Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision

Details

ID
20210019
Title
Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 24 September 2021 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.09.2021</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 24. September 2021 die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern.</strong></p><p class="Standard_d">Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.</p><p class="Standard_d">Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten. Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt. Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen.</p><p class="Standard_d">Alle diese Massnahmen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. Untenstehende Änderungen schlägt der Bundesrat von sich aus vor.</p><p class="Standard_d">Als Massnahme gegen Serienkonkurse kann die ESTV neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten verlangen für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.</p><p class="Standard_d">Künftig können KMU die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen. Die ESTV soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.</p><p class="Standard_d">Schliesslich gilt neu eine generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Finanzielle und personelle Auswirkungen</p><p class="Standard_d">Mit Ausnahme der Plattformbesteuerung haben alle Massnahmen nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen. Die Reform führt zu wiederkehrenden Mehreinnahmen. Diese werden pro Jahr grob auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Dabei nicht berücksichtigt sind die nicht abschätzbaren Mindereinnahmen aufgrund der Änderung bei den Subventionen. Bei der ESTV ist mit einem personellen Mehrbedarf von acht Vollzeitstellen zu rechnen.</p><p class="Standard_d">Von Juni bis Oktober 2020 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung durchgeführt. 24 Kantone, fünf Parteien und 63 Organisationen haben sich geäussert. Die meisten Massnahmen wurden dabei vollumfänglich oder überwiegend begrüsst.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24 September 2021 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.05.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    28.02.2023 2 Abweichung
    01.06.2023 1 Abweichung
    06.06.2023 2 Abweichung
    08.06.2023 1 Zustimmung
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.05.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ausländische Versandplattformen sollen bald Mehrwertsteuer zahlen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ausländische Onlinehändler sollen künftig auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten müssen. Wie der Bundesrat will auch der Nationalrat diesen Systemwechsel vornehmen. Dem Bund sollen so neue Einnahmen zufliessen.</strong></p><p class="Standard_d">Bestellt man heute übers Internet ein Produkt, müsste das ausländische Versandhandelsunternehmen Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn es mit seinen Lieferungen jährlich mehr als 100'000 Franken Umsatz macht. Seit diese Regel vor drei Jahren in Kraft trat, registrierten sich jedoch nur wenige Firmen für die Mehrwertsteuer.</p><p class="Standard_d">"Ein beachtlicher Teil des Konsums bleibt unversteuert", sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL) am Dienstag im Nationalrat. Das bedeute für den Bund Einnahmenausfälle in Millionenhöhe. Darum brauche es Korrekturen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Angst vor teureren Produkten</p><p class="Standard_d">Statt ganz viele kleine Händler zu registrieren, sollen es künftig nur die grossen Plattformen sein, die dann auf ihrem Gesamtumsatz in der Schweiz die Mehrwertsteuer zahlen. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann der Bund künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte einer solchen Plattformbesteuerung als Erstrat zu. Grundsätzliche Kritik äusserte nur die SVP. "Wir lehnen neue Steuern und Abgaben ab", begründete Fraktionssprecher Thomas Burgherr (AG). Er gab zu bedenken, dass für die Kundinnen und Kunden die Ware aus dem Ausland wegen der Mehrwertsteuer teurer werde.</p><p class="Standard_d">Für die Mehrheit überwogen aber die Vorteile - etwa, dass die neue Regelung einfach durchsetzbar wäre. Wenn sich heute ein kleines ausländisches Versandhandelsunternehmen nicht registrieren lässt, ist dieses Steuervergehen schwierig zu ermitteln.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">IT-Dienstleistungen ausgeklammert</p><p class="Standard_d">Mit der Besteuerung der grossen internationalen Plattformen wie Ebay, Alibaba und Amazon sähe es mit den Kontrollen für den Schweizer Staat besser aus. Die Plattformen wären verpflichtet, die schweizerische Mehrwertsteuer bei ihren Unterlieferanten einzutreiben. Die EU und Grossbritannien haben bereits gehandelt. Die Schweiz soll nun nachziehen.