der Stichtag sei die Verbindung zur Covid-Krise, ergänzte Christian Levrat (SP/FR).</p><p>Mit 22 zu 20 Stimmen hielt die kleine Kammer an diesem Datum fest. Die Minderheit hätte sich dem Nationalrat anschliessen wollen. So könnte eine vollständige Saison als Grundlage genommen werden. Die Endphase einer Saison mit den Prämien sei entscheidend für die Einkommen, begründete Hannes Germann (SVP/SH) den Antrag.</p><p>In der Formulierung umstritten ist die Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen. Der Nationalrat will ab Anfang Dezember 2020 und bis Ende März 2021 Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigen, dem Mindesteinkommen im Gastgewerbe.</p><p>Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt, ab 4340 Franken gilt die übliche Regelung. Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte im Rat davor, diese Notregelung in einen Dauerzustand zu überführen.</p><p></p><p>Kurzarbeit voll entschädigen</p><p>Geeinigt haben sich die Räte hingegen bei der Bemessung von Härtefällen. Es soll nicht nur das gesamte Vermögen berücksichtigt werden, sondern auch ungedeckte Fixkosten. Das hat der Nationalrat in die Vorlage eingebracht, der Ständerat hat sich nun angeschlossen.</p><p>Auch die Regelung der Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige ist unter Dach und Fach. Personen gelten demnach als massgeblich eingeschränkt, wenn sie eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.</p><p>Es setzte sich die Reglung des Nationalrates durch. Bundesrat und Ständerat hatten zunächst beim geltenden Recht bleiben und eine Verlustschwelle von 55 Prozent festschreiben wollen.</p><p></p><p>Einigung in Hauptpunkten</p><p>In den Hauptpunkten hat sich das Parlament geeinigt. Der Bund kann damit zusätzliche 1,5 Milliarden Franken für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen. Zudem sollen nicht nur Kulturunternehmen, sondern wie mit den Notregelungen vom Frühjahr auch wieder Kulturschaffende unterstützt werden.</p><p>Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und nun nachträglich noch gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.</p><p>Ausserdem werden die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent. Der Bundesrat wollte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren können und nicht starr an 40 Prozent gebunden sein. Auch hier folgten die Räte ohne Gegenstimme.</p><p><b></b></p><p><b>SDA-Meldung, 17.12.2020</b></p><p><b>Räte finden in letzter Minute Lösungen für geändertes Covid-Gesetz </b></p><p><b>Das Parlament hat unter Zeitdruck die letzten Anpassungen am Covid-19-Gesetz geregelt. Damit stehen Unternehmen in Härtefällen neu insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung. Das Gesetz kann nach der Schlussabstimmung von Freitag in Kraft treten.</b></p><p>Zu Beginn der Wintersession hatte sich das Parlament mit ersten Anpassungen am Covid-19-Gesetz zu befassen. Das Gesetz, mit welchem die Covid-19-Notverordnungen in ordentliches Recht überführt wurden, war erst in der Herbstsession verabschiedet und in Kraft gesetzt worden.</p><p>Die ursprünglich beantragten Änderungen waren aber noch während der Wintersession bereits wieder überholt, weil der Bundesrat aufgrund der sich verschlechternden epidemiologischen Lage erneut nachbesserte und neue Eindämmungsmassnahmen ergriff.</p><p>Nun stehen Unternehmen in Härtefällen statt 600 Millionen Franken 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung. Und es sollen auch wieder Kulturschaffende und nicht nur Kulturunternehmen unterstützt werden.</p><p>Zudem wurden die Hürden für den Bezug der Gelder gesenkt. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent. Das Parlament will, dass der Bundesrat die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst regulieren kann und nicht starr an 40 Prozent gebunden ist.</p><p></p><p>Mehr Unternehmen berücksichtigt</p><p>Dabei soll nicht nur das gesamte Vermögen berücksichtigt werden, sondern auch ungedeckte Fixkosten. Es sollen alle Unternehmen berücksichtigt werden, die 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Umsatzschwelle von 100'000 Franken vorgesehen.</p><p>Eine Hilfe darf nur gewährt werden, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Es dürfen auch keine Ausschüttungen beschlossen werden.</p><p></p><p>Bessere Entschädigung bei Tieflöhnen</p><p>Für Kurzarbeit gilt neu, dass ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne - bis 3470 Franken - zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt.</p><p>Bei den Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige gelten nun Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 statt 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.</p><p>Zudem haben Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen - sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.</p><p>Mit den Anpassungen im Covid-19-Gesetz können zudem Maskenverweigerer wieder gebüsst werden - allerdings kann dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.</p><p></p><p>Letzte Differenz im Sportbereich</p><p>Weil sich die Räte trotz mehrmaligem Hin und Her nicht einigen konnten, musste für einen Punkt eine Einigungskonferenz einen Kompromiss ausarbeiten. Es ging um die Finanzhilfen für professionelle und halbprofessionelle Sportklubs. Ihnen stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>Fraglich war, wie die massgebende Einkommen bemessen werden sollten. Für die Berechnung sind nun die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/2019 massgeblich. Der Bundesrat kann aber auf Gesuch hin auch die Einkommen mit Stichtag am 13. März 2020 berücksichtigen, dem Beginn des Lockdowns im März. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für Klubs vorsehen, deren Gesamtlohnsumme erheblich tiefer ist als der Ligadurchschnitt.</p><p>Der Nationalrat stimmte dieser Regelung am Donnerstagmorgen mit 170 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen. Die Räte erklärten das Gesetz zudem für dringlich.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:20