Ökologische Aufwertung bei der Erneuerung von Wasserkraftkonzessionen
Details
- ID
- 20200434
- Title
- Ökologische Aufwertung bei der Erneuerung von Wasserkraftkonzessionen
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 58a Abs. 6</p><p>6 Soweit möglich und verhältnismässig können die zuständigen Behörden Massnahmen für die ökologische Aufwertung der durch Bestand und Betrieb der Wasserkraftanlage beeinflussten natürlichen Lebensräume verfügen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 18.05.2020 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 17.08.2020 0 Keine Zustimmung
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- Proceedings
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 20.05.2020</b></p><p>Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission dafür entschieden, eine Initiative zum Thema Wasserkraftkonzessionen einzureichen. Die Kommissionsinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200434">20.434</a> verlangt, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Mit dieser Ergänzung sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt massvoll entgegenzuwirken. Aus Sicht der Kommission ist es wichtig, bei Erneuerungen von Konzessionen sowohl die Interessen der Wasserwirtschaft als auch den Umweltschutz zu berücksichtigen. Die entsprechende Gesetzesänderung respektiere das Hauptanliegen der in der Wintersession 2019 verabschiedeten Revision des Wasserrechtsgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160452">16.452</a>): Bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzession solle in Sachen Umweltverträglichkeit der Ist-Zustand betrachtet werden. Ein Teil der Kommission entgegnete, dass eine ähnlich lautende Bestimmung zur ökologischen Aufwertung letztes Jahr vom Parlament abgelehnt worden sei. Zudem gehe es aus staatspolitischer Sicht nicht an, ein Gesetz bereits wieder zu ändern, noch bevor eine in der Kommission gründlich beratene Revision in Kraft getreten sei. </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Sébastien Rey, Kommissionssekretär, </p><p>058 322 97 34,</p><p><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
- Updated
- 22.11.2023 19:04