</p><p class="Standard_d">Anders als der Bundesrat will der Nationalrat die neuen Regeln auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ausdehnen. Die grosse Kammer folgte dem Antrag ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission. Damit soll sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht benachteiligt werden.</p><p class="Standard_d">Umstritten war in der Kommission, ob neben Waren auch importierte IT-Dienstleistungen in die obligatorische Plattformbesteuerung einbezogen werden sollen. Ja, sagte eine starke Minderheit um SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi. Nein, befand eine Mitte-Links-Mehrheit, die sich im Plenum schliesslich deutlich durchsetzte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Tamponsteuer" reduzieren</p><p class="Standard_d">Mit der gleichen Mehrwertsteuerrevision werden noch andere Steuerthemen mitbehandelt. So sollen Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden günstiger werden und künftig einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 statt 7,7 Prozent unterliegen. Dieser reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Der Nationalrat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Nur relativ knapp scheiterte ein Antrag der Ratslinken, die Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen auszuweiten. Die grosse Kammer lehnte dies mit 97 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Ebenfalls erfolglos war ein Antrag aus der SVP-Fraktion, den Mehrwertsteuersatz für Hotels zu senken.</p><p class="Standard_d">Mehrwertsteuerpflichtig machen will der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten. Die Mehrheit verwies auf ein Bundesgerichtsurteil, das eine Besteuerung als notwendig taxierte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Aufträge des Parlaments</p><p class="Standard_d">Ferner entschied der Nationalrat, dass ausländische Reisebüros nicht von der Steuerpflicht befreit werden sollen. Der Bundesrat hatte dies - mit Verweis auf einen entsprechenden Auftrag des Parlaments - vorgeschlagen.</p><p class="Standard_d">Dagegen will die Mehrheit der grossen Kammer parallel zur Steuerausnahme für Heilbehandlungen in Spitälern auch Leistungen von Ambulatorien und Tageskliniken von der Steuer ausnehmen. Zudem beschloss der Nationalrat, eine zusätzliche Steuerausnahme für Anlagestiftungen zu schaffen.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 129 zu 53 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes geht nun an den Ständerat. Die meisten Änderungen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. Es handelt sich bereits um die zweite Revision des Gesetzes, das erst 2010 total überarbeitet wurde.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.02.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Mehrwertsteuerpflicht für Versandhändler im Ausland</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ausländische Online-Versandhäuser müssen künftig auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten. Das hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat beschlossen. Einig sind sich beide Räte auch, dass Tampons und Binden neu reduziert besteuert werden.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hiess am Dienstag eine Reihe von Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz mit 35 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Versandhäuser soll dem Bund Geld in die Kasse spülen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Online-Dienstleistungen separat regeln</p><p class="Standard_d">Bestellt man heute im Internet Waren, müsste das ausländische Versandhandelsunternehmen Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn es mit seinen Lieferungen jährlich über 100'000 Franken Umsatz macht. Seit diese Regel in Kraft ist, registrierten sich jedoch nur wenige Firmen für die Mehrwertsteuer.</p><p class="Standard_d">In Zukunft gilt, dass Versandunternehmen im Ausland die Mehrwertsteuer schulden, wenn sie bestellte Waren in die Schweiz liefern. Das gilt vorderhand aber nur für physische Lieferungen, jedoch nicht für auf Plattformen angebotene Dienstleistungen.</p><p class="Standard_d">Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) habe auch eine Mehrwertsteuerpflicht auch für Dienstleistungen wie etwa heruntergeladene Spiele diskutiert, berichtete Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Die WAK-S will den Punkt aber separat aufgreifen und eine Vernehmlassung ermöglichen.</p><p class="Standard_d">Beschlossen haben beide Räte auch, dass für Monatshygiene-Produkte künftig der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent und nicht mehr der Normalsatz von 7,7 Prozent gilt. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Bundesrat und dem Nationalrat. Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen von rund 5 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Ausnahme für Reisebüros</p><p class="Standard_d">Über anderes sind sich die Räte aber noch nicht einig. Etwa will der Ständerat Leistungen von Reisebüros - ob inländische oder ausländische - von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Er folgte stillschweigend der vorberatenden Kommission, die auf diesem Weg Ungleichbehandlungen verhindern will.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt die Ausnahme von der Mehrwertsteuer lediglich für Leistungen von ausländischen Reisebüros. Er will damit einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Der Nationalrat wollte allerdings nichts mehr wissen von dieser Ausnahme und blieb beim Status quo, als er die Vorlage im Mai 2022 ein erstes Mal beriet.</p><p class="Standard_d">Mit 20 zu 18 Stimmen beschloss der Ständerat, dass Hilfe der Spitex steuerfrei sein soll. Es soll keine Rolle spielen, ob gemeinnützige oder gewinnorientierte Organisationen pflegen, betreuen und im Haushalt helfen. Eine unerklärbare Diskriminierung solle beseitigt werden, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO).</p><p class="Standard_d">Die unterlegene Minderheit wollte wie der Nationalrat und der Bundesrat den Status quo und die Ausnahme nur für gemeinnützige Organisationen zulassen. Die Steuerbefreiung für Organisationen, die Dienstleistungen in Konkurrenz zu anderen Unternehmen erbrächten, schaffe neue Verzerrungen, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE).</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wollte zudem - parallel zur Steuerausnahme für Spitalbehandlungen - auch Leistungen von Ambulatorien und Tageskliniken von der Steuer ausnehmen. Hier will nun aber der Ständerat beim geltenden Recht bleiben.</p><p class="Standard_d">Schliesslich will die kleine Kammer neu nur noch umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel dem tieferen Steuersatz von 2,5 Prozent unterstellen und nicht mehr alle. Auch dies entspricht einem Motionsanliegen; der Nationalrat muss darüber noch entscheiden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Plädoyers für Totalrevision</p><p class="Standard_d">Restlos zufrieden ist der Ständerat nicht mit der Vorlage. Ruedi Noser (FDP/ZH) etwa kritisierte die zahlreichen Ausnahmen von der Mehrwertsteuer. Er sah die Zeit gekommen für eine Totalrevision der Mehrwertsteuer nach dem Grundsatz, dass eine Mehrwertsteuer schulde, wer einen Mehrwert schaffe. "Ob mit einem oder mehreren Sätzen, spielt keine Rolle."</p><p class="Standard_d">Grosse Fragen würden weder aufgegriffen noch beantwortet, doppelte Stefan Engler (Mitte/GR) nach und nannte die Abgrenzung zwischen mehrwertsteuerpflichtigem Entgelt und von der Mehrwertsteuer befreiter Subvention. "Wahrscheinlich kann am Schluss nur noch ein Befreiungsschlag helfen," meinte auch Hannes Germann (SVP/SH).</p><p class="Standard_d">Finanzministerin Karin Keller-Sutter äusserte Verständnis für die Forderungen. "Von einem Einheitssteuersatz sind wir weit entfernt, und grössere Vereinfachungen sind nicht einfach", stellte sie gleichzeitig fest.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 06.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 08.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Leistungen aller Spitex-Dienste werden von Mehrwertsteuer befreit</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Leistungen der Spitex-Dienste werden von der Mehrwertsteuer befreit. Darauf haben sich die Räte nun geeinigt und die Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz für die Schlussabstimmungen bereit gemacht.</strong></p><p class="Standard_d">Wie Spitex-Leistungen besteuert werden sollen, war zwischen den Räten umstritten. Heute muss die Mehrwertsteuer nur für die von gemeinnützigen Organisationen erbrachte Hilfe und Pflege zuhause nicht bezahlt werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte die Befreiung aller Spitex-Organisationen von der Mehrwertsteuer. Der Nationalrat wollte bisher beim geltenden Recht bleiben, schloss sich am Donnerstag nun aber dem Ständerat an, mit 97 zu 77 Stimmen. Die unterlegene Minderheit warnte vor Wettbewerbsverzerrungen und neuen Komplikationen im Steuersystem.</p><p class="Standard_d">Auf andere Neuerungen hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Zum Beispiel müssen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten. Diese neue Mehrwertsteuer-Pflicht soll dem Bund Geld in die Kasse spülen.</p><p class="Standard_d">Tampons und Binden werden künftig mit dem reduzierten Satz von aktuell 2,5 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs besteuert. Rund 11'000 Personen hatte die Steuersenkung mit einer Petition unter dem Titel "Bloody Unfair - Runter mit der Tampon-Steuer" gefordert. Auch aus dem Parlament kamen entsprechende Forderungen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
Updated
10.04.2024 15:18

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